Laserpointer auf Flugzeuge: Warum das eine Straftat ist und was droht

Ein Laserstrahl ins Cockpit kann eine Besatzung im Anflug blenden. In Deutschland ist das ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr nach § 315 StGB. Gefahren, Strafrahmen und was du als Spotter tun solltest.

Planetrack RedaktionVeröffentlicht: 15. Oktober 202612 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Kavaliersdelikt: Wer einen Laser auf ein Flugzeug richtet und dadurch Menschen gefährdet, kann sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach § 315 StGB strafbar machen – Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
  • Schon der Versuch ist strafbar: Es muss nichts passiert sein. Auch fahrlässiges Handeln steht unter Strafe.
  • Der Strahl wird groß, nicht schwach: Auf Entfernung weitet sich ein Laserstrahl auf einen Lichtfleck von mehreren Metern auf und kann das ganze Cockpitfenster ausleuchten.
  • Gefährlich sind Start und Landung: In geringer Höhe, mit hoher Arbeitslast und bei Nacht bleibt einer geblendeten Besatzung kaum Reserve.
  • Für Spotter gilt: kein Laser, keine starken Lampen in Richtung Anflug – und wer eine Laserattacke beobachtet, ruft die Polizei.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1.Laserpointer auf Flugzeuge: die kurze Antwort
  2. 2.Was § 315 StGB genau regelt
  3. 3.Was ein Laserstrahl im Cockpit anrichtet
  4. 4.Warum Start und Landung die kritischen Phasen sind
  5. 5.Wie Täter gefunden werden
  6. 6.Die Rechtslage in Österreich und der Schweiz
  7. 7.Was Spotter wissen sollten
  8. 8.Typische Ausreden – und warum sie nicht ziehen
  9. 9.Worauf du achten solltest
  10. 10.Ein Blick auf die Spots
  11. 11.Fazit

Ein grüner Punkt am Himmel, ein kurzer Schwenk, ein „War doch nur Spaß“ – so beginnen viele Fälle, die später bei der Staatsanwaltschaft landen. Wer einen Laserpointer auf ein Flugzeug richtet, blendet im ungünstigsten Moment eine ganze Cockpitbesatzung. Das deutsche Strafrecht behandelt das deshalb nicht als Unfug, sondern als möglichen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr nach § 315 StGB. Dieser Artikel erklärt, was ein Laserstrahl im Cockpit physikalisch anrichtet, welche Strafen drohen und warum gerade Planespotter, die abends unter der Anflugschneise stehen, das Thema kennen sollten.

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Laserpointer auf Flugzeuge: die kurze Antwort

Ja, das ist strafbar. Wer mit einem Laser ein Luftfahrzeug anstrahlt und dadurch Menschen an Bord oder am Boden gefährdet, kann in Deutschland den Tatbestand des § 315 StGB erfüllen. Der Strafrahmen liegt bei sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Für den vorsätzlichen Grundtatbestand sieht das Gesetz ausschließlich Freiheitsstrafe vor; ob sie zur Bewährung ausgesetzt oder in minder schweren Fällen gemildert wird, entscheidet das Gericht.

Zwei Punkte machen die Vorschrift besonders scharf: Schon der Versuch ist strafbar, es muss also kein Flugzeug tatsächlich in Schwierigkeiten geraten sein. Und auch wer fahrlässig handelt, also etwa „nur mal schauen wollte, wie weit der Strahl reicht“, kann bestraft werden. Dazu kommen je nach Fall weitere Delikte und zivilrechtliche Forderungen.

6 Mon.–10 J.Strafrahmen nach § 315 Abs. 1 StGB
≥ 1 JahrMindeststrafe bei Absicht oder schwerer Gesundheitsschädigung
Versuchist ausdrücklich strafbar

Was § 315 StGB genau regelt

Die Vorschrift trägt den Titel „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“. Sie zählt mehrere Tathandlungen auf – Anlagen oder Fahrzeuge beschädigen, Hindernisse bereiten, falsche Zeichen oder Signale geben – und endet mit einer Auffangklausel für einen „ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff“. Unter diese Auffangklausel fällt nach verbreiteter Auffassung auch das gezielte Blenden einer Flugzeugbesatzung.

Entscheidend ist der zweite Teil des Tatbestands: Durch den Eingriff muss eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert entstehen. Bei einem vollbesetzten Verkehrsflugzeug im Endanflug liegt diese Schwelle nicht besonders hoch. Ob sie im Einzelfall erreicht ist, entscheiden Ermittler und Gerichte anhand der Umstände – Flugphase, Dauer, Stärke des Lasers, Reaktion der Besatzung.

Der Paragraf ist abgestuft aufgebaut:

Absatz Inhalt Strafrahmen
Abs. 1 vorsätzlicher Eingriff mit konkreter Gefahr 6 Monate bis 10 Jahre
Abs. 2 Versuch strafbar
Abs. 3 Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen oder eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken; schwere Gesundheitsschädigung eines Menschen oder Gesundheitsschädigung vieler Menschen nicht unter 1 Jahr
Abs. 4 minder schwere Fälle 3 Monate bis 5 Jahre (bzw. 6 Monate bis 5 Jahre in Fällen des Abs. 3)
Abs. 5 Eingriff vorsätzlich, Gefahr fahrlässig verursacht bis 5 Jahre oder Geldstrafe
Abs. 6 Eingriff und Gefahr fahrlässig bis 2 Jahre oder Geldstrafe

Keine Rechtsberatung

Diese Übersicht fasst den Gesetzesaufbau zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wie ein konkreter Vorfall bewertet wird, hängt von den Umständen ab und kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt verbindlich einschätzen.

Was außer § 315 noch in Betracht kommt

Ein Laservorfall kann mehrere Straftatbestände gleichzeitig berühren. Wird ein Besatzungsmitglied an den Augen verletzt, kommen Körperverletzungsdelikte hinzu. In besonders schweren Konstellationen prüfen Ermittler auch, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt – etwa wenn jemand bewusst und wiederholt ein Flugzeug in niedriger Höhe blendet und einen Absturz billigend in Kauf nimmt. Neben dem Strafverfahren können zivilrechtliche Forderungen auf den Verursacher zukommen, zum Beispiel für Behandlungskosten oder für betriebliche Folgen eines Vorfalls.

Was ein Laserstrahl im Cockpit anrichtet

Die meisten Täter unterschätzen das Problem, weil der Punkt auf der Hauswand winzig ist. Am Himmel sieht die Sache anders aus.

Der Strahl weitet sich auf

Ein Laserstrahl ist nicht perfekt parallel. Über Hunderte oder Tausende Meter wird aus dem Punkt ein Lichtfleck von mehreren Metern Durchmesser. Er trifft also nicht ein Auge, sondern das gesamte Cockpitfenster. Die Scheiben sind aus mehreren Schichten aufgebaut, Kratzer, Schmutz und Feuchtigkeit streuen das Licht zusätzlich. Das Ergebnis ist ein grell ausgeleuchtetes Cockpit, in dem die Besatzung für einen Moment kaum etwas erkennt.

Drei Effekte auf die Besatzung

  • Blendung (Glare): Solange das Licht einfällt, überstrahlt es Instrumente, Displays und den Blick nach draußen. Pistenbefeuerung und Anflugbefeuerung verschwinden im Gleißen.
  • Blitzblindheit (Flash Blindness): Nach intensiver Lichteinwirkung bleibt das Sehvermögen für einige Zeit eingeschränkt – auch wenn der Strahl längst weg ist.
  • Nachbilder: Farbige Flecken im Sichtfeld stören das Lesen von Anzeigen und das Abschätzen von Abständen, gerade bei Nacht, wenn die Augen an Dunkelheit gewöhnt sind.

Dazu kommt der Schreckmoment. Ein plötzlicher, unerwarteter Lichtblitz im Cockpit lenkt ab, kostet Konzentration und zwingt die Besatzung, sich mit etwas anderem zu beschäftigen als mit dem Fliegen.

Augenschäden sind möglich

Bei stärkeren Geräten geht es nicht nur um vorübergehende Blendung. Laserklassen ordnen Geräte nach ihrer Gefährlichkeit ein. Die Grenzwerte aus der Norm IEC/EN 60825-1 lassen sich grob so zusammenfassen:

Laserklasse Sichtbarer Dauerstrich-Laser Einordnung
Klasse 1 sehr geringe Leistung unter normalen Bedingungen sicher
Klasse 2 bis 1 mW bedingt augensicher, Schutz soll der Lidschlussreflex bieten
Klasse 3R bis 5 mW Risiko bei direktem Blick in den Strahl
Klasse 3B bis 0,5 W direkte Einwirkung gefährlich für das Auge
Klasse 4 darüber gefährlich für Auge und Haut, auch über Streulicht

Selbst die Klasse 2 ist nicht so harmlos, wie es klingt: Eine Untersuchung aus dem Jahr 2003 ergab, dass der Lidschlussreflex, auf dem ihre Einstufung beruht, nur bei einer Minderheit der Testpersonen (unter 20 Prozent) auftrat. Hinzu kommt, dass im Online-Handel immer wieder Geräte auftauchen, deren tatsächliche Leistung weit über der angegebenen Klasse liegt.

Warum Start und Landung die kritischen Phasen sind

Laserattacken treffen Flugzeuge typischerweise dort, wo sie vom Boden aus gut erreichbar sind: im Anflug und kurz nach dem Start, also in geringer Höhe in der Nähe von Flughäfen. Genau diese Phasen gehören zu den anspruchsvollsten eines Fluges.

Im Endanflug fliegt die Besatzung oft nach Instrumenten auf dem Leitstrahl – wie das funktioniert, erklärt der Artikel ILS-Anflug erklärt. Kurz vor dem Aufsetzen wechselt der Blick nach draußen auf Piste und Befeuerung. Wenn genau dann ein Lichtfleck das Cockpit flutet, bleibt wenig Spielraum: Die Höhe reicht nicht, um sich Zeit zu lassen, und die Entscheidung zwischen Landung und Durchstarten muss in Sekunden fallen. Nach dem Start ist die Arbeitslast ebenfalls hoch – Fahrwerk, Klappen, Funk, Kurs.

Die Besatzung meldet einen Laservorfall in der Regel sofort per Funk. Die Flugsicherung – in Deutschland die DFS Deutsche Flugsicherung – informiert dann die Polizei, damit diese nach dem Ausgangspunkt suchen kann. Nachfolgende Maschinen werden gewarnt, was den Betrieb zusätzlich belastet.

Wetter, Wind und Pisten im Blick

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Wie Täter gefunden werden

Viele, die einen Laser auf ein Flugzeug richten, glauben, im Dunkeln unsichtbar zu sein. Das Gegenteil ist der Fall: Der Strahl ist eine leuchtende Linie, die direkt zum Standort zeigt. Besatzungen können oft recht genau angeben, aus welcher Richtung und in welchem Bereich das Licht kam. Die Polizei setzt bei der Suche je nach Lage Streifen am Boden und auch Hubschrauber ein. Polizeihubschrauber sind zudem selbst immer wieder Ziel solcher Attacken – und können den Standort dann aus der Luft unmittelbar verfolgen.

Hinzu kommen Zeugen am Boden. Anwohner, Spaziergänger und nicht zuletzt Spotter, die abends am Zaun stehen, sehen einen Laserstrahl am Himmel sofort. Ein Anruf bei der Polizei mit präziser Ortsangabe reicht oft, um den Ausgangspunkt einzugrenzen.

Die Rechtslage in Österreich und der Schweiz

Auch die Nachbarländer gehen gegen Laserpointer vor, allerdings mit anderen Werkzeugen:

  • Österreich regelt Laserpointer über eine eigene Laserpointer-Verordnung. Danach dürfen nur Geräte der Klassen 1 und 2 in Verkehr gebracht werden. Wer eine Flugzeugbesatzung blendet, muss zudem mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen; welche Vorschrift greift, hängt vom Einzelfall ab.
  • Die Schweiz hat 2019 im Rahmen ihres Gesetzes zum Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung Einfuhr, Handel und Besitz von Laserpointern oberhalb der niedrigen Klassen weitgehend verboten. Auch dort ist das Blenden von Piloten strafbar.

Wenn du im Ausland spottest, gilt das Recht des jeweiligen Landes. Einen Überblick über typische Unterschiede gibt der Artikel Spotten im Ausland.

Was Spotter wissen sollten

Planespotter sind beim Thema Laser nicht Täter, sondern oft die nächsten Zeugen. Gerade wer abends oder nachts unter der Anflugschneise steht – etwa für Langzeitbelichtungen, wie sie im Guide Flugzeuge nachts fotografieren beschrieben sind –, sollte ein paar Dinge beachten.

Keine Lichtquellen in Richtung Himmel

Ein Laser hat in der Fototasche nichts verloren – auch nicht als „Zeigestock“, um anderen am Spot ein Flugzeug zu zeigen. Dasselbe gilt für starke, gebündelte Taschenlampen oder Strahler. Eine kleine Lampe für den Weg und die Kamerabedienung ist völlig in Ordnung, solange du sie nach unten richtest. Wer mit Licht in Richtung Anflug hantiert, macht sich schnell verdächtig, selbst wenn keine böse Absicht dahintersteckt – ähnlich wie beim Thema Teleobjektiv und Verdacht am Flughafen.

Richtig reagieren, wenn du eine Attacke siehst

1. Polizei rufen

Wähle 110 und sag deutlich, dass gerade ein Flugzeug mit einem Laser angestrahlt wird. Das ist ein Notfall, kein Bagatellanruf.

2. Ort und Richtung beschreiben

Wo stehst du, aus welcher Himmelsrichtung kam der Strahl, wie weit entfernt etwa? Straßennamen, Gebäude oder markante Punkte helfen.

3. Details notieren

Uhrzeit, Farbe des Lichts, Dauer, betroffene Maschine und Anflugrichtung. Mit den Daten aus deinem Logbuch lässt sich der Vorfall der Meldung der Besatzung zuordnen.

4. Abstand halten

Sprich die Person nicht an und verfolge sie nicht. Deine Sicherheit geht vor, die Festnahme ist Sache der Polizei.

Spotter als zusätzliche Augen rund um den Flughafen – diese Idee steckt auch hinter Initiativen, die der Artikel Spotter als Sicherheitspartner vorstellt. Bei Drohnen gilt übrigens ein ähnliches Muster; was Drohnensichtungen am Flughafen auslösen, beschreibt der Beitrag Drohnensichtungen an Flughäfen.

Gelassen bleiben, wenn die Polizei dich anspricht

Nach einer Lasermeldung sucht die Polizei im Umfeld des Flughafens. Wenn du zur gleichen Zeit mit Stativ und Kamera am Feldrand stehst, kann es sein, dass eine Streife bei dir vorbeischaut. Bleib ruhig, erkläre, was du machst, und zeig ruhig deine Bilder. Wie solche Kontrollen ablaufen und welche Rechte du hast, erklärt der Artikel Polizeikontrolle beim Spotten. Hast du selbst etwas gesehen, bist du in diesem Moment ein wertvoller Zeuge.

Typische Ausreden – und warum sie nicht ziehen

„Das war doch nur ein Spielzeug.“

  • Auch schwache Laser blenden auf Entfernung großflächig.
  • Die tatsächliche Leistung billiger Geräte weicht oft von der Angabe ab.
  • Strafbar ist die Gefährdung, nicht die Wattzahl.

„Ich wollte nur sehen, wie weit er reicht.“

  • Auch fahrlässiges Handeln steht unter Strafe.
  • Wer in den Nachthimmel nahe einem Flughafen leuchtet, muss mit Flugzeugen rechnen.

„Es ist doch nichts passiert.“

  • Der Versuch ist ausdrücklich strafbar.
  • Schon das Durchstarten oder die Ablenkung im Anflug kann eine konkrete Gefahr bedeuten.

Worauf du achten solltest

  • Keinen Laser mit zum Spot nehmen. Es gibt beim Spotten keinen sinnvollen Einsatz dafür.
  • Lampen nach unten richten. Rotlicht oder gedimmtes Licht schont außerdem deine eigene Nachtsicht.
  • Unter der Anflugschneise besonders sensibel sein. Was dort sonst zu beachten ist, steht im Artikel Spotten unter der Anflugschneise.
  • Jüngere Mitspotter aufklären. Wer mit Jugendlichen unterwegs ist, sollte das Thema einmal offen ansprechen – viele kennen die Folgen schlicht nicht.
  • Im Zweifel melden. Lieber ein Anruf zu viel bei der Polizei als ein geblendetes Cockpit.

Grundsätzliches zu erlaubten Standorten am Flughafenzaun fasst der Artikel Ist Planespotting erlaubt? zusammen, die ungeschriebenen Regeln der Szene der Verhaltenskodex für Planespotter.

Bist du für die Abendsession gut aufgestellt?

Hak ab, was auf dich zutrifft – am Ende siehst du, ob du sicher und unverdächtig unterwegs bist.

  • Ich habe keinen Laserpointer oder starken Strahler dabei.
  • Meine Lampe ist gedimmt oder rot und zeigt nach unten.
  • Ich stehe auf einem öffentlich zugänglichen Spot.
  • Ich weiß, dass ich bei einer Laserattacke sofort 110 wähle.
  • Ich notiere Uhrzeit und Anflugrichtung meiner Sichtungen.

Ein Blick auf die Spots

An großen Flughäfen wie dem Flughafen Frankfurt, dem Flughafen München oder dem Flughafen Hamburg führen die Anflüge über bewohntes Gebiet und über Flächen, auf denen abends Menschen unterwegs sind. Bekannte Spotterpunkte wie der Besucherhügel München oder der Affenfelsen in Hamburg liegen nah an Pisten und Anflugwegen. Gerade dort zeigt sich, warum Spotter und Flughafen ein gemeinsames Interesse haben: Ein Spot bleibt nur dann offen und entspannt, wenn von ihm keine Gefahr ausgeht.

Wer nachts unterwegs ist, profitiert außerdem davon, Flugzeuge an ihren Lichtern zu erkennen – das erklärt der Artikel Flugzeuge nachts erkennen. Tipps für die eigene Sicherheit bei Nachtsessions gibt Nachts oder allein spotten.

Deine Nachtanflüge im Hangar

Poste deine Nachtaufnahmen mit Flugzeugtyp, Kennzeichen, Airline, Flughafen und Spot und sammle sie in deinem Hangar – die Community kommentiert und liked mit. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

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Fazit

Ein Laserpointer ist am Himmel keine Spielerei. Der Strahl weitet sich auf, leuchtet das ganze Cockpit aus und trifft Besatzungen in den Flugphasen, die am wenigsten Ablenkung vertragen. Das deutsche Recht reagiert entsprechend hart: § 315 StGB sieht für den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vor, der Versuch ist strafbar, Fahrlässigkeit ebenfalls. Für Spotter heißt das: Laser bleibt zu Hause, Licht zeigt nach unten, und wer eine Attacke sieht, ruft die Polizei.

Kurzfazit

Einen Laser auf ein Flugzeug zu richten, kann in Deutschland als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden – schon der Versuch und auch Fahrlässigkeit sind strafbar. Als Spotter verzichtest du auf Laser und starke Strahler und hilfst im Ernstfall als Zeuge mit einem schnellen Anruf bei der 110.

Zusammenfassung

  • Laserblendungen von Flugzeugbesatzungen verursachen Blendung, Nachbilder und Ablenkung genau in den Flugphasen, die am wenigsten Fehler verzeihen.
  • Rechtlich greift in Deutschland vor allem § 315 StGB; je nach Fall kommen Körperverletzungsdelikte, im Extremfall auch Tötungsdelikte hinzu, außerdem zivilrechtliche Forderungen.
  • Laserklassen beschreiben die Leistung: Schon die Klasse 2 gilt nur bedingt als augensicher, stärkere Geräte sind für die Augen ernsthaft gefährlich.
  • Österreich und die Schweiz regeln Laserpointer zusätzlich über eigene Produkt- beziehungsweise Strahlenschutzvorschriften.
  • Spotter stehen oft nachts unter der Anflugschneise und können als Zeugen helfen – sollten aber jeden Verdacht vermeiden, selbst mit Licht zu hantieren.

Häufige Fragen

Ist es strafbar, einen Laserpointer auf ein Flugzeug zu richten?

In Deutschland kann es als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr nach § 315 StGB strafbar sein, wenn dadurch Leib oder Leben von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Schon der Versuch ist strafbar, und auch fahrlässiges Handeln wird bestraft. Die konkrete Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab – das hier ist keine Rechtsberatung.

Was steht genau in § 315 StGB?

Die Vorschrift bestraft, wer den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr gefährdet, etwa durch das Beschädigen von Anlagen, das Bereiten von Hindernissen, falsche Zeichen oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff. Will der Täter einen Unglücksfall herbeiführen oder verursacht er eine schwere Gesundheitsschädigung, liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr. Für minder schwere Fälle und für Fahrlässigkeit sieht das Gesetz niedrigere Strafrahmen vor, teils auch Geldstrafe.

Warum ist ein kleiner Laserpointer für Piloten so gefährlich?

Weil sich der Strahl über die Entfernung aufweitet und dann das gesamte Cockpitfenster ausleuchten kann. Die Lichtstreuung an der Scheibe verstärkt die Blendung. Die Besatzung sieht für Sekunden kaum Instrumente oder Pistenbefeuerung, oft bleiben Nachbilder. Passiert das im Endanflug oder kurz nach dem Start, fehlt Zeit und Höhe, um den Ausfall aufzufangen.

Kann ein Laser die Augen von Piloten dauerhaft schädigen?

Bei stärkeren Geräten ja. Schon die Klasse 2 gilt nur deshalb als bedingt augensicher, weil der Lidschlussreflex schützen soll – und eine Untersuchung aus dem Jahr 2003 ergab, dass dieser Reflex nur bei einer Minderheit der Testpersonen auslöste. Laser der Klassen 3B und 4 können die Netzhaut ernsthaft verletzen. Auch ohne bleibenden Schaden ist die vorübergehende Blendung im Flug bereits gefährlich.

Was mache ich, wenn ich beim Spotten eine Laserattacke beobachte?

Ruf über 110 die Polizei und schildere möglichst genau Ort, Uhrzeit, Richtung, aus der der Strahl kam, und Farbe des Lichts. Sprich die Person nicht an und begib dich nicht in Gefahr. Wenn du ein Flugzeug identifizieren kannst, notiere Uhrzeit und Anflugrichtung – das hilft bei der Zuordnung zur Meldung der Besatzung.

Darf ich als Spotter nachts eine Taschenlampe oder ein Blitzgerät benutzen?

Eine normale Lampe zum Orientieren am Boden ist kein Problem. Richte sie aber nie in den Himmel oder in Richtung anfliegender Maschinen und verzichte auf starke, gebündelte Strahler. Ein Aufsteckblitz reicht ohnehin nicht bis zu einem Flugzeug im Anflug und bringt dort nichts – lass ihn aus, um keine Missverständnisse zu erzeugen.

Wie ist die Lage in Österreich und der Schweiz?

Österreich beschränkt über eine eigene Laserpointer-Verordnung die zulässigen Geräte auf die Klassen 1 und 2. Die Schweiz hat 2019 Einfuhr, Handel und Besitz von stärkeren Laserpointern weitgehend verboten. In beiden Ländern kann das Blenden von Besatzungen zudem strafrechtlich verfolgt werden. Für Details gilt jeweils das nationale Recht.

PT

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