EU-Fernpiloten-Zeugnis A2: Voraussetzungen, Prüfung und Vorteile

Der „große Drohnenführerschein“ der offenen Kategorie: Wie du das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 erwirbst, welche Prüfungsthemen dich erwarten, was der Schein erlaubt – und was er für Spotter am Flughafen ausdrücklich nicht ändert.

Planetrack RedaktionVeröffentlicht: 15. Oktober 202611 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufbaustufe zum A1/A3-Nachweis: Das Fernpiloten-Zeugnis A2 setzt den EU-Kompetenznachweis A1/A3 voraus und ergänzt ihn um ein praktisches Selbsttraining und eine zusätzliche Theorieprüfung.
  • Prüfung bei einer benannten Stelle: In Deutschland legst du die A2-Prüfung nicht beim LBA selbst ab, sondern bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF). Das LBA stellt das Zeugnis danach aus.
  • Drei Prüfungsthemen: Meteorologie, Flugleistung der Drohne sowie technische und betriebliche Maßnahmen, um Risiken am Boden zu senken.
  • Mehr Nähe zu Menschen mit C2-Drohnen: Mit dem Zeugnis darfst du Drohnen der Klasse C2 in der Unterkategorie A2 fliegen – mit 30 Metern Abstand zu Unbeteiligten, im Langsamflugmodus mit 5 Metern.
  • Kein Freifahrtschein am Flughafen: Flughafenzonen, Pistenkorridore und Kontrollzonen gelten mit A2 genauso wie ohne.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1.Was ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2?
  2. 2.Für wen lohnt sich der A2-Schein?
  3. 3.Voraussetzungen im Überblick
  4. 4.Schritt 1: das praktische Selbsttraining
  5. 5.Schritt 2: die Theorieprüfung
  6. 6.Kosten und Gültigkeit
  7. 7.Was du mit A2 darfst – und was nicht
  8. 8.A2 und Planespotting: was sich ändert und was nicht
  9. 9.Anerkennung im Ausland: Österreich, Schweiz und EU
  10. 10.Typische Fehler auf dem Weg zum A2-Zeugnis
  11. 11.Fazit

Wer eine größere Kameradrohne besitzt, stößt früher oder später auf eine Grenze: In der Unterkategorie A3 musst du weit weg von Menschen und Siedlungen bleiben – und damit fallen viele Motive weg. Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, umgangssprachlich oft „großer Drohnenführerschein“ genannt, verschiebt diese Grenze. Dieser Guide erklärt dir, was du vor der Prüfung brauchst, wie Selbsttraining und Theorieprüfung ablaufen, was der Schein kostet, welche Vorteile er bringt – und warum er für Planespotter am Flughafen trotzdem nichts ändert.

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Was ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2?

Seit Ende 2020 regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 den Drohnenbetrieb in ganz Europa. Die meisten Hobbypiloten bewegen sich in der offenen Kategorie, die in drei Unterkategorien aufgeteilt ist: A1 (Überfliegen einzelner Unbeteiligter möglich, aber nicht von Menschenansammlungen), A2 (Fliegen in der Nähe von Menschen) und A3 (Fliegen weit weg von Menschen). Welche Unterkategorie du nutzen darfst, hängt von der Klassenkennzeichnung deiner Drohne und von deinem Kompetenznachweis ab. Einen Überblick über C0 bis C6 gibt der Artikel Drohnen-Klassen C0 bis C6.

Für die Pilotenseite gibt es in der offenen Kategorie zwei Stufen:

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3: Online-Schulung und Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Alles dazu steht im Artikel EU-Kompetenznachweis A1/A3.
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis A2: die Aufbaustufe mit praktischem Selbsttraining und zusätzlicher Theorieprüfung. Sie ist die Voraussetzung, um Drohnen der Klasse C2 in der Unterkategorie A2 zu betreiben.
30 mMindestabstand einer C2-Drohne zu Unbeteiligten in A2
5 mAbstand mit aktivem Langsamflugmodus
5 JahreGültigkeit des A2-Zeugnisses laut LBA
120 mMaximale Flughöhe in der offenen Kategorie

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel ordnet die Regeln allgemeinverständlich ein, Stand Oktober 2026. Verbindlich sind die Verordnungstexte und die Angaben des Luftfahrt-Bundesamts sowie der Prüfstellen. Gebühren, Formulare und Abläufe können sich ändern.

Für wen lohnt sich der A2-Schein?

Die ehrliche Antwort: nicht für jeden. Viele populäre Kameradrohnen fallen in die Klassen C0 oder C1 und lassen sich mit dem A1/A3-Nachweis bereits in der Unterkategorie A1 betreiben, also auch in der Nähe von Menschen. Was für Mini-Drohnen gilt, fasst der Artikel Drohnen unter 250 Gramm zusammen.

Interessant wird A2, wenn du eine Drohne der Klasse C2 fliegst. Nach EASA liegt diese Klasse unter 4 Kilogramm Startmasse – hier geht es um größere Geräte mit besseren Kameras, mehr Windstabilität und längerer Flugzeit. Ohne A2-Zeugnis darfst du eine C2-Drohne nur in A3 einsetzen, also fernab von Unbeteiligten und mit großem Abstand zu bebauten Gebieten. Mit A2 rückst du deutlich näher an das Geschehen heran.

Das spricht für A2

  • C2-Drohnen auch in der Nähe von Menschen einsetzen
  • Fundierteres Wissen zu Wetter, Flugleistung und Risiken
  • EU-weit anerkannt, fünf Jahre gültig
  • Sinnvoller Zwischenschritt Richtung STS-Zeugnis

Das spricht dagegen

  • Kaum Nutzen mit C0- oder C1-Drohnen
  • Prüfung bei einer externen Stelle, mit eigenen Kosten
  • Ändert nichts an Geozonen und Flughafenregeln
  • Ohne Klassenkennzeichnung C2 keine A2-Vorteile

Voraussetzungen im Überblick

Das LBA beschreibt den Weg zum A2-Zeugnis in einer festen Reihenfolge. Bevor du dich zur Prüfung anmeldest, sollten diese Punkte erledigt sein:

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3: Er ist die Basis. Ohne ihn gibt es kein A2.
  • Betreiberregistrierung: Als Drohnenbetreiber registrierst du dich beim LBA und bringst die Registrierungsnummer an deiner Drohne an. Details stehen im Artikel Drohne beim LBA registrieren.
  • Haftpflichtversicherung: In Deutschland vorgeschrieben – was sie abdecken muss, erklärt der Beitrag zur Drohnenversicherung.
  • Praktisches Selbsttraining: eigenständig absolviert und schriftlich erklärt.
  • Mindestalter: Die EU-Verordnung setzt für Fernpiloten grundsätzlich 16 Jahre an, erlaubt den Staaten aber Abweichungen. Bist du jünger, kläre den Weg vorher direkt mit dem LBA und deiner Prüfstelle.

Schritt 1: das praktische Selbsttraining

Bevor die Theorie geprüft wird, verlangt die Verordnung ein praktisches Selbsttraining. „Selbst“ heißt: Du brauchst keine Flugschule und keinen Lehrer, sondern übst eigenständig. Wichtig ist der Rahmen: Das Training findet unter den Bedingungen der Unterkategorie A3 statt, also in Gebieten ohne unbeteiligte Personen und mit großem Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Austro Control nennt dafür ausdrücklich mindestens 150 Meter.

Sinnvolle Inhalte für die Übungsflüge:

  • Start und Landung in verschiedenen Windrichtungen
  • Stabiles Halten von Position und Höhe, auch bei Böen
  • Gerade Linien, Quadrate, Kreise und Achten mit gleichbleibender Höhe
  • Flüge mit und ohne Unterstützung durch GNSS und Sensoren, soweit deine Drohne das sicher zulässt
  • Aktivieren des Langsamflugmodus und Einschätzen von Abständen
  • Notverfahren: Rückkehrfunktion, Verbindungsabbruch, schwacher Akku, Ausweichen

Nach dem Training gibst du eine Erklärung über das absolvierte Selbsttraining ab. Das LBA stellt dafür ein Formular in deutscher und englischer Fassung bereit. Führe am besten ein kurzes Flugbuch mit Datum, Ort, Dauer und Übungen – es hilft dir selbst und belegt im Zweifel, was du gemacht hast.

Ehrlich üben lohnt sich

Die Erklärung ist schnell unterschrieben, die Stunden auf dem Feld sind der eigentliche Wert. Gerade der manuelle Flug ohne Positionshaltung zeigt, wie schnell eine Drohne bei Wind abdriftet – genau das Gefühl, das dir später in der Nähe von Menschen Sicherheit gibt.

Schritt 2: die Theorieprüfung

Die zusätzliche Theorieprüfung ist der Kern des A2-Zeugnisses. Laut EU-Verordnung und den Angaben der Behörden umfasst sie drei Themenbereiche:

Themenbereich Worum es geht
Meteorologie Wind und Böen, Turbulenzen an Gebäuden und Hindernissen, Temperatur und Akkuleistung, Niederschlag, Sicht, Wetterinformationen beschaffen
Flugleistung Masse und Nutzlast, Einfluss von Wind auf Reichweite und Flugzeit, Steig- und Sinkverhalten, Energiemanagement
Risikominderung am Boden Abstände berechnen, Langsamflugmodus, Sicherheitsbereich, Notfallplanung, Umgang mit Unbeteiligten

Wo und wie du in Deutschland prüfst

In Deutschland nimmt nicht das LBA selbst die A2-Prüfung ab, sondern eine vom LBA benannte Prüfstelle für Fernpiloten (PStF). Diese Stellen führen die A2- und die STS-Theorieprüfungen durch; eine aktuelle Liste veröffentlicht das LBA auf seiner Website. Auch der Antrag auf das Zeugnis läuft über die Prüfstelle. Nach bestandener Prüfung stellt das LBA das Zeugnis aus und schickt es dir als PDF per E-Mail.

Wie die Prüfung konkret organisiert ist, ob vor Ort oder online beaufsichtigt, und was sie kostet, legt die jeweilige Prüfstelle fest. Vergleich deshalb vor der Anmeldung Ablauf, Vorbereitungsmaterial und Gesamtpreis.

Fragen und Bestehensgrenze

Zum Vergleich lohnt der Blick nach Österreich: Austro Control prüft dort mit 30 Multiple-Choice-Fragen in Präsenz und verlangt 75 Prozent richtige Antworten. Diese Werte orientieren sich an den Vorgaben der EASA für die A2-Prüfung. Die verbindlichen Details für deine Prüfung erfährst du von deiner Prüfstelle.

1. A1/A3-Nachweis erwerben

Online-Schulung und Prüfung beim LBA absolvieren. Ohne diese Grundstufe geht es nicht weiter.

2. Selbsttraining absolvieren

Unter A3-Bedingungen eigenständig üben und die Erklärung über das Training ausfüllen.

3. Prüfstelle wählen

Aus der LBA-Liste eine benannte Prüfstelle aussuchen, Ablauf und Kosten vergleichen, Antrag stellen.

4. Theorieprüfung bestehen

Meteorologie, Flugleistung und Risikominderung am Boden – gezielt vorbereiten statt Fragen auswendig lernen.

5. Zeugnis erhalten

Das LBA stellt das A2-Zeugnis aus und schickt es dir als PDF. Ausdrucken oder digital mitführen.

Kosten und Gültigkeit

Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Das LBA nennt für die Ausstellung des A2-Zeugnisses 30 Euro. Dazu kommen die Gebühren der Prüfstelle für Prüfung und gegebenenfalls Vorbereitungskurs – sie sind nicht einheitlich geregelt. In Österreich kostet die Anmeldung zur A2-Prüfung bei Austro Control 69,60 Euro.

Das Zeugnis ist laut LBA fünf Jahre gültig. Für die Verlängerung hast du drei Wege:

  • eine Online-Auffrischungsschulung,
  • eine erneute Prüfung bei einer benannten Prüfstelle oder
  • den Erwerb des höherwertigen STS-Zeugnisses für die Standardszenarien der Kategorie „speziell“.

Erwirbst du einen höherwertigen Nachweis, gilt laut LBA dessen Ablaufdatum für alle Einträge auf dem kombinierten Zertifikat, also auch für A1/A3 und A2.

Was du mit A2 darfst – und was nicht

Mit dem Zeugnis darfst du eine Drohne der Klasse C2 in der Unterkategorie A2 betreiben. Die wichtigsten Regeln nach EASA:

  • Keine Unbeteiligten überfliegen. Das gilt in A2 ausnahmslos.
  • 30 Meter horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen.
  • 5 Meter Abstand, wenn der Langsamflugmodus der C2-Drohne aktiv ist.
  • Faustregel 1:1: Der seitliche Abstand sollte mindestens der Flughöhe entsprechen, aber nie unter den Mindestwerten liegen.
  • Höchstens 120 Meter über Grund und stets in direkter Sichtweite.

Was A2 nicht ändert: Geozonen, Naturschutzgebiete, Wohngrundstücke, Menschenansammlungen und vor allem die Bereiche rund um Flugplätze. Welche Gebiete in Deutschland eingeschränkt sind, zeigt der Artikel Geozonen und die dipul-Karte, und was über Wohngebieten und Menschenansammlungen gilt, steht in Drohne über Wohngebieten.

Mit A2 und C2-Drohne möglich

  • Flug mit 30 m Abstand zu Unbeteiligten
  • Im Langsamflugmodus bis auf 5 m heran
  • Einsatz der C2-Drohne zusätzlich in A3

Nur mit Zustimmung oder Freigabe

  • Flüge in eingeschränkten Geozonen nach § 21h LuftVO
  • Betrieb in einer Kontrollzone mit Freigabe
  • Flug am kleinen Flugplatz mit Zustimmung des Betreibers

Auch mit A2 tabu

  • Überfliegen unbeteiligter Personen
  • Flug in der 1.000-Meter-Zone um einen Flughafen
  • Flug im Pistenkorridor ohne Kategorie „speziell“

Wind und Pisten im Blick

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A2 und Planespotting: was sich ändert und was nicht

Für Planespotter ist die Frage naheliegend: Öffnet der A2-Schein neue Perspektiven am Flughafen? Die klare Antwort lautet nein. In Deutschland ist der Drohnenbetrieb innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung und im Korridor entlang der Pistenachsen nur in der Kategorie „speziell“ zulässig. Das A2-Zeugnis gehört aber zur offenen Kategorie. Dazu kommen Kontrollzonen, in denen du ohne Flugverkehrskontrollfreigabe gar nicht startest. Alle Details stehen im Guide Drohnen in Flughafennähe, und warum Luftaufnahmen von Flughäfen einen ganz eigenen Genehmigungsweg haben, erklärt der Artikel Luftaufnahmen von Flughäfen.

Trotzdem nützt dir der Lernstoff auch am Boden. Die Meteorologie-Themen der A2-Prüfung – Wind, Böen, Turbulenzen, Sicht – sind genau die Faktoren, die beim Spotten über die Betriebsrichtung und damit über den richtigen Standort entscheiden. Wer METAR und TAF lesen kann und weiß, wie man mit Windy und anderen Wetterkarten die Lage einschätzt, plant Drohnenflüge und Spottertage gleichermaßen besser.

Drohne und Spotting sinnvoll kombinieren

Die Drohne bleibt am Flughafen im Rucksack. Für Landschaftsaufnahmen abseits aller Zonen – etwa auf der Anreise oder im Urlaub – ist sie dagegen eine schöne Ergänzung. Im Ausland gelten dann die dortigen Geozonen; was du vorher klären musst, steht in Mit der Drohne in den Urlaub.

Anerkennung im Ausland: Österreich, Schweiz und EU

Das A2-Zeugnis ist ein europäischer Nachweis. Nach EASA wird eine in einem Mitgliedstaat absolvierte Ausbildung in allen anderen anerkannt. Ein in Deutschland erworbenes Zeugnis gilt also auch in Österreich, in der Schweiz und im übrigen EASA-Raum.

Was sich unterscheidet, sind die nationalen Geozonen, Versicherungsregeln und Behördenportale. In Österreich findest du sie bei Austro Control in Dronespace, in der Schweiz auf der Drohnenkarte des Bundes. Die Länderüberblicke Drohne fliegen in Österreich und Drohne fliegen in der Schweiz fassen die Besonderheiten zusammen.

Typische Fehler auf dem Weg zum A2-Zeugnis

  • Reihenfolge ignorieren: Ohne gültigen A1/A3-Nachweis und erklärtes Selbsttraining nimmt dich keine Prüfstelle an.
  • Falsche Drohne gekauft: Die A2-Vorteile gelten nur für Drohnen mit C2-Kennzeichnung. Prüfe vor dem Kauf das Klassenlabel.
  • Langsamflugmodus nicht verstanden: Die 5-Meter-Regel greift nur, wenn der Modus tatsächlich aktiv ist. Übe das Umschalten im Selbsttraining.
  • Zeugnis mit Freibrief verwechseln: Geozonen, Flughafenbereiche und Kontrollzonen bleiben bestehen.
  • Ablaufdatum verpassen: Fünf Jahre vergehen schnell. Trag dir die Verlängerung frühzeitig in den Kalender ein.
  • Versicherung vergessen: Eine Drohne der Klasse C2 ist ein ernstzunehmendes Fluggerät. Lass dir die Deckung schriftlich bestätigen.

Bist du bereit für die A2-Prüfung?

Hak ab, was du schon erledigt hast – am Ende siehst du, ob du dich bei einer Prüfstelle anmelden kannst.

  • Ich habe einen gültigen EU-Kompetenznachweis A1/A3.
  • Ich bin als Betreiber beim LBA registriert und versichert.
  • Ich habe das praktische Selbsttraining unter A3-Bedingungen absolviert.
  • Die Erklärung über das Selbsttraining ist ausgefüllt.
  • Ich habe Meteorologie, Flugleistung und Risikominderung am Boden gelernt.
  • Ich habe eine benannte Prüfstelle aus der LBA-Liste ausgewählt.

Deine Sichtungen, deine Sammlung

Poste deine Bilder vom Spot mit Flugzeugtyp, Kennzeichen, Airline und Flughafen, sammle sie im Hangar und teile sie mit der Community – vielleicht wird dein Anflugbild Foto der Woche. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

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Fazit

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist die logische Aufbaustufe nach dem A1/A3-Nachweis: praktisches Selbsttraining, eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle und am Ende ein Zeugnis, das fünf Jahre gilt und in allen EASA-Staaten anerkannt wird. Den größten Nutzen hast du mit einer C2-Drohne, die du damit in der Nähe von Menschen einsetzen darfst. Für Planespotter bleibt die Lage am Flughafen dagegen unverändert – dort zählen Teleobjektiv und legaler Spot, nicht der Kompetenznachweis.

Kurzfazit

Fliegst du eine C2-Drohne und willst näher an Menschen heran, lohnt sich A2. Mit C0- oder C1-Drohnen reicht meist der A1/A3-Nachweis. Und egal welcher Schein: Flughafenzonen und Kontrollzonen bleiben für Hobbypiloten geschlossen.

Zusammenfassung

  • Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist die zweite Stufe der Pilotenausbildung in der offenen Kategorie nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
  • Der Weg: A1/A3-Nachweis, praktisches Selbsttraining unter A3-Bedingungen samt Erklärung, Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle, Ausstellung durch das LBA.
  • Laut LBA ist das Zeugnis fünf Jahre gültig, die Ausstellung kostet 30 Euro; dazu kommen die Kosten der Prüfstelle. Es gilt in allen EASA-Mitgliedstaaten.
  • Sinnvoll ist A2 vor allem für Besitzer von C2-Drohnen, die näher an Menschen fliegen wollen. Für Planespotter ändert der Schein an den Regeln rund um Flughäfen nichts.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen A1/A3 und A2?

Der Kompetenznachweis A1/A3 ist die Grundstufe: Online-Schulung und Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt. Das Fernpiloten-Zeugnis A2 baut darauf auf. Du brauchst zusätzlich ein praktisches Selbsttraining und eine weitere Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle. Dafür darfst du Drohnen der Klasse C2 in der Unterkategorie A2 deutlich näher an unbeteiligten Personen betreiben als in A3.

Brauche ich den A2-Schein für meine Kameradrohne?

Das hängt von der Klasse ab. Für Drohnen der Klassen C0 und C1 reicht der A1/A3-Nachweis beziehungsweise bei C0 teilweise gar keiner. Interessant wird A2 erst bei einer C2-Drohne, die du nicht nur weitab von Menschen in A3, sondern auch in der Unterkategorie A2 einsetzen willst.

Wo lege ich die A2-Prüfung in Deutschland ab?

Bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF). Das LBA veröffentlicht eine Liste dieser Stellen auf seiner Website. Der Antrag läuft über die Prüfstelle, das LBA stellt das Zeugnis anschließend aus und verschickt es als PDF per E-Mail.

Wie schwer ist die A2-Prüfung?

Die Theorie ist überschaubar, verlangt aber echtes Verständnis statt Auswendiglernen. Geprüft werden Meteorologie, Flugleistung und Risikominderung am Boden. Austro Control nennt für Österreich 30 Multiple-Choice-Fragen und eine Bestehensgrenze von 75 Prozent. Wie die Prüfung in Deutschland im Detail abläuft, legt die jeweilige Prüfstelle fest.

Was muss ich beim praktischen Selbsttraining tun?

Du übst eigenständig mit deiner Drohne unter den Bedingungen der Unterkategorie A3, also weitab von unbeteiligten Personen und mit großem Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Typische Inhalte sind Start und Landung, Positions- und Höhenhaltung, Flugmanöver und Notverfahren. Anschließend erklärst du schriftlich, dass du das Training absolviert hast.

Wie lange ist das A2-Zeugnis gültig?

Nach Angaben des LBA fünf Jahre. Verlängern kannst du es über eine Online-Auffrischungsschulung, eine erneute Prüfung bei einer benannten Prüfstelle oder indem du das höherwertige STS-Zeugnis erwirbst.

Gilt der deutsche A2-Schein auch im Ausland?

Ja, in allen EASA-Mitgliedstaaten, also in der EU sowie in Ländern wie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Die nationalen Geozonen des jeweiligen Landes musst du trotzdem vor jedem Flug prüfen.

Darf ich mit A2 näher an einen Flughafen heran?

Nein. Die geografischen Gebiete rund um Flughäfen und Kontrollzonen hängen nicht vom Kompetenznachweis ab. In Deutschland ist der Betrieb in der 1.000-Meter-Zone und im Pistenkorridor nur in der Kategorie „speziell“ zulässig, in Kontrollzonen brauchst du zusätzlich eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle.

PT

Planetrack Redaktion

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