Das Wichtigste in Kürze
- Beide Lizenzen sind EU-Recht: LAPL(A) und PPL(A) regelt die EASA-Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Anhang I (Part-FCL). Beide erlauben nichtgewerbliches Fliegen als verantwortlicher Pilot.
- LAPL heißt leichter Rahmen: Einmotorige Kolbenflugzeuge oder Reisemotorsegler bis 2.000 kg Höchstabflugmasse und höchstens vier Personen an Bord – du plus drei Passagiere.
- Weniger Mindeststunden: Für die LAPL(A) verlangt Part-FCL mindestens 30 Stunden Flugausbildung, für die PPL(A) mindestens 45 Stunden.
- Die PPL ist ICAO-konform: Sie wird international anerkannt. Die LAPL gilt dagegen grundsätzlich nur im EASA-Raum.
- Upgrade ist vorgesehen: Wer mit der LAPL startet, bekommt die Theorie für die PPL vollständig angerechnet, und auch die bisherige LAPL-Flugausbildung zählt mit.
Inhaltsverzeichnis
- 1.LAPL oder PPL: die kurze Antwort
- 2.Woher die beiden Lizenzen kommen
- 3.Was du mit welcher Lizenz fliegen darfst
- 4.Die Ausbildung im Vergleich
- 5.Medical: LAPL-Tauglichkeit oder Klasse 2
- 6.In Übung bleiben: zwei verschiedene Systeme
- 7.Ausland: wo die LAPL an Grenzen stößt
- 8.Weitere Berechtigungen und Karriere
- 9.Upgrade: von der LAPL zur PPL
- 10.Welche Lizenz passt zu dir?
- 11.Was Spotter in die Ausbildung mitbringen
- 12.Worauf du achten solltest
- 13.Fazit
Wer oft genug am Zaun eines kleinen Flugplatzes stand und den Cessnas beim Platzrundendrehen zugesehen hat, kommt irgendwann ins Grübeln: Warum nicht selbst? Spätestens beim ersten Gespräch im Verein fällt dann die Frage, die viele Einsteiger verwirrt: LAPL oder PPL? Beide Lizenzen bringen dich als verantwortlichen Piloten in die Luft, beide sind europäisches Recht. Trotzdem unterscheiden sie sich bei Rechten, Ausbildung, Tauglichkeit und Reichweite deutlich. Dieser Guide stellt dir die beiden Privatpilotenlizenzen gegenüber und hilft dir bei der Entscheidung, welche zu deinen Plänen passt.
Vom Zaun ins Cockpit – und zurück
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LAPL oder PPL: die kurze Antwort
Die LAPL(A) – ausgeschrieben Light Aircraft Pilot Licence, auf Deutsch Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz – ist die schlankere Freizeitlizenz. Sie erlaubt dir, einmotorige Kolbenflugzeuge oder Reisemotorsegler bis 2.000 kg Höchstabflugmasse zu fliegen, mit höchstens drei Passagieren, grundsätzlich innerhalb des EASA-Raums. Die PPL(A), die Private Pilot Licence, ist die vollwertige Privatpilotenlizenz: ohne diese Masse- und Passagiergrenzen, international nach ICAO-Standard anerkannt und Basis für weitere Berechtigungen.
Vereinfacht gesagt: Die LAPL ist der günstigere, schnellere Einstieg für alle, die in Europa mit typischen Vereinsmaschinen fliegen wollen. Die PPL ist die Lizenz mit mehr Spielraum – für größere Flugzeuge, Flüge außerhalb Europas, Mehrmotorige, Instrumentenflug oder als Zwischenschritt in Richtung Berufspilot.
Woher die beiden Lizenzen kommen
Beide Lizenzen stehen in der EU-Verordnung Nr. 1178/2011, genauer in deren Anhang I, den alle nur Part-FCL nennen. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA hat damit die nationalen Regelwerke abgelöst. In Deutschland stellen für LAPL und PPL in der Regel die Luftfahrtbehörden der Bundesländer die Lizenzen aus, die Ausbildung läuft bei anerkannten Ausbildungsbetrieben – das können Flugschulen sein oder Luftsportvereine. Wie der Einstieg im Verein konkret aussieht, beschreibt der Guide Mitglied im Luftsportverein werden.
Die LAPL wurde mit Part-FCL als europäische Besonderheit eingeführt. Die Idee dahinter: Wer nur in der Freizeit mit kleinen Flugzeugen unterwegs ist, muss nicht den kompletten ICAO-Lizenzrahmen durchlaufen. Die PPL dagegen folgt den Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und existiert in vergleichbarer Form weltweit.
Das „(A)“ hinter beiden Kürzeln steht für Aeroplane, also Flugzeug. Beide Lizenzen gibt es auch für andere Kategorien, etwa Hubschrauber. Für Segelflugzeuge gibt es seit der Neuordnung eigene Regeln mit der Segelfluglizenz – mehr dazu im Artikel über den Segelflugschein SPL. Dieser Vergleich konzentriert sich auf den Motorflug mit Flugzeugen.
Was du mit welcher Lizenz fliegen darfst
Der wichtigste Unterschied liegt bei den Rechten. Die LAPL(A) setzt dir einen festen Rahmen, die PPL(A) ist grundsätzlich offen – sie verlangt nur für jedes Flugzeug die passende Klassen- oder Musterberechtigung.
| LAPL(A) | PPL(A) | |
|---|---|---|
| Flugzeuge | einmotorige Kolbenflugzeuge (Land, mit Erweiterung auch See) und Reisemotorsegler | alle Flugzeuge, für die du eine Klassen- oder Musterberechtigung hast |
| Höchstabflugmasse | bis 2.000 kg | keine lizenzbedingte Grenze |
| Personen an Bord | höchstens 4 (du plus 3 Passagiere) | keine lizenzbedingte Grenze |
| Betrieb | nichtgewerblich | nichtgewerblich |
| Internationale Anerkennung | grundsätzlich nur EASA-Raum | ICAO-konform, weltweit anerkannt |
| Weitere Berechtigungen | eingeschränkt | Mehrmotorig, Instrumentenflug und mehr |
Für den typischen Vereinsbetrieb ist der LAPL-Rahmen großzügiger, als er klingt. Die Cessna 172, die Robin DR400, die Piper PA-28 oder die Diamond DA40 sind einmotorige Kolbenflugzeuge und liegen klar unter 2.000 kg. Auch eine Cirrus SR22 fällt als einmotoriger Kolbenflieger in die LAPL-Klasse – du darfst dann nur nicht mehr als vier Personen an Bord haben.
Schluss ist bei allem, was mehr als einen Motor oder eine Turbine hat. Die zweimotorige Diamond DA42, die Piper PA-34 Seneca oder die Tecnam P2006T brauchen eine PPL plus Mehrmotorenberechtigung. Die Cessna 208 Caravan ist ein Turboprop und damit ebenfalls kein LAPL-Flugzeug.
Erst Erfahrung, dann Passagiere
Für die LAPL(A) sieht Part-FCL eine Extrastufe vor: Passagiere darfst du erst mitnehmen, nachdem du nach Erteilung der Lizenz 10 Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen bist – es sei denn, du hattest vorher schon eine PPL oder eine Berufspilotenlizenz. Bei beiden Lizenzen gilt außerdem die allgemeine Regel, dass du für Passagierflüge in den letzten 90 Tagen genügend Starts und Landungen absolviert haben musst.
Die Ausbildung im Vergleich
Inhaltlich sind sich beide Ausbildungen sehr ähnlich. Du lernst dieselben Grundlagen, fliegst dieselben Übungen und landest irgendwann zum ersten Mal allein. Der Unterschied liegt vor allem im Umfang.
Mindestflugstunden
Part-FCL schreibt für beide Lizenzen Mindestwerte vor:
| Anforderung | LAPL(A) | PPL(A) |
|---|---|---|
| Flugausbildung gesamt | mindestens 30 Stunden | mindestens 45 Stunden (bis zu 5 davon im Simulator anrechenbar) |
| davon mit Fluglehrer | mindestens 15 Stunden | mindestens 25 Stunden |
| überwachter Alleinflug | mindestens 6 Stunden | mindestens 10 Stunden |
| davon Allein-Überland | mindestens 3 Stunden | mindestens 5 Stunden |
| langer Überlandflug | mindestens 150 km, eine Landung auf einem anderen Flugplatz | mindestens 270 km, Landungen auf zwei anderen Flugplätzen |
| Mindestalter bei Erteilung | 17 Jahre | 17 Jahre |
Diese Werte sind Untergrenzen. Viele Flugschüler brauchen mehr, weil Wetter, Pausen oder schlicht die eigene Lernkurve dazwischenkommen. Plane deshalb Zeit und Budget mit Puffer.
Theorie
Bei der Theorie hat sich die Lücke zwischen beiden Lizenzen geschlossen. Mit einer Änderung von Part-FCL im Jahr 2020 wurde festgelegt, dass einem LAPL-Inhaber die Theorie für die PPL in derselben Kategorie vollständig angerechnet wird – sowohl der Unterricht als auch die Prüfung. Die Fächer kennst du aus jeder Ausbildung: Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Aerodynamik, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, Luftfahrzeugkunde und Navigation.
Zur Kommunikation gehört auch der Sprechfunk. Die Phraseologie und das ICAO-Buchstabieralphabet kennen viele Spotter vom Mithören schon gut – ein echter Vorteil. Wie die Funksprache aufgebaut ist, zeigt der Artikel über Sprechfunk-Phraseologie. Für den Funkverkehr brauchst du in Deutschland zusätzlich ein Flugfunkzeugnis; ob deine Schule die Ausbildung dazu einbindet, klärst du vorab.
Praktische Prüfung
Beide Ausbildungen enden mit einer praktischen Prüfung bei einem Prüfer. Du zeigst, dass du Flugvorbereitung, Platzrunden, Notverfahren, Navigation und Funk sicher beherrschst. Der Ablauf ist ähnlich, die Anforderungen orientieren sich an den Rechten der jeweiligen Lizenz.
Dein Flugplatz, deine Flieger
Auf der Spot-Karte von Planetrack findest du Plätze mit Anreise, bestem Licht und Community-Fotos – und mit Sichtungs-Alarmen verpasst du keinen Typ, den du dir gemerkt hast. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Medical: LAPL-Tauglichkeit oder Klasse 2
Bevor du allein fliegen darfst, brauchst du ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis. Hier unterscheiden sich die Lizenzen spürbar:
- LAPL(A): Es reicht ein LAPL-Tauglichkeitszeugnis. Die Anforderungen sind an das geringere Risiko angepasst, die Untersuchung fällt schlanker aus.
- PPL(A): Du brauchst mindestens ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2. Die Anforderungen sind strenger, und mit zunehmendem Alter musst du in kürzeren Abständen zur Untersuchung.
Beide Zeugnisse stellt ein flugmedizinischer Sachverständiger aus. Gerade wer gesundheitliche Vorgeschichte hat, sollte das Medical vor allen anderen Schritten klären. Für manche Menschen ist die LAPL-Tauglichkeit erreichbar, Klasse 2 aber nicht – dann ist die Entscheidung schon gefallen. Was bei den Untersuchungen passiert und wie sich die Klassen unterscheiden, erklärt der Guide zur fliegerärztlichen Tauglichkeit.
In Übung bleiben: zwei verschiedene Systeme
Nach der Prüfung beginnt das eigentliche Fliegerleben. Und hier arbeiten beide Lizenzen nach unterschiedlicher Logik.
LAPL(A): rollierende Flugerfahrung. Die LAPL hat keine Klassenberechtigung, die abläuft. Stattdessen musst du vor jedem Flug als verantwortlicher Pilot nachweisen können, dass du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Stunden geflogen bist – als verantwortlicher Pilot oder mit bzw. unter Aufsicht eines Fluglehrers –, inklusive 12 Starts und Landungen, plus ein Auffrischungsflug von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer. Fehlt etwas, holst du es mit Lehrer nach oder legst eine Befähigungsüberprüfung ab.
PPL(A): Klassenberechtigung mit Ablaufdatum. Bei der PPL fliegst du einmotorige Kolbenflugzeuge mit der Klassenberechtigung SEP (Single Engine Piston). Sie gilt zwei Jahre. Verlängern kannst du sie entweder mit einer Befähigungsüberprüfung in den drei Monaten vor Ablauf oder über Flugerfahrung: In den 12 Monaten vor Ablauf brauchst du dafür 12 Flugstunden in der Klasse, davon 6 als verantwortlicher Pilot, 12 Starts und Landungen und einen Übungsflug von mindestens einer Stunde mit Lehrer.
In der Praxis ist der Aufwand ähnlich – wer regelmäßig fliegt, erfüllt beide Modelle nebenbei. Der Unterschied: Bei der LAPL prüfst du fortlaufend rückwärts, bei der PPL hast du ein festes Datum im Blick.
Ausland: wo die LAPL an Grenzen stößt
Innerhalb der EASA-Mitgliedstaaten kannst du mit beiden Lizenzen fliegen – mit einem Flugzeug, das in einem dieser Staaten registriert ist. Ein Wochenendtrip nach Frankreich, Österreich oder Italien ist mit der LAPL also kein Problem.
Anders sieht es außerhalb aus. Die LAPL entspricht nicht den ICAO-Standards und wird deshalb in anderen Ländern in der Regel nicht anerkannt. Wer im Urlaub in den USA, Kanada oder Südafrika ein Flugzeug chartern möchte, braucht eine ICAO-konforme Lizenz – also die PPL. Gleiches gilt meist für Flugzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die in Europa stehen. Wenn du beim Spotten an kleinen Plätzen öfter N-registrierte Maschinen siehst, weißt du jetzt, warum deren Piloten mit einer LAPL allein nicht weit kämen.
Weitere Berechtigungen und Karriere
Die PPL ist die Basis, auf der sich der Rest der Pilotenwelt aufbaut. Mit ihr kannst du unter anderem eine Mehrmotorenberechtigung, eine Instrumentenflugberechtigung (mehr dazu im Artikel Sichtflug und Instrumentenflug) oder Musterberechtigungen für komplexere Flugzeuge erwerben. Auch der modulare Weg zur Berufspilotenlizenz setzt typischerweise auf der PPL auf.
Mit der LAPL sind die Möglichkeiten eingeschränkter, aber nicht null. Eine Nachtflugberechtigung steht laut Part-FCL auch LAPL-Inhabern offen. Für Kunstflug- und Schleppberechtigungen solltest du dagegen im Einzelfall bei deiner Flugschule nachfragen, welche Voraussetzungen für deine Lizenz gelten.
Wenn dich die Berufslaufbahn reizt, ist die LAPL kein Umweg, aber auch keine Abkürzung. Welche Wege ins Airline-Cockpit führen, zeigt der Überblick Pilot werden: alle Wege, was die Profiausbildung kostet, der Artikel zur ATPL-Ausbildung.
Upgrade: von der LAPL zur PPL
Viele starten mit der LAPL und merken später, dass sie mehr wollen. Part-FCL hat diesen Weg ausdrücklich vorgesehen:
1. Theorie bleibt gültig
Als LAPL(A)-Inhaber bekommst du die Theorie für die PPL(A) vollständig angerechnet – keine erneute Theorieprüfung.
2. Ausbildung wird angerechnet
Deine LAPL-Flugausbildung zählt mit. LAPL- und PPL-Ausbildung zusammen müssen die PPL-Mindestwerte erreichen: 45 Stunden, davon 25 mit Lehrer und 10 im Alleinflug samt 270-km-Überlandflug.
3. Ausbildungslehrgang
Die fehlenden Teile fliegst du bei einem anerkannten Ausbildungsbetrieb nach. Hast du schon mindestens 45 Stunden Gesamtflugzeit, sinken die Mindestwerte auf 40 Ausbildungsstunden, davon 21 mit Lehrer – mindestens 5 Stunden mit einem PPL-Fluglehrer bleiben Pflicht.
4. Medical anpassen
Für die PPL brauchst du ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2. Kläre das, bevor du in den Lehrgang einsteigst.
5. Praktische Prüfung
Zum Abschluss legst du die praktische Prüfung für die PPL(A) ab. Danach hast du die volle Privatpilotenlizenz.
Rechnerisch landest du also bei ähnlichen Mindeststunden wie bei der direkten PPL. Der Umweg kostet dich vor allem die Zusatzausbildung, eine zweite Prüfung und etwas Organisation, dafür fliegst du früher selbständig.
Welche Lizenz passt zu dir?
LAPL(A) passt, wenn …
- du in Europa mit Vereinsmaschinen wie C172 oder DR400 fliegen willst
- du selten mehr als drei Passagiere mitnimmst
- du Zeit und Geld in der Ausbildung sparen möchtest
- Klasse 2 für dich gesundheitlich schwierig wäre
Mit LAPL starten, später upgraden, wenn …
- du erst einmal herausfinden willst, ob Fliegen dein Hobby wird
- du schnell allein fliegen möchtest, mehr aber nicht ausschließt
- dein Budget die Ausbildung in Etappen besser verkraftet
Direkt zur PPL(A), wenn …
- du außerhalb Europas oder mit ausländisch registrierten Flugzeugen fliegen willst
- du Mehrmotorige oder Instrumentenflug anstrebst
- die Berufspilotenlaufbahn eine Option ist
- du Flugzeuge über 2.000 kg oder mit mehr als vier Plätzen nutzen willst
Es gibt übrigens noch Alternativen jenseits dieser beiden Lizenzen. Wer vor allem günstig und leicht fliegen möchte, schaut sich auch den Ultraleichtflugschein an – mit eigenen Regeln und eigener Flugzeugklasse. Wer lieber ohne Motor startet, findet im Segelflug einen klassischen Vereinseinstieg. Und wer sich nicht auf Flächenflugzeuge festlegen will, liest im Artikel Hubschrauberpilot werden nach.
Was Spotter in die Ausbildung mitbringen
Spotter starten nicht bei null. Wer Flugfunk hört, versteht Freigaben und Platzrundenmeldungen schneller. Wer General Aviation spottet, kennt die typischen Schulflugzeuge, weiß, wie Platzrunden aussehen, und hat schon gesehen, wie ein Flugplatz bei Seitenwind arbeitet. Und wer Kleinflugzeuge erkennen kann, findet sich auf dem Vorfeld eines Vereins sofort zurecht.
Auch das Lesen von Karten hilft. Wie du Flugplatzkarten interpretierst, zeigt der Guide zu AIP-Flugplatzkarten, und wie du kleine Plätze überhaupt findest, steht im Artikel Flugplätze auf Karten finden. Ein einfacher Einstieg in die Praxis: ein Schnupperflug im Verein, bevor du dich für eine Lizenz entscheidest.
Worauf du achten solltest
- Medical zuerst. Ohne passende Tauglichkeit nützt dir die beste Planung nichts. Kläre vor dem ersten Vertrag, ob LAPL-Tauglichkeit oder Klasse 2 für dich infrage kommt.
- Ziele ehrlich festlegen. Willst du nur am Wochenende Platzrunden drehen oder irgendwann nach Kroatien und weiter? Das entscheidet über die Lizenz.
- Flugzeugflotte prüfen. Schau, welche Maschinen dein Verein oder deine Flugschule hat. Stehen dort fast nur Viersitzer unter 2.000 kg, deckt die LAPL den Alltag ab.
- Kosten vergleichen, nicht nur Stunden. Charterpreise, Vereinsbeiträge, Prüfungsgebühren, Medical und Material machen den Unterschied – nicht allein die Zahl im Regelwerk.
- Upgrade mitdenken. Wenn die PPL wahrscheinlich ist, kann der direkte Weg am Ende einfacher sein als zwei Prüfungen.
- Regeln aktuell halten. Part-FCL wird immer wieder geändert. Verlass dich bei Details auf deine Flugschule und die zuständige Luftfahrtbehörde, nicht auf alte Forenbeiträge.
Bist du bereit für die Lizenzentscheidung?
- Ich weiß, welches Medical ich bekommen kann.
- Ich weiß, ob ich nur in Europa fliegen will.
- Ich kenne die Flugzeuge meines Vereins oder meiner Flugschule.
- Ich habe abgeschätzt, wie viele Passagiere ich normalerweise mitnehmen will.
- Ich weiß, ob eine Berufslaufbahn oder Instrumentenflug für mich infrage kommt.
- Ich habe Angebote mit allen Nebenkosten verglichen.
Dein Flieger-Logbuch für den Zaun
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Fazit
LAPL und PPL sind keine Konkurrenten, sondern zwei Stufen derselben Treppe. Die LAPL(A) bringt dich mit weniger Stunden und einer leichteren Tauglichkeitsstufe in die Luft – für Vereinsfliegen in Europa mit einmotorigen Kolbenflugzeugen bis 2.000 kg ist sie vollkommen ausreichend. Die PPL(A) kostet mehr Ausbildung, öffnet dafür die Welt: ICAO-Anerkennung, größere Flugzeuge, weitere Berechtigungen und die Option auf eine spätere Profikarriere. Wer unsicher ist, kann mit der LAPL starten und später upgraden, ohne die Theorie zu wiederholen. Mehr zur vollwertigen Lizenz liest du im Guide zur Privatpilotenlizenz PPL(A).
Kurzfazit
Für Freizeitflüge in Europa mit Vereinsmaschinen reicht die LAPL(A): 30 Mindeststunden, LAPL-Medical, bis 2.000 kg und drei Passagiere. Wer international fliegen, größere oder mehrmotorige Flugzeuge nutzen oder beruflich weiter will, braucht die PPL(A). Das Upgrade ist jederzeit möglich – die Theorie wird angerechnet.
Zusammenfassung
- Die LAPL(A) ist die europäische Freizeitlizenz für leichte einmotorige Kolbenflugzeuge; die PPL(A) ist die vollwertige, ICAO-konforme Privatpilotenlizenz ohne Masse- und Passagiergrenze der LAPL.
- Die LAPL kommt mit kürzerer Mindestausbildung und einer leichteren Tauglichkeitsstufe aus. Die PPL verlangt mindestens Klasse 2, mehr Alleinflug und einen längeren Überlandflug.
- Beim Inübunghalten unterscheiden sich die Modelle: Die LAPL arbeitet mit rollierender Flugerfahrung über 24 Monate, die PPL mit einer Klassenberechtigung, die alle zwei Jahre verlängert wird.
- Wer Mehrmotorige, Instrumentenflug oder eine spätere Berufslaufbahn im Blick hat, kommt um die PPL nicht herum – für reines Vereinsfliegen in Europa reicht oft die LAPL.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen LAPL und PPL?
Die LAPL(A) ist eine EU-Lizenz mit eingeschränkten Rechten: einmotorige Kolbenflugzeuge oder Reisemotorsegler bis 2.000 kg Höchstabflugmasse, höchstens drei Passagiere, grundsätzlich nur im EASA-Raum. Die PPL(A) hat diese Grenzen nicht, ist international nach ICAO anerkannt und öffnet die Tür zu weiteren Berechtigungen wie Mehrmotorenflug oder Instrumentenflug. Dafür ist die Ausbildung länger und die Tauglichkeitsanforderung höher.
Wie viele Flugstunden brauche ich für LAPL und PPL?
Part-FCL nennt Mindestwerte: Für die LAPL(A) sind es 30 Stunden Flugausbildung, davon 15 mit Fluglehrer und 6 im überwachten Alleinflug, darunter ein Überlandflug von mindestens 150 km mit Landung auf einem anderen Flugplatz. Für die PPL(A) sind es 45 Stunden, davon 25 mit Fluglehrer und 10 im überwachten Alleinflug, darunter ein Überlandflug von mindestens 270 km mit Landungen auf zwei anderen Flugplätzen. In der Praxis brauchen viele Schüler mehr als das Minimum.
Ab welchem Alter kann ich LAPL oder PPL machen?
Für beide Lizenzen im Motorflug musst du bei Erteilung mindestens 17 Jahre alt sein. Mit der Ausbildung kannst du früher beginnen – wann genau du allein fliegen darfst, regelt Part-FCL ebenfalls; frag dafür bei deiner Flugschule oder deinem Verein nach.
Welches Medical brauche ich?
Für die LAPL reicht ein LAPL-Tauglichkeitszeugnis, für die PPL brauchst du mindestens ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2. Beide stellt ein flugmedizinischer Sachverständiger aus. Die Anforderungen der Klasse 2 sind strenger, die Untersuchung umfangreicher. Kläre die Tauglichkeit am besten vor der ersten bezahlten Flugstunde.
Darf ich mit der LAPL ins Ausland fliegen?
Innerhalb der EASA-Mitgliedstaaten ja, mit einem Flugzeug, das dort registriert ist. Die LAPL entspricht aber nicht den ICAO-Standards. Außerhalb des EASA-Raums oder mit Flugzeugen aus Drittstaaten wird sie in der Regel nicht anerkannt. Wer etwa im Urlaub in den USA ein Flugzeug chartern will, braucht dafür eine ICAO-konforme Lizenz wie die PPL.
Kann ich vom LAPL auf die PPL wechseln?
Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen. Die Theorie wird dir für die PPL in derselben Kategorie vollständig angerechnet. Auch deine LAPL-Flugausbildung wird angerechnet: LAPL- und PPL-Ausbildung zusammen müssen die PPL-Mindestwerte erfüllen, darunter den Alleinflug und den langen Überlandflug über 270 km. Hast du als LAPL-Inhaber schon mindestens 45 Stunden Gesamtflugzeit, sinken die Mindestwerte etwas; mindestens 5 Stunden Ausbildung mit einem PPL-Fluglehrer bleiben aber Pflicht. Am Ende steht eine praktische Prüfung.
Darf ich mit der LAPL eine Cessna 172 fliegen?
Ja. Die Cessna 172 ist ein einmotoriges Kolbenflugzeug und liegt deutlich unter der Grenze von 2.000 kg Höchstabflugmasse. Dasselbe gilt für typische Vereinsmaschinen wie die Robin DR400, die Piper PA-28 oder die Diamond DA40. Was nicht geht: Mehrmotorige wie die Diamond DA42 oder Turboprops wie die Cessna 208 Caravan.
Welche Lizenz ist günstiger?
Die LAPL ist im Normalfall günstiger, weil weniger Mindeststunden anfallen und das Medical einfacher ist. Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt von Flugschule oder Verein, Flugzeugtyp, Region und deinem Lerntempo ab. Bedenke auch: Wer später doch auf die PPL upgradet, zahlt die zusätzlichen Stunden und die zweite Prüfung obendrauf.
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