Das Wichtigste in Kürze
- Sieben Klassen, zwei Welten: C0 bis C4 gehören zur offenen Kategorie, C5 und C6 sind für die Standardszenarien der Kategorie „speziell“ gedacht.
- Die Klasse bestimmt die Unterkategorie: C0 und C1 öffnen A1, C2 öffnet A2, C3 und C4 sind auf A3 beschränkt. Kleinere Klassen dürfen zusätzlich in A3 fliegen.
- Gewicht ist nur ein Kriterium: Zu jeder Klasse gehören technische Pflichten wie Höhenbegrenzung, Remote ID, Geo-Awareness oder ein Langsamflugmodus.
- Bestandsdrohnen fliegen weiter: Ohne Label vor 2024 in Verkehr gebrachte Drohnen bleiben nutzbar – unter 250 Gramm in A1, darüber bis 25 Kilogramm in A3.
- Am Flughafen ändert keine Klasse etwas: Flughafenbereiche, Pistenkorridore und Kontrollzonen gelten für C0 genauso wie für C3.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Was ist die Klassenkennzeichnung?
- 2.Die offene Kategorie in 60 Sekunden
- 3.Alle Klassen im Überblick
- 4.C0: die Leichtgewichte unter 250 Gramm
- 5.C1: die Klasse unter 900 Gramm
- 6.C2: Nähe zu Menschen mit Langsamflugmodus
- 7.C3 und C4: die Großen in A3
- 8.C5 und C6: Klassen für die Kategorie „speziell“
- 9.Drohnen ohne Klassenlabel: Bestandsgeräte und Eigenbauten
- 10.Klasse, Kompetenz und Pflichten auf einen Blick
- 11.Was die Klassen für Planespotter bedeuten
- 12.Klassen im Ausland: Österreich, Schweiz und EU
- 13.Typische Missverständnisse rund um die Klassen
- 14.Fazit
Wer sich eine neue Drohne kauft, findet auf dem Gerät und der Verpackung ein kleines Symbol mit einem „C“ und einer Ziffer. Dieses Label ist mehr als ein Marketing-Aufdruck: Es entscheidet, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie du fliegen darfst, welchen Kompetenznachweis du brauchst und wie nah du Menschen kommen darfst. Dieser Guide erklärt dir die Drohnen-Klassen C0 bis C6 der Reihe nach, zeigt, welche Technik hinter jeder Klasse steckt, und beantwortet die Frage, die Planespotter am meisten interessiert: Ändert die Klasse etwas am Flughafen?
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Was ist die Klassenkennzeichnung?
Das europäische Drohnenrecht ruht auf zwei Säulen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 regelt den Betrieb, also wo, wie und mit welcher Qualifikation du fliegst. Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 regelt die Produkte selbst. Sie legt fest, welche technischen Anforderungen eine Drohne erfüllen muss, um eine bestimmte Klasse tragen zu dürfen.
Die Klassenkennzeichnung funktioniert ähnlich wie andere Produktsiegel: Der Hersteller lässt sein Modell nach dem vorgeschriebenen Verfahren bewerten, stellt eine Konformitätserklärung aus und bringt das Label an der Drohne an. Damit bestätigt er zum Beispiel, dass die Drohne eine bestimmte Masse nicht überschreitet, ihre Flughöhe begrenzen kann oder ihre Daten per Remote ID aussendet. Du als Pilot kannst dich darauf verlassen und musst die Technik nicht selbst nachweisen.
Insgesamt gibt es sieben Klassen. C0 bis C4 sind für die offene Kategorie gedacht, in der sich praktisch alle Hobbypiloten bewegen. C5 und C6 kamen mit einer Änderung der Verordnung hinzu und gehören zu den Standardszenarien der Kategorie „speziell“, die vor allem gewerbliche Betreiber nutzen.
Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel ordnet die Regeln allgemeinverständlich ein, Stand Oktober 2026. Verbindlich sind die Verordnungstexte sowie die Angaben der EASA, des Luftfahrt-Bundesamts und der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul). Einzelheiten können sich durch Änderungen der Verordnungen verschieben.
Die offene Kategorie in 60 Sekunden
Um die Klassen zu verstehen, brauchst du die drei Unterkategorien der offenen Kategorie. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie nah du unbeteiligten Personen kommen darfst:
- A1 – über Menschen, aber nicht über Ansammlungen: für sehr leichte Drohnen. Menschenansammlungen sind immer tabu.
- A2 – in der Nähe von Menschen: Überfliegen Unbeteiligter ist verboten, mit Abstand darfst du aber relativ nah heran.
- A3 – weit weg von Menschen: mindestens 150 Meter horizontal entfernt von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, keine Unbeteiligten im Flugbereich. Was über Wohngebieten und Menschenansammlungen gilt, fasst der Beitrag Drohne über Wohngebieten zusammen.
Für alle drei gilt: höchstens 120 Meter über Grund und Sichtflug, also mit der Drohne stets im direkten Blick. Welche Unterkategorie du nutzen darfst, ergibt sich aus der Klasse deiner Drohne. Den Pilotennachweis dazu erklären die Guides zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 und zum EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
Alle Klassen im Überblick
| Klasse | Startmasse | Wichtigste Technik | Einsatz |
|---|---|---|---|
| C0 | unter 250 g | max. 19 m/s, Höhe max. 120 m | A1, A3 |
| C1 | unter 900 g oder unter 80 J Aufprallenergie | Remote ID, Geo-Awareness, Akku-Warnung, grünes Blinklicht | A1, A3 |
| C2 | unter 4 kg | wie C1, dazu Langsamflugmodus mit höchstens 3 m/s | A2, A3 |
| C3 | unter 25 kg, kleiner als 3 m | Remote ID, Geo-Awareness, Höhenbegrenzung | A3 |
| C4 | unter 25 kg | keine automatischen Flugmodi außer Stabilisierung | A3 |
| C5 | in der Regel abgeleitet von C3 | Langsamflugmodus max. 5 m/s, Notabbruch-System | STS-01 (speziell) |
| C6 | in der Regel abgeleitet von C3 | max. 50 m/s, programmierbare Flugroute | STS-02 (speziell) |
Die Angaben fassen die wichtigsten Punkte der Verordnung und der Übersicht auf dipul zusammen. Die vollständigen Anforderungen sind deutlich umfangreicher und betreffen zum Beispiel auch die mechanische Festigkeit, das Verhalten bei Verbindungsabbruch und die Geräuschangabe.
C0: die Leichtgewichte unter 250 Gramm
Die Klasse C0 ist die einfachste. Eine C0-Drohne wiegt weniger als 250 Gramm einschließlich Nutzlast, fliegt im Horizontalflug höchstens 19 Meter pro Sekunde und kann nicht höher als 120 Meter über ihren Startpunkt steigen. Auch Spielzeugdrohnen, die unter die europäische Spielzeugrichtlinie fallen, können eine C0-Kennzeichnung tragen.
Eingesetzt wird eine C0-Drohne in der Unterkategorie A1. Das Überfliegen einzelner Unbeteiligter ist dabei nicht ausdrücklich ausgeschlossen, Menschenansammlungen sind aber tabu. Als Pilotenqualifikation verlangt die EU nur, dass du die Bedienungsanleitung liest. Registrieren musst du dich trotzdem, sobald die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor trägt und kein Spielzeug ist – und das trifft auf praktisch jede Foto- und Videodrohne zu. Was rund um Mini-Drohnen sonst noch gilt, steht im Artikel Drohnen unter 250 Gramm, die Registrierung erklärt Drohne beim LBA registrieren.
C1: die Klasse unter 900 Gramm
Mit C1 wird es technisch anspruchsvoller. Die Drohne muss entweder unter 900 Gramm Startmasse bleiben oder so gebaut sein, dass sie beim Aufprall auf einen menschlichen Kopf weniger als 80 Joule überträgt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt ebenfalls bei 19 Metern pro Sekunde, die Flughöhe ist auf 120 Meter begrenzt oder lässt sich über ein Höhenlimit einstellen.
Dazu kommt eine ganze Reihe von Pflichtfunktionen:
- Direkte Remote ID: Die Drohne sendet während des Flugs unter anderem deine Betreibernummer, ihre Seriennummer, Position, Höhe, Kurs und den Standort des Piloten. Mehr dazu im Artikel Remote ID bei Drohnen.
- Geo-Awareness: Die Drohne kann Daten zu Luftraumbeschränkungen laden und warnt dich, wenn du eine Grenze zu verletzen drohst.
- Akku-Warnung: rechtzeitig, damit du sicher landen kannst.
- Lichter: darunter mindestens ein grün blinkendes Licht, das die Drohne nachts von bemannten Luftfahrzeugen unterscheidbar macht.
- Follow-me-Modus: Falls vorhanden, darf die Drohne sich dabei höchstens 50 Meter vom Piloten entfernen.
Auch C1-Drohnen fliegen in A1. Anders als bei C0 ist das Überfliegen Unbeteiligter hier aber nicht vorgesehen; passiert es doch, musst du es so kurz wie möglich halten. Als Pilot brauchst du den Kompetenznachweis A1/A3.
Gewicht allein reicht nicht
Eine Drohne mit 600 Gramm ist nicht automatisch C1. Entscheidend ist das Label, das der Hersteller nach der Konformitätsbewertung vergibt. Ohne Label gilt die Drohne als Gerät ohne Klasse – mit allen Einschränkungen, die dazugehören.
C2: Nähe zu Menschen mit Langsamflugmodus
Die Klasse C2 umfasst Drohnen unter 4 Kilogramm. Technisch bringen sie alles mit, was auch C1 verlangt – Remote ID, Geo-Awareness, Höhenbegrenzung, Beleuchtung, geschützte Funkverbindung. Das entscheidende Extra ist der Langsamflugmodus: Ist er aktiv, fliegt die Drohne über Grund höchstens 3 Meter pro Sekunde. Für Flächenflugzeuge gilt diese Pflicht nicht.
Dieser Modus ist die Grundlage für die Unterkategorie A2. Mit einem EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 darfst du eine C2-Drohne mit 30 Metern horizontalem Abstand zu Unbeteiligten fliegen, mit aktivem Langsamflugmodus mit 5 Metern. Überfliegen ist in A2 ausnahmslos verboten. Ohne A2-Zeugnis bleibt dir mit einer C2-Drohne nur die Unterkategorie A3.
C3 und C4: die Großen in A3
C3-Drohnen dürfen bis knapp 25 Kilogramm wiegen und müssen kleiner als 3 Meter in ihrer größten Abmessung sein. Sie haben Remote ID, Geo-Awareness und eine Höhenbegrenzung, aber keinen vorgeschriebenen Langsamflugmodus. Deshalb dürfen sie nur in A3 fliegen, also weit weg von Menschen und bebauten Gebieten.
C4 ist die Klasse für klassische Modellflugzeuge. Auch hier liegt die Grenze unter 25 Kilogramm, allerdings sind keine automatischen Flugmodi erlaubt – lediglich eine Stabilisierungshilfe und eine Hilfe bei Verbindungsverlust. Remote ID und Geo-Awareness sind laut Verordnung nicht verlangt. Auch C4 ist auf A3 beschränkt. Für C3 und C4 brauchst du den Kompetenznachweis A1/A3.
Vorteile einer leichten Klasse
- Einsatz in A1, auch in der Nähe von Menschen
- Geringere Anforderungen an den Pilotennachweis
- Leicht im Reisegepäck
- Geringeres Schadenspotenzial
Nachteile gegenüber schwereren Klassen
- Empfindlicher bei Wind und Böen
- Meist kleinerer Kamerasensor
- Kürzere Reichweite und Flugzeit bei Wind
- Weniger Nutzlast für Zubehör
C5 und C6: Klassen für die Kategorie „speziell“
Die Klassen C5 und C6 spielen für Hobbypiloten praktisch keine Rolle. Sie wurden für die beiden europäischen Standardszenarien geschaffen, mit denen Betreiber in der Kategorie „speziell“ mit einer Erklärung statt mit einer Einzelgenehmigung fliegen können. Laut dipul sind beide Klassen grundsätzlich modifizierte C3-Drohnen.
- C5 für STS-01: Sichtflug über einem kontrollierten Bodenbereich, auch in besiedelter Umgebung. Die Drohne hat einen Langsamflugmodus mit höchstens 5 Metern pro Sekunde, übermittelt ihre Höhe laufend an den Piloten und verfügt über ein System zum Flugabbruch, etwa einen Fallschirm. Eine C3-Drohne kann mit einem passenden Zubehörsatz für dieses Szenario aufgerüstet werden.
- C6 für STS-02: Flüge außerhalb der Sichtweite über einem kontrollierten Bodenbereich in dünn besiedelten Gebieten. Die Drohne fliegt höchstens 50 Meter pro Sekunde, folgt einer programmierbaren Route innerhalb des festgelegten Betriebsvolumens, und der Pilot kann Position, Geschwindigkeit und Verbindungsqualität überwachen.
Für beide Szenarien brauchst du ein eigenes STS-Fernpilotenzeugnis und musst den Betrieb bei der Behörde erklären. Die Standardszenarien sind seit dem 1. Januar 2024 anwendbar.
Wind und Pisten im Blick
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Drohnen ohne Klassenlabel: Bestandsgeräte und Eigenbauten
Viele Piloten fliegen noch Drohnen, die vor Einführung der Klassen gekauft wurden. Für sie gilt eine Übergangsregel: Drohnen ohne Klassenkennzeichnung, die bis zum 31. Dezember 2023 in Verkehr gebracht wurden, darfst du weiter betreiben. Die Unterkategorie richtet sich nach dem Gewicht:
- unter 250 Gramm: Unterkategorie A1,
- ab 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm: Unterkategorie A3.
Dasselbe Schema gilt für Eigenbauten, also Drohnen, die du selbst für den eigenen Gebrauch gebaut hast. Ein fertig gekaufter Bausatz zählt laut EASA nicht als Eigenbau.
Neue Drohnen ohne Klasse, die nach dem Stichtag auf den Markt kamen, sind für die offene Kategorie nicht mehr vorgesehen. Laut dipul dürfen sie nur noch in der Kategorie „speziell“ betrieben werden. Achte deshalb beim Gebrauchtkauf darauf, ob ein Modell ein Klassenlabel trägt oder nachweislich vor 2024 verkauft wurde.
1. Label suchen
Auf der Drohne, in der Anleitung oder auf der Verpackung nach dem C-Symbol schauen.
2. Unterkategorie ableiten
C0 und C1 öffnen A1, C2 öffnet A2, C3 und C4 bleiben in A3. Ohne Label entscheidet das Gewicht.
3. Pilotennachweis prüfen
Bedienungsanleitung bei C0, A1/A3 ab C1, zusätzlich A2-Zeugnis für C2 in A2.
4. Registrierung und Versicherung
Betreiber registrieren, Nummer anbringen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.
5. Geozonen checken
Vor jedem Flug die dipul-Karte prüfen – die Klasse ersetzt diesen Schritt nie.
Klasse, Kompetenz und Pflichten auf einen Blick
| Klasse | Unterkategorie | Pilotennachweis | Registrierung |
|---|---|---|---|
| C0 | A1, A3 | Bedienungsanleitung lesen | ja, wenn Kamera oder Sensor und kein Spielzeug |
| C1 | A1, A3 | Kompetenznachweis A1/A3 | ja |
| C2 | A2, A3 | A1/A3, für A2 zusätzlich Fernpiloten-Zeugnis A2 | ja |
| C3 | A3 | Kompetenznachweis A1/A3 | ja |
| C4 | A3 | Kompetenznachweis A1/A3 | ja |
| ohne Klasse unter 250 g | A1 | laut EASA keine Schulung verlangt | ja, wenn Kamera oder Sensor und kein Spielzeug |
| ohne Klasse bis 25 kg | A3 | Kompetenznachweis A1/A3 | ja |
Das Mindestalter für Fernpiloten liegt nach EU-Recht grundsätzlich bei 16 Jahren, die Mitgliedstaaten dürfen es auf 12 Jahre senken. Für C0-Spielzeugdrohnen sowie für Bestands- und Eigenbaudrohnen unter 250 Gramm nennt die EASA keine Altersgrenze. In Deutschland ist für jede Drohne zusätzlich eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben – was sie abdecken muss, erklärt der Beitrag zur Drohnenversicherung.
Was die Klassen für Planespotter bedeuten
Für Spotter ist die wichtigste Erkenntnis schnell erklärt: Keine Klasse öffnet den Luftraum am Flughafen. Die Klasse regelt, wie nah du Menschen kommen darfst – nicht, wo du fliegen darfst. Die geografischen Gebiete rund um Flugplätze, Kontrollzonen und andere Geozonen gelten für eine 249-Gramm-C0-Drohne genauso wie für eine schwere C3-Drohne.
In Deutschland ist der Betrieb innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung und im Korridor entlang der Pistenachsen nur in der Kategorie „speziell“ zulässig. In Kontrollzonen brauchst du zusätzlich eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle. Alle Details stehen im Guide Drohnen in Flughafennähe, die Karte der Geozonen erklärt Geozonen und die dipul-Karte. Wer sich fragt, warum die Behörden hier so streng sind, findet die Antwort in den Artikeln über Drohnensichtungen an Flughäfen und den Gatwick-Drohnenvorfall 2018.
Interessant sind die Klassen trotzdem: Die Remote ID der C1- bis C3-Drohnen und die Geo-Awareness-Funktion sind Bausteine, mit denen Behörden und Flughäfen Drohnen schneller erkennen und einordnen können. Wie Flughäfen Drohnen aufspüren, erklärt der Beitrag zur Drohnendetektion und -abwehr an Flughäfen. Und wer Luftbilder eines Flughafens plant, landet unabhängig von der Klasse beim eigenen Genehmigungsweg, den der Artikel Luftaufnahmen von Flughäfen beschreibt.
Die Klasse regelt
- Welche Unterkategorie du nutzen darfst
- Wie nah du Unbeteiligten kommen darfst
- Welchen Pilotennachweis du brauchst
Kommt zusätzlich dazu
- Geozonen nach dipul-Karte
- Zustimmung oder Freigabe in eingeschränkten Gebieten
- Regeln im jeweiligen Ausland
Ändert keine Klasse
- Verbot in der 1.000-Meter-Zone um Flughäfen
- Pistenkorridore und Kontrollzonen
- Verbot über Menschenansammlungen
Klassen im Ausland: Österreich, Schweiz und EU
Die Klassenkennzeichnung ist europäisch. Eine C1-Drohne bleibt also auch in Österreich, Italien oder Spanien eine C1-Drohne, und auch der Pilotennachweis wird im EASA-Raum anerkannt. Unterschiedlich sind dagegen die nationalen Geozonen, Versicherungsregeln und Portale. Was du vor einer Reise klären solltest, steht in Mit der Drohne in den Urlaub. Die Besonderheiten der Nachbarländer fassen Drohne fliegen in Österreich und Drohne fliegen in der Schweiz zusammen. Und falls die Drohne im Flugzeug mitreisen soll, hilft der Guide Drohne im Flugzeug mitnehmen.
Einen Sonderfall bilden FPV-Drohnen, die oft selbst gebaut und ohne Klassenlabel geflogen werden. Was hier gilt, erklärt der Artikel FPV-Drohnen.
Typische Missverständnisse rund um die Klassen
- „Unter 250 Gramm ist alles erlaubt.“ Falsch. Auch C0-Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen fliegen und nicht in Flughafenzonen.
- „Ich klebe einfach ein Label drauf.“ Die Klasse vergibt nur der Hersteller nach der Konformitätsbewertung. Ein selbst angebrachtes Symbol hat keine Wirkung.
- „C2 heißt automatisch A2.“ Nur mit Fernpiloten-Zeugnis A2. Ohne Zeugnis fliegst du C2 in A3.
- „Meine alte Drohne ist jetzt verboten.“ Bestandsgeräte dürfen weiter fliegen, je nach Gewicht in A1 oder A3.
- „Mit Geo-Awareness kann ich nichts falsch machen.“ Die Funktion warnt, sie ersetzt aber nicht deine Prüfung der aktuellen Geozonen vor dem Flug.
Kennst du deine Drohne?
- Ich kenne die Klasse meiner Drohne oder weiß, dass sie ein Bestandsgerät ist.
- Ich weiß, welche Unterkategorie ich damit nutzen darf.
- Ich habe den passenden Pilotennachweis.
- Ich bin als Betreiber registriert und die Nummer ist angebracht.
- Meine Haftpflichtversicherung deckt den Drohnenbetrieb ab.
- Ich prüfe vor jedem Flug die Geozonen auf der dipul-Karte.
Deine Sichtungen, deine Sammlung
Poste deine Bilder vom Spot mit Flugzeugtyp, Kennzeichen, Airline und Flughafen, sammle sie im Hangar und teile sie mit der Community – vielleicht wird dein Anflugbild Foto der Woche. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Die Klassen C0 bis C6 sind das Bindeglied zwischen Drohne und Betriebsregeln. Das Label verrät dir auf einen Blick, wie leicht und wie gut ausgestattet deine Drohne ist – und daraus folgt, ob du in A1, A2 oder nur in A3 fliegen darfst und welchen Nachweis du brauchst. C0 und C1 sind die Klassen für die meisten Foto- und Hobbypiloten, C2 lohnt sich mit A2-Zeugnis für Aufnahmen näher an Menschen, C3 und C4 bleiben in A3, und C5 und C6 gehören in die Welt der gewerblichen Standardszenarien. Für Planespotter ändert all das am Flughafen nichts.
Kurzfazit
Schau zuerst auf das Label: C0 und C1 öffnen A1, C2 mit Zeugnis A2, alles bis C4 darf in A3. Bestandsdrohnen fliegen nach Gewicht weiter. Und egal welche Klasse – rund um Flughäfen bleibt die Drohne am Boden, die Kamera mit Teleobjektiv dagegen nicht.
Zusammenfassung
- Die Klassenkennzeichnung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 ist eine Art Produktsiegel: Der Hersteller bestätigt, dass die Drohne bestimmte Anforderungen einer Klasse erfüllt.
- Welche Unterkategorie der offenen Kategorie du nutzen darfst, ergibt sich aus der Klasse deiner Drohne und deinem Kompetenznachweis – A1 für C0 und C1, A2 für C2, A3 für alle bis C4.
- C5 und C6 sind Drohnen für die Standardszenarien STS-01 und STS-02 und richten sich an gewerbliche Betreiber.
- Für Planespotter gilt unabhängig von der Klasse: Rund um Flughäfen bleibt die Drohne am Boden, die besten Bilder entstehen mit Teleobjektiv am legalen Spot.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Klasse meiner Drohne?
Die Klassenkennzeichnung ist als Label auf der Drohne angebracht und steht zusätzlich in der Bedienungsanleitung und auf der Verpackung. Fehlt das Label, handelt es sich um eine Drohne ohne Klasse, also meist um ein Bestandsgerät, das vor 2024 auf den Markt kam, oder um einen Eigenbau.
Was ist der Unterschied zwischen C0 und C1?
C0-Drohnen wiegen unter 250 Gramm, fliegen höchstens 19 Meter pro Sekunde und brauchen weder Remote ID noch Geo-Awareness. C1-Drohnen dürfen bis knapp 900 Gramm wiegen oder müssen beim Aufprall weniger als 80 Joule übertragen. Dafür verlangen sie Remote ID, Geo-Awareness, eine Akku-Warnung und ein grünes Blinklicht. Als Pilot brauchst du für C1 den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
Brauche ich für eine C0-Drohne einen Drohnenführerschein?
Nach EU-Recht genügt es bei C0, die Bedienungsanleitung zu lesen. Den Kompetenznachweis A1/A3 brauchst du nicht zwingend. Hat die Drohne eine Kamera und ist kein Spielzeug, musst du dich trotzdem als Betreiber registrieren, und in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht.
Darf ich mit einer C2-Drohne ohne A2-Zeugnis fliegen?
Ja, aber nur in der Unterkategorie A3, also weit weg von Unbeteiligten und bebauten Gebieten. Für die Unterkategorie A2 mit 30 Metern Abstand zu Menschen, im Langsamflugmodus 5 Meter, brauchst du zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
Was gilt für meine alte Drohne ohne Klassenlabel?
Drohnen ohne Klassenkennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, darfst du weiter fliegen. Unter 250 Gramm in der Unterkategorie A1, schwerere bis 25 Kilogramm in A3. Neu verkaufte Drohnen ohne Klasse sind für die offene Kategorie seitdem nicht mehr vorgesehen.
Wofür sind die Klassen C5 und C6?
Sie gehören zur Kategorie „speziell“. C5-Drohnen sind für das Standardszenario STS-01 gedacht, also Sichtflug über einem kontrollierten Bodenbereich, C6-Drohnen für STS-02 mit Flügen außerhalb der Sichtweite in dünn besiedelten Gebieten. Für Hobbypiloten spielen sie praktisch keine Rolle.
Darf ich mit einer C0-Drohne am Flughafen fliegen?
Nein. Die Klasse ändert nichts an den geografischen Gebieten rund um Flugplätze. In Deutschland ist der Betrieb in der 1.000-Meter-Zone um Flughäfen und im Korridor entlang der Pisten nur in der Kategorie „speziell“ zulässig, in Kontrollzonen brauchst du zusätzlich eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle.
Kann ein Hersteller die Klasse nachträglich vergeben?
Die Klasse hängt an der Konformitätsbewertung des Herstellers. Manche Modelle kamen zunächst ohne Label auf den Markt und erhielten später per Firmware-Update und neuer Konformitätserklärung eine Klasse. Ob das für dein Gerät gilt, steht in den offiziellen Angaben des Herstellers – ein selbst aufgeklebtes Label zählt nicht.
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