Das Wichtigste in Kürze
- Kein generelles Fotoverbot: In Deutschland ist das Fotografieren von Militärflugzeugen nicht pauschal verboten. Strafbar nach § 109g StGB wird es erst, wenn du dadurch wissentlich die Sicherheit Deutschlands oder die Schlagkraft der Truppe gefährdest.
- Der Zaun ist die harte Grenze: Fliegerhorste sind in der Regel militärische Sicherheitsbereiche. Wer sie unerlaubt betritt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit – und dort gelten die Anordnungen der Wache, auch zum Fotografieren.
- Kontrollen auch vor dem Zaun: Seit Januar 2026 dürfen Soldaten unter bestimmten Voraussetzungen die Identität von Personen feststellen, die einen Sicherheitsbereich aus Sicht- oder Rufweite beobachten – etwa mit Teleobjektiv oder Fernglas.
- Drohnen sind praktisch tabu: Über militärischen Anlagen und im seitlichen Abstand von 100 Metern ist der Drohnenbetrieb nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Stelle zulässig.
- Ausland ist strenger: 2001 wurden in Griechenland vierzehn Spotter nach einem Tag der offenen Tür auf einem Luftwaffenstützpunkt festgenommen. Informiere dich vor jeder Reise über die Regeln vor Ort.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Die kurze Antwort
- 2.Was § 109g StGB wirklich verbietet
- 3.Der Zaun: militärischer Sicherheitsbereich
- 4.Neu seit 2026: Kontrollen auch vor dem Zaun
- 5.Spotterfoto oder Problem? Die Grenze in der Praxis
- 6.Drohnen: über Militär praktisch ausgeschlossen
- 7.Österreich, Schweiz und das Ausland
- 8.Wo du Militärflugzeuge legal und entspannt siehst
- 9.So verhältst du dich bei einer Kontrolle
- 10.Darauf kommt es an
- 11.Fazit
Ein grauer Transporter dreht auf den Endanflug ein, am Zaun steht ein Schild mit dem Wort „Sicherheitsbereich“, und auf dem Feldweg hinter dir hält ein Fahrzeug mit Bundeswehr-Kennzeichen. Spätestens jetzt fragst du dich, ob du hier gerade etwas Verbotenes tust. Wer einen Militärflugplatz fotografieren will, bewegt sich tatsächlich auf anderem Boden als am Zaun eines Verkehrsflughafens. Dieser Guide erklärt, welche Regeln in Deutschland gelten, was sich 2026 bei den Kontrollbefugnissen geändert hat, wo die Grenze zwischen Spotterfoto und Problem verläuft – und wo du Militärflugzeuge völlig entspannt vor die Linse bekommst.
Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel ordnet die Rechtslage allgemein ein, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Gesetze und örtliche Anordnungen ändern sich. Wenn du unsicher bist, frag bei der Pressestelle des Standorts oder bei einer Anwältin nach.
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Die kurze Antwort
In Deutschland gibt es kein pauschales Verbot, Militärflugzeuge oder Fliegerhorste zu fotografieren. Das Strafrecht setzt erst dort an, wo ein Bild die Sicherheit des Landes oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet und du das weißt. Gleichzeitig sind Militärflugplätze in der Regel militärische Sicherheitsbereiche: Betreten ist verboten, auf dem Gelände gelten die Regeln der Bundeswehr, und seit 2026 dürfen Soldaten auch Personen vor dem Zaun unter bestimmten Bedingungen kontrollieren.
Für dich als Spotter heißt das: Flugzeuge am Himmel, im Anflug oder beim Start von öffentlichen Wegen aus zu fotografieren, ist normalerweise kein Problem. Heikel wird es, sobald du in gesperrte Bereiche gehst, Schilder ignorierst oder gezielt das fotografierst, was ein Angreifer wissen will – Zäune, Wachen, Kameras, abgestellte Bewaffnung.
Was § 109g StGB wirklich verbietet
Die zentrale Strafnorm heißt „Sicherheitsgefährdendes Abbilden“. Sie trifft, wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder an andere weitergibt – und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Schon der Versuch ist strafbar.
Drei Details sind für Spotter wichtig:
- Das Foto allein genügt nicht. Es braucht eine Gefährdung und das Wissen darum. Ein Bild eines Airbus A400M im Landeanflug, wie es in jedem Pressebericht zu sehen ist, gefährdet in aller Regel niemanden.
- Auch das Weitergeben zählt. Wer ein solches Bild leichtfertig weitergibt und damit die Gefahr verursacht, kann nach einem eigenen Absatz bestraft werden. Das betrifft auch das Hochladen und Teilen – Veröffentlichen ist kein rechtsfreier Raum.
- Luftbilder haben eine eigene Regel. Wer aus einem Luftfahrzeug heraus ein Gebiet oder Objekt in Deutschland fotografiert und dadurch wissentlich die Sicherheit gefährdet, macht sich ebenfalls strafbar. Für Fotos aus dem Flugzeugfenster beim Überflug eines Fliegerhorsts gilt also dieselbe Logik.
Für das Weitergeben nach diesem Absatz sieht das Gesetz ausdrücklich Straffreiheit vor, wenn du mit Erlaubnis der zuständigen Dienststelle gehandelt hast. Bei Flugtagen oder offiziellen Fototerminen ist das Fotografieren in den Zuschauerbereichen ohnehin ausdrücklich erwünscht.
Der Zaun: militärischer Sicherheitsbereich
Die zweite Säule ist das UZwGBw, das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr. Nach § 2 sind militärische Bereiche die Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte in Deutschland. Hat die zuständige Dienststelle für einen solchen Bereich ein Betretungsverbot erlassen, wird er zum militärischen Sicherheitsbereich. Das Gesetz verlangt, dass diese Bereiche gekennzeichnet sind – in der Praxis meist durch Schilder.
Innerhalb eines Sicherheitsbereichs können die Dienststellen allgemeine Verhaltensregeln erlassen und Wachpersonal zu Weisungen im Einzelfall ermächtigen. Ein Fotografierverbot auf dem Gelände ist deshalb verbindlich – auch bei einer Veranstaltung, zu der du eingeladen bist. Wer dort angetroffen wird, darf angehalten und überprüft werden. Bei Gefahr im Verzug und Verdacht auf eine Straftat gegen die Bundeswehr ist auch eine Durchsuchung möglich, und Gegenstände, die als Beweismittel infrage kommen, können sichergestellt werden. Das kann im Ernstfall die Kamera oder die Speicherkarte sein.
Das unerlaubte Betreten selbst ist nach § 114 OWiG eine Ordnungswidrigkeit – auch dann, wenn du nur fahrlässig über eine Grenze gelaufen bist. Wer dafür einen Zaun überwindet, bewegt sich schnell im Strafrecht. Mehr zum Thema Zäune, Hausrecht und Sperrbereiche an zivilen Flughäfen steht im Überblick Ist Planespotting erlaubt?.
Neu seit 2026: Kontrollen auch vor dem Zaun
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr ist am 16. Januar 2026 ein neuer § 8a UZwGBw in Kraft getreten. Er erlaubt die Identitätsfeststellung außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche – und betrifft damit genau den Feldweg, auf dem Spotter stehen.
Die Voraussetzungen sind zweistufig. Die Person hält sich im nahen Umfeld auf, also in Sicht- oder Rufweite des Sicherheitsbereichs, und beobachtet ihn oder militärische Aktivitäten dort – ausdrücklich auch mit Hilfsmitteln. Oder sie hantiert mit geeigneten Gegenständen, das Gesetz nennt unter anderem Beobachtungshilfen und unbemannte Luftfahrzeuge samt Steuerung. Zusätzlich braucht es tatsächliche Anhaltspunkte, dass das Verhalten die Einsatzbereitschaft, Schlagkraft oder Sicherheit der Truppe gefährden könnte.
Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen Soldaten mit Sicherheitsaufgaben dich anhalten, nach Personalien fragen und die Vorlage mitgeführter Ausweispapiere verlangen. Lässt sich die Identität nicht anders klären, ist ein Festhalten und die Mitnahme zur nächsten Dienststelle von Bundeswehr oder Polizei möglich, unter denselben Voraussetzungen auch eine Durchsuchung.
Was das praktisch heißt
Ein Spotter mit 500-mm-Objektiv am Zaun eines Fliegerhorsts ist nicht automatisch verdächtig. Er passt aber in das Bild, das die Norm beschreibt. Rechne also damit, angesprochen zu werden, und hab einen Ausweis dabei. Wer offen auftritt, erklärt, was er fotografiert, und auf Nachfrage seine Bilder zeigt, ist meist schnell wieder in Ruhe.
Spotterfoto oder Problem? Die Grenze in der Praxis
Das Gesetz arbeitet mit abstrakten Begriffen. Am Zaun hilft eine einfache Frage: Zeigt mein Bild ein Flugzeug – oder zeigt es, wie der Standort gesichert ist und funktioniert? Die folgende Einordnung ist eine Faustregel, keine juristische Garantie.
| Motiv | Einschätzung | Warum |
|---|---|---|
| Jet im Anflug oder Steigflug, von öffentlichem Weg | in der Regel unkritisch | Flugzeug am Himmel, keine Infrastruktur im Fokus |
| Rollende Maschine hinter dem Zaun, Typ und Kennung erkennbar | meist unkritisch, Schilder beachten | klassisches Spottermotiv, Umfeld sparsam zeigen |
| Abgestellte Flugzeuge mit Bewaffnung oder Sonderausrüstung | heikel | kann Rückschlüsse auf Einsatzbereitschaft erlauben |
| Wachen, Tore, Kameras, Sensoren, Zaunverlauf | Finger weg | genau die Informationen, die Angreifer suchen |
| Aufnahmen aus der Luft (Drohne, Kleinflugzeug) | Finger weg ohne Zustimmung | eigene Strafnorm, Drohnenverbotszone |
| Bilder innerhalb des Geländes trotz Fotoverbot | unzulässig | Anordnung im Sicherheitsbereich verbindlich |
Bei Transportern wie der Lockheed C-130 Hercules oder dem A400M, aber auch bei Kampfjets gilt: Ein sauberes Seitenprofil mit Himmel im Hintergrund ist das, was Spotter wollen – und das, was am wenigsten Fragen aufwirft. Wie du auf große Distanz trotzdem formatfüllend fotografierst, steht im Guide zur richtigen Brennweite.
Entspannt, wenn …
- du auf öffentlichen Straßen und Wegen außerhalb des Zauns stehst
- das Flugzeug am Himmel oder im Anflug das Motiv ist
- du bei Flugtagen in ausgewiesenen Zuschauerbereichen bist
Vorsichtig, wenn …
- Schilder ein Fotografierverbot anzeigen
- du lange mit Teleobjektiv in Sichtweite des Geländes stehst
- auf dem Vorfeld Sonderausrüstung oder Bewaffnung zu sehen ist
Finger weg, wenn …
- du dafür über Zäune, Schranken oder gesperrte Wege musst
- Wachen, Tore oder Sicherheitstechnik im Bildmittelpunkt stehen
- eine Drohne starten würde
Drohnen: über Militär praktisch ausgeschlossen
Die Drohnen-Regeln sind beim Militär besonders eindeutig. Nach § 21h Abs. 3 Nr. 3 LuftVO ist der Betrieb über militärischen Anlagen und Organisationen sowie innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern zu deren Begrenzung nur zulässig, wenn die zuständige Stelle ausdrücklich zustimmt. Über mobilen Einrichtungen und Truppen ist er nur im Rahmen angemeldeter Manöver und mit Zustimmung der Einsatzleitung erlaubt. Bei Fliegerhorsten kommen die Beschränkungen rund um Flugplätze hinzu.
Hinzu kommt § 8a UZwGBw: Wer in Sicht- oder Rufweite eines Sicherheitsbereichs eine Drohne samt Steuerung bedient, erfüllt bereits einen der dort genannten Tatbestände. Die ausführliche Einordnung für zivile Flughäfen findest du im Artikel Drohnen am Flughafen: Regeln.
Seltene Militärgäste festhalten
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Österreich, Schweiz und das Ausland
Wer über die Grenze fährt, findet strengere Regeln. In Österreich verbietet das Sperrgebietsgesetz 2002 das Fotografieren, Filmen und Zeichnen eines militärischen Sperrgebiets und der Einrichtungen darin, solange die zuständige militärische Stelle es nicht erlaubt hat. In der Schweiz stellt Art. 329 des Strafgesetzbuchs unter anderem das unrechtmäßige Abbilden militärischer Anstalten und Gegenstände sowie die Veröffentlichung solcher Bilder unter Strafe. In beiden Ländern lohnt es sich besonders, die Beschilderung genau zu lesen.
Außerhalb Europas, aber auch innerhalb der EU, können Spotter in echte Schwierigkeiten geraten. Bekanntestes Beispiel ist Griechenland: Im November 2001 wurden vierzehn Spotter aus Großbritannien und den Niederlanden festgenommen, nachdem sie bei einem Tag der offenen Tür auf dem Luftwaffenstützpunkt Kalamata fotografiert hatten. Der Vorwurf lautete zunächst Spionage, nach Wochen in Haft wurde er abgeschwächt. Ein Gericht verurteilte die Gruppe 2002 zu Haftstrafen, erst im Berufungsverfahren rund ein Jahr später folgten Freisprüche. Die Lehre daraus: Was in Deutschland toleriert wird, kann anderswo als Spionage gelten.
| Land | Rechtsgrundlage (Auszug) | Was für dich zählt |
|---|---|---|
| Deutschland | § 109g StGB, § 2 und § 8a UZwGBw, § 114 OWiG | Foto nicht pauschal verboten, Betreten tabu, Kontrollen auch vor dem Zaun |
| Österreich | Sperrgebietsgesetz 2002 | Fotografieren im gekennzeichneten Sperrgebiet nur mit Erlaubnis |
| Schweiz | Art. 329 StGB | unrechtmäßiges Abbilden und Veröffentlichen strafbar |
| Andere Länder | sehr unterschiedlich | vorab informieren, im Zweifel gar nicht fotografieren |
Auch an Ferienflughäfen mit militärischem Bereich gilt: Absperrungen und Verbotsschilder respektierst du ohne Ausnahme. Was das etwa am Spot Playa Honda auf Lanzarote bedeutet, steht im Spot-Porträt.
Wo du Militärflugzeuge legal und entspannt siehst
Die besten Militärfotos entstehen selten heimlich am Zaun, sondern dort, wo du ausdrücklich willkommen bist.
- Flugtage und Tage der offenen Tür: Bei Veranstaltungen der Streitkräfte sind Fotos in den Zuschauerbereichen ausdrücklich erwünscht. Termine und Tipps zur Planung findest du im Überblick Airshows in Europa für Planespotter. Halte dich auch dort an Absperrungen und Hinweise des Personals.
- Zivil-militärisch genutzte Verkehrsflughäfen: Am Flughafen Köln/Bonn blickst du von der Besucherterrasse auch auf das militärische Vorfeld der Flugbereitschaft des BMVg. Die Terrasse ist ein offizieller Besucherbereich, die Regeln des Betreibers gelten. Hintergründe zu den Staatsfliegern liefert der Guide Regierungsflugzeuge spotten.
- Militärgäste an zivilen Flughäfen: Transporter, Tanker oder Regierungsjets landen immer wieder an großen Verkehrsflughäfen. Von der Besucherterrasse oder einem Besucherhügel wie in München fotografierst du sie ohne Grauzone. Welche Besucher besonders begehrt sind, steht im Artikel Seltene Flugzeuge spotten.
- Museen: Historische Militärflugzeuge aus nächster Nähe findest du etwa in der Flugwerft Schleißheim oder in der Flugausstellung Hermeskeil. Dort gelten nur die Hausregeln des Museums.
Profi-Tipp
Militärmaschinen senden nicht immer eine Position, die Flugradar-Dienste anzeigen. Welche Karten Militärverkehr eher zeigen und welche ihn ausblenden, vergleicht der Artikel Flugradar-Apps im Vergleich. Die technischen Hintergründe erklärt Flugverfolgung mit ADS-B.
So verhältst du dich bei einer Kontrolle
Wenn Wache, Feldjäger oder Polizei auf dich zukommen, entscheidet dein Auftreten über die nächsten zehn Minuten.
1. Ruhig bleiben
Kamera runter, Hände sichtbar, freundlich grüßen. Die Soldaten machen ihren Job – und sehen dich zum ersten Mal.
2. Erklären, was du machst
Sag offen, dass du Flugzeuge fotografierst und welche Maschinen dich interessieren. Ein Logbuch oder deine Sammlung in einer App macht das schnell plausibel.
3. Ausweis bereithalten
Liegen die Voraussetzungen vor, musst du deine Identität klären lassen. Wer den Ausweis dabeihat, vermeidet eine Mitnahme zur Dienststelle.
4. Anweisungen folgen
Wirst du gebeten, den Standort zu wechseln oder bestimmte Bilder nicht zu machen, tu das. Diskussionen über Rechtsfragen führst du hinterher, nicht am Zaun.
5. Nicht eigenmächtig löschen
Wird nach den Bildern gefragt, zeig sie. Lösche nichts heimlich während der Kontrolle – das wirkt verdächtig und kann Beweismittel betreffen.
Darauf kommt es an
- Schilder lesen, bevor du auspackst. Ein Hinweis auf einen militärischen Sicherheitsbereich oder ein Fotografierverbot ist an Militärstandorten keine Formsache.
- Öffentliche Flächen nutzen. Feldwege, Straßen und Parkplätze können Privatgrund sein. Wo ein Eigentümer dich wegschickt, gehst du.
- Zurückhaltend veröffentlichen. Bilder mit Sicherheitsinfrastruktur, Wachpersonal oder Bewaffnung gehören nicht ins Netz. Auch genaue Echtzeit-Hinweise auf militärische Bewegungen teilst du besser nicht.
- Keine Ausrüstung, die Fragen provoziert. Drohnen, Funkscanner mit offenem Lautsprecher oder Tarnkleidung machen dich verdächtiger, als du bist.
- Vor Reisen recherchieren. In manchen Ländern reicht schon ein Foto vom Militärteil eines zivilen Flughafens für Ärger. Im Zweifel lässt du die Kamera dort in der Tasche.
Bist du bereit für den Fliegerhorst?
- Mein Standort liegt auf einer öffentlichen Fläche außerhalb des Zauns.
- Ich habe die Beschilderung vor Ort gelesen und halte mich daran.
- Ich habe einen Ausweis dabei.
- Meine Drohne bleibt zu Hause.
- Ich fotografiere Flugzeuge, keine Sicherheitsanlagen oder Wachen.
- Ich weiß, wie ich mich bei einer Kontrolle verhalte.
Wenn du gerade erst mit dem Hobby anfängst, sind zivile Flughäfen mit Besucherterrasse der leichtere Einstieg. Der Leitfaden Planespotting für Einsteiger hilft dir bei den ersten Spots.
Spotten mit gutem Gewissen
Finde legale Spots auf der Spot-Karte, tausch dich in der Community über Flugtage und Militärgäste aus und halte jede Sichtung mit Kennzeichen im Hangar fest. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Militärflugplätze sind für Spotter kein Sperrgebiet im Kopf, aber eins am Zaun. Das deutsche Recht verbietet nicht das Flugzeugfoto, sondern das sicherheitsgefährdende Abbilden – und es schützt den Sicherheitsbereich konsequent. Seit 2026 reicht dieser Schutz bis in Sicht- und Rufweite hinaus, Kontrollen gehören also dazu. Wer auf öffentlichen Flächen bleibt, Schilder respektiert, Flugzeuge statt Sicherungsanlagen fotografiert und bei Kontrollen kooperiert, hat in Deutschland in aller Regel nichts zu befürchten. Im Ausland gelten deutlich strengere Maßstäbe.
Kurzfazit
Fotografier Militärflugzeuge von öffentlichen Flächen aus, nie aus gesperrten Bereichen oder mit der Drohne. Zeig Flugzeuge, nicht Zäune, Wachen oder Technik, nimm einen Ausweis mit und nutze Flugtage, zivile Besucherterrassen und Museen für die stressfreien Bilder.
Zusammenfassung
- Das deutsche Strafrecht verbietet nicht das Foto an sich, sondern das sicherheitsgefährdende Abbilden. Entscheidend sind Wissen, Wirkung und der Umgang mit den Bildern.
- Militärische Sicherheitsbereiche müssen gekennzeichnet sein. Innerhalb gelten die Verhaltensregeln der Bundeswehr, außerhalb musst du mit Identitätskontrollen rechnen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen.
- Fotos von Flugzeugen am Himmel oder im Anflug von öffentlichen Wegen sind etwas anderes als gezielte Aufnahmen von Wachen, Zäunen, Sensoren oder abgestellten Waffensystemen.
- Die entspanntesten Gelegenheiten bieten Flugtage, Tage der offenen Tür, zivil-militärisch genutzte Verkehrsflughäfen mit Besucherterrasse und Luftfahrtmuseen.
Häufige Fragen
Darf ich einen Militärflugplatz in Deutschland fotografieren?
Von öffentlichen Flächen aus ist das nicht grundsätzlich verboten. § 109g StGB bestraft das Abbilden militärischer Einrichtungen nur, wenn dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet wird. Trotzdem gilt: Hinweisschilder respektieren, nicht in Sicherheitsbereiche hineingehen und Anweisungen von Wache oder Feldjägern folgen. Mit Kontrollen musst du rechnen.
Was ist ein militärischer Sicherheitsbereich?
Ein militärischer Bereich – etwa ein Fliegerhorst oder eine Kaserne –, für den die zuständige Dienststelle ein Betretungsverbot erlassen hat. Die Grundlage ist § 2 UZwGBw. Solche Bereiche müssen gekennzeichnet sein, in der Praxis meist durch Schilder. Das Verbot gilt für Privatpersonen ebenso wie für andere Behörden.
Darf mich ein Soldat vor dem Zaun kontrollieren?
Seit dem 16. Januar 2026 regelt § 8a UZwGBw die Identitätsfeststellung außerhalb militärischer Sicherheitsbereiche. Wer sich in Sicht- oder Rufweite aufhält und den Bereich beobachtet, gegebenenfalls mit Hilfsmitteln, kann angehalten und nach seinen Personalien gefragt werden – vorausgesetzt, es gibt tatsächliche Anhaltspunkte, dass sein Verhalten die Sicherheit der Truppe gefährden könnte. Gelingt die Feststellung nicht anders, ist auch ein Festhalten möglich.
Was passiert, wenn ich einen Fliegerhorst unerlaubt betrete?
Das unerlaubte Betreten gesperrter militärischer Anlagen ist nach § 114 OWiG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann – auch bei Fahrlässigkeit. Wer dabei einen Zaun überwindet, riskiert zusätzlich ein Strafverfahren. Innerhalb des Sicherheitsbereichs darfst du außerdem angehalten, überprüft und unter Umständen durchsucht werden.
Darf ich Fotos von Militärflugzeugen online stellen?
Für Bilder von Flugzeugen im Flug oder im Anflug, aufgenommen von öffentlichen Flächen, gibt es in Deutschland kein generelles Veröffentlichungsverbot. Auch das Weitergeben fällt aber unter § 109g StGB, wenn es die Sicherheit gefährdet. Verzichte deshalb auf Bilder, die Sicherungsanlagen, Wachen, abgestellte Bewaffnung oder Abläufe auf dem Gelände zeigen.
Darf ich mit der Drohne über einen Militärflugplatz fliegen?
Nein, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung. § 21h LuftVO erlaubt den Betrieb über militärischen Anlagen und innerhalb von 100 Metern seitlichem Abstand nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle. Dazu kommen bei Flugplätzen die Kontrollzonen und Flugbeschränkungsgebiete. Für Spotter heißt das: Die Drohne bleibt zu Hause.
Gelten in Österreich und der Schweiz ähnliche Regeln?
Beide Länder haben eigene, teils strengere Vorschriften. In Österreich verbietet das Sperrgebietsgesetz 2002 das Fotografieren und Filmen in gekennzeichneten militärischen Sperrgebieten ohne Erlaubnis. In der Schweiz stellt Art. 329 StGB das unrechtmäßige Abbilden militärischer Anlagen unter Strafe. Achte dort ganz besonders auf Schilder.
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