Das Wichtigste in Kürze
- Schon der unbefugte Zutritt ist verboten: Wer sich ohne Berechtigung Zugang zur Luftseite verschafft, begeht nach dem Luftsicherheitsgesetz mindestens eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 10.000 Euro.
- Seit dem 17. März 2026 gibt es einen eigenen Straftatbestand: Wer vorsätzlich eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt, riskiert bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu fünf Jahre. Auch der Versuch ist strafbar.
- Das Strafgesetzbuch greift zusätzlich: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung am Zaun, Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe – genau diese Delikte haben Gerichte bei den Klebeaktionen von 2023 und 2024 angewendet.
- Teuer wird es vor allem zivilrechtlich: Für die Blockade in Hamburg im Juli 2023 müssen zehn Aktivisten laut rechtskräftigem Urteil mehr als 400.000 Euro Schadensersatz an Eurowings zahlen.
- Für Spotter ist die Regel einfach: Der Zaun ist die Grenze. Kein Durchklettern, kein Durchgreifen durch Lücken, kein Betreten offener Tore – auch nicht, um etwas zurückzuholen.
Inhaltsverzeichnis
Am Flughafenzaun verläuft eine der schärfsten Grenzen, die es im Alltag gibt. Auf deiner Seite stehst du mit Kamera und Thermoskanne, auf der anderen Seite beginnt ein Bereich, in den nur kontrolliertes Personal darf. Wer diese Grenze ohne Berechtigung überschreitet, landet schnell bei Bußgeld, Strafverfahren und Schadensersatz – das haben die Klebeaktionen auf deutschen Pisten zwischen 2022 und 2024 sehr deutlich gezeigt. Seit März 2026 gibt es dafür außerdem einen eigenen Straftatbestand im Luftsicherheitsgesetz. Dieser Artikel ordnet ein, welche Vorschriften greifen, was die Reform geändert hat und wie die bekannten Fälle ausgegangen sind.
Kein Rechtsrat: Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in Deutschland allgemein, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall entscheiden Behörden und Gerichte. Wenn gegen dich ermittelt wird, hol dir anwaltliche Beratung.
Die kurze Antwort
Wer unbefugt aufs Flughafengelände eindringt, verstößt mindestens gegen das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG): Der bloße Zugang zur Luftseite ohne Berechtigung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 10.000 Euro. Geschieht das vorsätzlich und wird dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt, ist es seit dem 17. März 2026 eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, in qualifizierten Fällen bis zu fünf Jahren. Dazu kommen fast immer Delikte aus dem Strafgesetzbuch – Hausfriedensbruch, beim Aufschneiden des Zauns Sachbeschädigung, bei Blockaden Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Und am Ende stehen Flughafen und Airlines mit ihren Schadensersatzforderungen in der Schlange.
Wo die Luftseite beginnt
Rechtlich entscheidend ist der Begriff Luftseite. Er stammt aus dem europäischen Luftsicherheitsrecht und umfasst die Bewegungsflächen eines Flughafens – Pisten, Rollwege, Vorfeld – sowie angrenzende Flächen und Gebäude, zu denen der Zugang beschränkt ist. Innerhalb der Luftseite gibt es noch den sensibleren Sicherheitsbereich, in dem strengere Kontrollen gelten. Alles, was frei zugänglich ist, gehört zur Landseite: Zufahrtsstraßen, Parkplätze, Terminalvorhallen, Besucherterrassen und die Wege außen am Zaun.
In der Praxis heißt das: Der Zaun ist die Grenze. Wo genau Luftseite und Landseite aneinanderstoßen, erklärt der Artikel Landseite, Luftseite, Sicherheitsbereich ausführlich. Für diesen Text reicht die Faustregel: Sobald du einen Zaun, ein Tor, eine Schranke oder eine abgesperrte Fläche ohne Erlaubnis hinter dir lässt, bist du dort, wo du nicht hingehörst.
Das Luftsicherheitsgesetz: Bußgeld und neuer Straftatbestand
Der Bußgeldtatbestand
Das Grundverbot steht in § 10 LuftSiG: Niemand darf sich oder einem Dritten ohne Berechtigung Zugang zur Luftseite verschaffen. Wer dagegen verstößt, handelt nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen. Ein Motiv oder eine Gefährdung braucht es dafür nicht – es genügt der unberechtigte Zutritt. Wie das Gesetz insgesamt aufgebaut ist, zeigt der Überblick Luftsicherheitsgesetz verständlich erklärt.
Die Reform vom März 2026
Lange Zeit war der bloße Zutritt damit „nur“ eine Ordnungswidrigkeit. Wer zu Protestzwecken auf die Piste ging, wurde strafrechtlich über das Strafgesetzbuch verfolgt. Nach den Klebeaktionen hat der Gesetzgeber nachgeschärft. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurde am 26. Februar 2026 vom Bundestag beschlossen, im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 68) verkündet und ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Neben dem neuen Straftatbestand enthält es unter anderem Regeln zur Abwehr von Drohnen.
Der neu gefasste § 19 LuftSiG sieht vor:
- Grundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, wer sich vorsätzlich unberechtigt Zugang zur Luftseite verschafft und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt.
- Qualifikation: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn dabei ein verbotener Gegenstand mitgeführt wird oder die Tat eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken soll.
- Versuch: Schon der Versuch ist strafbar. Wer also beim Aufschneiden des Zauns gestoppt wird, kann sich nicht darauf berufen, dass er es nicht auf die andere Seite geschafft hat.
Wichtig für die Einordnung: Strafgesetze gelten nicht rückwirkend. Die Fälle von 2022 bis 2024, um die es weiter unten geht, wurden nach dem damals geltenden Recht beurteilt.
Das Strafgesetzbuch: Welche Delikte typischerweise dazukommen
Das LuftSiG steht nicht allein. Bei fast jedem Eindringen aufs Flughafengelände prüfen Staatsanwaltschaften zusätzlich Delikte aus dem Strafgesetzbuch. Die folgende Übersicht zeigt die gesetzlichen Höchststrafen – sie sagen nichts darüber, was im Einzelfall tatsächlich verhängt wird.
| Delikt | Vorschrift | Typischer Anlass am Flughafen | Strafrahmen |
|---|---|---|---|
| Hausfriedensbruch | § 123 StGB | Betreten des umfriedeten Geländes ohne Erlaubnis | bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
| Sachbeschädigung | § 303 StGB | Aufschneiden des Zauns, Beschädigung von Belägen | bis 2 Jahre oder Geldstrafe |
| Nötigung | § 240 StGB | Blockade, die Flugzeuge am Rollen oder Starten hindert | bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
| Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | § 113 StGB | Gegenwehr bei der Räumung | bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
| Störung öffentlicher Betriebe | § 316b StGB | Lahmlegen des Flugbetriebs | bis 5 Jahre oder Geldstrafe |
| Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr | § 315 StGB | konkrete Gefährdung von Menschen oder bedeutenden Sachwerten | 6 Monate bis 10 Jahre |
Zwei Punkte sind dabei wichtig. Erstens wird Hausfriedensbruch nur auf Antrag verfolgt – den stellen Flughafenbetreiber in solchen Fällen aber regelmäßig. Zweitens ist der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr an eine hohe Hürde geknüpft: Es muss eine konkrete Gefahr entstanden sein. Bei der Frankfurter Blockade im Juli 2024 verneinte die Staatsanwaltschaft genau das, weil der Flugbetrieb sofort eingestellt worden war. Ermittelt wurde dort wegen Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
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Das Zivilrecht: der teuerste Teil
Strafrechtlich enden viele Verfahren vergleichsweise glimpflich. Finanziell kann es dagegen richtig wehtun. Wenn ein Flughafen den Betrieb einstellen muss, entstehen Kosten bei mehreren Beteiligten: beim Betreiber durch Einsatz, Reparatur und entgangene Entgelte, bei den Airlines durch gestrichene Flüge, Umleitungen, Crew- und Passagierkosten. Diese Schäden können sie zivilrechtlich bei den Verursachern einklagen – und zwar bei jedem Beteiligten auf die volle Summe, wenn mehrere gemeinsam gehandelt haben.
Gerichte können außerdem eine Unterlassung anordnen, verbunden mit einem Ordnungsgeld für den Fall der Wiederholung. Anders als eine Geldstrafe orientiert sich Schadensersatz nicht an Einkommen oder Schuld, sondern am tatsächlich entstandenen Schaden. Darin liegt das eigentliche Risiko.
Bekannte Fälle in Deutschland
Zwischen Ende 2022 und Sommer 2024 drangen Aktivisten der inzwischen aufgelösten Gruppe „Letzte Generation“ mehrfach auf deutsche Flughäfen vor, meist durch aufgeschnittene Zäune, und klebten sich auf Rollwegen oder in Pistennähe fest. Die folgenden Fälle sind gut dokumentiert.
BER, November 2022
Im November 2022 drangen Aktivisten auf das Gelände des Flughafens Berlin Brandenburg vor, der Flugbetrieb wurde vorübergehend eingestellt. Die Flughafengesellschaft zog anschließend gegen Beteiligte vor Gericht und verlangt Schadensersatz für die Kosten der Betriebsunterbrechung.
Hamburg, Juli 2023
Am 13. Juli 2023, dem ersten Tag der Hamburger Sommerferien, schnitten zehn Aktivisten den Zaun am Flughafen Hamburg auf und klebten sich in der Nähe von Start- und Landebahnen fest. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ruhte der Flugverkehr von 6:00 bis 9:50 Uhr. 68 Flüge fielen aus, 14 wurden umgeleitet. Den Schaden durch den Betriebsausfall bezifferte die Anklage auf 131.000 Euro, dazu kamen rund 13.000 Euro für Zaun und Reinigung des Asphalts.
Die Folgen auf zwei Ebenen:
- Zivilrechtlich verurteilte das Landgericht Hamburg die zehn Beteiligten auf Klage von Eurowings zu Schadensersatz von mehr als 400.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Strafrechtlich sprach das Amtsgericht Hamburg im April 2026 gegen einen zur Tatzeit heranwachsenden Beteiligten eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht aus – wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Der Richter stellte klar, dass weder Klimanotstand noch ziviler Ungehorsam die Blockade rechtfertigen. Gegen weitere Beteiligte laufen Verfahren nach Erwachsenenstrafrecht.
Düsseldorf, Juli 2023
Am selben Morgen klebten sich auch am Flughafen Düsseldorf Aktivisten fest. 48 Flüge wurden gestrichen, zwei umgeleitet. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte im September 2025 einen zur Tatzeit 20-Jährigen wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Nötigung und Widerstands – auch hier mit einer Verwarnung nach Jugendstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung gefordert. Parallel machten Airlines der Lufthansa-Gruppe Schadensersatz in sechsstelliger Höhe geltend, und der Flughafen klagte auf gut 49.000 Euro.
Köln/Bonn und Frankfurt, Juli 2024
Im Sommer 2024 folgte eine zweite Welle. Am Flughafen Köln/Bonn klebten sich am 24. Juli 2024 Aktivisten auf einem Rollweg fest; der Betrieb ruhte rund drei Stunden, 31 Flüge fielen aus. Am Tag darauf drangen am Flughafen Frankfurt nach Polizeiangaben acht Personen auf das Gelände vor. Kurz nach 5 Uhr wurde der Flugbetrieb komplett eingestellt, gegen 7:30 Uhr liefen die ersten Starts und Landungen wieder, um 8 Uhr waren alle Bahnen freigegeben. Nach Angaben von Fraport wurden an diesem Tag rund 270 von etwa 1.400 geplanten Flügen annulliert.
Nürnberg, August 2024
Am 15. August 2024 schnitten zwei Aktivistinnen am Flughafen Nürnberg ein Loch in den Zaun und klebten sich auf einem Rollweg fest. Der Flugverkehr ruhte nach Medienberichten rund 80 Minuten. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte eine der Beteiligten im März 2026 zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit – wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Nötigung in 272 Fällen. Die hohe Zahl ergibt sich aus den Passagieren an Bord der betroffenen Flugzeuge. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung war das Urteil nicht rechtskräftig.
Ein ganz anderer Fall: Hamburg, November 2023
Nicht jedes Eindringen ist Protest. Am 4. November 2023 durchbrach ein Mann mit seinem Auto die Schranken eines Tors am Hamburger Flughafen und fuhr mit seiner vierjährigen Tochter aufs Vorfeld. Vorausgegangen war ein Sorgerechtsstreit. Die Geiselnahme zog sich bis zum folgenden Nachmittag hin, der Flugbetrieb war insgesamt mehr als 20 Stunden unterbrochen. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Mann im Juni 2024 unter anderem wegen Geiselnahme zu zwölf Jahren Haft; rechtskräftig war das Urteil zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht. Der Fall hat die Debatte über die Absicherung von Zufahrten und Toren an deutschen Flughäfen deutlich verschärft.
Blick nach Großbritannien: Im März 2017 blockierten 15 Aktivisten am Flughafen London-Stansted einen Abschiebeflug. Sie wurden zunächst nach einem Terrorismus-nahen Tatbestand zur Gefährdung der Sicherheit eines Flugplatzes verurteilt. Der Court of Appeal hob die Urteile im Januar 2021 auf – das Verhalten habe diesen Tatbestand nicht erfüllt. Der Fall zeigt, wie stark die rechtliche Bewertung davon abhängt, welche Vorschrift die Anklage wählt.
Was das für dich als Spotter bedeutet
Die Fälle oben haben mit Planespotting nichts zu tun. Trotzdem lohnt sich der Blick darauf, weil sie zeigen, wie ernst Flughäfen, Polizei und Gerichte jede Grenzverletzung nehmen. Für dich ergeben sich daraus ein paar klare Regeln.
Unproblematisch
Vom öffentlichen Weg, von der Besucherterrasse oder vom Spotterhügel aus fotografieren. Durch die Maschen des Zauns fotografieren, ohne etwas zu beschädigen oder hindurchzugreifen.
Vorher klären
Leitern und Tritte am Zaun, Parken an Wirtschaftswegen, Fotografieren auf Flächen des Betreibers. Hier entscheiden Hausrecht und örtliche Regeln.
Tabu
Klettern, Durchschlüpfen, Durchgreifen, offene Tore nutzen, Zäune berühren oder manipulieren, etwas von der Luftseite zurückholen.
Ein paar Situationen aus der Praxis:
- Die Mütze ist rübergeweht. Bleib draußen. Ruf die Nummer des Flughafens an oder sprich die nächste Streife an. Das ist peinlich, aber billiger als jede der Alternativen.
- Das Tor steht offen. Ein offenes Tor ist keine Einladung. Die Berechtigung zum Zutritt ergibt sich aus Ausweis und Auftrag, nicht aus einem fehlenden Schloss.
- Ein Loch im Zaun. Nicht nutzen, auch nicht für ein Objektiv. Ein Hinweis an Flughafen oder Polizei ist sinnvoll – viele Flughäfen sind über Spotter-Hinweise sogar froh, wie der Artikel Spotter als Sicherheitspartner zeigt.
- Die Drohne ist abgestürzt. Drohnen haben am Flughafen ohnehin nichts verloren; was dabei droht, steht in Drohnen am Flughafen. Liegt sie auf der Luftseite, holst du sie auf keinen Fall selbst.
Wie du dich am Zaun grundsätzlich verhältst und wie du mit Kontrollen umgehst, beschreiben die Artikel Richtiges Verhalten am Flughafenzaun und Polizeikontrolle beim Spotten. Was der Flughafen auf seinen eigenen Flächen erlauben oder verbieten darf, erklärt der Artikel zum Hausrecht des Flughafenbetreibers.
Bist du auf der sicheren Seite?
- Ich weiß, wo an meinem Spot der Zaun und damit die Luftseite beginnt.
- Ich bleibe auf öffentlichen Wegen oder ausgewiesenen Besucherflächen.
- Ich greife nicht durch den Zaun und hänge nichts daran auf.
- Ich hole nichts selbst zurück, was auf die andere Seite gelangt ist.
- Ich habe meinen Ausweis dabei, falls ich kontrolliert werde.
- Ich melde Lücken im Zaun oder offene Tore, statt sie zu nutzen.
Und im Ausland?
Auch in anderen Ländern ist das unbefugte Betreten der Luftseite verboten und teils deutlich strenger sanktioniert als in Deutschland. Die Details unterscheiden sich, die Grundregel nicht: Der Zaun ist die Grenze. Was in Österreich und der Schweiz gilt, findest du in Planespotting in Österreich und Planespotting in der Schweiz, für weitere Reiseziele hilft Spotten im Ausland.
Spotten mit Abstand – und trotzdem nah dran
Mit Planetrack findest du legale Spots mit bestem Licht, bekommst Sichtungs-Alarme für Kennzeichen, Typen und Special Liveries und hältst jede Sichtung im Hangar fest. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Das Eindringen aufs Flughafengelände ist kein Kavaliersdelikt, sondern greift auf drei Ebenen: Das Luftsicherheitsgesetz ahndet schon den unbefugten Zutritt und stellt ihn seit März 2026 unter bestimmten Umständen unter Strafe. Das Strafgesetzbuch liefert Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Und das Zivilrecht macht aus wenigen Stunden auf dem Rollweg schnell eine sechsstellige Rechnung. Die Klebeaktionen der vergangenen Jahre haben genau diese Mischung durchgespielt. Für Spotter bleibt am Ende eine einzige, einfache Regel.
Kurzfazit
Unbefugter Zutritt zur Luftseite kostet mindestens ein Bußgeld bis 10.000 Euro, mit Beeinträchtigung der Sicherheit seit dem 17. März 2026 bis zu zwei, in schweren Fällen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe – plus StGB-Delikte und Schadensersatz. Bleib vor dem Zaun, hol nichts zurück und melde Lücken. Dann betrifft dich nichts davon.
Zusammenfassung
- Das Eindringen aufs Flughafengelände ist in Deutschland auf mehreren Ebenen sanktioniert: Luftsicherheitsgesetz, Strafgesetzbuch und Zivilrecht greifen nebeneinander.
- Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes vom März 2026 war eine Reaktion auf die Klebeaktionen auf Pisten und Rollwegen. Sie gilt nur für Taten ab ihrem Inkrafttreten.
- Die bisher bekannten Strafurteile zu den Aktionen in Hamburg, Düsseldorf und Nürnberg reichen von Verwarnungen nach Jugendstrafrecht bis zu Bewährungsstrafen – finanziell drohen teils sehr hohe Schadensersatzforderungen.
- Wer vom öffentlichen Weg aus spottet und den Zaun als Grenze respektiert, hat mit keinem dieser Tatbestände etwas zu tun.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, über einen Flughafenzaun zu klettern?
Der unbefugte Zugang zur Luftseite ist nach § 18 Luftsicherheitsgesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Seit dem 17. März 2026 ist das vorsätzliche Eindringen nach § 19 LuftSiG eine Straftat, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Daneben kommt in aller Regel Hausfriedensbruch in Betracht, und wer den Zaun beschädigt, begeht zusätzlich eine Sachbeschädigung.
Welche Höchststrafe droht für das Eindringen in den Sicherheitsbereich?
Nach dem neuen § 19 LuftSiG droht für das vorsätzliche Eindringen mit Beeinträchtigung der Luftsicherheit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bis zu fünf Jahre sind möglich, wenn dabei ein verbotener Gegenstand mitgeführt wird oder die Tat eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken soll. Kommt ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr nach § 315 StGB hinzu, liegt der Strafrahmen deutlich höher.
Gilt die LuftSiG-Reform auch für die Klebeaktionen von 2022 bis 2024?
Nein. Strafgesetze dürfen nicht rückwirkend angewendet werden. Die Aktionen auf Pisten und Rollwegen vor dem 17. März 2026 werden deshalb nach den damals geltenden Vorschriften beurteilt – also vor allem nach dem Strafgesetzbuch und dem damaligen Bußgeldtatbestand.
Warum wurde bei den Blockaden kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr angeklagt?
Der Tatbestand des § 315 StGB setzt eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte voraus. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt etwa sah bei der Blockade im Juli 2024 keine solche konkrete Gefährdung, weil der Flugbetrieb sofort eingestellt wurde. Ermittelt wurde stattdessen wegen Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Wie viel Schadensersatz müssen Eindringlinge zahlen?
Das hängt vom Schaden ab, den Flughafen und Airlines nachweisen. Im Fall der Hamburger Blockade vom 13. Juli 2023 hat das Landgericht Hamburg zehn Aktivisten rechtskräftig zu mehr als 400.000 Euro an Eurowings verurteilt. Auch der Flughafen BER hat Beteiligte der Aktion vom November 2022 auf Schadensersatz verklagt.
Darf ich durch eine Lücke im Zaun fotografieren oder etwas zurückholen, das hinübergefallen ist?
Durch den Zaun fotografieren ist in der Regel kein Problem, solange du nichts beschädigst und nicht hindurchgreifst. Etwas zurückholen, das auf die Luftseite gefallen oder geflogen ist, darfst du dagegen nicht – auch nicht für einen Moment. Melde dich in so einem Fall beim Flughafen oder bei der Polizei, die den Gegenstand für dich bergen können.
Wer ist am Flughafen für Eindringlinge zuständig?
An den großen deutschen Verkehrsflughäfen ist die Bundespolizei für die Luftsicherheit zuständig, an anderen Flughäfen teils die Landespolizei. Zusätzlich bestreifen die Flughafenbetreiber ihren Zaun mit eigenem Sicherheitspersonal und Technik. Wer auffällt, muss mit schneller Kontrolle rechnen.
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