Drohne fliegen in der Schweiz: BAZL-Regeln, Registrierung und Flughafenzonen

Seit Januar 2023 gelten in der Schweiz die europäischen Drohnenregeln – mit einigen Schweizer Besonderheiten. Registrierung, Zertifikate, Versicherung, Remote ID, Drohnenkarte und die Lage rund um Flughäfen im Überblick.

Planetrack RedaktionVeröffentlicht: 15. Oktober 202612 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Regeln gelten auch hier: Die Schweiz hat die europäische Drohnenregulierung im Januar 2023 übernommen. Registrierung und Zertifikate gelten in allen EASA-Staaten.
  • Registrierung über dLIS: Betreiber registrieren sich beim BAZL für CHF 10, ab 12 Jahren und ohne Ablaufdatum. Befreit sind nur Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera oder andere Sensoren für personenbezogene Daten.
  • Zertifikat A1/A3 online: Die Theorieprüfung dauert 60 Minuten, kostet CHF 20 und gilt fünf Jahre. Für C0-Drohnen und andere Drohnen unter 250 Gramm in A1 ist sie nicht vorgeschrieben.
  • Schweizer Besonderheiten: Ab 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Franken Pflicht, und Remote ID muss eingeschaltet sein.
  • Flughäfen sind tabu: Kontrollzonen und Flugplatzperimeter stehen als Einschränkungsgebiete auf der Drohnenkarte des Bundes. Ohne Bewilligung der zuständigen Stelle hebt dort nichts ab.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1.Die kurze Antwort
  2. 2.Registrierung: Betreiber statt Drohne
  3. 3.Zertifikate: A1/A3 online, A2 vor Ort
  4. 4.Die Flugregeln der offenen Kategorie
  5. 5.Schweizer Besonderheiten: Versicherung, Remote ID, Modellflug
  6. 6.Flughäfen, Kontrollzonen und die Drohnenkarte
  7. 7.Vor dem Flug: Schritt für Schritt
  8. 8.Wenn doch etwas passiert
  9. 9.Häufige Fehler
  10. 10.Fazit

Alpenpanorama, Gletscherseen und dazu ein Airbus im Endanflug auf Kloten – die Schweiz ist für Drohnenpiloten mit Luftfahrt-Faible ein verlockendes Revier. Gleichzeitig ist der Luftraum eng, voller Helikopter, Segelflieger und Gleitschirme. Wer eine Drohne in der Schweiz fliegen will, muss die Regeln des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) kennen. Dieser Guide erklärt dir, was seit der Übernahme der EU-Regeln gilt, wie Registrierung und Zertifikat ablaufen, welche Schweizer Besonderheiten dazukommen und warum Flughäfen wie Zürich und Genf für Hobbypiloten praktisch gesperrt sind. Stand der Angaben: Oktober 2026.

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Die kurze Antwort

In der Schweiz gelten für Drohnen im Grundsatz dieselben Regeln wie in der EU. Das BAZL hat die europäische Drohnenregulierung im Januar 2023 übernommen. Als EASA-Mitgliedstaat wendet die Schweiz damit grundsätzlich dieselben Regeln an wie die EU, Norwegen, Island und Liechtenstein. Für dich heißt das: Du registrierst dich als Betreiber, erwirbst je nach Drohne ein Fernpiloten-Zertifikat, fliegst maximal 120 Meter über Grund und immer in Sichtweite. Vor jedem Start prüfst du die Drohnenkarte des Bundes und das tägliche Luftraum-Bulletin.

Dazu kommen einige Schweizer Eigenheiten. Ab 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung mit festgelegter Mindestsumme vorgeschrieben. Remote ID muss eingeschaltet sein, und für Modellflieger gibt es einen eigenen Weg über den Schweizerischen Modellflugverband. Rund um Flughäfen gilt: Kontrollzonen und Flugplatzperimeter sind Einschränkungsgebiete. Ohne Bewilligung fliegst du dort nicht.

120 mmaximale Flughöhe über Grund in der offenen Kategorie
CHF 10Gebühr für die Betreiber-Registrierung beim BAZL
1 Mio. CHFMindest-Garantiesumme der Haftpflicht ab 250 Gramm

Registrierung: Betreiber statt Drohne

Ein häufiges Missverständnis vorweg: In der Schweiz wird nicht die Drohne registriert, sondern die Person oder Organisation, die sie betreibt. Die Registrierung läuft über das BAZL-Portal dLIS. Für den Zugang brauchst du ein Bundeslogin, etwa über AGOV oder CH-Login.

Die wichtigsten Eckdaten laut BAZL:

  • Wer muss sich registrieren? Jeder Betreiber einer Drohne mit 250 Gramm oder mehr, und zusätzlich jeder Betreiber einer leichteren Drohne, die eine Kamera, ein Mikrofon oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten an Bord hat. Eine Mini-Drohne mit Kamera fällt also unter die Pflicht. Befreit sind nur leichte Drohnen ohne solche Sensoren und Spielzeugdrohnen.
  • Mindestalter: 12 Jahre. Unter 16 Jahren gibst du eine gesetzliche Vertretung an.
  • Kosten: CHF 10.
  • Gültigkeit: unbefristet, und zwar in allen EASA-Mitgliedstaaten.
  • Versicherung: Bei Drohnen ab 250 Gramm trägst du deine Haftpflichtversicherung ein. Betreiber leichterer Drohnen geben im Versicherungsfeld einen vorgegebenen Platzhalter an.

Nach der Registrierung erhältst du eine Betreibernummer im Format CHE plus 13 Zeichen, gefolgt von einem Bindestrich und drei weiteren Zeichen. Den ersten Teil bringst du gut sichtbar an jeder Drohne an, die du betreibst. Die drei Zeichen nach dem Bindestrich sind nur für Remote ID gedacht. Sie bleiben geheim und gehören nicht auf das Gehäuse. Fliegst du ohne Kennzeichnung, riskierst du eine Busse. Verkaufst du eine Drohne, entfernst du deine Nummer.

Wohnst du in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Land, brauchst du keine zusätzliche Schweizer Registrierung. Deine Registrierung aus dem Wohnsitzland gilt im ganzen EASA-Raum. Mehr als eine Registrierung gleichzeitig ist ohnehin nicht erlaubt. Wie das Verfahren in Deutschland läuft, steht im Guide Drohne registrieren beim LBA.

Zertifikate: A1/A3 online, A2 vor Ort

Neben dem Betreiber braucht auch der Fernpilot – die Person an der Fernsteuerung – einen Kompetenznachweis. Das BAZL bietet zwei Zertifikate für die offene Kategorie an:

Kriterium Zertifikat A1/A3 Zertifikat A2
Mindestalter 12 Jahre 12 Jahre
Voraussetzung keine gültiges A1/A3 plus praktisches Selbststudium
Prüfungsform Theorie online, von zu Hause Theorie vor Ort, ohne Hilfsmittel
Prüfungsorte online Ittigen (BE), Illnau (ZH) oder Lausanne (VD)
Dauer 60 Minuten 60 Minuten
Gebühr CHF 20 CHF 20
Gültigkeit 5 Jahre, EASA-weit 5 Jahre, EASA-weit

Ein Kurs ist in beiden Fällen nicht vorgeschrieben. Die Lernunterlagen stellt das BAZL nach Zahlung der Gebühr auf der Prüfungsplattform bereit. Fällst du durch, hast du zwei weitere Versuche. Danach wird die Gebühr erneut fällig. Läuft dein Zertifikat in weniger als drei Monaten ab, verlängerst du es mit einer Online-Auffrischung und einem Test. Ist es schon abgelaufen, beginnst du wieder bei A1/A3. Wie die A2-Prüfung inhaltlich aufgebaut ist, erklärt der Guide zum EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.

Ausnahme für Mini-Drohnen: Wer in der Unterkategorie A1 eine Drohne der Klasse C0, eine Legacy-Drohne unter 250 Gramm oder einen Eigenbau unter 250 Gramm fliegt, braucht kein Zertifikat. Das BAZL empfiehlt es trotzdem. Die Registrierungspflicht für Drohnen mit Kamera bleibt davon unberührt. Details zu Gewichtsklassen und Ausnahmen findest du im Artikel Drohnen unter 250 Gramm, die Prüfungsinhalte erklärt der Guide zum EU-Kompetenznachweis A1/A3.

Zertifikate aus EU-Staaten, Norwegen und Island werden in der Schweiz anerkannt, du musst sie auch nicht hochladen. Nachweise aus Nicht-EASA-Staaten gelten dagegen nicht.

Die Flugregeln der offenen Kategorie

Solange du keine BAZL-Bewilligung hast, fliegst du in der offenen Kategorie. Die Kernregeln:

  • Höhe: maximal 120 Meter über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Über Hindernissen, die höher als 120 Meter sind, darfst du mit maximal 15 Metern Abstand fliegen, wenn der Eigentümer zustimmt.
  • Sichtverbindung: Die Drohne bleibt immer in direkter Sicht. Flüge außerhalb der Sichtweite sind in der offenen Kategorie verboten.
  • Menschenansammlungen: Überflug verboten.
  • Vortritt: Bemannte Luftfahrzeuge haben immer Vorrang. Bei Blaulichteinsätzen landest du sofort.
  • Nachtflug: erlaubt, wenn die Drohne ein grünes Blinklicht trägt und du sie trotzdem sicher im Blick behältst.
  • FPV: nur mit einem Luftraumbeobachter, der die Drohne ständig direkt sieht. Ohne Beobachter brauchst du eine Bewilligung, für FPV-Rennen immer. Mehr dazu im Artikel über FPV-Drohnen.
  • Privatsphäre: Filmen durch Fenster ist nur mit Zustimmung aller Betroffenen in Ordnung. Auch für Starts und Landungen auf fremdem Grund brauchst du die Erlaubnis des Eigentümers.

Welche Abstände zu unbeteiligten Personen gelten, hängt von der Unterkategorie ab. In A1 dürfen leichte Drohnen der Klasse C0 und Legacy-Drohnen unter 250 Gramm Personen überfliegen, bei C1 vermeidest du es. In A2 hältst du mindestens 30 Meter Abstand, im Langsamflugmodus 5 Meter – oder so viel Abstand, wie du hoch fliegst, wenn das mehr ist. In A3 bleibst du außerdem 150 Meter von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten weg. Welche Klasse zu welcher Unterkategorie passt, ordnet der Artikel Drohnen-Klassen C0 bis C6 ein.

Wind und Pisten im Blick

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Schweizer Besonderheiten: Versicherung, Remote ID, Modellflug

Bei drei Punkten lohnt sich der genaue Blick, denn hier unterscheidet sich die Praxis von dem, was du vielleicht aus Deutschland kennst.

Haftpflichtversicherung: Ab 250 Gramm ist eine Haftpflicht mit einer Garantiesumme von mindestens einer Million Franken Pflicht. Für leichtere Drohnen empfiehlt das BAZL eine Versicherung, schreibt sie aber nicht vor. Ohne Versicherung droht eine Busse. Versichert ist der Betreiber. Fliegt ein Freund deine Drohne, braucht er keine eigene Police. Ob deine Privathaftpflicht Drohnen abdeckt, klärst du schriftlich mit dem Versicherer. Hintergründe stehen im Artikel zur Drohnenversicherung.

Remote ID: Das BAZL verlangt, dass die Fernidentifikation während des Flugs eingeschaltet ist. Ausgenommen sind Drohnen der Klasse C0, Legacy-Drohnen ohne Klassenmarkierung und privat gebaute Drohnen. Hier kommt der geheime Teil der Betreibernummer ins Spiel. Er wird in der Drohne hinterlegt, nicht außen aufgeklebt. Wie die Technik funktioniert, erklärt der Artikel Remote ID bei Drohnen.

Modellflug: Für klassische Modellflugzeuge gibt es in der Schweiz einen eigenen Weg. Wer Mitglied im Schweizerischen Modellflugverband ist oder sich schriftlich zu dessen Richtlinien verpflichtet, fliegt nach vereinfachten Regeln. Dann gelten unter anderem: immer Sichtflug, Haftpflicht ab 250 Gramm über mindestens eine Million Franken, 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen. Modelle ab 250 Gramm brauchen eine Bewilligung im Umfeld von zivilen und militärischen Flugplätzen sowie in einer aktiven Kontrollzone oberhalb von 150 Metern über Grund. Wer sich nicht an die Verbandsrichtlinien hält, fällt unter die normalen Drohnenregeln inklusive Registrierung und Zertifikat.

Legacy-Drohnen: Drohnen ohne Klassenmarkierung, die vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt kamen, dürfen weiter in A1 oder A3 fliegen. Später in Verkehr gebrachte Drohnen ohne Klassenmarkierung sind nur noch in der speziellen Kategorie mit Bewilligung einsetzbar.

Flughäfen, Kontrollzonen und die Drohnenkarte

Jetzt zum Teil, der Planespotter am meisten interessiert. Die Schweiz arbeitet mit geografischen Einschränkungsgebieten, die auf der offiziellen Drohnenkarte unter map.geo.admin.ch eingezeichnet sind. Zu den Gebieten gehören laut BAZL:

  • Kontrollzonen (CTR) von Flugplätzen, also der kontrollierte Luftraum rund um Flughäfen wie Zürich, Genf, Basel-Mulhouse oder Bern-Belp
  • Flugplatzperimeter nach dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt bzw. dem Sachplan Militär
  • Vollzugseinrichtungen, Kernkraftwerke, militärische Gebiete und Anlagen der Energie- und Gasversorgung
  • Wildtierschutzgebiete wie eidgenössische Jagdbanngebiete sowie Wasser- und Zugvogelreservate
  • zusätzliche kantonale Einschränkungen

Klickst du auf der Karte ein Gebiet an, zeigt dir das Feld mit den Zusatzinformationen, welche Stelle zuständig ist. Eine Bewilligung erteilt nämlich nicht das BAZL, sondern die für das jeweilige Gebiet verantwortliche Stelle. Im kontrollierten Luftraum um Flughäfen und Regionalflugplätze ist das die Flugsicherung Skyguide. Über die Swiss-U-Space-App lässt sich eine Skyguide-Genehmigung unter bestimmten Bedingungen automatisch beantragen. Wer Skyguide ist und wie die Flugsicherung arbeitet, erklärt der Artikel Austro Control und Skyguide.

Zusätzlich prüfst du vor jedem Flug das Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS). Es zeigt die wichtigsten NOTAMs auf einer Karte und wird mehrmals täglich aktualisiert, die Ausgabe für den Folgetag erscheint um 16 Uhr. Temporäre Sperrungen, etwa bei Flugshows oder Großanlässen, findest du nur dort.

Achtung im Gebirge

Das BAZL nennt ausdrücklich Gebiete mit erhöhtem Kollisionsrisiko, für die keine festen Abstände gelten: Helikopterlandeplätze von Spitälern, Gebirgslandeplätze, Schießplätze der Armee sowie Gebiete für Gleitschirm, Hängegleiter und Segelflug. Rettungshelikopter fliegen tief und kommen schnell. Hörst du einen, landest du sofort.

Was das für Planespotter heißt

Die Kontrollzonen der großen Flughäfen reichen weit über das Flughafengelände hinaus und decken die Anflugschneisen ab. Für das klassische Spotter-Motiv – Jet im Endanflug, Drohne daneben – bekommst du als Privatperson realistisch keine Freigabe. Und das ist auch richtig so. Drohnensichtungen haben in Europa schon mehrfach den Flugbetrieb lahmgelegt, am bekanntesten beim Gatwick-Drohnenvorfall 2018. Wie das abläuft, zeigt der Artikel über Drohnensichtungen an Flughäfen.

Die guten Bilder entstehen in Zürich ohnehin vom Boden aus: von der Zuschauerterrasse B oder vom Butzenbüel mit Blick auf die Landungen. In Genf bietet die Aussichtsterrasse einen legalen Logenplatz. Die Stadt-Guides Planespotting in Zürich und Planespotting in Genf haben weitere Standorte. Was am Zaun mit Kamera erlaubt ist, fasst der Artikel Planespotting in der Schweiz zusammen.

Vor dem Flug: Schritt für Schritt

So bereitest du einen legalen Drohnenflug in der Schweiz vor – egal ob Bergsee oder Stadtansicht.

1. Registrierung klären

Wohnst du in der Schweiz, registrierst du dich über dLIS. Wohnst du in einem EU-Land, reicht deine Registrierung von dort. Die Betreibernummer klebt sichtbar an der Drohne.

2. Zertifikat und Klasse abgleichen

Prüfe, welche Klasse deine Drohne hat und ob dein Zertifikat A1/A3 oder A2 für die gewünschte Unterkategorie reicht und noch gültig ist.

3. Versicherung mitnehmen

Ab 250 Gramm brauchst du eine Haftpflicht über mindestens eine Million Franken. Halte den Nachweis griffbereit.

4. Drohnenkarte prüfen

Öffne die Drohnenkarte auf map.geo.admin.ch und klick deinen Startplatz an. Liegt er in einem Einschränkungsgebiet, steht dort die zuständige Stelle.

5. DABS am Flugtag lesen

Temporäre Sperrungen stehen nur im täglichen Luftraum-Bulletin. Die Ausgabe für morgen erscheint um 16 Uhr.

6. Vor Ort umschauen

Helikopterlandeplätze, Gleitschirmstartplätze und Menschenansammlungen siehst du oft erst am Startplatz. Remote ID einschalten, Eigentümer fragen, dann starten.

Fliegst du aus Deutschland oder Österreich ein, hilft dir der Überblick Mit der Drohne in den Urlaub. Was beim Transport im Handgepäck gilt, erklärt der Artikel Drohne im Flugzeug mitnehmen. Zum Vergleich mit dem Nachbarland lohnt sich ein Blick auf Drohne fliegen in Österreich.

Bist du startklar für die Schweiz?

Hak ab, was du vor dem Flug geklärt hast – am Ende siehst du, ob alles passt.

  • Ich bin als Betreiber registriert, in der Schweiz oder in meinem EU-Wohnsitzland.
  • Die Betreibernummer klebt sichtbar an der Drohne.
  • Ich habe ein gültiges Zertifikat oder fliege eine C0-Drohne in A1.
  • Meine Haftpflicht deckt die Drohne mit mindestens einer Million Franken.
  • Remote ID ist eingeschaltet, sofern meine Drohne keine Ausnahme ist.
  • Ich habe die Drohnenkarte und das aktuelle DABS geprüft.
  • Mein Startplatz liegt außerhalb von Kontrollzonen und Flugplatzperimetern.

Wenn doch etwas passiert

Unfälle mit schweren Verletzungen oder mit Beteiligung eines bemannten Luftfahrzeugs meldest du sofort über die Rega-Nummer 1414. Von dort geht die Meldung an die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle. Andere sicherheitsrelevante Ereignisse meldest du innerhalb von 72 Stunden dem BAZL. Siehst du jemanden, der verbotenerweise in Flughafennähe fliegt, informierst du die Polizei. Verstöße gegen die Flugregeln sind strafbar, ebenso eine fehlende Kennzeichnung mit der Betreibernummer.

Häufige Fehler

  • „Unter 250 Gramm brauche ich nichts.“ Falsch, sobald eine Kamera an Bord ist. Die Registrierung ist dann Pflicht. Entfallen können nur die Versicherungspflicht und, bei C0- oder Legacy-Drohnen in A1, das Zertifikat.
  • Die Drohne statt des Betreibers registrieren wollen. Die Nummer gehört zu dir und kommt auf jede Drohne, die du betreibst.
  • Die Remote-ID-Ziffern aufkleben. Die drei Zeichen nach dem Bindestrich bleiben geheim.
  • Nur Drittanbieter-Apps prüfen. Maßgeblich sind die offizielle Drohnenkarte des Bundes und das DABS.
  • Doppelt registrieren. Mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich gilt deine Registrierung von dort. Eine zweite in der Schweiz ist nicht vorgesehen.

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Fazit

Wer schon nach EU-Regeln fliegt, kommt in der Schweiz schnell zurecht: Registrierung und Zertifikate gelten auch hier, die Flugregeln der offenen Kategorie sind dieselben. Achten musst du auf die Schweizer Zusätze – Versicherungspflicht ab 250 Gramm mit fester Mindestsumme, eingeschaltete Remote ID – und auf die Einschränkungsgebiete der Drohnenkarte. Für Planespotter ist die Lage eindeutig. Kontrollzonen und Flugplatzperimeter sind ohne Bewilligung tabu, Flugzeugbilder entstehen vom Boden aus. Wie das in Deutschland geregelt ist, liest du im Artikel Drohnen in Flughafennähe und im Überblick zu Geozonen und der dipul-Karte.

Kurzfazit

In der Schweiz gelten seit 2023 die EU-Drohnenregeln, ergänzt um Versicherungspflicht ab 250 Gramm und eingeschaltete Remote ID. Registriere dich als Betreiber, prüf vor jedem Flug Drohnenkarte und DABS – und lass die Drohne an Flughäfen im Rucksack.

Zusammenfassung

  • In der offenen Kategorie gelten in der Schweiz dieselben Grundregeln wie in der EU: maximal 120 Meter über Grund, Sichtverbindung, kein Überflug von Menschenansammlungen und Vortritt für die bemannte Luftfahrt.
  • Betreiber registrieren sich über das BAZL-Portal dLIS und bringen den öffentlichen Teil ihrer Betreibernummer an jeder Drohne an. Fernpiloten erwerben je nach Drohne das Zertifikat A1/A3 oder zusätzlich A2.
  • Vor jedem Flug prüfst du die Drohnenkarte auf map.geo.admin.ch und das tägliche Luftraum-Bulletin DABS. Für Flüge im kontrollierten Luftraum um Flughäfen ist die Flugsicherung Skyguide zuständig.
  • Für Planespotter heißt das: An Flughäfen wie Zürich oder Genf entstehen Flugzeugbilder vom Boden aus. Die Drohne bleibt für Landschaft und Reise, weit weg von Anflugschneisen.

Häufige Fragen

Muss ich meine Drohne in der Schweiz registrieren?

Ja, fast immer. Du registrierst dich als Betreiber beim BAZL über das Portal dLIS. Ausgenommen sind nur Drohnen unter 250 Gramm, die weder Kamera noch Mikrofon oder andere Sensoren für personenbezogene Daten haben. Eine Mini-Drohne mit Kamera fällt also unter die Pflicht. Registriert wird die Person, nicht die einzelne Drohne.

Was kostet die Registrierung und wie lange gilt sie?

Die Registrierung kostet laut BAZL CHF 10 und ist unbefristet gültig, und zwar in allen EASA-Mitgliedstaaten. Du musst mindestens 12 Jahre alt sein. Unter 16 Jahren gibst du zusätzlich eine gesetzliche Vertretung an.

Brauche ich als Tourist aus Deutschland oder Österreich eine Schweizer Registrierung?

Nein. Wer in der EU, in Norwegen oder Island wohnt, registriert sich im Wohnsitzland, und diese Registrierung gilt auch in der Schweiz. Dasselbe gilt für EU-Zertifikate A1/A3, A2 und STS. Eine zusätzliche Schweizer Registrierung brauchst du nicht – du darfst auch nur in einem Staat registriert sein.

Wie bekomme ich das Zertifikat A1/A3 in der Schweiz?

Nach Zahlung der Gebühr von CHF 20 stellt dir das BAZL die Lernunterlagen online bereit. Die Theorieprüfung legst du online von zu Hause ab, sie dauert 60 Minuten und ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar. Das Zertifikat gilt fünf Jahre in allen EASA-Staaten.

Ist eine Versicherung für Drohnen in der Schweiz Pflicht?

Ab 250 Gramm ja: Du brauchst eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens einer Million Franken. Für leichtere Drohnen empfiehlt das BAZL eine Versicherung, schreibt sie aber nicht vor. Fliegt jemand anderes deine Drohne, muss diese Person keine eigene Versicherung abschließen – versichert ist der Betreiber.

Darf ich in der Nähe des Flughafens Zürich oder Genf eine Drohne fliegen?

Nicht ohne Bewilligung. Kontrollzonen und Flugplatzperimeter gehören zu den geografischen Einschränkungen und sind auf der Drohnenkarte des Bundes eingezeichnet. Für den kontrollierten Luftraum um Flughäfen ist die Flugsicherung Skyguide zuständig. Für Freizeitaufnahmen von startenden Jets wirst du praktisch keine Freigabe bekommen.

Was ist Remote ID und muss ich sie einschalten?

Remote ID sendet während des Flugs Kennungsdaten der Drohne aus, damit Behörden sie zuordnen können. In der Schweiz muss die Funktion eingeschaltet sein. Ausnahmen gelten laut BAZL für Drohnen der Klasse C0, für Legacy-Drohnen ohne Klassenmarkierung und für privat gebaute Drohnen.

Was muss ich tun, wenn ein Rettungshelikopter auftaucht?

Sofort landen. Die bemannte Luftfahrt hat immer Vortritt, und bei Blaulichteinsätzen verlangt das BAZL, die Drohne umgehend auf den Boden zu bringen. Kommt es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen oder mit einem bemannten Luftfahrzeug, meldest du ihn sofort über die Rega-Nummer 1414.

PT

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