Das Wichtigste in Kürze
- Öffentlich zugänglich ist nicht öffentlich: Terminal, Vorfahrt, Parkhaus und Besucherterrasse gehören zum Gelände des Betreibers. Dort gilt seine Benutzungs- oder Hausordnung.
- Das Hausrecht stammt aus dem Eigentum: Rechtlich stützt es sich auf die Befugnis des Eigentümers, andere von seiner Sache auszuschließen und Störungen abzuwehren.
- Gewerblich ist die eigentliche Grenze: Fotos, die du vom Gelände aus machst und verkaufen willst, darf der Eigentümer untersagen oder von einer Genehmigung abhängig machen.
- Ganz frei ist der Betreiber nicht: Gehört ein Flughafen mehrheitlich der öffentlichen Hand, ist er an Grundrechte gebunden. Pauschale, unbegründete Verbote sind dann angreifbar.
- Außerhalb des Zauns endet das Hausrecht: Von öffentlichen Wegen und Flächen aus kann der Flughafen dir das Fotografieren seiner Flugzeuge nicht verbieten.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Die kurze Antwort
- 2.Woraus das Hausrecht folgt
- 3.Die Grenzen: Fraport und die Grundrechte
- 4.Privat oder gewerblich: die entscheidende Unterscheidung
- 5.Zone für Zone: wo welche Regeln gelten
- 6.Im Terminal
- 7.Im Parkhaus und auf dem Parkdeck
- 8.Auf der Besucherterrasse
- 9.Wenn dich jemand anspricht
- 10.Grün, gelb, rot: der schnelle Überblick
- 11.Außerhalb des Zauns und im Ausland
- 12.Häufige Missverständnisse
- 13.Fazit
Du stehst auf dem Parkdeck, der A350 rollt perfekt im Licht zur Bahn, und neben dir taucht jemand mit Warnweste auf: „Hier dürfen Sie nicht fotografieren.“ Darf der das? Die ehrliche Antwort: oft ja. Das Hausrecht des Flughafenbetreibers reicht weiter, als viele Spotter denken – aber nicht unbegrenzt. Dieser Guide erklärt, woraus es folgt, wie es im Terminal, im Parkhaus und auf der Besucherterrasse wirkt, und wo es aufhört.
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Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel ordnet die Rechtslage in Deutschland allgemein ein. Er ersetzt weder eine juristische Prüfung im Einzelfall noch die Hausordnung des konkreten Flughafens. Benutzungsordnungen unterscheiden sich von Flughafen zu Flughafen und ändern sich. Im Zweifel gilt, was vor Ort ausgeschildert oder angeordnet ist.
Die kurze Antwort
Ein Flughafen ist öffentlich zugänglich, aber kein öffentlicher Raum. Vom Vorplatz über das Terminal bis zum Parkhaus und zur Besucherterrasse bewegst du dich auf dem Gelände eines Unternehmens. Dieses Unternehmen darf festlegen, was dort erlaubt ist – auch, ob, wo und wie fotografiert wird. Für private Erinnerungs- und Spotterfotos im öffentlich zugänglichen Bereich ist das in der Praxis selten ein Problem. Kritisch wird es an Sicherheitskontrollen, bei gewerblichen Aufnahmen, bei Aufbauten wie Stativen und Leitern und überall dort, wo Personal dich ausdrücklich anspricht.
Außerhalb des Zauns sieht es anders aus. Auf öffentlichen Straßen, Feldwegen und Plätzen hat der Flughafen kein Hausrecht. Dort gelten die allgemeinen Regeln, die der Überblick Ist Planespotting erlaubt? zusammenfasst.
Woraus das Hausrecht folgt
Ein eigenes „Hausrechtsgesetz“ gibt es nicht. Das Hausrecht leitet sich aus dem Eigentum und dem Besitz ab: Nach § 903 BGB darf der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, § 1004 BGB gibt ihm einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung von Störungen. Auf diese beiden Vorschriften hat auch das Bundesverfassungsgericht im Fraport-Verfahren das Hausrecht eines Flughafenbetreibers gestützt.
In der Praxis wird dieses abstrakte Recht in einer Flughafenbenutzungsordnung oder Hausordnung konkretisiert. Dort steht zum Beispiel, welche Bereiche wann zugänglich sind, was gewerblich nur mit Erlaubnis zulässig ist und welche Regeln für Besucherterrassen gelten. Die Hausordnung ist kein Gesetz, aber sie ist die Grundlage, auf der Mitarbeitende und beauftragte Sicherheitsdienste dich ansprechen, dir etwas untersagen oder dich zum Gehen auffordern können.
Wer einer solchen Aufforderung nicht folgt, bewegt sich auf das Strafrecht zu. Nach § 123 StGB macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar, wer unbefugt in befriedetes Besitztum oder für den öffentlichen Verkehr bestimmte abgeschlossene Räume eindringt – oder wer dort ohne Befugnis verweilt und sich auf Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt. Das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt und ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Wer gleich über den Zaun steigt, hat noch ganz andere Probleme; das beschreibt der Artikel zum Eindringen aufs Flughafengelände.
Die Grenzen: Fraport und die Grundrechte
Ganz frei ist ein Flughafenbetreiber nicht. Im Februar 2011 hat das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Fraport-Urteil (1 BvR 699/06) entschieden, dass ein Unternehmen, das mehrheitlich der öffentlichen Hand gehört, unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist – auch wenn es als Aktiengesellschaft organisiert ist. Beim Flughafen Frankfurt lag die Mehrheit damals beim Land Hessen und der Stadt Frankfurt.
Das Gericht hat außerdem festgehalten, dass öffentlich zugängliche Bereiche eines Flughafens, die dem allgemeinen Verkehr und der Kommunikation dienen, als eine Art öffentliches Forum gelten können. Bereiche mit individuell kontrolliertem Zugang gehören nicht dazu. Ein unbefristetes, auf alle Flughafenbereiche erstrecktes Verbot ohne konkrete Gefahrenprognose hielt das Gericht für unverhältnismäßig; Beschränkungen nach Ort, Art oder Zeit, die Störungen vermeiden sollen, blieben dagegen möglich.
Wichtig zur Einordnung: In dem Fall ging es um Flugblätter und eine Versammlung, nicht um Fotografie. Was daraus für Spotter folgt, ist eine Übertragung. Sie lässt sich so zusammenfassen:
- Ein Flughafen in öffentlicher Mehrheitshand muss Einschränkungen sachlich begründen und verhältnismäßig gestalten.
- Gezielte Regeln – keine Fotos an der Sicherheitskontrolle, keine Stative in Durchgängen, Genehmigungspflicht für gewerbliche Drehs – sind gut begründbar.
- Ein pauschales „Fotografieren auf dem gesamten Gelände verboten“ stünde bei einem solchen Betreiber auf wackligeren Füßen. Bei einem rein privaten Eigentümer fällt diese Grundrechtsbindung weg.
Für deinen Spottertag ändert das wenig: Vor Ort klärst du keine Verfassungsfragen. Du folgst der Anweisung und prüfst bei Bedarf hinterher, ob sie gerechtfertigt war.
Privat oder gewerblich: die entscheidende Unterscheidung
Die schärfste Grenze verläuft nicht zwischen „Foto“ und „kein Foto“, sondern zwischen privaten und gewerblichen Aufnahmen. Der Bundesgerichtshof hat 2013 im sogenannten Sanssouci-Fall (V ZR 14/12) entschieden: Ein Grundstückseigentümer darf die gewerbliche Verwertung von Fotos untersagen, die von seinem Grundstück aus gemacht wurden – selbst wenn er den Zutritt für private Zwecke erlaubt. Er darf also bestimmen, wer aus dem Betreten seines Geländes wirtschaftlichen Nutzen zieht.
Gleichzeitig betont dieselbe Rechtsprechung, dass das Eigentum kein eigenständiges Recht am Bild der eigenen Sache begründet. Fotografierst du ein Flugzeug oder ein Terminalgebäude von einer allgemein zugänglichen Stelle außerhalb des Grundstücks, kann der Eigentümer das über sein Hausrecht nicht verhindern. Für Gebäude kommt die Panoramafreiheit nach § 59 UrhG hinzu, die Aufnahmen der Außenansicht von öffentlichen Wegen und Plätzen aus erlaubt.
Für Spotter heißt das:
- Hobby-Fotos auf der Besucherterrasse, die du in deinem Hangar, in der Community oder auf Social Media zeigst, sind in der Regel das, was Flughäfen erwarten und dulden.
- Auftragsarbeiten, Stockfotos oder verkaufte Bilder vom Flughafengelände können eine Genehmigung brauchen. Wie das konkret läuft, beschreibt der Artikel Flugzeugfotos verkaufen.
- Videos mit großer Ausrüstung wirken schnell wie ein Dreh, auch wenn sie privat sind. Hier entscheidet oft der Eindruck vor Ort.
Zone für Zone: wo welche Regeln gelten
Jeder Flughafen ist anders, aber die Bereiche ähneln sich. Die folgende Einteilung ist keine offizielle Kategorie, sie beschreibt die übliche Praxis. Die Begriffe dahinter erklärt der Guide Landseite, Luftseite, Sicherheitsbereich.
| Bereich | Wer bestimmt | Typische Regel fürs Fotografieren | Worauf du achtest |
|---|---|---|---|
| Öffentliche Wege außerhalb des Zauns | Kommune bzw. jeweiliger Eigentümer | kein Flughafen-Hausrecht | Verkehr, Privatgrund Dritter, Schilder |
| Vorfahrt und Terminal (landseitig) | Flughafenbetreiber | private Fotos meist toleriert, gewerblich mit Genehmigung | Durchgänge frei, keine Aufbauten |
| Sicherheitskontrolle | Betreiber bzw. zuständige Behörde | in der Regel untersagt | Kamera weg, keine Diskussion |
| Luftseite, Gates | Betreiber, Zugang nur mit Bordkarte oder Ausweis | stark eingeschränkt, je nach Hausordnung | Personal, Vorfeld, Mitarbeitende nicht gezielt ablichten |
| Parkhaus, Parkdeck | Betreiber oder beauftragte Parkgesellschaft | sehr unterschiedlich | Fahrwege, Aufenthalt ohne Fahrzeug, Leitern |
| Besucherterrasse | Betreiber mit eigener Terrassenordnung | ausdrücklich erwünscht, aber mit Regeln | Öffnungszeiten, Stative, Zaunabstand |
Im Terminal
Der landseitige Teil des Terminals ist für alle offen – Reisende, Abholer, Besucher. Dass du dort hineinkommst, heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Die meisten Hausordnungen erlauben private Aufnahmen stillschweigend oder ausdrücklich, schränken aber bestimmte Situationen ein. Typisch sind Regeln gegen das Fotografieren von Sicherheitskontrollen, von Zugängen für Personal und von Sicherheitstechnik sowie eine Genehmigungspflicht für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen.
Warum gerade die Kontrollstelle so sensibel ist, erklärt der Artikel Warum Fotografieren an der Sicherheitskontrolle verboten ist. Wie es nach der Kontrolle am Gate aussieht und was du durch die großen Scheiben fotografieren kannst, steht im Guide Fotografieren im Terminal. Für spiegelfreie Bilder durchs Glas lohnt der Technik-Artikel Durch Zaun und Glasscheibe fotografieren.
Zusätzlich gilt im Terminal das Persönlichkeitsrecht der Menschen um dich herum. Reisende, Crews und Mitarbeitende haben ein Recht am eigenen Bild – unabhängig vom Hausrecht. Was du bei erkennbaren Personen beachten musst, erklärt Personen auf Spotterfotos.
Zwei Minuten Vorbereitung
Viele Flughäfen veröffentlichen ihre Benutzungsordnung, die Regeln für die Besucherterrasse und einen Kontakt für Foto- und Drehanfragen auf ihrer Website. Ein kurzer Blick vor der Anreise beantwortet die meisten Fragen, bevor sie vor Ort jemand stellt.
Im Parkhaus und auf dem Parkdeck
Parkhäuser sind bei Spottern beliebt: Sie sind hoch, oft nah am Vorfeld und kostenlos zu betreten. Gerade deshalb sind sie eine Grauzone. Das Hausrecht liegt beim Flughafen oder bei der Gesellschaft, die das Parkhaus betreibt – und deren Interesse ist das Parken, nicht das Beobachten.
Daraus ergeben sich typische Konflikte:
- Aufenthalt ohne Parkvorgang. Manche Hausordnungen erlauben den Aufenthalt nur zum Abstellen oder Abholen eines Fahrzeugs. Wer stundenlang am Geländer steht, fällt auf.
- Sicherheit im Fahrbereich. Parkdecks sind Verkehrsflächen. Stative, Leitern und Gruppen am Rand der Fahrspur sind für den Betreiber ein Haftungsthema.
- Blick auf sensible Bereiche. Von oben sieht man oft Vorfeld, Betriebsstraßen oder Zufahrten zum Sicherheitsbereich. Einige Flughäfen sperren deshalb einzelne Decks oder Ränder.
Das heißt nicht, dass Parkhaus-Spotting verboten ist. An manchen Flughäfen ist es seit Jahren geduldet. Entscheidend ist, was die Hausordnung und die Beschilderung vor Ort sagen. Fehlt beides, gilt die Faustregel: unauffällig bleiben, keine Fahrwege blockieren, keine Leiter aufstellen und bei einer Ansprache freundlich gehen. Die Regeln für Hilfsmittel erklärt der Artikel Leiter, Tritt und Stativ am Flughafenzaun.
Nicht umsonst warten
Sichtungs-Alarme in Planetrack melden dir, wenn ein beobachtetes Kennzeichen, ein Typ oder eine Special Livery im Anflug ist – so stehst du nur dann am Spot, wenn es sich lohnt. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Auf der Besucherterrasse
Die Besucherterrasse ist der einzige Ort am Flughafen, an dem Fotografieren nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich gewollt ist. Trotzdem gilt dort das Hausrecht – meist in Form einer eigenen Terrassenordnung. Typische Inhalte sind Öffnungszeiten, ein eventueller Eintritt, eine Zugangskontrolle, Regeln zu Stativen, Leitern und Taschen sowie Verbote, Gegenstände über oder durch den Zaun zu halten.
Beispiele aus unseren Spot-Steckbriefen sind die Besucherterrasse Düsseldorf, die Besucherterrasse Hamburg, die Zuschauerterrasse B in Zürich und die Besucherterrasse Wien. Jede hat eigene Regeln und Zeiten; prüfe sie vor dem Besuch auf der Website des jeweiligen Flughafens.
Weil die Terrasse ausdrücklich zum Zuschauen gedacht ist, sind Konflikte hier selten fotografischer Natur. Meist geht es um Platz: ein Stativ im Gang, eine Fototasche auf der Bank, eine Gruppe, die den besten Abschnitt am Glas dauerhaft belegt. Wie du mit Stativ rücksichtsvoll arbeitest, steht im Guide Stativ oder Einbeinstativ beim Planespotting.
Wenn dich jemand anspricht
Ansprachen sind am Flughafen normal und in den meisten Fällen nach einer Minute erledigt. Wer dich anspricht, macht einen Unterschied:
- Flughafenpersonal und Sicherheitsdienst üben das Hausrecht aus. Sie dürfen dich auf Regeln hinweisen, dir etwas untersagen und dich auffordern, einen Bereich zu verlassen. Hoheitliche Befugnisse wie eine Identitätsfeststellung haben private Dienste nicht. Wie du mit ihnen umgehst, erklärt Wenn der Sicherheitsdienst kommt, und ob du Bilder löschen musst, klärt Muss ich Fotos löschen?.
- Polizei handelt nicht aus dem Hausrecht, sondern aus eigenen gesetzlichen Befugnissen. Was dabei auf dich zukommen kann, beschreibt Polizeikontrolle beim Spotten.
Die bewährte Reihenfolge ist immer dieselbe: freundlich erklären, dass du Flugzeuge fotografierst, Anweisungen sofort umsetzen, bei Unklarheiten nach Namen oder Ansprechpartner fragen und die Sache später schriftlich klären. Wer vor Ort diskutiert, gewinnt selten etwas – riskiert aber im schlimmsten Fall ein Hausverbot. Das ist eine zivilrechtliche Erklärung des Betreibers, die dir das Betreten seines Geländes untersagt. Wer sich darüber hinwegsetzt, erfüllt schnell den Tatbestand des Hausfriedensbruchs.
Grün, gelb, rot: der schnelle Überblick
Grün – normalerweise unproblematisch
- Private Fotos auf der Besucherterrasse im Rahmen der Terrassenordnung
- Fotos von öffentlichen Wegen außerhalb des Flughafengeländes
- Ein schnelles Bild durch die Terminalscheibe ohne Aufbau
Gelb – hängt von der Hausordnung ab
- Längerer Aufenthalt auf dem Parkdeck ohne Parkvorgang
- Stativ, Leiter oder Tritt auf Flughafenflächen
- Videos mit sichtbarer Dreh-Ausrüstung im Terminal
- Bilder, die du verkaufen oder im Auftrag nutzen willst
Rot – lass es
- Fotos und Videos an der Sicherheitskontrolle
- Weitermachen nach ausdrücklicher Aufforderung zu gehen
- Absperrungen, Zäune oder Personalzugänge überwinden
- Drohnenflüge im Flughafenumfeld ohne Erlaubnis
Zum letzten Punkt der roten Spalte: Drohnen sind kein Hausrechts-, sondern ein Luftrechtsthema. Was rund um Flughäfen gilt, steht in Drohnen am Flughafen.
Außerhalb des Zauns und im Ausland
Das Hausrecht des Flughafens endet an seiner Grundstücksgrenze. Viele der besten Spots liegen genau dort: an Feldwegen, Straßen und Hügeln rund um die Pisten. Dort kann dir der Flughafen das Fotografieren nicht verbieten – wohl aber kann ein anderer Eigentümer sein eigenes Hausrecht ausüben, etwa auf einem privaten Parkplatz, einem Firmengelände oder einem Acker. Was beim Betreten von Feldern und Wiesen gilt, erklärt Betretungsrecht der freien Landschaft. Wie du dich am Zaun selbst verhältst, beschreibt Richtiges Verhalten am Flughafenzaun.
Im Ausland gelten andere Regeln, und das Verständnis von Hausrecht und Sicherheitsbereichen kann deutlich strenger sein. Übertrag deutsche Gewohnheiten nicht ungeprüft. Für die Nachbarländer gibt es eigene Guides zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz, für weitere Reiseziele den Überblick Spotten im Ausland.
Hausrecht-Check vor dem Spottertag
- Ich weiß, ob mein Spot auf Flughafengelände oder auf öffentlichem Grund liegt.
- Ich habe die Benutzungs- oder Terrassenordnung des Flughafens überflogen.
- Ich weiß, ob Stativ oder Leiter an meinem Spot erlaubt sind.
- Ich fotografiere nicht an der Sicherheitskontrolle.
- Ich nutze die Bilder privat – oder habe für gewerbliche Nutzung eine Genehmigung.
- Ich blockiere keine Durchgänge, Fahrwege oder Notausgänge.
- Ich folge Anweisungen des Personals sofort und kläre Fragen später.
Häufige Missverständnisse
- „Ich bin doch auf öffentlichem Gelände.“ Ein Terminal ist für jeden zugänglich, gehört aber dem Betreiber. Zugänglichkeit ist nicht dasselbe wie öffentlicher Raum.
- „Das Flugzeug gehört nicht dem Flughafen, also darf er nichts sagen.“ Das Hausrecht schützt nicht das Motiv, sondern den Ort, an dem du stehst.
- „Hier stand ich schon hundertmal.“ Duldung ist keine Erlaubnis. Regeln und Sicherheitslagen ändern sich, und die nächste Schicht kann es anders sehen.
- „Fotos von außen kann mir keiner verbieten.“ Über das Hausrecht des Flughafens nicht – aber über andere Regeln, etwa an militärischen Anlagen oder bei erkennbaren Personen, schon.
- „Sie müssen mir das Verbot erst begründen.“ Bei Betreibern in öffentlicher Hand muss ein Verbot sachlich gerechtfertigt sein. Das prüfst du aber hinterher, nicht am Geländer.
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Fazit
Das Hausrecht gibt Flughafenbetreibern wie dem Flughafen München oder dem Flughafen Hamburg die Befugnis, auf ihrem Gelände Regeln fürs Fotografieren aufzustellen – im Terminal, im Parkhaus und auf der Besucherterrasse. Für Hobby-Spotter ist das selten ein Hindernis, solange sie unauffällig fotografieren, nichts aufbauen, Sicherheitskontrollen meiden und Anweisungen ohne Diskussion folgen. Die schärfste Grenze verläuft bei gewerblichen Aufnahmen vom Gelände. Und die wichtigste Erkenntnis bleibt: Am Zaun endet das Hausrecht des Flughafens. Wer neu im Hobby ist, findet die Grundlagen in Planespotting für Einsteiger.
Kurzfazit
Auf dem Flughafengelände bestimmt der Betreiber – mit Hausordnung, Personal und notfalls Hausverbot. Private Spotterfotos sind meist kein Problem, gewerbliche brauchen oft eine Genehmigung, Sicherheitskontrollen sind tabu. Lies die Regeln vorab, folge Anweisungen sofort und weich im Zweifel auf öffentliche Spots außerhalb des Zauns aus.
Zusammenfassung
- Das Hausrecht erlaubt dem Flughafenbetreiber, Zutritt und Verhalten auf seinem Gelände zu regeln – auch das Fotografieren, Filmen und den Aufbau von Ausrüstung.
- Private Aufnahmen werden im öffentlich zugänglichen Teil meist toleriert, gewerbliche Aufnahmen brauchen in der Regel eine Genehmigung. Sicherheitskontrollen sind fast überall tabu.
- Parkhäuser und Besucherterrassen haben oft eigene Regeln, manchmal auch einen anderen Betreiber. Hinweisschilder und Anweisungen des Personals gehen vor.
- Wer nach einer Aufforderung nicht geht, riskiert ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs; ein Hausverbot kann den Lieblingsspot dauerhaft kosten.
Häufige Fragen
Was bedeutet Hausrecht am Flughafen?
Das Hausrecht ist die Befugnis des Betreibers, darüber zu bestimmen, wer sein Gelände betreten darf und wie man sich dort verhält. Es leitet sich aus dem Eigentum oder Besitz ab und wird meist in einer Flughafenbenutzungsordnung oder Hausordnung konkretisiert. Das Personal und beauftragte Sicherheitsdienste setzen es vor Ort um.
Darf mir der Flughafen das Fotografieren im Terminal verbieten?
Grundsätzlich ja, zumindest für bestimmte Bereiche und Aufnahmen. Der Betreiber kann Fotografieren und Filmen über seine Hausordnung einschränken, etwa an Sicherheitskontrollen, an Personalzugängen oder für gewerbliche Zwecke. Private Erinnerungsfotos im öffentlich zugänglichen Teil werden in der Praxis meist toleriert. Bei Flughäfen in öffentlicher Hand muss eine Einschränkung zusätzlich verhältnismäßig sein.
Darf ich vom Parkhaus aus Flugzeuge fotografieren?
Das entscheidet der Betreiber des Parkhauses über seine Hausordnung. Manche Flughäfen dulden Spotter auf dem obersten Deck, andere untersagen den Aufenthalt ohne Parkvorgang oder bestimmte Ausrüstung. Fahrwege dürfen nie blockiert werden. Im Zweifel fragst du beim Flughafen nach oder suchst dir einen ausgewiesenen Spot.
Gilt auf der Besucherterrasse eine eigene Hausordnung?
Häufig ja. Viele Flughäfen haben für ihre Besucherterrassen eigene Regeln zu Öffnungszeiten, Eintritt, Stativen, Leitern und Verhalten. Diese Regeln sind Teil des Hausrechts. Lies sie vor dem Besuch auf der Website des Flughafens oder am Eingang.
Kann mir der Flughafen verbieten, von außerhalb des Zauns zu fotografieren?
Über das Hausrecht nicht. Es endet an der Grundstücksgrenze. Von öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen aus fotografierst du nach den allgemeinen Regeln. Einschränkungen können sich dort aus anderen Gründen ergeben, etwa aus Straßenverkehrsrecht, militärischen Sperrgebieten oder den Rechten abgebildeter Personen – und natürlich aus dem Hausrecht eines anderen Grundstückseigentümers.
Was passiert, wenn ich eine Anweisung des Personals ignoriere?
Wer nach einer Aufforderung des Berechtigten nicht geht, kann sich wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB strafbar machen. Das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Daneben kann der Betreiber ein Hausverbot aussprechen. Folge der Anweisung also zuerst und kläre Fragen später.
Muss ich Fotos löschen, wenn der Sicherheitsdienst das verlangt?
Ein privater Sicherheitsdienst setzt das Hausrecht durch, hat aber keine polizeilichen Befugnisse. Er kann dich zum Gehen auffordern, eine Löschung durchsetzen kann er nicht ohne Weiteres. Bleib trotzdem sachlich und kooperativ. Details erklärt unser Artikel zum Löschen von Fotos auf Verlangen des Sicherheitsdienstes.
Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich Spotterfotos verkaufe?
Wenn die Aufnahmen auf dem Flughafengelände entstanden sind, oft ja. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die gewerbliche Verwertung von Fotos untersagen kann, die von seinem Grundstück aus gemacht wurden. Bilder von öffentlichen Flächen außerhalb fallen nicht unter dieses Hausrecht.
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