Das Wichtigste in Kürze
- Sicherheit, nicht Politik: Die EU-Flugsicherheitsliste sperrt Luftfahrtunternehmen, die internationale Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Mit Sanktionen hat sie rechtlich nichts zu tun.
- Zwei Anhänge: Anhang A enthält vollständige Betriebsverbote, Anhang B Airlines, die nur mit bestimmten Flugzeugen oder unter Auflagen in die EU fliegen dürfen.
- Ganze Länder auf einmal: Kann die Luftfahrtbehörde eines Staates ihre Aufsichtspflichten nicht erfüllen, landen alle dort zugelassenen Airlines auf der Liste – auch die, die die Kommission namentlich gar nicht kennt.
- Stand Juni 2026: Nach der 48. Aktualisierung stehen 154 Airlines in Anhang A, die meisten davon aus 16 Staaten mit mangelhafter Aufsicht.
- Die Liste lebt: Sie wird meist zwei- bis dreimal im Jahr angepasst. Airlines kommen hinzu, andere werden nach Verbesserungen wieder gestrichen.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Die EU-Flugsicherheitsliste in einem Absatz
- 2.Woher die Liste kommt
- 3.Nach welchen Kriterien gesperrt wird
- 4.Anhang A und Anhang B
- 5.Rauf und runter: Die Liste ist in Bewegung
- 6.Sicherheitsliste ist nicht Sanktionsliste
- 7.Wet-Lease: die Hintertür mit Bedingungen
- 8.Was die Liste für Reisende bedeutet
- 9.Was die Liste für Spotter bedeutet
- 10.Worauf du achten solltest
- 11.Fazit
Iran Air ja, aber ohne Jumbo. Air Koryo nur mit zwei ganz bestimmten Tupolews. Und aus Nepal oder Afghanistan gar keine Airline. Hinter diesen Regeln steckt die EU-Flugsicherheitsliste, umgangssprachlich die schwarze Liste der Luftfahrt. Sie entscheidet, welche Fluggesellschaften in Europa landen dürfen, und damit auch, welche Exoten du am Zaun überhaupt sehen kannst. Dieser Artikel erklärt, wie die Liste entsteht, nach welchen Kriterien gesperrt wird, wer aktuell betroffen ist und was sie für Reisende und Spotter bedeutet.
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Die EU-Flugsicherheitsliste in einem Absatz
Die EU-Flugsicherheitsliste ist ein Verzeichnis von Luftfahrtunternehmen, die nicht in die EU, nicht aus der EU und nicht durch ihren Luftraum fliegen dürfen oder dies nur unter Auflagen tun dürfen. Grund ist immer die Sicherheit: Entweder erfüllt die Airline selbst die internationalen Standards nicht, oder die Luftfahrtbehörde ihres Heimatlandes kann ihre Aufsichtspflichten nicht wahrnehmen. Die EU-Kommission führt die Liste, beraten von Sicherheitsexperten aller Mitgliedstaaten im EU-Flugsicherheitsausschuss und unterstützt von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA).
Woher die Liste kommt
Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005. Sie schuf eine gemeinsame Liste für die ganze Gemeinschaft, nachdem einzelne Staaten zuvor eigene, voneinander abweichende Flugverbote verhängt hatten. Den politischen Anstoß gab Anfang der 2000er-Jahre eine Reihe schwerer Unfälle mit Charterflügen, die europäische Urlauber betrafen. Wer damals mit einem Pauschalangebot verreiste, wusste oft nicht einmal, welche Gesellschaft ihn tatsächlich flog.
Die erste Liste erschien am 22. März 2006 mit der Verordnung (EG) Nr. 474/2006. Seitdem wird sie nicht neu erlassen, sondern ihr Anhang regelmäßig geändert. Die einzige verbindliche Fassung ist jeweils der Anhang der neuesten Durchführungsverordnung, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Zusätzlich stellt die Kommission die Liste als PDF und Tabelle auf ihrer Website bereit.
Wichtig für das Verständnis: Die Verordnung regelt nicht nur das Verbot, sondern auch die Information der Fluggäste. Dazu später mehr.
Nach welchen Kriterien gesperrt wird
Die Kommission richtet sich nicht nach den teils strengeren EU-Vorschriften, sondern nach den Mindeststandards der ICAO, der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation. Eine Airline aus einem Drittstaat muss also nicht europäisches Recht erfüllen – sie muss aber das einhalten, was weltweit vereinbart ist. Die gemeinsamen Kriterien stehen im Anhang der Verordnung 2111/2005. Vereinfacht prüft die Kommission:
- Belege für schwere Sicherheitsmängel – etwa aus Vorfeldinspektionen an europäischen Flughäfen, aus Unfällen und schweren Zwischenfällen oder aus Flugverboten, die andere Staaten bereits verhängt haben.
- Die Fähigkeit und den Willen der Airline, festgestellte Mängel abzustellen.
- Die Fähigkeit und den Willen der zuständigen Behörde, ihre Airlines wirksam zu beaufsichtigen. Hier fließen auch Audits der ICAO ein.
Die Kommission betont, dass es sich nicht um politische Entscheidungen handelt. Vor einer Aufnahme bekommen die Airline und ihre Behörde Gelegenheit, sich zu äußern. In dringenden Fällen gibt es ein Eilverfahren, und einzelne Mitgliedstaaten dürfen bei unmittelbarer Gefahr vorläufig auch selbst ein nationales Verbot aussprechen.
Was ist eine Vorfeldinspektion?
Bei Rampenkontrollen prüfen Inspektoren der nationalen Behörden ein gelandetes Flugzeug während der Bodenzeit: Dokumente, Lizenzen der Crew, Zustand der Kabine, sichtbare technische Mängel, Ladung. In Deutschland ist dafür das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Die Ergebnisse aus ganz Europa landen in einer gemeinsamen Datenbank – und sind eine der wichtigsten Quellen für die Flugsicherheitsliste.
Daneben gibt es einen zweiten Filter: Airlines aus Drittstaaten brauchen für gewerbliche Flüge in die EU seit einigen Jahren eine Sicherheitsgenehmigung der EASA, die sogenannte TCO-Genehmigung (Third Country Operator). Sie ergänzt das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC), das die Airline in ihrem Heimatland besitzt. Ohne TCO-Genehmigung darf auch eine Airline, die nicht auf der Liste steht, keine Linien- oder Charterflüge in die EU durchführen. Die Erkenntnisse aus dem TCO-Verfahren fließen wiederum in die Flugsicherheitsliste ein.
Anhang A und Anhang B
Die Liste besteht aus zwei Teilen, und der Unterschied ist für Spotter entscheidend.
| Merkmal | Anhang A | Anhang B |
|---|---|---|
| Art des Verbots | vollständiges Betriebsverbot | Betrieb nur unter Auflagen |
| Typische Auflage | keine – die Airline fliegt gar nicht | nur bestimmte Typen oder einzelne Kennzeichen erlaubt bzw. verboten |
| Umfang (Stand Juni 2026) | 154 Airlines | wenige Einzelfälle |
| Bekannte Beispiele | alle Airlines aus Nepal, Afghanistan, Libyen; Iraqi Airways, Avior Airlines | Iran Air, Air Koryo |
| Sichtbar in Europa? | praktisch nie mit eigenem Gerät | ja, mit den erlaubten Flugzeugen |
Anhang A: das vollständige Verbot
Anhang A gliedert sich in zwei Gruppen. Die größere besteht aus Airlines, die nur deshalb gesperrt sind, weil ihr Heimatstaat die Aufsicht nicht ausreichend wahrnimmt. In diesem Fall gilt das Verbot für alle dort zugelassenen Gesellschaften – auch für solche, die die Kommission namentlich gar nicht erfasst hat. Laut der Fassung vom Juni 2026 betrifft das 16 Staaten, darunter Afghanistan, Armenien, Dschibuti, Eritrea, Äquatorialguinea, beide Kongo-Staaten, Liberia, Libyen, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan, Suriname und Tansania. In Angola sind alle Airlines bis auf ausdrücklich ausgenommene Gesellschaften wie TAAG Angola Airlines gesperrt.
Die zweite Gruppe sind einzeln gelistete Airlines aus Ländern, deren übrige Gesellschaften fliegen dürfen. Dazu zählten nach der Aktualisierung im Juni 2026 unter anderem Iraqi Airways, Fly Baghdad, Iran Aseman Airlines, Air Zimbabwe, die venezolanische Avior Airlines und die neu aufgenommene Air Express Algeria. Hinzu kommen rund zwei Dutzend russische Airlines, die seit April 2022 auf der Liste stehen. Der Grund war dort nicht der Krieg selbst, sondern ein Sicherheitsproblem: Die russische Luftfahrtbehörde ließ zu, dass diese Airlines im Ausland registrierte Flugzeuge ohne gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis weiter einsetzten. Unabhängig davon ist der EU-Luftraum für russische Airlines seit 2022 ohnehin durch Sanktionen gesperrt – etwa für Aeroflot.
Anhang B: Fliegen unter Auflagen
In Anhang B stehen Airlines, die nur mit ausgewählten Flugzeugen kommen dürfen. Das bekannteste Beispiel ist Iran Air: Laut Liste darf die Gesellschaft ihre Flotte in der EU einsetzen, ausgenommen die Fokker 100 und die Boeing 747. Noch enger ist die Regel bei der nordkoreanischen Air Koryo: Sie darf nur mit zwei namentlich genannten Tupolew Tu-204 mit den Kennzeichen P-632 und P-633 in die EU fliegen. Ob solche Flüge tatsächlich stattfinden, ist eine andere Frage – erlaubt sind sie nur mit diesen Maschinen.
Jede Sichtung mit Kennzeichen festhalten
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Rauf und runter: Die Liste ist in Bewegung
Die Liste wird geändert, wann immer die Kommission es für nötig hält oder ein Mitgliedstaat es beantragt. In der Praxis tagt der Flugsicherheitsausschuss zwei- bis dreimal im Jahr. Einige Beispiele zeigen, wie viel sich dabei tut:
- Indonesien: 2007 kamen alle indonesischen Airlines auf die Liste. Nach Reformen der Aufsicht wurden sie in den Folgejahren schrittweise gestrichen, 2018 schließlich die letzten.
- Pakistan: Kein Fall der Liste, aber ein verwandter: Pakistan International Airlines verlor 2020 ihre TCO-Genehmigung der EASA für Flüge in die EU, nachdem Zweifel an der Gültigkeit pakistanischer Pilotenlizenzen aufgekommen waren. Im November 2024 wurde die Sperre aufgehoben.
- Suriname und Tansania: Im Juni 2025 kamen alle Airlines beider Staaten auf die Liste. Damit war auch Surinam Airways betroffen, deren Verbindung nach Amsterdam für viele Spotter am Flughafen Schiphol ein vertrautes Bild war.
- Kirgisistan: Im Juni 2026 wurden alle kirgisischen Airlines gestrichen – zum ersten Mal seit Bestehen der Liste dürfen sie wieder in die EU.
- Nepal: Die Airlines aus Nepal, darunter Nepal Airlines, stehen dagegen seit Jahren unverändert auf der Liste. Ein Kritikpunkt der EU ist, dass die nepalesische Luftfahrtbehörde zugleich Aufsicht und Flughafenbetreiber ist. Warum Fliegen in Nepal besonders anspruchsvoll ist, zeigt der Artikel über den Flughafen Lukla.
Weil die Liste sich so oft ändert, lohnt sich vor jeder Reise oder Recherche ein Blick in die aktuelle Fassung auf der Website der EU-Kommission. Ältere Listen aus Foren oder Artikeln sind schnell überholt.
Sicherheitsliste ist nicht Sanktionsliste
Eine häufige Verwechslung: Nicht jede Airline, die in Europa nicht landen darf, steht auf der Flugsicherheitsliste. Es gibt drei verschiedene Wege, auf denen eine Gesellschaft aus Europa verschwinden kann.
| Grund | Rechtsgrundlage | Beispiel |
|---|---|---|
| Sicherheitsmängel | EU-Flugsicherheitsliste (VO 2111/2005) | alle Airlines aus Nepal, Iraqi Airways |
| Politische Sanktionen | eigene EU-Sanktionsbeschlüsse | Belavia seit 2021, russische Airlines seit 2022 |
| Fehlende Genehmigung | TCO-Genehmigung der EASA, Verkehrsrechte | PIA zwischen 2020 und 2024 |
| Wirtschaftliches Aus | Insolvenz, Einstellung des Betriebs | viele Fälle, siehe Airline-Pleiten in Europa |
Belavia aus Belarus etwa ist nicht wegen Sicherheitsmängeln ausgeschlossen, sondern wegen der Sanktionen nach der erzwungenen Landung eines Ryanair-Fluges in Minsk im Mai 2021. Russische Airlines betrifft beides: Sie stehen auf der Sicherheitsliste und sind zusätzlich durch Sanktionen ausgesperrt. Für die Frage, ob ein Flugzeug in Europa auftaucht, ist das Ergebnis gleich – juristisch sind es aber völlig verschiedene Verfahren.
Wet-Lease: die Hintertür mit Bedingungen
Ein Betriebsverbot bezieht sich auf das Luftfahrtunternehmen, nicht auf das Kennzeichen oder die Nationalität eines Flugzeugs. Daraus ergibt sich eine wichtige Ausnahme: Eine gesperrte Airline darf unter Bedingungen Flugzeuge mitsamt Crew von einer nicht gesperrten Gesellschaft anmieten und damit Flüge in die EU anbieten. Verantwortlich für die Sicherheit ist dann der Vermieter, der die Flüge mit seinem AOC durchführt. Wie solche Konstruktionen funktionieren, erklärt der Artikel Wet-Lease erklärt.
Für Spotter kann das spannende Konstellationen ergeben: eine europäische oder andere zugelassene Maschine, die im Auftrag einer gelisteten Airline fliegt, unter deren Flugnummer, aber mit dem Rufzeichen des Betreibers.
Was die Liste für Reisende bedeutet
Die Verordnung 2111/2005 schützt Fluggäste auf zwei Wegen:
- Recht auf Information: Wer bucht, muss erfahren, welches Unternehmen den Flug tatsächlich durchführt. Das gilt für Airlines, Reiseveranstalter und Vermittler. Ändert sich das ausführende Unternehmen nach der Buchung, musst du unverzüglich informiert werden. Gerade bei Codeshare-Flügen und Charterflügen ist das relevant.
- Recht auf Ersatz: Wird das ausführende Unternehmen nach deiner Buchung gesperrt und der Flug deshalb gestrichen oder durch eine andere Airline ersetzt, kannst du zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung wählen. Die Einzelheiten richten sich nach der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004.
Außerhalb Europas gilt die Liste rechtlich nicht. Die Kommission weist aber darauf hin, dass sie auch Reisenden in anderen Weltregionen als Informationsquelle dient, etwa vor Inlands- oder Regionalflügen.
Die Liste ist kein Gütesiegel
Dass eine Airline nicht auf der Liste steht, heißt nicht automatisch, dass sie geprüft und für sicher befunden wurde. Viele Gesellschaften fliegen schlicht nie nach Europa und tauchen deshalb weder in Inspektionen noch in Verfahren auf. Umgekehrt sind Airlines eines gelisteten Landes nicht zwingend unsicher – oft liegt das Problem bei der Aufsicht, nicht beim Betrieb.
Was die Liste für Spotter bedeutet
Für das Hobby hat die Flugsicherheitsliste ganz praktische Folgen. Sie erklärt, warum manche Airlines in deiner Sammlung fast nur auf Reisen außerhalb Europas zu bekommen sind, und warum einzelne Sichtungen in Europa so viel Aufsehen erregen.
- Anhang-A-Airlines siehst du in Europa so gut wie nie mit eigenem Gerät. Wenn doch, steckt fast immer eine Ausnahme dahinter: ein Wet-Lease, eine Überführung zu einer Werft, ein Fracht- oder Sonderflug mit eigener Genehmigung.
- Staatsflüge fallen nicht unter die Liste. Sie gilt für gewerbliche Luftfahrtunternehmen. Regierungsmaschinen eines gelisteten Landes können daher bei Staatsbesuchen auftauchen – ein klassischer Fall für den Alarm am Hausflughafen.
- Anhang-B-Airlines sind planbar. Wer weiß, welche Typen und Kennzeichen erlaubt sind, weiß auch, welche Maschinen überhaupt infrage kommen.
- Streichungen öffnen neue Chancen. Kommt ein Land von der Liste, können neue Verbindungen nach Europa entstehen – mit Airlines, die viele Spotter noch nie in ihrer Liste hatten.
Wie du solche Raritäten einordnest, beschreibt der Artikel Wie selten ist meine Sichtung?. Und wenn du Airlines systematisch sammelst, hilft dir der Leitfaden Airlines sammeln beim Aufbau deiner Liste. Für Spotting-Reisen in Länder, deren Airlines hier gesperrt sind, lohnt sich vorher ein Blick in Spotten im Ausland – die Regeln am Zaun sind dort oft deutlich strenger.
Kennst du dich mit der Flugsicherheitsliste aus?
- Ich weiß, dass die Liste auf Sicherheitskriterien beruht und keine Sanktionsliste ist.
- Ich kann Anhang A und Anhang B unterscheiden.
- Ich weiß, warum manchmal alle Airlines eines Landes gesperrt sind.
- Ich kenne die Wet-Lease-Ausnahme.
- Ich weiß, wo ich die aktuelle Fassung der Liste finde.
- Ich kenne meine Rechte, wenn meine gebuchte Airline gesperrt wird.
Worauf du achten solltest
- Nur die aktuelle Fassung zählt. Verbindlich ist der Anhang der jüngsten Durchführungsverordnung. Listen in Foren oder alten Artikeln können veraltet sein.
- Die Airline zählt, nicht der Flugzeugtyp. Ein Verbot hängt am Luftfahrtunternehmen und seinem AOC, nicht am Kennzeichen oder an der Herkunft des Flugzeugs.
- Sicherheit und Politik trennen. Ob eine Airline wegen Mängeln oder wegen Sanktionen fehlt, macht für die Zukunft einen großen Unterschied – Sicherheitsverbote können nach Reformen fallen, Sanktionen hängen von der politischen Lage ab.
- Nicht vorschnell urteilen. Steht ein ganzes Land auf der Liste, liegt das Problem oft bei der Behörde. Über einzelne Airlines sagt das allein wenig aus.
Raritäten gemeinsam mit der Community verfolgen
Teile seltene Sichtungen in der Planetrack-Community, kommentiere die Fotos anderer und lass dich per Alarm informieren, wenn eine beobachtete Airline im Anflug ist. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Die EU-Flugsicherheitsliste ist eines der wirksamsten Werkzeuge der europäischen Luftfahrtaufsicht. Sie sperrt Airlines, die internationale Sicherheitsstandards nicht erfüllen, und ganze Länder, deren Behörden ihre Aufsicht nicht im Griff haben. Anhang A bedeutet vollständiges Verbot, Anhang B Fliegen unter Auflagen. Die Liste ändert sich mehrmals im Jahr, beruht ausschließlich auf Sicherheitskriterien und ist streng von Sanktionen zu trennen. Für Reisende sichert sie Informations- und Erstattungsrechte, für Spotter erklärt sie, warum manche Airline in Europa eine echte Seltenheit bleibt.
Kurzfazit
Wer auf der EU-Flugsicherheitsliste steht, fliegt nicht oder nur eingeschränkt in die EU – aus Sicherheitsgründen, nicht aus politischen. Prüf vor Reisen und Recherchen immer die aktuelle Fassung der Kommission und unterscheide sauber zwischen Sicherheitsverboten, Sanktionen und fehlenden Genehmigungen.
Zusammenfassung
- Die EU-Flugsicherheitsliste beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 und wird seit März 2006 von der EU-Kommission geführt, beraten vom Flugsicherheitsausschuss der Mitgliedstaaten und unterstützt von der EASA.
- Maßstab sind die Standards der ICAO. Belege liefern unter anderem Vorfeldinspektionen, Unfälle und Zwischenfälle sowie Audits der Aufsichtsbehörden in den Herkunftsländern.
- Gesperrte Airlines dürfen weder in die EU noch aus der EU noch durch ihren Luftraum fliegen. Unter Bedingungen dürfen sie Flugzeuge samt Crew von nicht gesperrten Gesellschaften anmieten.
- Für Spotter heißt das: Airlines aus Anhang A siehst du an europäischen Flughäfen praktisch nicht mit eigenem Gerät – Ausnahmen wie Wet-Lease-Flüge oder Staatsflüge sind echte Seltenheiten.
Häufige Fragen
Was ist die EU-Flugsicherheitsliste?
Die EU-Flugsicherheitsliste, oft auch schwarze Liste genannt, führt Luftfahrtunternehmen, die in der Europäischen Union keinen oder nur eingeschränkten Flugbetrieb durchführen dürfen, weil sie internationale Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Die EU-Kommission veröffentlicht sie als Anhang einer Durchführungsverordnung und aktualisiert sie mehrmals im Jahr.
Wer entscheidet, welche Airline auf die Liste kommt?
Die EU-Kommission entscheidet auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005. Sie wird dabei vom EU-Flugsicherheitsausschuss beraten, in dem Sicherheitsexperten aller Mitgliedstaaten sitzen, und von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) unterstützt. Die betroffenen Airlines und Behörden können vorher Stellung nehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Anhang A und Anhang B?
Anhang A enthält Airlines mit vollständigem Betriebsverbot in der EU. In Anhang B stehen Airlines, die nur unter Auflagen fliegen dürfen – meist mit bestimmten Flugzeugtypen oder einzelnen, genau benannten Maschinen. Ein Beispiel ist Iran Air, die laut Anhang B ihre Fokker 100 und Boeing 747 nicht in der EU einsetzen darf.
Ist die EU-Flugsicherheitsliste eine Sanktionsliste?
Nein. Die Liste beruht ausschließlich auf Sicherheitskriterien. Politische Maßnahmen wie Luftraumsperrungen oder Sanktionen gegen Airlines laufen über eigene Rechtsakte. Belavia aus Belarus etwa ist nicht wegen Sicherheitsmängeln, sondern wegen EU-Sanktionen von europäischen Flughäfen ausgeschlossen.
Darf ich mit einer gelisteten Airline außerhalb Europas fliegen?
Die Liste gilt rechtlich nur für Flüge in die EU, aus der EU und durch ihren Luftraum. Außerhalb Europas darfst du jede Airline buchen. Als Orientierungshilfe für Reisen in andere Weltregionen taugt die Liste trotzdem, denn sie zeigt, wo internationale Sicherheitsstandards nicht erfüllt werden.
Was passiert, wenn meine gebuchte Airline nachträglich gesperrt wird?
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet den Vertragspartner, also die Airline oder den Reiseveranstalter, bei dem du gebucht hast, dir das ausführende Luftfahrtunternehmen zu nennen. Wird das ausführende Unternehmen nach der Buchung gesperrt und der Flug deshalb gestrichen, hast du Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung nach den Regeln der Fluggastrechte-Verordnung.
Kann eine Airline wieder von der Liste gestrichen werden?
Ja. Weist eine Airline oder ihre Aufsichtsbehörde nach, dass die Mängel behoben sind, kann die Kommission sie streichen. So wurden etwa die indonesischen Airlines bis 2018 schrittweise von der Liste genommen und alle kirgisischen Airlines im Juni 2026.
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