Landseite, Luftseite, Sicherheitsbereich: Flughafenzonen erklärt

Jeder Flughafen ist in Zonen mit unterschiedlichen Zutrittsregeln geteilt. Was Landseite, Luftseite und Sicherheitsbereich bedeuten, wo die Grenzen verlaufen, wer sie überschreiten darf und warum das für dich als Spotter wichtig ist.

Planetrack RedaktionVeröffentlicht: 15. Oktober 202613 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Grundzonen: Die Landseite ist der frei zugängliche Teil, die Luftseite der zugangsbeschränkte Teil mit Pisten und Vorfeld, der Sicherheitsbereich der Teil der Luftseite, in dem zusätzlich kontrolliert wird.
  • Die Begriffe kommen aus dem EU-Recht: Die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 definiert Landseite, Luftseite und Sicherheitsbereich, das deutsche Luftsicherheitsgesetz knüpft daran an.
  • Unberechtigter Zugang ist verboten: Nach § 10 LuftSiG darf niemand ohne Berechtigung auf die Luftseite oder in den Sicherheitsbereich. Wer es trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 Euro und im schlimmeren Fall eine Straftat.
  • Für Spotter zählt die Landseite: Öffentliche Wege und Hügel am Zaun und die meisten Besucherterrassen liegen außerhalb der Luftseite – dort gelten Hausrecht des Betreibers und allgemeine Regeln.
  • Der Weg hinter den Zaun ist geregelt: Mit Bordkarte, Flughafenausweis oder als Besucher in Begleitung, etwa auf einer gebuchten Vorfeldrundfahrt – andere legale Wege gibt es praktisch nicht.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1.Die kurze Antwort: drei Zonen, drei Regelwerke
  2. 2.Die Landseite: der öffentliche Teil mit Hausrecht
  3. 3.Die Luftseite: alles hinter Zaun und Tor
  4. 4.Der Sicherheitsbereich: Luftseite mit zusätzlichen Kontrollen
  5. 5.Wer darf auf die Luftseite – und wie?
  6. 6.Was passiert bei unberechtigtem Zutritt?
  7. 7.Befugnisse: Wer darf dich kontrollieren?
  8. 8.Was die Zonen für dein Spotting bedeuten
  9. 9.Ein Blick über die Grenze
  10. 10.Worauf du achten solltest
  11. 11.Fazit

Du stehst auf der Terrasse, der A350 rollt keine hundert Meter vor dir zur Position – und trotzdem trennt dich eine unsichtbare Linie von ihm, die rechtlich schärfer gezogen ist als fast jede andere Grenze im Alltag. Jeder Flughafen ist in Landseite, Luftseite und Sicherheitsbereich aufgeteilt, und für jede Zone gelten eigene Zutrittsregeln. Wer die Begriffe kennt, versteht, warum der Sicherheitsdienst manchmal nachfragt, warum eine Vorfeldtour eine Ausweiskontrolle braucht und wo du als Spotter ganz entspannt stehen kannst.

Die guten Spots liegen vor dem Zaun

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Die kurze Antwort: drei Zonen, drei Regelwerke

Ein Flughafen besteht rechtlich aus drei Grundzonen, die ineinander verschachtelt sind:

  • Landseite: alles, was nicht zur Luftseite gehört. Vorfahrt, Parkhäuser, Bahnhof, Check-in-Hallen, Läden vor der Kontrolle, öffentliche Wege rund um das Gelände – und in vielen Fällen auch die Besucherterrasse.
  • Luftseite: die Bewegungsflächen der Flugzeuge, also Pisten, Rollwege und Vorfeld, dazu angrenzende Flächen und Gebäude, zu denen der Zugang beschränkt ist.
  • Sicherheitsbereich: der Teil der Luftseite, in dem nicht nur der Zugang beschränkt ist, sondern zusätzlich weitere Luftsicherheitsstandards gelten – etwa die Kontrolle von Personen, Gepäck und Fahrzeugen.

Diese Definitionen stehen fast wortgleich in Artikel 3 der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008, dem Grundgesetz der europäischen Luftsicherheit. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) übernimmt die Begriffe und knüpft Verbote, Pflichten und Sanktionen daran. Für dich als Spotter heißt das: Auf der Landseite gelten vor allem das Hausrecht des Betreibers und die allgemeinen Regeln für öffentliche Flächen, auf der Luftseite gilt ohne Berechtigung schlicht ein Zutrittsverbot.

300/2008EU-Verordnung mit den Grundbegriffen der Luftsicherheit
§ 10LuftSiG: Zugang zu Luftseite und Sicherheitsbereich nur mit Berechtigung
10.000 €Höchstbetrag des Bußgelds für unberechtigten Zugang zur Luftseite

Die Landseite: der öffentliche Teil mit Hausrecht

Die Landseite ist der Teil des Flughafens, den du ohne Ticket und ohne Kontrolle betreten kannst. Das bedeutet aber nicht, dass dort keine Regeln gelten. Terminals, Parkhäuser und Terrassen gehören dem Flughafenbetreiber, und der übt dort sein Hausrecht aus. Er kann Regeln für den Aufenthalt festlegen, etwa zur Nutzung von Stativen, zum Fotografieren in bestimmten Bereichen oder zu Öffnungszeiten, und er kann Personen des Geländes verweisen. Wie weit das reicht und was es fürs Fotografieren bedeutet, beschreibt der Artikel Hausrecht des Flughafenbetreibers im Detail.

Spannend für Spotter ist der Rand der Landseite: öffentliche Straßen, Feldwege und Hügel außerhalb des Zauns. Dort gelten nicht die Regeln des Flughafens, sondern die allgemeinen Regeln für öffentliche Wege – oder die des jeweiligen Grundstückseigentümers. Klassische Spotterpunkte wie der Besucherhügel in München sind ausdrücklich für Besucher angelegt, andere Stellen entlang von Straßen oder Feldern sind lediglich geduldet. Ob du dort stehen darfst, hängt also nicht vom Luftsicherheitsrecht ab, sondern davon, wem die Fläche gehört und was vor Ort ausgeschildert ist. Einen Überblick gibt der Grundlagenartikel Ist Planespotting erlaubt?.

Die Besucherterrasse als Sonderfall

Besucherterrassen sind für viele Spotter der Lieblingsplatz, weil sie so nah am Vorfeld liegen. Trotzdem befinden sie sich in vielen Fällen auf der Landseite: Du blickst über eine Brüstung oder einen Zaun auf die Luftseite, betrittst sie aber nicht. Manche Flughäfen kontrollieren am Eingang zur Terrasse trotzdem Taschen oder verlangen Eintritt. Das beruht in der Regel auf der Benutzungsordnung des Betreibers; wie genau die Kontrolle am jeweiligen Flughafen ausgestaltet ist, steht in dessen Besucherinformationen. An der Besucherterrasse Hamburg oder der Besucherterrasse Düsseldorf gilt jeweils die eigene Benutzungsordnung. Lies sie vor dem ersten Besuch, besonders was Stative, Leitern und Drohnen angeht.

Die Luftseite: alles hinter Zaun und Tor

Die Luftseite beginnt dort, wo der Zugang beschränkt ist. In der Praxis markieren Zaun, Tore, Schranken und Gebäudekanten diese Grenze. Ein Terminal ist deshalb meist zweigeteilt: Die Check-in-Halle liegt landseitig, die Gates hinter der Kontrolle luftseitig. Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 verlangt, dass die Grenzen zwischen den Zonen eindeutig festgelegt sind, damit für jeden klar ist, wo welche Regeln gelten.

Zur Luftseite gehören:

  • Pisten und Rollwege mit ihren Schutzstreifen,
  • das Vorfeld mit den Abstellpositionen, Fluggastbrücken und Außenpositionen (mehr dazu im Artikel Gates, Fluggastbrücken und Außenpositionen),
  • Wartungsbereiche, Hangars und Betriebsstraßen, sofern sie hinter der Zugangsgrenze liegen,
  • die Wartebereiche an den Gates im Terminal nach der Sicherheitskontrolle.

Der Flughafenbetreiber ist nach § 8 LuftSiG verpflichtet, die Luftseite gegen unberechtigten Zugang zu sichern. Wie das technisch funktioniert – Zäune, Detektionssysteme, Kameras und Streifen –, erklärt der Artikel Wie Flughafenzäune gesichert werden.

Der Sicherheitsbereich: Luftseite mit zusätzlichen Kontrollen

Der Sicherheitsbereich ist eine Teilmenge der Luftseite. Hier ist nicht nur der Zugang beschränkt, es gelten zusätzlich weitere Sicherheitsstandards: Personen und mitgeführte Gegenstände werden kontrolliert, Fahrzeuge geprüft, Ausweise müssen sichtbar getragen werden. An großen Verkehrsflughäfen wie dem Flughafen Frankfurt oder dem Flughafen München fällt praktisch die gesamte Luftseite in diese Kategorie. An kleineren Flugplätzen, etwa in Bereichen der allgemeinen Luftfahrt, kann es dagegen luftseitige Flächen geben, die zwar abgesperrt, aber kein Sicherheitsbereich sind.

Die EU-Regeln kennen innerhalb des Sicherheitsbereichs noch feinere Abstufungen:

  • Kritische Teile des Sicherheitsbereichs: Bereiche, in denen sich kontrollierte abfliegende Passagiere oder kontrolliertes Aufgabegepäck befinden. Wer hier hineinwill, wird kontrolliert – auch Beschäftigte.
  • Abgegrenzte Bereiche: Flächen, die durch eine eigene Zugangskontrolle von Sicherheitsbereichen oder anderen abgegrenzten Bereichen getrennt sind und für die eigene Regeln gelten können.

Für dich als Spotter sind diese Feinheiten vor allem eine Erklärung dafür, warum selbst Mitarbeitende mit Ausweis nicht überall hinkommen und warum Vorfeldtouren genau festgelegte Routen fahren.

Zone Beispiele Wer darf hinein? Was gilt?
Landseite Vorfahrt, Check-in, Parkhaus, viele Besucherterrassen grundsätzlich jeder Hausrecht des Betreibers, Hinweisschilder, allgemeines Recht
Luftseite Pisten, Rollwege, Vorfeld, Hangars nur Berechtigte Zugangsverbot ohne Berechtigung nach § 10 LuftSiG
Sicherheitsbereich Gates, Vorfeld an großen Flughäfen, Gepäckanlagen Berechtigte nach Kontrolle Personen- und Gegenstandskontrolle, Ausweispflicht
Kritische Teile Bereiche mit kontrollierten Passagieren und Gepäck Berechtigte, stets kontrolliert strengste Kontrollstufe

Vom Zaun aus alles im Blick

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Wer darf auf die Luftseite – und wie?

Die Grenze zur Luftseite ist kein absolutes Hindernis, sondern eine kontrollierte Schleuse. Es gibt nur wenige legale Wege hindurch.

Passagiere: Bordkarte und Sicherheitskontrolle

Als Fluggast kommst du mit einer gültigen Bordkarte durch die Sicherheitskontrolle in den Sicherheitsbereich. Dort werden du und dein Handgepäck auf verbotene Gegenstände geprüft. Hinter der Kontrolle bist du luftseitig – aber nur in den Bereichen, die für Passagiere vorgesehen sind. Das Vorfeld betrittst du allenfalls auf dem vorgegebenen Weg zum Flugzeug, etwa bei einer Busfahrt zur Außenposition. Was du als Spotter an Kamera und Objektiven durch die Kontrolle bekommst, steht im Ratgeber Kameraausrüstung im Handgepäck. Warum direkt an der Kontrollstelle nicht fotografiert werden darf, erklärt der Artikel Fotografieren an der Sicherheitskontrolle.

Übrigens: Die Grenzkontrolle zwischen Schengen- und Nicht-Schengen-Bereich ist etwas anderes als die Luftsicherheitskontrolle. Sie trennt Bereiche innerhalb der Luftseite nach Reisezielen, nicht nach Sicherheitsstufen.

Beschäftigte: Flughafenausweis und Zuverlässigkeitsüberprüfung

Wer am Flughafen arbeitet und regelmäßig in den Sicherheitsbereich muss, braucht einen Flughafenausweis. Voraussetzung ist in Deutschland eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 LuftSiG. Sie betrifft unter anderem alle Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zum Sicherheitsbereich sowie Personal von Flughafen, Airlines, Flugsicherung und Dienstleistern mit Einfluss auf die Sicherheit. Erst nach abgeschlossener Überprüfung kann der Ausweis ausgestellt werden.

Der Ausweis ist nach § 10 LuftSiG im Sicherheitsbereich offen sichtbar zu tragen, darf nicht weitergegeben werden und muss nach Ablauf zurückgegeben werden. Ein Verlust ist sofort zu melden. Zudem gilt der Ausweis nur für die Bereiche, die darauf freigeschaltet sind. Wer sich für diese Arbeitswelt interessiert, findet in den Artikeln Arbeiten auf dem Vorfeld und Luftsicherheitsassistent werden Einblicke.

Besucher: nur in Begleitung

Für Besucher ohne eigenen Ausweis sehen die EU-Regeln den begleiteten Zugang vor: Eine berechtigte Person begleitet dich und ist für dich verantwortlich. Das ist der Rahmen, in dem Vorfeldrundfahrten und Flughafenführungen stattfinden. Du buchst vorher, bringst einen amtlichen Lichtbildausweis mit, gehst durch eine Kontrolle und bleibst die ganze Zeit bei der Gruppe. Wie solche Touren in Frankfurt, München, Hamburg, Zürich und Wien ablaufen, steht im Guide Flughafen-Führung und Vorfeldrundfahrt.

1. Berechtigung

Bordkarte, Flughafenausweis oder Platz auf einer gebuchten Tour – ohne einen dieser Nachweise endet der Weg an der Grenze zur Luftseite.

2. Identität

Bei Touren wird dein amtlicher Lichtbildausweis geprüft, bei Beschäftigten ersetzt der Flughafenausweis diesen Schritt.

3. Kontrolle

Personen und mitgeführte Gegenstände werden vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs auf verbotene Gegenstände geprüft.

4. Bewegung im Bereich

Du bleibst in den Zonen, für die deine Berechtigung gilt – als Passagier im Passagierbereich, als Besucher bei deiner Begleitung.

Was passiert bei unberechtigtem Zutritt?

Hier wird es ernst. § 10 Abs. 1 LuftSiG verbietet ausdrücklich, ohne Berechtigung die Luftseite oder den Sicherheitsbereich zu betreten – und ebenso, einem anderen diesen Zugang zu verschaffen. Die Folgen sind im Gesetz gestaffelt:

  • Ordnungswidrigkeit: Wer sich oder einem Dritten entgegen § 10 Zugang zur Luftseite verschafft, handelt nach § 18 LuftSiG ordnungswidrig. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.
  • Straftat: Geschieht das vorsätzlich und wird dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt, droht nach § 19 LuftSiG eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Schon der Versuch ist strafbar.
  • Schwerer Fall: Führt der Täter dabei einen verbotenen Gegenstand mit oder will er eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken, sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Dazu können weitere Folgen kommen: ein Hausverbot des Betreibers, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, Kosten für einen unterbrochenen Flugbetrieb und Ärger mit dem Arbeitgeber, falls du selbst einen Ausweis hast. Ausführlicher behandelt der Artikel Eindringen aufs Flughafengelände die möglichen Konsequenzen. Die Rechtsgrundlagen im Zusammenhang erklärt Luftsicherheitsgesetz verständlich erklärt, den europäischen Rahmen der Artikel zur EU-Luftsicherheitsverordnung.

Kein Foto ist das wert

Ein offenes Tor, eine Lücke im Zaun oder eine Leiter, mit der du „nur kurz drüberschauen“ willst: Alles, was dich auch nur teilweise auf die Luftseite bringt, ist ohne Berechtigung verboten. Gleiches gilt, wenn du Gegenstände über den Zaun reichst oder jemandem durch ein Tor hilfst – auch das Verschaffen von Zugang für Dritte ist erfasst.

Befugnisse: Wer darf dich kontrollieren?

Die Luftsicherheitsbehörde hat nach § 5 LuftSiG besondere Befugnisse. Sie darf Personen durchsuchen oder überprüfen, die den Sicherheitsbereich betreten haben oder betreten wollen, und Personen auf der Luftseite anhalten und des Platzes verweisen, wenn sie ihre Berechtigung nicht nachweisen oder eine Kontrolle verweigern. Der Flughafenbetreiber und seine Dienstleister kontrollieren im Rahmen ihrer Pflichten aus § 8 LuftSiG den Zugang zu den Sicherheitsbereichen und üben auf der Landseite das Hausrecht aus.

Auf der Landseite, also etwa am Zaun oder auf der Terrasse, wird dich der Sicherheitsdienst vielleicht trotzdem ansprechen. Das ist kein Vorwurf, sondern Routine: Wer lange mit Teleobjektiv am Zaun steht, fällt auf. Wie du dich in diesem Fall verhältst, beschreiben die Artikel Wenn der Sicherheitsdienst kommt und Richtiges Verhalten am Flughafenzaun. Ob du Fotos auf Verlangen löschen musst, klärt Muss ich Fotos löschen?.

Was die Zonen für dein Spotting bedeuten

Die gute Nachricht: Fast alles, was du als Spotter brauchst, findest du auf der Landseite. Die Zonengrenze gibt dir sogar Orientierung, wo du dich frei bewegen kannst.

Unproblematisch, wenn …

  • du auf öffentlichen Wegen, Hügeln oder ausgewiesenen Spotterpunkten stehst
  • du eine Besucherterrasse nach deren Benutzungsordnung nutzt
  • du als Passagier im Gate-Bereich durch das Fenster fotografierst und niemand widerspricht

Vorher klären, wenn …

  • du Privatgrundstücke, Felder oder Parkhausdächer nutzen willst
  • du Leiter, Tritt oder großes Stativ am Zaun aufbauen möchtest
  • du im Terminal ausführlicher fotografieren oder filmen willst

Finger weg, wenn …

  • ein Tor offen steht oder der Zaun beschädigt ist
  • Schilder einen Bereich als gesperrt oder als Sicherheitsbereich kennzeichnen
  • du eine Drohne in Flughafennähe starten willst, ohne die Regeln zu kennen

Ein paar Sonderfälle verdienen eine Erwähnung. Leitern und Tritte am Zaun sind auf der Landseite nicht automatisch verboten, können aber gegen die Regeln des Grundstückseigentümers verstoßen – und sobald etwas über den Zaun ragt, wird es heikel. Mehr dazu im Artikel Leiter, Tritt und Stativ am Flughafenzaun. Drohnen sind ein eigenes Thema mit eigenen Regeln; der Luftraum um Flughäfen ist besonders geschützt, siehe Drohnen am Flughafen. Und wenn du einmal etwas Verdächtiges am Zaun bemerkst: Viele Flughäfen sehen Spotter als zusätzliche Augen, wie der Artikel Spotter als Sicherheitspartner zeigt.

Ein Blick über die Grenze

Weil die Grundbegriffe aus einer EU-Verordnung stammen, funktionieren Landseite, Luftseite und Sicherheitsbereich in allen EU-Staaten nach demselben Prinzip. Auch die Schweiz orientiert sich über ihr Luftverkehrsabkommen mit der EU eng an den europäischen Luftsicherheitsregeln. Unterschiede gibt es dennoch: bei den nationalen Sanktionen, bei der Duldung von Spottern am Zaun und bei Fotografierverboten, die manche Länder deutlich strenger handhaben. Bevor du im Ausland spottest, lohnt sich der Blick in den Artikel Spotten im Ausland. Am Flughafen Hamburg oder an der Zuschauerterrasse B in Zürich erlebst du das Prinzip im Alltag: nah dran, aber klar getrennt.

Deine Sichtungen, sauber dokumentiert

Poste deine Fotos mit Flugzeugtyp, Kennzeichen, Airline, Flughafen und Spot, sammle sie im Hangar und tausch dich in der Community aus. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

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Worauf du achten solltest

  • Die Zonengrenze ist eine harte Grenze. Auf der Landseite entscheidet das Hausrecht über Details, an der Luftseite gibt es ohne Berechtigung keinen Spielraum.
  • Schilder ernst nehmen. Hinweise auf Sicherheitsbereiche oder gesperrte Zonen markieren Grenzen, die nicht immer als Zaun sichtbar sind – etwa im Terminal oder an Betriebsstraßen.
  • Nichts über den Zaun reichen. Auch Gegenstände oder Hilfe für andere können ein Verstoß sein.
  • Ausweis dabeihaben. Gegenüber einem privaten Sicherheitsdienst besteht auf der Landseite in der Regel keine Ausweispflicht, bei einer Polizeikontrolle kann die Identität aber festgestellt werden. Ein Ausweis in der Tasche macht jede Begegnung kürzer.
  • Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung. Im konkreten Fall gelten Gesetzestext, Benutzungsordnung und die Anweisungen vor Ort.

Kennst du die Zonen an deinem Hausflughafen?

Hak ab, was du für deinen nächsten Spotting-Tag geklärt hast.

  • Ich weiß, ob mein Spot öffentlich, ausgewiesen oder nur geduldet ist.
  • Ich habe die Benutzungsordnung der Besucherterrasse gelesen.
  • Ich weiß, wo die Grenze zur Luftseite verläuft, und bleibe davor.
  • Ich habe einen amtlichen Lichtbildausweis dabei.
  • Ich weiß, wie ich reagiere, wenn mich der Sicherheitsdienst anspricht.

Fazit

Landseite, Luftseite und Sicherheitsbereich klingen nach Behördendeutsch, beschreiben aber eine einfache Logik: Je näher du den Flugzeugen kommst, desto strenger wird kontrolliert. Die Landseite steht allen offen und folgt dem Hausrecht des Betreibers. Die Luftseite ist ohne Berechtigung tabu, und der Sicherheitsbereich verlangt zusätzlich Kontrollen von Personen und Gegenständen. Für Spotter ist das eine klare Ansage – und eine gute: Die besten Perspektiven liegen ohnehin vor dem Zaun, und wer einmal hinter den Zaun will, bucht eine Vorfeldtour.

Kurzfazit

Die Landseite ist dein Revier, die Luftseite nur mit Bordkarte, Flughafenausweis oder Tour zugänglich. Unberechtigter Zugang ist nach dem Luftsicherheitsgesetz verboten und kann bis zu 10.000 Euro Bußgeld oder eine Strafe nach sich ziehen. Wer die Grenze respektiert, spottet entspannt und ohne Ärger.

Zusammenfassung

  • Flughäfen sind rechtlich in Landseite, Luftseite und Sicherheitsbereich gegliedert. Innerhalb des Sicherheitsbereichs gibt es weitere Abstufungen wie kritische Teile und abgegrenzte Bereiche.
  • Die Grenze zwischen Land- und Luftseite bilden Zaun, Tore und Gebäudekanten. Zutritt gibt es nur über kontrollierte Durchgänge mit gültiger Berechtigung.
  • Beschäftigte brauchen einen Flughafenausweis und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, Passagiere eine Bordkarte und die Sicherheitskontrolle, Besucher eine Begleitung, etwa im Rahmen einer gebuchten Tour.
  • Spotter bewegen sich fast immer auf der Landseite. Das ist kein Nachteil: Die meisten guten Spots liegen genau dort.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Landseite und Luftseite?

Die Landseite umfasst alle Teile des Flughafens, die nicht zur Luftseite gehören – Vorfahrt, Parkhäuser, Check-in-Hallen, öffentliche Wege und meist auch Besucherterrassen. Die Luftseite besteht aus den Bewegungsflächen für Flugzeuge, also Pisten, Rollwegen und Vorfeld, sowie angrenzenden Flächen und Gebäuden, zu denen der Zugang beschränkt ist.

Ist die Luftseite dasselbe wie der Sicherheitsbereich?

Nicht ganz. Der Sicherheitsbereich ist ein Teil der Luftseite, in dem außer der Zugangsbeschränkung weitere Luftsicherheitsstandards gelten, etwa Kontrollen von Personen und Gegenständen. An großen Verkehrsflughäfen ist praktisch die gesamte Luftseite Sicherheitsbereich, an kleineren Plätzen kann es luftseitige Flächen ohne diesen Status geben.

Wo ist das in Deutschland geregelt?

Die Grundbegriffe stehen in Artikel 3 der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008, die Detailregeln in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. In Deutschland ergänzt das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) diese Vorgaben, unter anderem mit dem Zugangsverbot in § 10 und den Bußgeld- und Strafvorschriften in §§ 18 und 19.

Was passiert, wenn ich unberechtigt auf die Luftseite gelange?

Wer sich entgegen § 10 LuftSiG Zugang zur Luftseite verschafft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Geschieht das vorsätzlich und wird dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt, ist es eine Straftat mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe; in schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich. Dazu können Hausverbot und zivilrechtliche Folgen kommen.

Liegt die Besucherterrasse auf der Luft- oder Landseite?

Das hängt vom Flughafen ab. Viele Besucherterrassen sind landseitig gelegen: Du blickst über den Zaun oder die Glasbrüstung auf das Vorfeld, betrittst es aber nicht. Manche Terrassen haben eine eigene Einlasskontrolle. Maßgeblich sind immer die Benutzungsordnung und die Hinweise vor Ort.

Darf ich als Spotter mit einer Bordkarte im Terminal fotografieren?

Mit einer gültigen Bordkarte bist du nach der Kontrolle im Sicherheitsbereich, also luftseitig. Dort gilt weiterhin das Hausrecht des Betreibers, und an der Sicherheitskontrolle selbst ist Fotografieren in der Regel untersagt. Durch die Terminalfenster zu fotografieren wird an vielen Flughäfen toleriert, ein Recht darauf gibt es aber nicht.

Wer darf mich auf der Luftseite kontrollieren?

Die Luftsicherheitsbehörde darf Personen durchsuchen, die den Sicherheitsbereich betreten haben oder betreten wollen, und Personen auf der Luftseite anhalten und verweisen, wenn sie ihre Berechtigung nicht nachweisen. Der Flughafenbetreiber ist verpflichtet, den Zugang zum Sicherheitsbereich zu kontrollieren und unberechtigten Zugang zur Luftseite zu verhindern.

PT

Planetrack Redaktion

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