Planespotting in der Schweiz: Rechtslage, Militärgelände und Flughafenregeln

Flugzeuge beobachten ist in der Schweiz erlaubt – an Militärflugplätzen gelten aber eigene Regeln. Der Guide erklärt Art. 329 StGB, die Anlageschutzverordnung, das Hausrecht an Zürich und Genf, Persönlichkeitsschutz und die Besonderheit des EuroAirport.

Planetrack RedaktionVeröffentlicht: 15. Oktober 202613 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich erlaubt: Zivile Flugzeuge von öffentlich zugänglichen Stellen aus zu beobachten und für private Zwecke zu fotografieren, ist in der Schweiz kein Problem.
  • Militär ist der Sonderfall: Art. 329 StGB bestraft das unrechtmäßige Abbilden militärischer Anstalten oder Gegenstände sowie das Veröffentlichen solcher Bilder mit Busse.
  • Von außen sichtbar heißt meist erlaubt: Die Anlageschutzverordnung erlaubt Aufnahmen dessen, was ohne besondere Hilfsmittel von außen wahrnehmbar ist – die Veröffentlichung darf aber Standort oder Zweck der Anlage nicht verraten.
  • Am Flughafen gilt das Hausrecht: Terrassen, Terminals und Parkhäuser gehören dem Betreiber. Wer nach Aufforderung nicht geht, riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs nach Art. 186 StGB.
  • Basel ist Frankreich: Der EuroAirport liegt auf französischem Staatsgebiet. Rund um den Flughafen gelten deshalb französische Regeln.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1.Die kurze Antwort
  2. 2.Militärische Anlagen: Art. 329 StGB
  3. 3.Die Anlageschutzverordnung: was du von außen sehen darfst
  4. 4.Militärflugplätze in der Praxis
  5. 5.Zivile Flughäfen: Hausrecht und Hausordnung
  6. 6.Menschen auf deinen Bildern
  7. 7.Gebäude, Logos und Verkauf
  8. 8.Felder, Wiesen und Privatgrund
  9. 9.Drohnen, Funk und ADS-B
  10. 10.Wenn dich jemand anspricht
  11. 11.Häufige Missverständnisse
  12. 12.Fazit

Die Schweiz ist ein kleines Land mit erstaunlich viel Luftfahrt: ein großes Drehkreuz in Zürich, Genf mit Business-Aviation und Langstrecke, dazu aktive Militärflugplätze in Alpentälern, an denen Kampfjets direkt über Straßen und Wanderwege donnern. Genau dieser Mix macht die Rechtslage interessant. An zivilen Flughäfen ist Spotten Alltag, an militärischen Anlagen gelten eigene Regeln. Dieser Guide erklärt, welche Normen dahinterstehen, wo die Grenzen liegen und wie du entspannt durch einen Spottertag zwischen Kloten, Cointrin und den Militärflugplätzen kommst.

Legale Spots in der Schweiz finden

Die Spot-Karte in Planetrack zeigt dir Zuschauerterrassen und öffentliche Spotterpunkte mit Anreise, bestem Licht, Bewertungen und Community-Fotos. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

Planetrack im App Store laden Planetrack bei Google Play laden

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel ordnet die Schweizer Rechtslage allgemein ein (Stand Oktober 2026). Er ersetzt weder eine juristische Prüfung im Einzelfall noch die Hausordnung des konkreten Flughafens. Polizeirecht ist in der Schweiz zu großen Teilen kantonal geregelt, Details können sich daher von Kanton zu Kanton unterscheiden. Im Zweifel gilt, was vor Ort ausgeschildert oder angeordnet ist.

Die kurze Antwort

Wer zivile Flugzeuge von einem öffentlichen Weg, einem Feldrand oder einer offiziellen Zuschauerterrasse aus beobachtet und für private Zwecke fotografiert, bewegt sich in der Schweiz im erlaubten Bereich. Problematisch wird es an vier Stellen:

  1. Militärische Anlagen und Gegenstände – hier greifen Art. 329 StGB und die Anlageschutzverordnung.
  2. Flughafengelände – dort gilt das Hausrecht des Betreibers, durchgesetzt notfalls über Art. 186 StGB.
  3. Menschen im Bild – geschützt durch das Persönlichkeitsrecht in Art. 28 ZGB.
  4. Drohnen und Privatgrund – mit eigenen luftrechtlichen und sachenrechtlichen Regeln.

Die allgemeinen Grundlagen für Deutschland, Österreich und die Schweiz fasst der Überblick Ist Planespotting erlaubt? zusammen. Hier geht es um die Schweizer Besonderheiten.

Art. 329StGB: unrechtmäßiges Abbilden militärischer Anstalten
Art. 186StGB: Hausfriedensbruch, nur auf Antrag verfolgt
Art. 28ZGB: Persönlichkeitsschutz, auch am eigenen Bild

Militärische Anlagen: Art. 329 StGB

Die Norm, die Spotter in der Schweiz kennen sollten, steht im Strafgesetzbuch unter dem Titel „Verletzung militärischer Geheimnisse“. Art. 329 StGB bestraft, wer unrechtmäßig

  • in Anstalten oder andere Örtlichkeiten eindringt, deren Betreten die Militärbehörde verboten hat,
  • militärische Anstalten oder Gegenstände abbildet,
  • oder solche Abbildungen vervielfältigt oder veröffentlicht.

Die Strafe ist eine Busse, die Sanktion für Übertretungen (rechtlich etwas anderes als eine Geldstrafe); auch Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar. Nach den allgemeinen Regeln des Strafgesetzbuchs liegt eine Busse höchstens bei 10’000 Franken, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt. Das klingt nach wenig, aber eine Strafanzeige, eine Befragung und eine beschlagnahmte Kamera reichen, um einem Spotter das Hobby gründlich zu verleiden.

Entscheidend ist das Wort „unrechtmäßig“. Nicht jedes Bild eines Militärflugzeugs ist strafbar. Was rechtmäßig ist, ergibt sich vor allem aus einer zweiten Vorschrift.

Die Anlageschutzverordnung: was du von außen sehen darfst

Die Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen (Anlageschutzverordnung, SR 510.518.1) stützt sich auf das Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen. Militärische Anlagen sind danach unter anderem Bauten und Einrichtungen der Landesverteidigung, die der Übermittlung, der Luftverteidigung oder der Logistik dienen, außerdem Befestigungs- und Führungsanlagen. Der Chef der Armee teilt sie in Schutzzonen ein, von Anlagen, die von außen sichtbar und teils frei zugänglich sind, bis zu solchen, die von außen nicht erkennbar und streng bewacht sind.

Für Spotter sind vor allem zwei Absätze von Art. 4 wichtig:

  • Grundsatz: Wer militärische Anlagen betreten, sie aufnehmen oder Informationen darüber veröffentlichen will, braucht eine Bewilligung. Auch wer eine Anlage betreten darf, braucht für Kamera oder Videogerät eine schriftliche Bewilligung.
  • Ausnahme für das Sichtbare: Was von außen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren wahrgenommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung darf jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der Zweckbestimmung der Anlage erlauben.

Außerdem erlaubt die Verordnung, unerlaubt mitgeführte Apparate samt Aufnahmen zu beschlagnahmen, wenn verbotenerweise fotografiert wurde. Bewachungsorgane dürfen verdächtige Personen anhalten und an die zivile Polizei übergeben.

Was heißt das am Zaun?

Ein Jet, der über einer öffentlichen Straße startet, ist von außen für jeden sichtbar. Anders sieht es aus, wenn du gezielt in Hangars, Schutzbauten, Antennenanlagen oder Zufahrten hineinfotografierst – oder dafür auf einen Baum, eine Mauer oder ein Dach steigst. Ob ein langes Teleobjektiv schon ein „besonderes Hilfsmittel“ ist, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich. Faustregel: Fotografiere Flugzeuge in der Luft und auf der Piste, nicht die Infrastruktur dahinter.

Verbotsschilder gehen vor

An Schweizer Militäranlagen siehst du häufig Hinweisschilder mit Foto- und Betretungsverboten. Ein solches Schild ist der klarste Hinweis darauf, dass der Bereich geschützt ist. Fotografiere dort nicht hinein, auch wenn es technisch ginge, und betritt keine abgesperrten Wege. Mehr zur allgemeinen Praxis an Militärflugplätzen, auch im Vergleich mit Deutschland und Österreich, erklärt der Guide Militärflugplätze fotografieren.

Veröffentlichen mit Augenmaß

Die zweite Hälfte der Ausnahme wird oft übersehen: Auch ein erlaubtes Foto darf in der Veröffentlichung keine Rückschlüsse auf Standort oder Zweck einer Anlage zulassen. Für das typische Spotterbild – Jet in der Luft, Alpen im Hintergrund – ist das selten ein Thema. Heikel wird es bei Bildern von Bauten und Einrichtungen, die nicht offensichtlich zum Flugbetrieb gehören, und bei Bildbeschreibungen, die erklären, was sich wo befindet. Halte Bildunterschriften neutral: Typ, Kennung, Flugplatz, Datum.

Militärflugplätze in der Praxis

Die Schweizer Luftwaffe fliegt ihre Kampfjets von wenigen Stützpunkten aus, darunter Payerne, Meiringen und Emmen. Weil diese Flugplätze in dicht genutzten Tälern liegen, führen öffentliche Straßen, Radwege und Wanderwege oft nah an Pisten und Anflugschneisen vorbei. Spotter stehen dort seit Jahrzehnten, und von öffentlichem Grund aus sind Bilder von startenden und landenden Flugzeugen in aller Regel das, was die Ausnahme der Anlageschutzverordnung meint: von außen ohne Weiteres sichtbar.

Trotzdem gilt: Ein Militärflugplatz ist kein ziviler Flughafen mit Zuschauerterrasse. Flugbetrieb, Sperrungen und Sicherheitslage ändern sich, und Wachpersonal oder Polizei können dich jederzeit ansprechen. Bleib auf öffentlichen Wegen, halte Abstand zu Zäunen und Toren und folge Anweisungen sofort.

Die entspannteste Art, Militärfliegerei in der Schweiz zu fotografieren, sind offizielle Anlässe: Flugvorführungen, Tage der offenen Tür oder das Fliegerschießen Axalp, bei dem die Luftwaffe Zuschauer ausdrücklich einlädt. Wer Geschichte statt Nachbrenner sucht, findet sie im Flieger Flab Museum Dübendorf direkt am Militärflugplatz Dübendorf; die Spotting-Infos dazu stehen im Steckbrief Flieger Flab Museum am Flugplatz Dübendorf. Auch das Fliegermuseum Altenrhein am Bodensee zeigt ehemalige Militärflugzeuge.

Seltene Gäste nicht verpassen

Sichtungs-Alarme in Planetrack melden dir, wenn ein beobachtetes Kennzeichen, ein Typ oder eine Special Livery im Anflug ist – so stehst du nur dann am Spot, wenn es sich lohnt. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

Planetrack im App Store laden Planetrack bei Google Play laden

Zivile Flughäfen: Hausrecht und Hausordnung

An zivilen Flughäfen ist die Lage deutlich entspannter. Trotzdem bewegst du dich auf Terminal, Vorplatz, Parkhaus oder Terrasse nicht im öffentlichen Raum, sondern auf dem Gelände des Betreibers. Er legt in seiner Hausordnung oder Benutzungsordnung fest, was erlaubt ist, und sein Personal setzt das durch. Das Prinzip ist dasselbe wie in Deutschland; die Grundlagen erklärt der Artikel Hausrecht am Flughafen.

Wer sich nicht an eine Aufforderung hält, landet im Strafrecht. Art. 186 StGB bestraft, wer gegen den Willen des Berechtigten unrechtmäßig in ein Haus, einen abgeschlossenen Raum eines Hauses, einen unmittelbar zum Haus gehörenden umfriedeten Platz oder einen Werkplatz eindringt oder trotz Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, dort verweilt. Das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt; angedroht sind Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Wer gar über einen Zaun steigt, hat noch größere Probleme – dazu der Artikel Eindringen aufs Flughafengelände.

Zürich

Am Flughafen Zürich ist Spotting ausdrücklich vorgesehen. Die bekannteste Adresse ist die Zuschauerterrasse B auf dem Dach von Dock B. Du kommst dort nur mit Eintritt und über eine Sicherheitskontrolle wie bei Fluggästen hinein. Das hat Folgen für dein Gepäck: Was an der Kontrolle verboten ist, bleibt draußen, und große Aufbauten sind auf der Terrasse ohnehin nicht gern gesehen.

Kostenlos und ohne Kontrolle spottest du am öffentlichen Spotterpunkt im Westen, im Steckbrief Butzenbüel beschrieben. Er liegt außerhalb des Sicherheitsbereichs; mit Polizeipräsenz musst du dort rechnen. Zaun nicht anfassen, nichts hindurchschieben, eine Leiter frei aufstellen und Wege nicht blockieren – dann bleibt der Platz für alle Spotter offen. Alle Spots und Betriebskonzepte bündelt der Guide Planespotting in Zürich.

Genf

Am Flughafen Genf ist die Aussichtsterrasse in Terminal 1 kostenlos und laut Flughafen ohne Sicherheitskontrolle zugänglich, allerdings nur in der Sommersaison (Stand Oktober 2026). Auch dort gilt die Hausordnung des Betreibers, inklusive Öffnungszeiten. Außerhalb der Saison weichst du auf öffentliche Spots rund um den Flughafen aus; die Übersicht steht im Guide Planespotting in Genf.

Basel: binationaler Flughafen auf französischem Boden

Ein Sonderfall ist der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg. Er wird binational betrieben, liegt aber auf französischem Staatsgebiet. Wer dort am Zaun steht, steht in Frankreich – mit französischem Recht und französischer Polizei. Frankreich gilt bei Fotos an Flughäfen als strenger als die Schweiz. Bevor du hinfährst, lies den Artikel Fotografieren an französischen Flughäfen.

Regionalflughäfen und Flugplätze

Kleinere Plätze wie der Flughafen Bern haben ebenfalls eigene Regeln, oft ohne ausgewiesene Spotterbereiche. Hier gilt die gleiche Logik: Auf dem Gelände bestimmt der Halter, außerhalb des Zauns gelten die allgemeinen Regeln. Manche Flugplätze werden zivil und militärisch genutzt; dann können zusätzlich die Regeln für militärische Anlagen greifen.

Ort Wer bestimmt Was für Spotter gilt Worauf du achtest
Öffentliche Wege außerhalb des Zauns Gemeinwesen bzw. Grundeigentümer kein Hausrecht des Flughafens Verkehr, Privatgrund, Kulturen
Zuschauerterrasse Zürich oder Genf Flughafenbetreiber Fotografieren ausdrücklich erwünscht Eintritt, Kontrolle, Öffnungszeiten
Terminal und Parkhaus Flughafenbetreiber private Fotos meist toleriert Sicherheitskontrolle tabu, keine Aufbauten
Umfeld von Militärflugplätzen Gemeinwesen, VBS an der Anlage Sichtbares von außen meist zulässig Verbotsschilder, keine Infrastruktur-Details
Militärische Anlage selbst VBS bzw. Chef der Armee nur mit Bewilligung Betreten und Fotografieren verboten
Umfeld EuroAirport Basel französische Behörden französisches Recht strengere Praxis, Ausweis mitführen

Menschen auf deinen Bildern

Das Recht am eigenen Bild ist in der Schweiz kein eigenes Gesetz, sondern Teil des Persönlichkeitsschutzes nach Art. 28 ZGB. Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann das Gericht anrufen. Widerrechtlich ist eine Verletzung, wenn sie weder durch Einwilligung noch durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse noch durch Gesetz gerechtfertigt ist.

Für Spotter heißt das: Ein Ramp Agent, der klein neben dem Bugrad steht, ist etwas anderes als ein gezieltes Porträt einer Pilotin im Cockpitfenster, das du anschließend veröffentlichst. Je stärker eine Person im Mittelpunkt steht und je eher sie erkennbar ist, desto eher brauchst du ihre Einwilligung. Strafrechtlich heikel wird es, wenn Vorgänge aus dem Geheim- oder Privatbereich ohne Einwilligung aufgenommen werden; das erfasst Art. 179quater StGB. Mehr zur Praxis steht im Artikel Personen auf Spotterfotos.

Gebäude, Logos und Verkauf

Für Gebäude gibt es in der Schweiz eine Entsprechung zur deutschen Panoramafreiheit: Nach Art. 27 URG darf ein Werk, das sich bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befindet, abgebildet und die Abbildung verbreitet werden. Ein Terminal von der Straße aus zu fotografieren, ist damit urheberrechtlich unproblematisch. Bilder vom Gelände des Flughafens für gewerbliche Zwecke können dagegen an der Hausordnung scheitern, die kommerzielle Aufnahmen oft genehmigungspflichtig macht. Was du beim Verkauf beachten musst, erklären Flugzeugfotos verkaufen und Urheberrecht an Flugzeugfotos.

Felder, Wiesen und Privatgrund

Viele gute Spots liegen nicht am Flughafen, sondern an Feldwegen und Hügeln in der Anflugschneise. Das Schweizer Zivilgesetzbuch erlaubt in Art. 699 ZGB jedermann das Betreten von Wald und Weide in ortsüblichem Umfang, soweit die Behörde keine Verbote erlassen hat. Bewirtschaftete Äcker, Wiesen vor dem Schnitt, Gärten und umzäunte Grundstücke gehören nicht dazu. Bleib auf Wegen, park nicht in Zufahrten und frag im Zweifel den Landwirt. Die allgemeinen Regeln für Deutschland vergleicht der Artikel Betretungsrecht der freien Landschaft.

Drohnen, Funk und ADS-B

Drohnen sind kein Hausrechts-, sondern ein Luftrechtsthema. Rund um Flughäfen und Flugplätze gelten in der Schweiz Einschränkungen, die du vor jedem Start prüfen musst; über Militäranlagen kommt der Anlageschutz hinzu. Die Details erklärt Drohne fliegen in der Schweiz.

Für den Empfang von ADS-B-Signalen gibt es in der Schweiz keine eindeutige öffentliche Einordnung; zuständig ist das Bundesamt für Kommunikation. Was bekannt ist, fasst ADS-B-Daten empfangen und teilen zusammen. Wer die Flugsicherung hinter dem Schweizer Luftraum verstehen will, liest Austro Control und Skyguide.

Wenn dich jemand anspricht

Ansprachen sind in der Schweiz wie überall Routine. Wer dich anspricht, macht einen Unterschied:

  • Flughafenpersonal und Sicherheitsdienste setzen das Hausrecht durch. Sie dürfen dir etwas untersagen und dich auffordern, einen Bereich zu verlassen. Wie du damit umgehst, steht in Wenn der Sicherheitsdienst kommt.
  • Polizei handelt nach kantonalem Polizeirecht und eidgenössischem Strafprozessrecht. Am Flughafen Zürich ist die Kantonspolizei Zürich zuständig und auch rund um die öffentlichen Spots unterwegs. Trag einen amtlichen Ausweis bei dir. Was bei einer Kontrolle typischerweise passiert, beschreibt Polizeikontrolle beim Spotten.
  • Militärische Bewachungsorgane dürfen nach der Anlageschutzverordnung verdächtige Personen anhalten und der Polizei übergeben. Bleib ruhig, erkläre, dass du Flugzeuge fotografierst, und zeig auf Nachfrage deine Bilder, statt zu diskutieren. Was bei einer Beschlagnahme gilt, erklärt Kamera oder Speicherkarte beschlagnahmt.

Grün – normalerweise unproblematisch

  • Fotos von der Zuschauerterrasse in Zürich oder der Terrasse in Genf
  • Zivile Flugzeuge von öffentlichen Wegen außerhalb des Zauns
  • Militärjets in der Luft bei Flugvorführungen und offiziellen Anlässen

Gelb – Augenmaß gefragt

  • Starts und Landungen an Militärflugplätzen von öffentlichem Grund aus
  • Leiter oder Stativ am Zaun eines zivilen Flughafens
  • Fotos mit erkennbaren Personen im Mittelpunkt
  • Bilder vom Flughafengelände, die du verkaufen willst

Rot – lass es

  • Fotografieren trotz militärischem Foto- oder Betretungsverbot
  • Hangars, Schutzbauten oder Anlagen gezielt ins Bild nehmen und mit Ortsangaben veröffentlichen
  • Bleiben nach Aufforderung, zu gehen
  • Drohnenflüge am Flughafen oder über Militäranlagen ohne Bewilligung

Schweiz-Check vor dem Spottertag

Hak ab, was du geklärt hast – ab fünf Haken bist du gut vorbereitet.

  • Ich weiß, ob mein Spot zivil, militärisch oder gemischt genutzt wird.
  • Ich achte auf Verbotsschilder und fotografiere nicht hinein.
  • Ich kenne Öffnungszeiten, Eintritt und Kontrolle der Zuschauerterrasse.
  • Ich habe einen amtlichen Ausweis dabei.
  • Ich weiß, dass rund um den EuroAirport Basel französisches Recht gilt.
  • Ich halte Bildunterschriften neutral und nenne keine Anlagendetails.
  • Ich folge Anweisungen von Personal, Polizei und Wachen sofort.

Häufige Missverständnisse

  • „In der Schweiz darf man Militärflugzeuge gar nicht fotografieren.“ Falsch. Was von außen ohne besondere Hilfsmittel sichtbar ist, darf nach der Anlageschutzverordnung aufgenommen werden – mit Grenzen bei der Veröffentlichung.
  • „Es ist ja nur eine Busse.“ Neben der Busse drohen Beschlagnahme von Kamera und Aufnahmen und ein Verfahren, das Zeit und Nerven kostet.
  • „Basel ist doch Schweiz.“ Der EuroAirport liegt in Frankreich. Am Zaun gilt französisches Recht.
  • „Auf der Terrasse habe ich bezahlt, also darf ich alles.“ Der Eintritt ändert nichts am Hausrecht. Die Terrassenordnung gilt trotzdem.
  • „In Österreich ist es genauso.“ Nicht ganz. Österreich arbeitet mit militärischen Sperrgebieten nach eigenem Gesetz; die Details stehen in Planespotting in Österreich.

Deine Schweizer Sichtungen im Hangar

Mit Planetrack postest du deine Sichtungen mit Foto, Flugzeugtyp, Kennzeichen, Airline, Flughafen und Spot – von der SWISS-Langstrecke in Kloten bis zum HB-Kennzeichen am Regionalflugplatz – und sammelst sie in deinem Hangar samt Wunschliste. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

Planetrack im App Store laden Planetrack bei Google Play laden

Fazit

Die Schweiz ist ein spotterfreundliches Land: Zürich und Genf bieten offizielle Terrassen, rund um die Pisten gibt es öffentliche Spots, und wer die SWISS-Flotte oder seltene HB-Kennzeichen sammelt, kommt auf seine Kosten. Die Grenzen liegen an drei Stellen. Militärische Anlagen schützt Art. 329 StGB, wobei die Anlageschutzverordnung Aufnahmen des von außen Sichtbaren erlaubt, aber die Veröffentlichung von Standort- und Zweckangaben einschränkt. Auf Flughafengelände gilt das Hausrecht, das über Art. 186 StGB durchsetzbar ist. Und Menschen im Bild schützt Art. 28 ZGB. Wer zusätzlich ins Ausland weiterreist, findet Hinweise in Spotten im Ausland.

Kurzfazit

Zivil spotten in der Schweiz ist entspannt, solange du Hausordnungen beachtest und Anweisungen folgst. An Militärflugplätzen fotografierst du nur, was von öffentlichem Grund aus ohnehin jeder sieht, respektierst Verbotsschilder und hältst Bildunterschriften neutral. Und denk daran: Am EuroAirport stehst du in Frankreich.

Zusammenfassung

  • In der Schweiz ist Planespotting an zivilen Flughäfen alltäglich und an offiziellen Plätzen wie der Zuschauerterrasse B in Zürich oder der Terrasse in Genf ausdrücklich gewollt.
  • Militärische Anlagen schützt das Strafgesetzbuch über Art. 329. Die Anlageschutzverordnung erlaubt Aufnahmen dessen, was von außen ohne besondere Hilfsmittel sichtbar ist, schränkt aber die Veröffentlichung ein.
  • Auf Flughafengelände bestimmt der Betreiber über seine Hausordnung. Hausfriedensbruch ist in der Schweiz ein Antragsdelikt mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  • Personen auf Fotos schützt das Persönlichkeitsrecht im ZGB. Drohnen, Felder und Privatgrund folgen eigenen Regeln.

Häufige Fragen

Ist Planespotting in der Schweiz erlaubt?

Ja. Zivile Flugzeuge von öffentlichen Wegen, Plätzen oder offiziellen Zuschauerterrassen aus zu beobachten und für private Zwecke zu fotografieren, ist erlaubt. Grenzen ergeben sich aus dem Hausrecht der Flughafenbetreiber, aus dem Schutz militärischer Anlagen, aus dem Persönlichkeitsrecht abgebildeter Menschen und aus den Drohnenregeln.

Darf ich Militärflugzeuge in der Schweiz fotografieren?

Mit Vorsicht. Art. 329 StGB bestraft, wer militärische Anstalten oder Gegenstände unrechtmäßig abbildet oder solche Bilder veröffentlicht. Die Anlageschutzverordnung erlaubt Aufnahmen dessen, was von außen ohne besondere Hilfsmittel oder Vorkehren wahrnehmbar ist; die Veröffentlichung darf aber keine Identifizierung von Standort oder Zweck einer Anlage erlauben. Halte dich an Verbotsschilder, bleib auf öffentlichem Grund und nutze offizielle Anlässe wie Flugvorführungen.

Was droht bei einem Verstoß gegen Art. 329 StGB?

Das Gesetz sieht eine Busse vor. Nach den allgemeinen Regeln des Strafgesetzbuchs liegt der Höchstbetrag einer Busse bei 10'000 Franken, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Zusätzlich können Kamera, Zubehör und Aufnahmen nach der Anlageschutzverordnung beschlagnahmt werden, wenn verbotenerweise fotografiert wurde.

Was ist mit einem Teleobjektiv?

Die Anlageschutzverordnung spricht davon, was ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren von außen wahrnehmbar ist. Ob ein Teleobjektiv darunter fällt, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich. Ein startender Jet über einer öffentlichen Straße ist etwas anderes als gezielte Detailaufnahmen in Hangars oder Anlagen hinein. Verzichte auf alles, was nach Ausspähen von Infrastruktur aussieht.

Ist Hausfriedensbruch am Flughafen in der Schweiz strafbar?

Ja. Art. 186 StGB erfasst das unrechtmäßige Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in Häuser, abgeschlossene Räume, unmittelbar dazugehörende umfriedete Plätze und Werkplätze sowie das Verweilen trotz Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen. Das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Darf ich Menschen auf meinen Spotterfotos zeigen?

Das Recht am eigenen Bild ist in der Schweiz Teil des Persönlichkeitsschutzes nach Art. 28 ZGB. Eine Veröffentlichung, auf der jemand erkennbar im Mittelpunkt steht, kann diesen Schutz verletzen, wenn keine Einwilligung oder andere Rechtfertigung vorliegt. Crew oder Bodenpersonal als Beiwerk am Rand sind meist unproblematischer als gezielte Porträts.

Gelten am EuroAirport Basel Schweizer Regeln?

Der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg liegt auf französischem Boden. Für Spots rund um den Flughafen gilt deshalb französisches Recht, auch wenn du aus Basel anreist. Lies vorab die Hinweise zu Frankreich.

Darf ich in der Schweiz mit der Drohne am Flughafen filmen?

Nicht ohne Weiteres. Rund um Flugplätze gelten Einschränkungen, die du vor jedem Flug prüfen musst. Die Einzelheiten erklärt unser Artikel zu Drohnenregeln in der Schweiz.

PT

Planetrack Redaktion

Wir bauen die Planetrack App und spotten selbst – auf Besucherterrassen, an Anflugschneisen und am Zaun. Alle Guides entstehen aus eigener Praxis und werden regelmäßig aktualisiert.

Mehr Artikel aus Recht am Flughafen →

Weiterlesen in Recht am Flughafen

Flughäfen & Hersteller dazu

Flughäfen, Hersteller, Airline-Gruppen und Allianzen – wer dahintersteht und was du als Spotter wissen solltest.

Alle Flughäfen & Hersteller →

Passende Spotting-Spots

Konkrete Standpunkte mit Betriebsrichtung, Lichtzeiten, Koordinaten und einer ehrlichen Einschätzung, ob sich die Anreise lohnt.

Alle Spotting-Spots im Überblick →

← Zurück zum Blog