Das Wichtigste in Kürze
- Kein eigenes Leiterverbot: Ein Gesetz, das Spottern Leiter oder Stativ am Zaun pauschal verbietet, gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend ist, wo du stehst und wie du dich verhältst.
- Öffentlicher Weg ist nicht gleich Flughafengelände: Auf Gehwegen und Feldwegen gelten die allgemeinen Verkehrsregeln, auf Parkplätzen, Vorfeldstraßen und Terrassen das Hausrecht des Betreibers.
- Der Zaun ist die rote Linie: Anlehnen, Festbinden, Daraufsteigen oder etwas über den Zaun reichen sind die Situationen, in denen aus einer harmlosen Leiter ein Sicherheitsproblem wird.
- Niemanden behindern: Wer mit Leiter oder Stativ den Gehweg, eine Zufahrt oder einen Radweg blockiert, bekommt Ärger über das Straßenverkehrsrecht – unabhängig vom Flughafen.
- Anweisungen zählen: Fordert dich das Personal mit Hausrecht oder die Polizei auf, die Leiter abzubauen, baust du ab. Diskutieren kannst du später schriftlich.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Die kurze Antwort
- 2.Drei Arten von Boden: wer hier die Regeln macht
- 3.Auf dem Gehweg: das Straßenverkehrsrecht
- 4.Auf Flughafengelände: Hausrecht und Hausordnung
- 5.Der Zaun: wo aus einer Leiter ein Sicherheitsproblem wird
- 6.Sonderfall Militärflugplatz
- 7.Grün, gelb, rot: die Situationen im Überblick
- 8.Felder, Wiesen und Privatgrund
- 9.Wenn der Sicherheitsdienst oder die Polizei kommt
- 10.Österreich und die Schweiz
- 11.Checkliste vor dem Aufbau
- 12.Worauf du achten solltest
- 13.Fazit
Du stellst den Tritt auf den Gehweg, steigst zwei Stufen hoch, und plötzlich ist der Maschendraht weg – vor dir liegt der Rollweg in voller Breite. Fünf Minuten später hält ein Wagen des Sicherheitsdienstes. Ob das Gespräch freundlich oder unangenehm wird, hängt selten von der Leiter selbst ab, sondern davon, wo sie steht und wie du sie benutzt. Dieser Artikel ordnet ein, was rechtlich hinter Leiter, Tritt und Stativ am Flughafenzaun steckt, welche Flächen welche Regeln haben und an welchen Stellen Spotter erfahrungsgemäß Ärger bekommen.
Vorher wissen, wie der Spot funktioniert
Auf der Spot-Karte von Planetrack findest du zu jedem Standort Anreise, Bewertungen und Community-Fotos – so siehst du vorab, ob du eine Leiter brauchst und wo du sie sinnvoll aufstellst. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Die kurze Antwort
Ein Gesetz, das Leitern, Tritte oder Stative am Flughafenzaun ausdrücklich verbietet, gibt es in Deutschland nicht. Ob du sie nutzen darfst, ergibt sich aus drei Fragen: Wem gehört die Fläche, auf der du stehst? Behinderst du jemanden? Und hältst du Abstand zum Zaun? Auf einem öffentlichen Gehweg ist eine frei stehende Leiter, die niemandem im Weg steht, im Normalfall unproblematisch. Auf Parkplätzen, Zufahrten und Terrassen des Flughafens gilt dagegen die Hausordnung des Betreibers – und die kann Leitern verbieten. Am Zaun selbst endet jeder Spielraum: Anlehnen, Klettern oder Gegenstände über die Absperrung zu reichen, ist nicht nur unhöflich, sondern berührt die Luftsicherheit.
Wie du die passende Leiter auswählst und sicher aufbaust, steht im Ausrüstungs-Guide Die Leiter als Spotter-Werkzeug. Hier geht es um die rechtliche Seite.
Einordnung, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel beschreibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland und die typische Praxis an Flughäfen. Er ersetzt keine juristische Prüfung im Einzelfall. Hausordnungen, örtliche Satzungen und Anweisungen vor Ort gehen im Zweifel vor.
Drei Arten von Boden: wer hier die Regeln macht
Rund um einen Flughafen wechselt der Rechtsstatus des Bodens oft im Abstand weniger Meter, ohne dass du es siehst. Für Leiter und Stativ ist genau dieser Status entscheidend.
| Fläche | Typische Beispiele | Wer bestimmt | Leiter und Stativ |
|---|---|---|---|
| Öffentlicher Verkehrsraum | Gehweg an der Ringstraße, gewidmeter Feldweg, öffentlicher Parkstreifen | Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht des Landes | in der Regel möglich, solange niemand behindert wird |
| Flächen des Flughafenbetreibers (Landseite) | Flughafenparkplätze, Zufahrten, Besucherterrassen, Grünflächen vor dem Zaun | Hausrecht und Hausordnung des Betreibers | nur, wenn die Hausordnung es zulässt |
| Privatgrund Dritter | Äcker, Wiesen, Firmenparkplätze, Kleingärten | Eigentümer bzw. Pächter | nur mit Erlaubnis, auf Feldern gelten zusätzlich die Betretungsregeln |
| Luftseite hinter dem Zaun | Rollwege, Vorfeld, Pistenbereich | Luftsicherheitsrecht | absolut tabu – hier hast du ohne Berechtigung nichts zu suchen |
Die zweite Zeile wird am häufigsten unterschätzt. Viele Grünstreifen, Wege und Parkflächen direkt vor dem Zaun gehören dem Flughafen, auch wenn sie frei zugänglich wirken. Dort darf der Betreiber über sein Hausrecht festlegen, was erlaubt ist – und eine Leiter kann darunter fallen. Wie Landseite, Luftseite und Sicherheitsbereich sich unterscheiden, erklärt der Artikel Landseite, Luftseite, Sicherheitsbereich ausführlich.
Auf dem Gehweg: das Straßenverkehrsrecht
Stehst du auf einem öffentlichen Gehweg oder Feldweg, gilt zunächst das, was für alle Verkehrsteilnehmer gilt. Die Straßenverkehrsordnung verbietet in § 32 StVO, Gegenstände auf die Straße zu bringen oder dort zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der Gehweg gehört zur Straße. Eine Leiter mitten auf einem schmalen Gehweg, an der Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Radfahrer nicht vorbeikommen, ist damit genau der Fall, den die Vorschrift meint.
Daraus folgen ein paar praktische Regeln:
- Rand statt Mitte. Stell Leiter oder Stativ an den Rand des Weges, am besten auf den Grünstreifen, wenn er zum öffentlichen Raum gehört.
- Durchgang frei lassen. Neben deinem Aufbau muss noch bequem jemand vorbeikommen. Bei engen Wegen heißt das: Leiter zusammenklappen, wenn Leute kommen.
- Nie unbeaufsichtigt. Eine Leiter, die allein am Wegrand steht, ist ein Hindernis ohne Grund – und wirkt auf Passanten und Sicherheitsdienst merkwürdig.
- Keine Zufahrten blockieren. Feuerwehrzufahrten, Wirtschaftswege und Tore im Zaun bleiben frei, auch wenn dort gerade kein Fahrzeug steht.
- Am Straßenrand doppelt aufpassen. Wo kein Gehweg existiert, stehst du mit Leiter direkt neben fahrenden Autos. Warum das gefährlich ist, beschreibt der Guide Spotten am Straßenrand.
Der kurze Aufenthalt mit einem Tritt, der nach dem Fotografieren wieder eingepackt wird, ist erfahrungsgemäß kein Thema für Ordnungsämter. Problematisch wird es, wenn aus dem Spot ein Dauerlager wird: mehrere Leitern, Stühle, Kühlbox und Stative über Stunden auf einem Gehweg. Spätestens dann kann eine Behörde das als Nutzung jenseits des normalen Gemeingebrauchs bewerten. Und wer mit dem Auto anreist, sollte auch die Regeln für Parken an Spotterstellen kennen – Falschparken am Zaun ist ein häufiger Anlass für Ärger.
Auf Flughafengelände: Hausrecht und Hausordnung
Sobald du auf Flächen des Betreibers stehst, verschiebt sich die Lage. Der Flughafen darf dort bestimmen, wer sich wie lange aufhält und welche Gegenstände mitgebracht werden. Das gilt für Parkhäuser und Parkplätze genauso wie für Besucherterrassen und Aussichtshügel.
Für Spotter bedeutet das:
- Besucherterrassen haben eigene Regeln. Manche erlauben nur kleine Taschen und Rucksäcke. An der Besucherterrasse Berlin etwa beschränkt der Betreiber das Gepäck, und Leitern sind nach Berichten aus der Szene nicht gestattet. Für ein Geländer brauchst du sie ohnehin nicht.
- Stative sind oft geduldet, aber nicht garantiert. Ob ein Stativ auf einer vollen Terrasse stehen darf, entscheidet das Personal vor Ort. Bei Andrang ist ein Einbeinstativ meist die rücksichtsvollere Wahl; Vor- und Nachteile beider Varianten vergleicht der Artikel Stativ oder Einbeinstativ beim Planespotting.
- Parkhausdächer sind kein Spotterpunkt. Auch wenn die Aussicht verlockt: Viele Betreiber sehen dort keinen Aufenthalt ohne Parkvorgang vor, und eine Leiter auf dem obersten Deck fällt garantiert auf.
- Der Aufforderung folgen. Wer in umfriedeten oder geschlossenen Bereichen des Betreibers, etwa im Terminal oder auf einer abgeschlossenen Terrasse, trotz Aufforderung nicht geht, kann sich nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen. Das ist ein Antragsdelikt, den Antrag kann der Betreiber stellen. Auch auf offenen Flächen ohne Umfriedung ist es klug, der Aufforderung zu folgen.
Die Hausordnung findest du meist auf der Website des Flughafens oder als Aushang am Eingang zur Terrasse. Ein Blick vor dem Besuch erspart dir, die Leiter umsonst zu schleppen.
Erfahrungen aus erster Hand
In der Planetrack-Community tauschst du dich per Kommentar und Chat mit Spottern aus, die den Spot kennen – auch dazu, wie entspannt der Sicherheitsdienst dort mit Leitern umgeht. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Der Zaun: wo aus einer Leiter ein Sicherheitsproblem wird
Der Flughafenzaun ist kein normaler Grundstückszaun. Das Luftsicherheitsgesetz verpflichtet Flughafenbetreiber in § 8 LuftSiG, die Luftseite gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Der Zaun ist der sichtbarste Teil dieser Sicherung, und manche Abschnitte werden zusätzlich technisch überwacht, etwa mit Kameras. Wo es geht, wähl deshalb Spots, an denen du gar keine Leiter brauchst: Am Affenfelsen in Hamburg etwa reicht die kleine Anhöhe, um über den Zaun zu fotografieren.
Aus Sicht des Sicherheitsdienstes sieht eine Leiter, die am Zaun lehnt, nicht nach Fotografie aus, sondern nach Kletterhilfe. Das gilt auch, wenn du nur ein paar Sekunden oben stehst. Typische Ärger-Auslöser sind:
- Anlehnen der Leiter an den Zaun oder an Zaunpfosten
- Abstützen mit Hand, Knie oder Kamera auf dem Zaun oder dem Stacheldraht
- Festbinden von Leiter, Stativ oder Kamera am Zaungeflecht
- Hindurchreichen von Objektiv, Stativbein oder Selfiestick durch Lücken im Zaun
- Gegenstände hinüberwerfen, auch versehentlich: Ein Objektivdeckel auf der Luftseite ist ein potenzielles Fremdkörperrisiko für Triebwerke, und zurückholen darfst du ihn nicht
Wer sich tatsächlich Zugang zur Luftseite verschafft, begeht nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Dazu kommen je nach Fall Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Die Einzelheiten stehen im Artikel Eindringen aufs Flughafengelände. Mit einer frei stehenden Leiter kommst du nie in diese Nähe – mit einer angelehnten zumindest in Erklärungsnot.
Die Armlängen-Regel
Stell Leiter und Stativ so, dass du den Zaun von oben nicht mit ausgestrecktem Arm erreichst. Dann gibt es keinen Kontakt, kein Missverständnis und keinen Alarm. Fürs Bild reicht der Abstand fast immer, denn mit Teleobjektiv bist du über die Zaunkante hinweg ohnehin weit genug weg. Community-Fotos auf der Spot-Karte von Planetrack zeigen dir vorab, wie die Perspektive über den Zaun aussieht. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Sonderfall Militärflugplatz
An militärisch genutzten Flugplätzen gelten strengere Maßstäbe. Militärische Sicherheitsbereiche sind meist ausgeschildert, teils mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Fotografieren verboten ist. Unabhängig davon stellt § 109g StGB das Anfertigen von Abbildungen militärischer Einrichtungen unter Strafe, wenn dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet wird. Das normale Spotten von einem öffentlichen Weg aus erfüllt das in aller Regel nicht – aber eine Leiter, mit der du gezielt über Sichtschutz in abgeschirmte Bereiche schaust, ist genau die Art Aufbau, die Wachpersonal aufmerksam macht.
An Plätzen mit etablierten, öffentlichen Spotterpunkten wie dem Spotterhügel Teveren brauchst du keine Leiter. Nutze diese Punkte und halte dich an alle Schilder.
Grün, gelb, rot: die Situationen im Überblick
Grün – normalerweise kein Problem
- Tritt oder kurze Leiter frei stehend am Rand eines öffentlichen Gehwegs
- Stativ auf einem breiten Feldweg, Durchgang bleibt frei
- Einbeinstativ auf einer Besucherterrasse ohne entgegenstehende Regel
- Leiter wird nach dem Fotografieren sofort eingepackt
Gelb – kommt auf den Einzelfall an
- Grünstreifen vor dem Zaun mit unklarem Eigentümer
- Großes Stativ auf einer vollen Terrasse
- Mehrere Leitern einer Gruppe auf einem schmalen Weg
- Stundenlanger Aufbau an derselben Stelle
Rot – lass es
- Leiter am Zaun angelehnt oder festgebunden
- Leiter auf Flughafengelände, obwohl die Hausordnung sie verbietet
- Aufbau auf Feldern oder Firmengelände ohne Erlaubnis
- Leiter an ausgeschilderten militärischen Sicherheitsbereichen
Felder, Wiesen und Privatgrund
Viele der besten Anflugspots liegen nicht an Gehwegen, sondern an Feldrändern unter der Anflugschneise. Dort gilt zusätzlich das Landesrecht zum Betreten der freien Landschaft. Feldwege darfst du in der Regel nutzen, bestellte Äcker und Wiesen während der Nutzzeit dagegen nicht. Eine Leiter mitten auf einem Feld ist damit doppelt problematisch: Du stehst auf fremdem Grund, und du richtest möglicherweise Schaden an. Wo die Grenzen verlaufen, erklärt der Artikel Betretungsrecht der freien Landschaft. Zur Sicherheit direkt unter dem Anflug gibt es einen eigenen Guide: Spotten unter der Anflugschneise.
Bei Firmenparkplätzen, Hotelgrundstücken oder Gewerbeflächen rund um den Flughafen ist die Sache einfach: Das ist Privatgrund. Ohne Zustimmung des Eigentümers hat eine Leiter dort nichts verloren.
Wenn der Sicherheitsdienst oder die Polizei kommt
Spotter mit Leiter werden häufiger angesprochen als Spotter ohne – schlicht, weil eine Leiter am Zaun auffällt. Das ist kein Grund zur Sorge, wenn du dich richtig verhältst.
1. Runter von der Leiter
Steig ab, bevor du redest. Ein Gespräch auf Augenhöhe entschärft die Situation sofort, und du stehst sicherer.
2. Kurz erklären
Sag, dass du Flugzeuge fotografierst, und zeig auf Wunsch ein paar Bilder auf dem Display. Die meisten Mitarbeitenden kennen Spotter und wollen nur sichergehen.
3. Zuständigkeit klären
Auf Flughafengelände übt der Sicherheitsdienst das Hausrecht aus, auf öffentlichem Grund nicht. Hoheitliche Maßnahmen wie eine Identitätsfeststellung sind Sache der Polizei.
4. Anweisungen befolgen
Wirst du gebeten, die Leiter abzubauen oder den Platz zu räumen, tu es. Wer recht hat, klärst du später in Ruhe, nicht am Zaun.
Was private Sicherheitskräfte dürfen und was nicht, beschreibt der Artikel Wenn der Sicherheitsdienst kommt. Für Gespräche mit der Polizei lohnt sich ein Blick in Polizeikontrolle beim Spotten. Und falls jemand verlangt, dass du Bilder löschst: Die Rechtslage dazu erklärt Muss ich Fotos löschen?.
Österreich und die Schweiz
Auch in den Nachbarländern gibt es kein spezielles Leiterverbot für Spotter. Die Grundsätze sind ähnlich: Öffentlicher Raum ist nutzbar, solange niemand behindert wird, Flughafengelände unterliegt den Regeln des Betreibers, und der Zaun ist tabu. Einzelne Flughäfen haben eigene Regeln für ihre Aussichtsbereiche. Die Details findest du in Planespotting in Österreich und Planespotting in der Schweiz. Für alle anderen Länder gilt: Informier dich vorher, denn anderswo können Fotografie an Flughäfen und Aufbauten am Zaun deutlich strenger gesehen werden – mehr dazu in Spotten im Ausland.
Checkliste vor dem Aufbau
Darf die Leiter hier stehen?
- Ich stehe auf einem öffentlichen Weg oder habe die Hausordnung des Flughafens geprüft.
- Ich befinde mich nicht auf einem Feld oder Privatgrundstück ohne Erlaubnis.
- Die Leiter steht frei und berührt den Zaun nicht.
- Ich erreiche den Zaun von oben nicht mit ausgestrecktem Arm.
- Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge kommen problemlos vorbei.
- Keine Zufahrt, kein Tor und kein Rettungsweg ist blockiert.
- Ich bleibe bei meiner Ausrüstung und lasse nichts unbeaufsichtigt stehen.
- In der Nähe gibt es keine Schilder, die Fotografieren oder Aufenthalt untersagen.
Worauf du achten solltest
- Erst klären, wem der Boden gehört. Der gleiche Tritt ist auf dem Gehweg erlaubt und auf dem Flughafenparkplatz vielleicht nicht.
- So klein wie möglich. Ein niedriger Tritt fällt weniger auf als eine große Stehleiter und ist schneller weggeräumt.
- Abstand zum Zaun ist Pflicht. Nicht anlehnen, nicht abstützen, nichts durchreichen.
- Gruppen sind auffälliger. Fünf Leitern nebeneinander auf einem schmalen Weg sind ein anderes Bild als eine einzelne. Verteilt euch oder wechselt euch ab.
- Freundlich bleiben. Die meisten Konflikte enden mit einem kurzen Gespräch – wenn du kooperierst.
Mehr zum Umgang miteinander und mit Anwohnern am Zaun steht in Richtiges Verhalten am Flughafenzaun und im Verhaltenskodex für Planespotter. Einen Überblick über die gesamte Rechtslage beim Spotten gibt der Artikel Ist Planespotting erlaubt?.
Fazit
Leiter, Tritt und Stativ sind am Flughafenzaun weder verboten noch automatisch erlaubt. Entscheidend sind der Boden, auf dem du stehst, die Rücksicht auf andere und der Abstand zum Zaun. Auf öffentlichen Wegen, frei stehend und ohne jemanden zu behindern, ist eine Leiter ein ganz normales Werkzeug. Auf Flughafengelände entscheidet die Hausordnung, und am Zaun selbst hört der Spaß auf, weil dort die Luftsicherheit beginnt. Wer das beherzigt, bekommt freie Sicht über den Draht – und ein freundliches Nicken statt einer Diskussion, wenn der Sicherheitsdienst vorbeifährt.
Zusammenfassung
- Ob Leiter, Tritt oder Stativ erlaubt sind, hängt in erster Linie vom Grundstück ab: öffentlicher Verkehrsraum, Privatgrund Dritter oder Flughafengelände mit Hausrecht.
- Auf öffentlichen Wegen ist eine frei stehende, kurz genutzte Leiter in der Praxis meist unproblematisch, solange Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge ungehindert vorbeikommen.
- Besucherterrassen und Flughafenparkplätze haben eigene Regeln. Leitern sind dort häufig unerwünscht, Stative teils nur eingeschränkt erlaubt.
- Ärger entsteht fast immer am Zaun selbst: Anlehnen, Klettern oder Gegenstände über die Absperrung zu reichen, berührt die Luftsicherheit und kann teuer werden.
Häufige Fragen
Darf ich eine Leiter am Flughafenzaun aufstellen?
Auf einem öffentlichen Gehweg oder Feldweg außerhalb des Flughafengeländes in aller Regel ja, wenn die Leiter frei steht, niemanden behindert und du sie nur für die Dauer deines Aufenthalts nutzt. Ein ausdrückliches Leiterverbot für Spotter kennt das deutsche Recht nicht. Anders sieht es auf Flächen des Flughafenbetreibers aus: Dort entscheidet die Hausordnung, und die kann Leitern untersagen.
Warum darf ich die Leiter nicht an den Zaun lehnen?
Weil der Zaun Teil der Sicherung der Luftseite ist. Eine angelehnte Leiter sieht aus wie eine Kletterhilfe und kann an überwachten Abschnitten einen Alarm auslösen. Dann rückt der Sicherheitsdienst aus, und du musst erklären, warum dein Aufbau nicht nach einem Überwindungsversuch aussieht. Eine frei stehende Leiter mit etwas Abstand vermeidet das komplett.
Ist ein Stativ auf dem Gehweg erlaubt?
Grundsätzlich ja, solange es den Verkehr nicht gefährdet oder erschwert. Die Straßenverkehrsordnung verbietet, Gegenstände so auf die Straße zu bringen, dass andere behindert werden – dazu zählt auch der Gehweg. Stell das Stativ deshalb an den Rand, halte Durchgänge frei und bleib in der Nähe deiner Ausrüstung.
Darf ich auf der Besucherterrasse eine Leiter oder ein Stativ benutzen?
Das regelt der Betreiber über seine Hausordnung. Viele Terrassen erlauben nur kleines Gepäck, Leitern sind dort häufig nicht gern gesehen. Stative werden oft toleriert, solange niemand behindert wird. Lies vor dem Besuch die Regeln auf der Website des Flughafens oder frag am Eingang nach.
Was passiert, wenn der Sicherheitsdienst mich auffordert, die Leiter abzubauen?
Auf dem Gelände des Flughafens übt der Sicherheitsdienst das Hausrecht aus – dort musst du der Aufforderung folgen. Wer in umfriedeten oder geschlossenen Bereichen wie Terminal oder Terrasse trotz Aufforderung bleibt, riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Auf öffentlichem Grund hat ein privater Sicherheitsdienst keine hoheitlichen Befugnisse, trotzdem ist sachliches Kooperieren fast immer die klügere Wahl. Polizeiliche Anweisungen sind ohnehin zu befolgen.
Gelten an Militärflugplätzen andere Regeln?
Ja, dort ist besondere Vorsicht geboten. Militärische Sicherheitsbereiche sind meist ausgeschildert, teils mit Fotografierverbot. Das Strafgesetzbuch stellt Abbildungen militärischer Anlagen unter Strafe, wenn dadurch wissentlich die Sicherheit Deutschlands gefährdet wird. Halte dich an Schilder und offizielle Spotterpunkte und verzichte bei Unsicherheit auf die Leiter.
Wie ist die Lage in Österreich und der Schweiz?
Auch dort gibt es kein allgemeines Leiterverbot, aber vergleichbare Grundsätze: öffentlicher Raum ja, Behinderung nein, Flughafengelände nach den Regeln des Betreibers. Details zu beiden Ländern findest du in unseren Rechtsartikeln zu Österreich und der Schweiz.
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