Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich erlaubt: Flugzeuge von öffentlichen Flächen oder offiziellen Spotterplätzen aus zu beobachten und für private Zwecke zu fotografieren, ist in Österreich kein Problem.
- Anderes System als in Deutschland: Bloßes unbefugtes Betreten ist in Österreich meist kein Hausfriedensbruch – der setzt Gewalt oder Drohung voraus. Stattdessen drohen Besitzstörungsklage, Verwaltungsstrafen und bei beschädigtem Zaun ein Strafverfahren.
- Sperrgebietsgesetz ernst nehmen: Militärische Sperrgebiete darfst du nicht fotografieren oder filmen. Verstöße kosten bis zu 2.200 Euro, Bilder können für verfallen erklärt werden.
- Zivil und Militär teilen sich Pisten: In Linz-Hörsching liegt der Fliegerhorst Vogler direkt an der Piste des Zivilflughafens – hier gelten für den Südteil eigene Regeln.
- Keine allgemeine Ausweispflicht: Bei einer berechtigten Identitätsfeststellung durch die Polizei musst du aber mitwirken. Ein Ausweis im Rucksack spart Zeit.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Die Kurzantwort
- 2.Flughafengelände: Benützungsbedingungen und Hausordnung
- 3.Besitzstörung statt Hausfriedensbruch
- 4.Offizielle Spotterangebote: der sichere Weg
- 5.Militär: das Sperrgebietsgesetz 2002
- 6.Menschen auf dem Bild: Bildnisschutz nach § 78 UrhG
- 7.Drohnen, Laser, Funk und Daten
- 8.Polizeikontrolle am Zaun
- 9.Österreich, Deutschland, Schweiz: die wichtigsten Unterschiede
- 10.Checkliste vor dem Spotting-Tag in Österreich
- 11.Fazit
Du stehst auf dem Spotterhügel bei Klein-Neusiedl, eine Austrian setzt auf der 34 auf, und hinter dir hält ein Streifenwagen. Kein Grund zur Sorge: Planespotting ist in Österreich erlaubt. Die Spielregeln unterscheiden sich aber in einigen Punkten deutlich von Deutschland. Hausfriedensbruch funktioniert anders, für das Bundesheer gibt es ein eigenes Sperrgebietsgesetz, und Bildrechte stehen im Urheberrechtsgesetz. Dieser Guide sortiert, was am Zaun von Schwechat, Hörsching oder Thalerhof gilt.
Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel ordnet die Rechtslage in Österreich allgemein ein (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine juristische Prüfung im Einzelfall. Gesetze, Benützungsbedingungen und Hausordnungen ändern sich. Wenn du gewerblich fotografierst oder unsicher bist, frag beim Flughafen, bei der zuständigen Behörde oder bei einer Anwältin nach.
Legale Spots in Österreich auf einen Blick
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Die Kurzantwort
Wer in Österreich von einem öffentlichen Weg, einem offiziellen Spotterplatz oder einer Besucherterrasse aus Flugzeuge beobachtet und für private Zwecke fotografiert, handelt rechtmäßig. Heikel wird es an fünf Stellen:
- Flughafengelände: Terminal, Parkflächen und Terrassen gehören dem Betreiber. Seine Benützungsbedingungen und Hausordnung gelten.
- Fremder Grund: Äcker, Firmenparkplätze und gesperrte Feldwege sind keine öffentlichen Flächen. Wer sie trotzdem nutzt, stört fremden Besitz.
- Zaun und Sicherheitsbereich: Hinter dem Zaun beginnt die Luftseite. Dort hast du ohne Berechtigung nichts verloren.
- Militär: Für Sperrgebiete des Bundesheers gilt ein ausdrückliches Fotografierverbot.
- Drohnen, Laser, Personenfotos: eigene Regelwerke, die mit dem Flugzeugfoto selbst wenig zu tun haben.
Flughafengelände: Benützungsbedingungen und Hausordnung
Österreichs Verkehrsflughäfen sind keine öffentlichen Plätze, sondern Betriebsgelände privater oder teilprivater Gesellschaften. Was dort erlaubt ist, regeln die Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen des jeweiligen Flughafens sowie Hausordnungen für Terminal, Parkhäuser und Besucherbereiche. Der Flughafen Wien veröffentlicht seine Benützungsbedingungen für Wien-Schwechat zum Beispiel auf der eigenen Website. Das Personal kann dich auf dieser Grundlage auffordern, etwas zu unterlassen oder den Bereich zu verlassen.
Für dich als Spotter bedeutet das in der Praxis:
- Private Fotos im öffentlichen Terminalbereich werden üblicherweise toleriert. Die Sicherheitskontrolle selbst fotografierst du nicht – warum, erklärt der Artikel Fotografieren an der Sicherheitskontrolle.
- Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände brauchen in der Regel eine Genehmigung des Betreibers. Das gilt auch, wenn du im Auftrag eines Kunden fotografierst.
- Besucherterrassen haben eigene Platzregeln, etwa zu Öffnungszeiten, Stativen oder Wetter. Die Besucherterrasse Salzburg bleibt zum Beispiel bei Schnee und Glatteis gesperrt.
Die allgemeinen Grundsätze zum Hausrecht – auch mit Blick auf Deutschland – findest du im Beitrag Hausrecht des Flughafenbetreibers.
Profi-Tipp
Bevor du einen österreichischen Flughafen zum ersten Mal besuchst, schau auf seine Website: Benützungsbedingungen, Terrassen-Öffnungszeiten und Ansprechpartner für Fotoanfragen sind dort meist schnell zu finden. Fünf Minuten Lesen ersparen dir Diskussionen vor Ort.
Besitzstörung statt Hausfriedensbruch
Hier liegt der größte Unterschied zu Deutschland. Das deutsche Strafrecht bestraft schon das unbefugte Eindringen in befriedetes Besitztum als Hausfriedensbruch. In Österreich ist das anders: § 109 StGB erfasst nur, wer den Eintritt in eine fremde Wohnstätte mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt erzwingt. Das reine Betreten einer eingezäunten Wiese neben der Piste fällt nicht darunter.
Ein Freibrief ist das aber nicht:
- Besitzstörung (§ 339 ABGB): Niemand darf fremden Besitz eigenmächtig stören. Der Gestörte kann gerichtlich Unterlassung und Ersatz des Schadens verlangen. Besitzstörungsverfahren sind in Österreich eine übliche und für die Betroffenen oft teure Angelegenheit – das kennen viele schon vom Falschparken auf Privatgrund.
- Sachbeschädigung (§ 125 StGB): Wer beim Klettern den Zaun verbiegt, ein Schloss aufbricht oder eine Absperrung beschädigt, riskiert ein Strafverfahren. Das Gesetz sieht dafür bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
- Sicherheitsbereich: Hinter dem Zaun beginnt die Luftseite mit Pisten, Rollwegen und Vorfeld. Wer dort ohne Berechtigung auftaucht, löst im Zweifel einen Polizeieinsatz aus und kann den Flugbetrieb unterbrechen – mit allen rechtlichen und finanziellen Folgen. Was Landseite, Luftseite und Sicherheitsbereich unterscheidet, steht im Artikel Landseite, Luftseite, Sicherheitsbereich.
Dazu kommt das Verkehrsrecht. Rund um den Flughafen Wien sind landwirtschaftliche Wege für Kraftfahrzeuge gesperrt, und Spotter berichten von Kontrollen. Park auf regulären Flächen und geh den Rest zu Fuß oder fahr mit dem Rad.
In der Regel problemlos
- Spotterhügel und Fotolöcher, die der Flughafen dafür geschaffen hat
- Besucherterrassen innerhalb ihrer Öffnungszeiten
- öffentliche Straßen und Radwege außerhalb des Zauns
- Kennzeichen notieren und Flüge live verfolgen
Vorher klären
- Leitern oder Tritte direkt am Zaun
- Stative auf Terrassen und im Terminal
- Felder und Parkplätze mit unklarem Eigentümer
- Fotos, die du verkaufen oder im Auftrag machen willst
Finger weg
- Zäune überklettern, aufbiegen oder beschädigen
- gekennzeichnete militärische Sperrgebiete fotografieren
- gesperrte Feldwege mit dem Auto befahren
- Drohnen ohne Freigabe oder Laserpointer in Flughafennähe
Ob Leiter und Tritt am Zaun okay sind, hängt stark vom Standort ab. Die Grundsätze dazu fasst Leiter, Tritt und Stativ am Flughafenzaun zusammen.
Offizielle Spotterangebote: der sichere Weg
Österreichs Flughäfen sind Spottern gegenüber vergleichsweise offen. Mehrere Betreiber haben eigene Angebote geschaffen, an denen das Fotografieren ausdrücklich gewünscht ist:
| Flughafen | Offizielles Angebot | Was du beachten solltest |
|---|---|---|
| Wien-Schwechat | Spotterhügel östlich der Piste 16/34, Fotolöcher im Zaun | Fotolöcher können bei Staatsbesuchen oder aus Sicherheitsgründen geschlossen werden; die Besucherterrasse ist wegen der Süderweiterung zu |
| Linz-Hörsching | Dachterrasse am Terminal, Spotterlöcher im Zaun | Piste wird mit dem Fliegerhorst Vogler geteilt, der militärische Südteil hat eigene Regeln |
| Graz | Besucherterrasse, zwölf Fotolöcher im Zaun | Der frühere Militärteil wird vom Bundesheer seit 2013 nicht mehr genutzt |
| Salzburg | Besucherterrasse am Terminal 1 | Bei Schnee und Glatteis gesperrt |
| Innsbruck | Besucherterrasse | Hausordnung des Flughafens gilt |
Fotolöcher sind eine österreichische Spezialität, die du nutzen solltest: Du fotografierst auf Augenhöhe ohne Draht im Bild und stehst gleichzeitig eindeutig auf der richtigen Seite. Was sich in Schwechat sonst lohnt, steht im Spotting-Guide für Wien. Auch der Flughafen Klagenfurt lässt sich von außen beobachten – dort gilt dasselbe Prinzip: öffentliche Wege ja, fremder Grund und Zaun nein.
Das richtige Flugzeug am richtigen Spot
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Militär: das Sperrgebietsgesetz 2002
Für das Bundesheer gibt es ein eigenes Gesetz, das Spotter kennen sollten. Nach dem Sperrgebietsgesetz 2002 kann der Verteidigungsminister Flächen, die dem Bundesheer dienen, per Verordnung zum Sperrgebiet erklären – etwa Truppenübungsplätze oder Gebiete mit militärischen Anlagen. Solche Sperrgebiete müssen vor Ort deutlich gekennzeichnet sein.
Für dich entscheidend ist § 4: Das Fotografieren, Filmen und jede zeichnerische Darstellung eines Sperrgebiets ist verboten. Ausnahmen gibt es nur mit einer Gestattung der zuständigen militärischen Dienststelle. Wer trotzdem auf den Auslöser drückt oder das Gebiet unbefugt betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung:
- Strafrahmen: Geldstrafe bis 2.200 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, bei überwiegend erschwerenden Umständen auch beides.
- Versuch: Bereits der Versuch ist strafbar.
- Verfall: Unbefugt gemachte Fotos und Filme verfallen, bei erschwerenden Umständen auch die verwendeten Geräte – also unter Umständen deine Kamera.
Was heißt das am Flughafen? In Linz-Hörsching teilen sich Zivilflughafen und der Fliegerhorst Vogler die Piste 08/26. Dort starten die C-130 Hercules des Bundesheers über dieselbe Bahn wie die Frachter. Eine Hercules beim Start von der Terrasse oder einem öffentlichen Spotterloch aus zu fotografieren, ist nicht dasselbe wie die Kasernenanlagen im Süden gezielt abzulichten. Achte auf Schilder und fotografiere nicht in gekennzeichnete Bereiche hinein. Allgemeine Regeln für Fliegerhorste fasst Militärflugplätze fotografieren zusammen. In Zeltweg ist der Fliegerhorst Hinterstoisser die Heimat der Eurofighter; ganz legal und mit offizieller Einladung siehst du ihn bei der Airshow AIRPOWER in Zeltweg, die auch der Airshow-Überblick für Europa vorstellt.
Schild heißt Schild
Ein Fotografierverbotsschild an einem Fliegerhorst ist in Österreich keine Bitte, sondern der Hinweis auf eine Verwaltungsstrafe. Wenn du unsicher bist, ob ein Bereich zum Sperrgebiet gehört: Kamera runter und nachfragen.
Menschen auf dem Bild: Bildnisschutz nach § 78 UrhG
Österreich hat kein Kunsturhebergesetz wie Deutschland. Der Schutz des eigenen Bildes steht in § 78 Urheberrechtsgesetz: Bildnisse von Personen dürfen nicht veröffentlicht oder verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt würden. Es kommt also auf eine Abwägung an, nicht auf eine pauschale Einwilligungspflicht.
Für die Spotting-Praxis heißt das:
- Flugzeug als Motiv: Kleine, nicht erkennbare Figuren an Fenstern oder auf dem Vorfeld sind unproblematisch.
- Erkennbare Personen im Mittelpunkt: Ein Porträt eines Piloten im Cockpitfenster oder Bodenpersonal in einer unvorteilhaften Situation solltest du nicht ungefragt veröffentlichen.
- Datenschutz: Wer viele Bilder mit erkennbaren Personen systematisch veröffentlicht, bewegt sich zusätzlich im Bereich der DSGVO.
Wem die Fotos selbst gehören und was du bei Weitergabe beachten musst, erklärt der Beitrag zum Urheberrecht an Flugzeugfotos.
Drohnen, Laser, Funk und Daten
Drohnen: In Österreich musst du dich als Drohnenbetreiber einmalig registrieren und die Registrierungsnummer an jeder Drohne anbringen. Für Drohnen über 249 Gramm, also ab 250 Gramm, ist eine Online-Schulung samt Prüfung Pflicht; dazu verlangt Austro Control eine Haftpflichtversicherung. Wo du fliegen darfst, zeigen die geografischen Zonen von Austro Control in der Anwendung Dronespace – rund um Flughäfen gelten dort deutliche Einschränkungen. Die Details stehen im Artikel Drohne fliegen in Österreich. Für Spotter gilt die einfache Faustregel: Am Flughafen bleibt die Drohne im Rucksack.
Laserpointer: Licht in Richtung Cockpit ist kein Spaß, sondern eine Gefährdung der Crew – und kann ernste strafrechtliche Folgen haben. Mehr dazu im Beitrag Laserpointer auf Flugzeuge.
Flugfunk und ADS-B: Funk mithören und ADS-B-Daten empfangen sind eigene Rechtsfragen, die je nach Land unterschiedlich geregelt sind. Die Einordnung für Österreich findest du in Flugfunk hören: die Rechtslage und ADS-B-Daten empfangen. Wer in Österreich für die Flugsicherung zuständig ist, erklärt Austro Control und Skyguide.
Polizeikontrolle am Zaun
Wer mit langem Objektiv am Sicherheitszaun steht, wird früher oder später angesprochen. In Österreich ist das die Polizei oder der Sicherheitsdienst des Flughafens. Wichtig zu wissen:
- Keine allgemeine Ausweispflicht: Du musst nicht ständig einen Ausweis bei dir tragen.
- Mitwirkungspflicht bei Identitätsfeststellung: § 35 Sicherheitspolizeigesetz erlaubt der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen, Name, Geburtsdatum und Wohnadresse festzustellen. Liegt ein solcher Fall vor, musst du mitwirken. Ohne Ausweis dauert das länger.
- Sicherheitsdienst ist nicht Polizei: Private Sicherheitsleute setzen das Hausrecht des Betreibers durch, haben aber keine polizeilichen Befugnisse. Ob du Fotos löschen musst, wenn sie es verlangen, beantwortet der Artikel Fotos löschen auf Verlangen des Sicherheitsdienstes. Was gilt, wenn Kamera oder Speicherkarte einbehalten werden sollen, steht unter Kamera oder Speicherkarte beschlagnahmt.
1. Freundlich erklären
Sag kurz, dass du Flugzeuge fotografierst oder Kennzeichen sammelst. Am Spotterhügel in Wien ist das für die Beamten ein bekanntes Bild.
2. Ausweis zeigen
Ein amtlicher Lichtbildausweis macht eine Identitätsfeststellung zur Sache von Minuten. Deine Sichtungsliste oder die Fotos auf dem Display zeigen zusätzlich, was du hier machst.
3. Anweisungen folgen
Wirst du gebeten, einen Platz zu verlassen, geh. Klären kannst du alles hinterher – am Zaun bringt Diskutieren nichts.
4. Ausweichspot nutzen
Hab immer einen zweiten, offiziellen Standort im Kopf, etwa ein anderes Fotoloch oder die Terrasse.
Wie Kontrollen typischerweise ablaufen, steht ausführlich unter Polizeikontrolle beim Spotten.
Österreich, Deutschland, Schweiz: die wichtigsten Unterschiede
| Thema | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Unbefugtes Betreten | Meist kein Hausfriedensbruch; Besitzstörung nach § 339 ABGB | Hausfriedensbruch nach § 123 StGB möglich |
| Militärische Anlagen | Fotografierverbot für Sperrgebiete nach § 4 Sperrgebietsgesetz 2002 | Sicherheitsgefährdendes Abbilden nach § 109g StGB |
| Personen auf Fotos | Bildnisschutz nach § 78 UrhG (Interessenabwägung) | Kunsturhebergesetz, grundsätzlich Einwilligung |
| Ausweis | Keine allgemeine Ausweispflicht, Mitwirkung bei Identitätsfeststellung | Ausweis besitzen ja, mitführen nein |
Den DACH-Überblick liefert Ist Planespotting erlaubt?, die Schweizer Besonderheiten erklärt Planespotting in der Schweiz. Wenn du von Österreich aus weiterreist, hilft dir Spotten im Ausland.
Checkliste vor dem Spotting-Tag in Österreich
Bist du in Österreich auf der sicheren Seite?
- Mein Spot ist ein offizielles Angebot oder liegt auf öffentlichem Grund.
- Ich habe Öffnungszeiten und Regeln der Terrasse bzw. des Flughafens geprüft.
- Ich parke auf regulären Flächen und befahre keine gesperrten Feldwege.
- Ich bleibe außerhalb des Zauns und beschädige nichts.
- Ich weiß, ob in der Nähe ein militärisches Sperrgebiet liegt, und fotografiere nicht hinein.
- Meine Drohne bleibt zu Hause.
- Ich habe einen amtlichen Ausweis dabei.
- Ich veröffentliche keine Bilder, auf denen erkennbare Personen im Mittelpunkt stehen.
Ein Bonus für Spotter in Österreich: Wer sich mit der Systematik der heimischen Registrierungen beschäftigt, findet im Artikel zu österreichischen OE-Kennzeichen die passenden Hintergründe für die eigene Sammlung.
Deine Sichtungen aus Österreich, sauber dokumentiert
Poste deine Sichtungen mit Foto, Typ, Airline, Kennzeichen, Flughafen und Spot, sammle sie im Hangar und teile sie mit der Community. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Planespotting ist in Österreich ein legales und von vielen Flughäfen sogar aktiv unterstütztes Hobby. Spotterhügel, Fotolöcher und Terrassen machen es leicht, auf der sicheren Seite zu bleiben. Juristisch tickt das Land in einigen Punkten anders als Deutschland: Unbefugtes Betreten ist meist kein Hausfriedensbruch, kann aber über die Besitzstörung schnell teuer werden. Militärische Sperrgebiete sind durch ein eigenes Gesetz mit Fotografierverbot geschützt, und Personenfotos misst das Urheberrechtsgesetz an den berechtigten Interessen der Abgebildeten. Wer das im Hinterkopf hat, steht in Schwechat, Hörsching oder Salzburg entspannt am Zaun.
Kurzfazit
Offizielle Spots nutzen, Zaun und fremden Grund respektieren, militärische Sperrgebiete nicht fotografieren, Drohne daheim lassen und einen Ausweis einpacken – dann ist Planespotting in Österreich rechtlich unkompliziert.
Zusammenfassung
- Österreichs Flughäfen sind Betriebsgelände ihrer Betreiber; Terminal, Parkflächen und Terrassen unterliegen deren Benützungsbedingungen und Hausordnungen.
- Offizielle Spotterangebote wie der Spotterhügel in Wien oder Fotolöcher im Zaun in Wien, Linz und Graz sind die rechtlich sicherste Wahl.
- Für militärische Sperrgebiete gilt nach dem Sperrgebietsgesetz 2002 ein ausdrückliches Fotografier- und Filmverbot, das nur mit Gestattung der militärischen Dienststelle aufgehoben wird.
- Personen auf Fotos schützt § 78 Urheberrechtsgesetz, sobald eine Veröffentlichung ihre berechtigten Interessen verletzt. Drohnen brauchen Registrierung und unterliegen den geografischen Zonen von Austro Control.
Häufige Fragen
Ist Planespotting in Österreich legal?
Ja. Flugzeuge zu beobachten, Kennzeichen zu notieren und für private Zwecke zu fotografieren, ist von öffentlichen Wegen, offiziellen Spotterplätzen und Besucherterrassen aus erlaubt. Grenzen setzen die Benützungsbedingungen der Flughäfen, fremder Privatgrund, militärische Sperrgebiete und die Rechte abgebildeter Personen.
Ist es Hausfriedensbruch, wenn ich ein abgesperrtes Feld am Flughafen betrete?
In Österreich in aller Regel nicht. § 109 StGB erfasst nur das Erzwingen des Eintritts in eine Wohnstätte mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt. Wer ohne Erlaubnis fremden Grund betritt, stört aber den Besitz nach § 339 ABGB und kann zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden. Wer dabei einen Zaun beschädigt, riskiert zusätzlich ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung.
Darf ich Bundesheer-Flugzeuge fotografieren?
Ein Flugzeug am Himmel oder bei einer öffentlichen Veranstaltung wie der AIRPOWER zu fotografieren, ist etwas anderes als ein Sperrgebiet abzulichten. Für per Verordnung erklärte und gekennzeichnete Sperrgebiete verbietet § 4 Sperrgebietsgesetz 2002 Fotografieren, Filmen und Zeichnen. Ausnahmen gibt es nur mit Gestattung der zuständigen militärischen Dienststelle. Schilder an Fliegerhorsten sind deshalb verbindlich.
Was droht bei einem Verstoß gegen das Sperrgebietsgesetz?
Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung, die die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion ahndet. Vorgesehen sind Geldstrafen bis 2.200 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Unbefugt gemachte Fotos und Filme verfallen, bei erschwerenden Umständen auch die Ausrüstung.
Muss ich mich bei einer Polizeikontrolle am Zaun ausweisen?
Eine allgemeine Ausweispflicht kennt Österreich nicht. Das Sicherheitspolizeigesetz erlaubt eine Identitätsfeststellung aber in bestimmten Fällen, und dann musst du mitwirken, also Name, Geburtsdatum und Adresse angeben. Mit einem amtlichen Lichtbildausweis ist die Sache meist in wenigen Minuten erledigt.
Darf ich Fotos mit Crew oder Passagieren veröffentlichen?
Österreich schützt Bildnisse über § 78 Urheberrechtsgesetz: Eine Veröffentlichung ist unzulässig, wenn sie berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt. Ein Flugzeug mit winzigen Figuren am Fenster ist unproblematisch, ein Porträt eines Piloten im Cockpitfenster eher nicht. Im Zweifel fragst du nach oder machst Gesichter unkenntlich.
Wo spotte ich in Österreich rechtlich auf der sicheren Seite?
An offiziellen Angeboten der Flughäfen: am Spotterhügel und an den Fotolöchern in Wien, an den Terrassen in Salzburg, Innsbruck, Linz und Graz sowie an den Spotterlöchern in Linz und Graz. Dort ist Spotting ausdrücklich vorgesehen, du musst nur die jeweilige Platz- oder Hausordnung beachten.
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