FPV-Drohnen: Beobachterpflicht, Klassifizierung und rechtlicher Rahmen

Mit Videobrille fliegst du ohne Sichtkontakt zur Drohne – deshalb verlangt das EU-Recht einen Beobachter neben dir. Hier erfährst du, wie Eigenbauten eingestuft werden, wann du in A1 oder A3 fliegst und was im Verein anders ist.

Planetrack RedaktionVeröffentlicht: 15. Oktober 202612 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Brille auf heißt Beobachter dazu: In der offenen Kategorie musst du die Drohne im Blick behalten. Eine Videobrille ersetzt das nicht, deshalb steht ein Beobachter direkt neben dir und behält die Drohne mit bloßem Auge im Auge.
  • Eigenbauten haben keine Klasse: Selbst gebaute FPV-Copter bekommen kein C-Label. Unter 250 Gramm und unter 19 Metern pro Sekunde fliegst du in A1, sonst bis 25 Kilogramm in A3.
  • Schnell heißt A3: Racing-Copter jenseits von 19 Metern pro Sekunde gehören laut EASA nur in die Unterkategorie A3, also weit weg von Unbeteiligten und Bebauung.
  • Vereine haben eigene Regeln: Mitglieder der bundesweiten Modellflugverbände fliegen in Deutschland nach einer Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 – mit eigenen Vorgaben für FPV.
  • Pflichten bleiben gleich: Betreiberregistrierung, Haftpflichtversicherung, 120-Meter-Grenze und Geozonen gelten für FPV genauso wie für Kameradrohnen.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1.FPV und Recht: die kurze Antwort
  2. 2.Warum die Videobrille ein Rechtsproblem ist
  3. 3.Eigenbau ohne Klassenlabel: so wird dein Copter eingestuft
  4. 4.Pflichten, die für jede FPV-Drohne gelten
  5. 5.FPV im Verein: die Sonderregeln nach Artikel 16
  6. 6.Racing und Zuschauer
  7. 7.FPV und Flughäfen: keine Ausnahme
  8. 8.FPV auf Reisen
  9. 9.Worauf du achten solltest
  10. 10.Fazit

FPV-Fliegen fühlt sich an wie im Cockpit: Brille auf, Livebild von der Bordkamera, und die Drohne folgt jeder Bewegung deiner Sticks. Genau das macht FPV rechtlich zu einem Sonderfall. Das europäische Drohnenrecht baut darauf auf, dass du die Drohne selbst im Blick hast – mit Videobrille ist das unmöglich. Dieser Guide erklärt dir die Regeln für FPV-Drohnen: warum du einen Beobachter brauchst, wie selbst gebaute Copter ohne Klassenlabel eingestuft werden, was für Racing und Vereine gilt und warum FPV am Flughafen genauso tabu ist wie jede andere Drohne.

Flugzeuge filmen, ganz ohne Genehmigung

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FPV und Recht: die kurze Antwort

Mit Videobrille darfst du in der EU fliegen, aber nur mit einem UA-Beobachter direkt neben dir. Er behält die Drohne mit bloßem Auge im Blick und warnt dich sofort, wenn Menschen, Tiere oder andere Luftfahrzeuge in die Nähe kommen. Alles andere bleibt wie bei jeder Drohne in der offenen Kategorie: höchstens 120 Meter über Grund, Abstände zu Unbeteiligten je nach Unterkategorie, Registrierung als Betreiber, Haftpflichtversicherung und Respekt vor Geozonen.

Der zweite Knackpunkt ist die Einstufung. Die meisten FPV-Copter sind Eigenbauten oder Bausätze ohne Klassenkennzeichnung. Für sie gilt eine einfache Faustregel: leicht und langsam heißt A1, alles andere A3 – also weit weg von Menschen und Bebauung.

1Beobachter neben dir ist beim FPV-Flug in der offenen Kategorie Pflicht
19 m/sGeschwindigkeitsgrenze, ab der ein Eigenbau nur noch in A3 fliegt
120 mmaximale Flughöhe über Grund in der offenen Kategorie

Warum die Videobrille ein Rechtsproblem ist

Die offene Kategorie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ist für Flüge in Sichtweite gedacht. Du sollst jederzeit selbst sehen, wo deine Drohne ist, wie sie zu Hindernissen steht und ob sich ein anderes Luftfahrzeug nähert. Ausnahmen davon sieht das Recht nur zwei vor: den Follow-me-Modus – und eben FPV mit Beobachter.

Der Grund ist einfach: Eine Videobrille zeigt dir nur einen schmalen Ausschnitt aus Sicht der Kamera. Was hinter, neben oder über der Drohne passiert, siehst du nicht. Ein Gleitschirm, der von der Seite kommt, ein Spaziergänger hinter einer Hecke, ein Hubschrauber im Tiefflug – all das bleibt im Brillenbild unsichtbar. Deshalb gilt der Blick durch die Brille nicht als Sichtkontakt, egal wie gut das Bild ist.

Was der UA-Beobachter leisten muss

Der Beobachter ist kein Zuschauer, sondern Teil deiner Crew. Nach der Definition im EU-Recht und den Erläuterungen der EASA muss er:

  • direkt neben dir stehen, damit ihr ohne Funk oder Telefon miteinander sprechen könnt,
  • die Drohne mit bloßem Auge verfolgen, also ohne Fernglas, Monitor oder zweite Brille,
  • dich sofort warnen können, wenn eine Gefahr auftaucht.

Daraus ergibt sich die praktische Reichweite deines Flugs: Die Drohne darf nur so weit weg, wie dein Beobachter sie noch sicher erkennen kann. Ein kleiner Copter verschwindet am Himmel schneller, als viele denken. Das Kollisionsrisiko mit Menschen und anderen Luftfahrzeugen bleibt trotzdem deine Verantwortung als Pilot – der Beobachter unterstützt dich nur.

Beobachter heißt nicht Beifahrer am Handy

Wer neben dir steht und auf das Smartphone schaut, ist kein Beobachter. Vereinbart vor dem Start klare Kommandos wie „Landen“, „Steigen“ oder „Person links“ und sorgt dafür, dass dein Beobachter die Drohne während des ganzen Flugs verfolgt.

Eigenbau ohne Klassenlabel: so wird dein Copter eingestuft

Die Klassenkennzeichnung C0 bis C6 vergibt der Hersteller nach einer Konformitätsbewertung. Wie das System funktioniert, erklärt der Guide Drohnen-Klassen C0 bis C6. Für FPV-Piloten ist vor allem wichtig, was das Luftfahrt-Bundesamt klarstellt: Privat gebaute Drohnen können keine Klasse bekommen, und du darfst auch kein Label selbst vergeben.

Für Eigenbauten gelten deshalb feste Grenzen nach Startmasse und Geschwindigkeit:

Drohne Unterkategorie Was das bedeutet Pilotennachweis
Eigenbau unter 250 g und unter 19 m/s A1 Flug über Menschen möglich, keine Menschenansammlungen keine Prüfung vorgeschrieben, Online-Training empfohlen
Eigenbau unter 250 g, aber schneller als 19 m/s A3 weit weg von Unbeteiligten und Bebauung EU-Kompetenznachweis A1/A3
Eigenbau ab 250 g bis unter 25 kg A3 mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten EU-Kompetenznachweis A1/A3
gekaufte Drohne ohne Klasse, vor 2024 in Verkehr gebracht A1 unter 250 g, sonst A3 bis 25 kg Bestandsschutz für ältere Geräte in A3 EU-Kompetenznachweis A1/A3

Die Startmasse umfasst alles, was beim Abheben an der Drohne hängt – also auch Akku und eine aufgeschnallte Actioncam. Ein Sub-250-Gramm-Copter, der nur mit kleinem Akku unter der Grenze bleibt, rutscht mit größerem Akku schnell darüber. Mehr zu den Mini-Klassen steht im Artikel Drohnen unter 250 Gramm.

Warum 19 Meter pro Sekunde so wichtig ist

Die Grenze von 19 Metern pro Sekunde, also knapp 70 km/h, ist für viele FPV-Piloten die eigentliche Hürde. Freestyle- und Racing-Copter schaffen ein Vielfaches davon. Die EASA stellt klar: Drohnen, die schneller als 19 Meter pro Sekunde fliegen, dürfen in der offenen Kategorie nur in A3 betrieben werden. Ein leichter, aber flinker Whoop ist also nicht automatisch ein A1-Gerät.

Für die Praxis heißt das: Der typische 5-Zoll-Freestyler gehört in A3. Du fliegst ihn auf Flächen, auf denen keine Unbeteiligten unterwegs sind und die mindestens 150 Meter Abstand zu bebauten und Erholungsgebieten haben. Was über Siedlungen, Menschenansammlungen und Schutzgebieten gilt, fasst der Beitrag Drohne über Wohngebieten zusammen.

Den Anflug lieber vom Zaun aus filmen

Mit den Sichtungs-Alarmen von Planetrack weißt du, wann ein beobachtetes Kennzeichen, ein Typ oder eine Special Livery im Anflug ist – und stehst rechtzeitig mit der Kamera am Spot. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

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Pflichten, die für jede FPV-Drohne gelten

Unabhängig von Brille und Klasse bleiben die Grundpflichten der offenen Kategorie. Für FPV-Piloten werden sie oft unterschätzt, weil viele Copter aus Einzelteilen entstehen und nie eine Verpackung mit Hinweisen hatten.

1. Als Betreiber registrieren

Ab 250 Gramm Startmasse immer, darunter sobald die Drohne eine Kamera trägt und kein Spielzeug ist – bei FPV also praktisch immer. Registriert wirst du, nicht die Drohne. Die e-ID gehört sichtbar an jeden Copter. Den Ablauf erklärt Drohne beim LBA registrieren.

2. Kompetenznachweis machen

Für Copter ab 250 Gramm und für jeden Flug in A3 brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Wie Online-Training und Test ablaufen, steht im Guide zum EU-Kompetenznachweis A1/A3.

3. Haftpflicht abschließen

In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne Pflicht, den Nachweis solltest du beim Flug dabeihaben. Viele private Haftpflichtpolicen schließen Drohnen aus – prüfe das. Mehr im Beitrag zur Drohnenversicherung.

4. Beobachter einplanen

Kein Brillenflug in der offenen Kategorie ohne Beobachter an deiner Seite. Wer allein unterwegs ist, fliegt auf Sicht – oder gar nicht.

5. Geozonen prüfen

Naturschutzgebiete, Wohngebiete, Industrieanlagen und vor allem Flugplätze sind Geozonen mit eigenen Regeln. Wo sie liegen, zeigt die dipul-Karte, erklärt im Guide Geozonen und dipul-Karte.

Beim Mindestalter gilt in Deutschland für Fernpiloten in der offenen und speziellen Kategorie grundsätzlich 16 Jahre. Ausgenommen sind laut LBA unter anderem privat gebaute Drohnen unter 250 Gramm, Spielzeugdrohnen der Klasse C0 und Flüge unter direkter Aufsicht eines kompetenten Fernpiloten. Für Jugendliche, die mit FPV anfangen, ist ein Verein deshalb oft der einfachste Einstieg.

Ein Punkt, der nicht im Luftrecht steht, aber trotzdem zählt: die Funktechnik. Videosender und Fernsteuerung nutzen Frequenzbänder, für die in Deutschland die Bundesnetzagentur Leistungsgrenzen festlegt. Viele importierte Videosender lassen sich auf Leistungen einstellen, die nur mit Amateurfunkgenehmigung zulässig sind. Prüfe deshalb vor dem Flug, welche Einstellung für dich erlaubt ist.

FPV im Verein: die Sonderregeln nach Artikel 16

Für Modellflieger gibt es im EU-Recht einen eigenen Weg. Artikel 16 der Verordnung 2019/947 erlaubt den Behörden, Modellflugvereinen und -verbänden eine Betriebsgenehmigung mit eigenen Regeln zu erteilen. In Deutschland hat das Luftfahrt-Bundesamt am 6. Juli 2022 den beiden bundesweiten Verbänden DMFV und MFSD eine solche Genehmigung erteilt. Mitglieder fliegen dann nach den Verbandsregeln statt nach den Unterkategorien A1 bis A3.

Für FPV nennt das LBA in seinen Fragen und Antworten zwei Varianten:

  • Bis 30 Meter über Grund darfst du als Verbandsmitglied mit Videobrille auch ohne Luftraumbeobachter fliegen.
  • Bis 120 Meter brauchst du einen Luftraumbeobachter, der die Drohne ständig und ohne Unterbrechung sieht und direkt mit dir sprechen kann.

In beiden Fällen darf sich das Modell nicht weiter von dir entfernen, als du es ohne Hilfsmittel noch sehen könntest. Die Verbandsgenehmigung gilt nur innerhalb Deutschlands. Welche Details dein Verband konkret vorgibt, steht in dessen aktuellen Betriebsregeln – sie können sich ändern, deshalb lohnt der Blick in die Originalunterlagen. Einen Überblick über Mitgliedschaft, Plätze und Versicherung gibt der Artikel Modellflug im Verein.

Dafür spricht der Verein

  • FPV bis 30 Meter auch ohne Beobachter möglich
  • Registrierung läuft über den Verband
  • Vereinsgelände mit festen Regeln und oft eigener Strecke
  • Rennen und Trainings in organisierter Form

Dagegen spricht

  • Mitgliedsbeiträge und Platzregeln
  • Verbandsgenehmigung gilt nur in Deutschland
  • Fliegen ist an das Gelände bzw. die Verbandsregeln gebunden
  • Geozonen und Flughafen-Abstände gelten trotzdem

Racing und Zuschauer

FPV-Rennen sind der sichtbarste Teil der Szene – und rechtlich am klarsten geregelt. Die EASA stellt fest, dass bei FPV-Rennen in der offenen Kategorie keine Zuschauer vorgesehen sind. Weil Racing-Copter fast immer schneller als 19 Meter pro Sekunde fliegen, sind sie dort ohnehin auf A3 beschränkt.

Rennen mit Publikum laufen deshalb auf zwei Wegen: über Clubs und Verbände mit einer Genehmigung nach Artikel 16 oder über eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie „speziell“. Bei den Standardszenarien unterscheidet die EASA: Im Szenario STS-01 ist FPV nicht möglich, weil dort Sichtkontakt vorgeschrieben ist. Im Szenario STS-02 ist FPV erlaubt, wenn ein Luftraumbeobachter den Himmel absucht und ein UA-Beobachter den Piloten unterstützt. Beide Rollen kann eine Person übernehmen, wenn sie die Anforderungen für beide erfüllt. Für Hobbypiloten spielt das aber kaum eine Rolle.

FPV und Flughäfen: keine Ausnahme

Für Planespotter ist der Reiz offensichtlich: Ein FPV-Copter kann dynamische Kamerafahrten, die vom Boden aus unmöglich wären. Am Flughafen ist das trotzdem ausgeschlossen. Die Geozonen rund um Flugplätze gelten für FPV genauso wie für jede Kameradrohne, eine Klasse oder ein Vereinsausweis ändert daran nichts.

In Deutschland ist der Betrieb innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung und im Korridor entlang der Pistenachsen nur in der Kategorie „speziell“ zulässig, in Kontrollzonen brauchst du zusätzlich eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle. Die Einzelheiten stehen im Guide Drohnen in Flughafennähe, und wie du Kontrollzonen auf Luftfahrtkarten erkennst, erklärt Lufträume und Kontrollzonen auf Karten.

Gerade bei FPV kommt ein besonderes Risiko dazu: Schnelle, kleine Copter sind für Piloten im Anflug kaum zu sehen und für Detektionssysteme schwer einzuordnen. Was eine einzige Drohnensichtung am Flughafen auslösen kann, zeigen die Beiträge zu Drohnensichtungen an Flughäfen und zum Gatwick-Drohnenvorfall 2018. Wie Flughäfen Drohnen aufspüren, beschreibt Drohnendetektion und -abwehr. Wer Luftaufnahmen eines Flughafens wirklich braucht, geht den Genehmigungsweg aus dem Artikel Luftaufnahmen von Flughäfen.

Dynamik geht auch vom Boden aus

Mitzieher bei Starts, Gegenlicht-Silhouetten im Anflug oder Videos von Seitenwindlandungen bringen viel Bewegung ins Bild – ganz ohne Drohne. Spots mit freiem Blick auf den Anflug zeigt dir die Spot-Karte von Planetrack mit Bewertungen und Community-Fotos. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

Ideen für bewegte Bilder vom Spotterpunkt aus liefert der Guide Planespotting-Videos drehen. Was am Zaun selbst erlaubt ist, fasst Ist Planespotting erlaubt? zusammen.

FPV auf Reisen

Die Grundregeln zu Beobachter, Eigenbau-Einstufung und 19-Meter-Grenze stammen aus EU-Recht und gelten im ganzen EASA-Raum. Unterschiedlich sind nationale Geozonen, Versicherungspflichten, Altersgrenzen und Portale. Die Verbandsgenehmigung deines deutschen Vereins nimmst du dagegen nicht mit ins Ausland. Was du vor einer Reise klären solltest, steht in Mit der Drohne in den Urlaub, die Besonderheiten der Nachbarländer in Drohne fliegen in Österreich und Drohne fliegen in der Schweiz.

Worauf du achten solltest

  • Wiegen statt schätzen. Leg deinen Copter flugfertig mit Akku und Kamera auf die Waage. Die 250-Gramm-Grenze entscheidet über Registrierung, Unterkategorie und Kompetenznachweis.
  • Geschwindigkeit ehrlich einordnen. Kann dein Copter schneller als 19 Meter pro Sekunde fliegen, plane deine Spots nach A3-Regeln – auch wenn er leicht ist.
  • Beobachter einweisen. Kläre vor dem Start Kommandos, Flugbereich und Notverfahren. Ein Beobachter, der nicht weiß, worauf er achten muss, hilft dir wenig.
  • Failsafe testen. Prüfe, was dein Copter bei Signalverlust macht. Ein unkontrolliert weiterfliegender Eigenbau ist das größte Risiko beim FPV.
  • Remote ID im Blick behalten. Wo Geozonen eine Remote-ID-Pflicht vorsehen, gilt sie auch für dich. Hintergründe stehen im Artikel Remote ID bei Drohnen.
  • Verbindliche Quellen nutzen. Maßgeblich sind die Angaben von EASA, LBA und deinem Verband. Regeln und Genehmigungen werden angepasst – prüfe vor neuen Projekten den aktuellen Stand.

Bist du bereit für deinen FPV-Flug?

Hak ab, was du geklärt hast – am Ende siehst du, ob du legal abheben kannst.

  • Ich kenne die flugfertige Startmasse meines Copters.
  • Ich weiß, ob ich in A1 oder A3 fliege – oder nach Verbandsregeln.
  • Ich bin als Betreiber registriert und die e-ID klebt an der Drohne.
  • Ich habe eine Haftpflichtversicherung und den Nachweis dabei.
  • Ein eingewiesener Beobachter steht neben mir.
  • Ich habe die Geozonen für meinen Spot geprüft und bin weit weg von jedem Flugplatz.

Deine Sichtungen gehören in den Hangar

Poste Flugzeugfotos mit Typ, Kennzeichen, Airline, Flughafen und Spot, sammle deine Sichtungen im Hangar und tausch dich mit der Community aus. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

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Fazit

FPV ist in der EU erlaubt, aber nicht als Solo-Sport: Mit Videobrille brauchst du in der offenen Kategorie immer einen Beobachter direkt neben dir. Eigenbauten haben keine Klasse und werden nach Masse und Geschwindigkeit eingestuft – leicht und langsam in A1, alles andere in A3. Registrierung, Versicherung, Kompetenznachweis für A3 und Geozonen gelten wie bei jeder Drohne. Vereinsmitglieder fliegen nach eigenen, vom LBA genehmigten Regeln. Und rund um Flughäfen bleibt jeder Copter am Boden.

Kurzfazit

Brille nur mit Beobachter, Eigenbau nach Masse und Tempo einstufen, Pflichten wie bei jeder Drohne erfüllen – und den Flughafen vom Zaun aus filmen, nicht aus der Luft.

Zusammenfassung

  • FPV bedeutet, dass du die Drohne über das Livebild einer Bordkamera steuerst. Weil die Brille das Umfeld ausblendet, erfüllt sie die Sichtflugpflicht der offenen Kategorie nicht.
  • Die Lösung des EU-Rechts ist der UA-Beobachter: eine Person direkt neben dir, die die Drohne ohne Hilfsmittel beobachtet und dich sofort warnen kann.
  • Selbst gebaute FPV-Drohnen tragen keine Klassenkennzeichnung. Ihre Einstufung hängt an Startmasse und Geschwindigkeit – leicht und langsam in A1, alles andere in A3.
  • FPV-Rennen mit Zuschauern sind in der offenen Kategorie nicht vorgesehen und laufen über Vereine mit Genehmigung oder die Kategorie „speziell“. Am Flughafen hat eine FPV-Drohne nichts zu suchen.

Häufige Fragen

Darf ich in Deutschland mit Videobrille fliegen?

Ja, aber nicht allein. In der offenen Kategorie brauchst du beim FPV-Flug einen UA-Beobachter, der direkt neben dir steht, die Drohne ununterbrochen mit bloßem Auge sieht und dich sofort vor Gefahren warnen kann. Alle anderen Regeln der offenen Kategorie, etwa die 120-Meter-Grenze und die Abstände zu Menschen, gelten weiter.

Wer darf UA-Beobachter sein?

Eine Person, die neben dir steht und die Drohne mit bloßem Auge verfolgt, also ohne Fernglas oder Bildschirm. Sie muss in der Lage sein, dir Gefahren sofort mitzuteilen. Sinnvoll ist, dass sie die Regeln der Unterkategorie kennt und weiß, worauf sie achten muss – etwa auf Menschen, Tiere und andere Luftfahrzeuge.

Welche Klasse hat meine selbst gebaute FPV-Drohne?

Gar keine. Privat gebaute Drohnen können keine C-Klassenkennzeichnung erhalten, und du darfst auch kein Label selbst anbringen. Eigenbauten unter 250 Gramm Startmasse und unter 19 Metern pro Sekunde darfst du in der Unterkategorie A1 fliegen, schwerere oder schnellere bis 25 Kilogramm in A3.

Brauche ich für einen 5-Zoll-Copter einen Drohnenführerschein?

Typische 5-Zoll-Copter liegen mit Akku deutlich über 250 Gramm und sind meist schneller als 19 Meter pro Sekunde. Damit fliegst du in A3 und brauchst den EU-Kompetenznachweis A1/A3 – den brauchst du in A3 übrigens auch mit einem leichten, aber schnellen Copter. Außerdem musst du dich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Muss ich mich mit einer FPV-Drohne registrieren?

Ab 250 Gramm Startmasse immer. Darunter auch dann, wenn die Drohne eine Kamera trägt und kein Spielzeug ist – und eine FPV-Drohne hat praktisch immer eine Kamera. Registriert wird nicht die Drohne, sondern du als Betreiber; die e-ID bringst du sichtbar an jeder deiner Drohnen an.

Darf ich FPV-Rennen mit Zuschauern veranstalten?

Nicht in der offenen Kategorie. Laut EASA sind Zuschauer bei FPV-Rennen dort nicht vorgesehen. Rennen mit Publikum laufen über Vereine und Verbände mit einer Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 oder über eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie „speziell“.

Was gilt für FPV im Modellflugverein?

Das Luftfahrt-Bundesamt hat den bundesweiten Modellflugverbänden DMFV und MFSD eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 erteilt. Nach den Angaben des LBA dürfen Mitglieder mit Videobrille bis 30 Meter über Grund ohne Beobachter fliegen und bis 120 Meter mit einem Luftraumbeobachter. Die Drohne darf sich dabei nicht weiter entfernen, als du sie mit bloßem Auge noch sehen könntest. Maßgeblich sind die aktuellen Regeln deines Verbands.

Darf ich mit FPV in der Nähe eines Flughafens fliegen?

Nein. Rund um Flughäfen gelten Geozonen, die für FPV genauso greifen wie für jede andere Drohne. In Deutschland ist der Betrieb innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafenbegrenzung und im Korridor entlang der Pisten nur in der Kategorie „speziell“ möglich, in Kontrollzonen zusätzlich nur mit Freigabe der Flugverkehrskontrolle.

PT

Planetrack Redaktion

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