Das Wichtigste in Kürze
- Reines Online-Verfahren: Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erwirbst du in Deutschland komplett über das Portal lba-openuav.de des Luftfahrt-Bundesamts – Registrierung, Training und Prüfung laufen im Browser.
- Prüfung mit klaren Eckdaten: 40 Multiple-Choice-Fragen, 45 Minuten Zeit, bestanden ab 75 Prozent richtiger Antworten. Zur Prüfung wirst du erst zugelassen, wenn du im Training mindestens 75 Prozent der Übungsaufgaben gelöst hast.
- Überschaubare Kosten: Für Prüfung und Ausstellung nennt das LBA eine Gebühr von 25 Euro. Fällst du durch, darfst du die Prüfung beliebig oft wiederholen.
- Fünf Jahre gültig: Danach verlängerst du den Nachweis über dein LBA-Nutzerkonto, am besten wenn weniger als zwölf Monate Restlaufzeit übrig sind.
- Kein Freifahrtschein: Der Nachweis erlaubt Flüge in A1 und A3 der offenen Kategorie – Flughafenzonen, Kontrollzonen und andere geografische Gebiete bleiben trotzdem gesperrt.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Der Drohnenführerschein A1/A3 auf einen Blick
- 2.Wer braucht den Kompetenznachweis A1/A3?
- 3.So läuft der Drohnenführerschein beim LBA ab
- 4.Kosten, Gültigkeit und Verlängerung
- 5.Der Unterschied zum Fernpiloten-Zeugnis A2
- 6.Was der Nachweis nicht ersetzt
- 7.Kompetenznachweis und Flughafen: kein Freifahrtschein
- 8.Mit dem Nachweis ins Ausland
- 9.Lerntipps für die Prüfung
- 10.Fazit
Viele Spotter haben neben der Kamera irgendwann auch eine Drohne im Rucksack – für Landschaftsbilder auf Spotting-Reisen, für Videos vom Vereinsflugplatz oder einfach, weil das Fliegen Spaß macht. Bevor eine typische Kameradrohne in Deutschland legal abhebt, steht in den meisten Fällen der EU-Kompetenznachweis A1/A3 an, umgangssprachlich der „kleine Drohnenführerschein“. Die gute Nachricht: Er ist schnell gemacht, kostet wenig und läuft komplett online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, wer den Nachweis braucht, wie Training und Prüfung ablaufen, was er kostet und wo seine Grenzen liegen – vor allem dort, wo Spotter sich am liebsten aufhalten: am Flughafen.
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Der Drohnenführerschein A1/A3 auf einen Blick
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der Basisnachweis für Fernpiloten in der offenen Kategorie der EU-Drohnenverordnung. Er bestätigt, dass du ein Online-Training absolviert und eine theoretische Prüfung bestanden hast. In Deutschland ist dafür das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zuständig, das Training und Prüfung über das Portal lba-openuav.de anbietet. Nach bestandener Prüfung lädst du dein Zertifikat als PDF direkt aus dem Portal herunter.
Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel fasst das Verfahren allgemeinverständlich zusammen, Stand Oktober 2026. Verbindlich sind die Angaben des Luftfahrt-Bundesamts, der Plattform dipul und der EASA. Gebühren und Abläufe können sich ändern – schau vor der Anmeldung auf die offiziellen Seiten.
Wer braucht den Kompetenznachweis A1/A3?
Ob du den Nachweis brauchst, hängt von der Klasse deiner Drohne und der Unterkategorie ab, in der du fliegst. Die EU-Verordnung teilt die offene Kategorie in drei Unterkategorien, die sich vor allem im Abstand zu unbeteiligten Menschen unterscheiden. Welche Klasse deine Drohne hat, erklärt der Artikel Drohnen-Klassen C0 bis C6 ausführlich.
| Unterkategorie | Typische Drohnen | Abstand zu Menschen | Benötigter Nachweis |
|---|---|---|---|
| A1 | C0, selbst gebaut oder Altgerät unter 250 g, C1 unter 900 g | C0 darf Unbeteiligte gelegentlich überfliegen, C1 nicht; nie über Menschenansammlungen | C0 und unter 250 g: keiner vorgeschrieben; C1: Kompetenznachweis A1/A3 |
| A2 | C2 unter 4 kg | mindestens 30 m zu Unbeteiligten, im Langsamflug-Modus 5 m | Kompetenznachweis A1/A3 plus Fernpiloten-Zeugnis A2 |
| A3 | C2, C3, C4, selbst gebaut oder Altgerät unter 25 kg | keine Unbeteiligten gefährden, mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten | Kompetenznachweis A1/A3 |
Was zusätzlich über Wohngebieten und Naturschutzgebieten gilt, erklärt der Artikel Drohne über Wohngebieten.
Für viele Spotter heißt das konkret: Eine Kameradrohne der Klasse C1 erfordert den Nachweis, ebenso jeder Flug in A3. Eine wichtige Rolle spielen dabei Drohnen ohne Klassenkennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden: Unter 250 Gramm dürfen sie weiter in A1 fliegen, schwerere Altgeräte bis 25 Kilogramm nur noch in A3 – und dafür brauchst du den Kompetenznachweis.
Auch für die Mini-Drohne sinnvoll
Für C0-Drohnen und Geräte unter 250 Gramm schreibt die EU den Nachweis nicht vor. Die EASA empfiehlt das Online-Training aber ausdrücklich auch für leichte Kameradrohnen. Höhenlimit, Abstandsregeln und Geozonen gelten schließlich trotzdem – mehr dazu im Guide Drohnen unter 250 Gramm.
Mindestalter
In Deutschland liegt das Mindestalter für Fernpiloten bei 16 Jahren. Jüngere dürfen nur unter direkter Aufsicht einer Person fliegen, die selbst alle Voraussetzungen erfüllt; diese Aufsichtsperson trägt dann die Verantwortung. Ausgenommen sind Drohnen, die als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie gelten, und selbst gebaute Drohnen unter 250 Gramm.
So läuft der Drohnenführerschein beim LBA ab
Das Verfahren ist bewusst schlank gehalten. Du brauchst ein internetfähiges Gerät, eine E-Mail-Adresse und etwas Zeit zum Lernen. Ein Termin vor Ort ist nicht nötig.
1. Registrieren
Lege auf lba-openuav.de ein Konto im Prüfungsportal an und gib deine persönlichen Daten ein. Über diese Daten ordnet das LBA den Nachweis später dir als Fernpilot zu. Achte auf korrekte Schreibweise, denn so landet dein Name auch auf dem Zertifikat.
2. Training absolvieren
Im Trainingsmodul arbeitest du dich mit Lernmaterialien und Übungsaufgaben durch die Grundlagen. Sobald du mindestens 75 Prozent der Übungsaufgaben richtig beantwortet hast, wird die Prüfung freigeschaltet.
3. Prüfung ablegen
Im Anschluss an das Training folgt die Online-Prüfung: 40 Multiple-Choice-Fragen, 45 Minuten, bestanden ab 75 Prozent. Klappt es nicht, darfst du sie beliebig oft wiederholen.
4. Zertifikat herunterladen
Nach dem Bestehen stellt das LBA den Nachweis elektronisch aus. Du lädst ihn als PDF aus dem Prüfungsportal herunter und hast ihn damit sofort zur Hand. Für die Ausstellung setzt das LBA eine Gebühr von 25 Euro per Kostenbescheid fest.
Was in Training und Prüfung drankommt
Das Training deckt die Grundlagen ab, die du für sichere Flüge in der offenen Kategorie brauchst. Dazu gehören die Regeln der EU-Drohnenverordnung mit ihren Kategorien und Unterkategorien, Luftraum und geografische Gebiete, Abstände zu Menschen, Flughöhe, Betriebsverfahren vor, während und nach dem Flug, Datenschutz und Privatsphäre, Versicherungspflicht sowie die Grenzen der eigenen Wahrnehmung und Konzentration. Wer schon länger fliegt oder als Spotter mit Begriffen wie Kontrollzone vertraut ist, hat einen Vorteil – trotzdem lohnt es sich, das Material ernsthaft durchzuarbeiten, statt nur auf Wiederholungen zu setzen.
Für Planespotter sind besonders die Kapitel zum Luftraum spannend. Was eine Kontrollzone ist und welche Rolle die Flugsicherung spielt, kennst du vielleicht schon aus dem Artikel DFS Deutsche Flugsicherung erklärt. Im Training geht es darum, wie solche Lufträume den Drohnenflug einschränken und wo du die verbindlichen Grenzen nachschlägst.
Das macht es dir leicht
- Komplett online, ohne Termin und ohne Anfahrt
- Training und Prüfung in einem Portal
- Prüfung direkt im Anschluss an das Training
- Beliebig viele Wiederholungen der Prüfung erlaubt
- Zertifikat sofort als PDF verfügbar
Darauf solltest du achten
- Die Prüfung wird erst nach 75 Prozent im Training freigeschaltet
- 45 Minuten für 40 Fragen lassen wenig Zeit zum Nachschlagen
- Der Nachweis läuft nach fünf Jahren ab
- Für A2 reicht er allein nicht aus
Rechtzeitig am Zaun statt in der Luft
Mit Sichtungs-Alarmen meldet dir Planetrack, wenn ein beobachtetes Kennzeichen, ein Typ, eine Airline oder eine Special Livery im Anflug ist – du stehst dann rechtzeitig mit dem Teleobjektiv am Spot. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Kosten, Gültigkeit und Verlängerung
Mit 25 Euro für Prüfung und Ausstellung gehört der Kompetenznachweis zu den günstigeren Posten rund um die Drohne. Die Gebühr beruht auf der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) und fällt einmalig für die Ausstellung an. Festgesetzt wird sie per Kostenbescheid, den du nach dem Login in deinem LBA-Nutzerkonto herunterladen kannst. Die Prüfung selbst darfst du beliebig oft wiederholen.
Der Nachweis gilt fünf Jahre. Die Verlängerung läuft über dein LBA-Nutzerkonto, dessen Benutzername deine E-Mail-Adresse ist. Das Amt empfiehlt, die Verlängerung anzugehen, sobald der Nachweis weniger als zwölf Monate gültig ist. Wichtig: Die neue Laufzeit beginnt am Tag der Verlängerung, die verbleibende Restgültigkeit wird nicht angerechnet. Wer also sehr früh verlängert, verschenkt Zeit. Auch die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
Kombinierte Nachweise
Erwirbst du später einen höherwertigen Nachweis wie das A2-Zeugnis, gilt dessen Ablaufdatum laut LBA für alle Einträge auf dem kombinierten Zertifikat. Dein A1/A3-Nachweis läuft dann gemeinsam mit dem neuen Zeugnis.
Der Unterschied zum Fernpiloten-Zeugnis A2
Der Kompetenznachweis A1/A3 ist die Basis, das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 die nächste Stufe. Es erlaubt dir, Drohnen der Klasse C2 näher an unbeteiligten Menschen zu fliegen als in A3. Voraussetzung ist der A1/A3-Nachweis. Dazu kommen ein praktisches Selbsttraining, das du gegenüber dem LBA erklärst, und eine zusätzliche Theorieprüfung. Anders als beim A1/A3-Nachweis legst du diese Prüfung nicht einfach zu Hause ab, sondern bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten.
| Merkmal | Kompetenznachweis A1/A3 | Fernpiloten-Zeugnis A2 |
|---|---|---|
| Voraussetzung | keine, Mindestalter beachten | Kompetenznachweis A1/A3 |
| Ausbildung | Online-Training beim LBA | praktisches Selbsttraining mit Erklärung |
| Prüfung | online über lba-openuav.de | Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle |
| Gültigkeit | fünf Jahre | fünf Jahre |
| Verlängerung | über das LBA-Nutzerkonto | höherwertiger Nachweis, Auffrischungsschulung oder erneute Prüfung |
Ob sich das A2-Zeugnis für dich lohnt und wie die Prüfung abläuft, erklärt der Artikel EU-Fernpiloten-Zeugnis A2. Für die meisten Freizeitpiloten mit einer leichten Kameradrohne ist der A1/A3-Nachweis völlig ausreichend.
Was der Nachweis nicht ersetzt
Mit dem bestandenen Kompetenznachweis bist du als Fernpilot qualifiziert – aber noch nicht startklar. Drei weitere Pflichten laufen parallel:
- Betreiberregistrierung: Beim LBA registrierst du dich als Betreiber, sobald deine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera an Bord hat und kein Spielzeug ist. Die Registrierungsnummer bringst du an jeder Drohne an. Wie das funktioniert, steht im Guide Drohne registrieren beim LBA.
- Haftpflichtversicherung: Eine Drohne gilt rechtlich als Luftfahrzeug, eine Haftpflichtversicherung ist deshalb Pflicht. Die Versicherungsbestätigung führst du bei jedem Flug mit. Details im Artikel Drohnenversicherung.
- Geozonen prüfen: Vor jedem Flug schaust du in die offizielle Karte, ob dein Flugbereich in einem geografischen Gebiet liegt. Wie die dipul-Karte funktioniert, erklärt Geozonen und die dipul-Karte.
Kompetenznachweis und Registrierung sind übrigens zwei verschiedene Dinge, die häufig verwechselt werden: Der Nachweis gehört zu dir als Person, die Registrierung zu dir als Betreiber der Drohne. Es empfiehlt sich, das PDF des Nachweises beim Fliegen griffbereit zu haben, etwa auf dem Smartphone.
Kompetenznachweis und Flughafen: kein Freifahrtschein
Der wichtigste Punkt für Planespotter: Der Kompetenznachweis öffnet dir keinen Luftraum am Flughafen. Er berechtigt zu Flügen in A1 und A3 der offenen Kategorie, die geografischen Gebiete aus § 21h LuftVO gelten aber unabhängig davon. Rund um Flughäfen ist der Betrieb in einem Abstand von 1.000 Metern und in Korridoren entlang der Pistenachsen nur in der Kategorie „speziell“ zulässig, in Kontrollzonen brauchst du zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Alle Details dazu stehen im Artikel Drohnen in Flughafennähe.
An großen Verkehrsflughäfen wie München, Frankfurt oder Hamburg erstreckt sich die Kontrollzone weit ins Umland. Die Drohne bleibt dort im Rucksack, die Kamera mit Teleobjektiv kommt raus. Legale Perspektiven für Spotter bieten etwa der Besucherhügel München, die Aussichtsplattform Zeppelinheim oder die Besucherterrasse Hamburg. Welche Regeln am Boden gelten, fasst Ist Planespotting erlaubt? zusammen.
Mit A1/A3 gut machbar
- Landschaftsaufnahmen auf Spotting-Reisen außerhalb von Geozonen
- Flüge mit C1-Drohne in A1 ohne Überflug Unbeteiligter
- Altgeräte bis 25 kg in A3 mit großem Abstand zu Wohngebieten
Nur mit mehr Nachweisen oder Zustimmung
- C2-Drohne nahe an Menschen: Fernpiloten-Zeugnis A2
- Flug in einer Kontrollzone: Freigabe über dipul
- Kleiner Flugplatz: Zustimmung von Luftaufsicht, Flugleitung oder Betreiber
Auch mit Nachweis tabu
- Drohne in der 1.000-Meter-Zone eines Flughafens
- Flüge im Korridor entlang der Pistenachsen
- Startendem oder landendem Verkehr hinterherfliegen
Mit dem Nachweis ins Ausland
Ein großer Vorteil des EU-Systems: Ein Kompetenznachweis mit EASA-Logo, den eine nationale Behörde ausgestellt hat, wird in allen EASA-Mitgliedstaaten für die offene Kategorie anerkannt. Für Spotting-Reisen nach Österreich, in die Schweiz oder nach Südeuropa brauchst du also keinen zweiten Nachweis. Die Zonen und nationalen Zusatzregeln des Reiselandes prüfst du aber jedes Mal neu – mehr dazu in Mit der Drohne in den Urlaub, Drohne fliegen in Österreich und Drohne fliegen in der Schweiz. Wenn die Drohne im Fluggepäck mitreist, hilft der Artikel Drohne im Flugzeug mitnehmen.
Finger weg von Abkürzungen
Die EASA warnt vor Websites, die gefälschte Drohnenzertifikate verkaufen. Mach den Nachweis ausschließlich bei einer Stelle, die auf der Website einer nationalen Luftfahrtbehörde genannt ist – in Deutschland also direkt beim LBA. Ein gekauftes Fake-Zertifikat schützt dich bei einer Kontrolle nicht.
Bist du bereit für den ersten legalen Flug?
- Ich weiß, welche Klasse meine Drohne hat und in welcher Unterkategorie ich fliege.
- Ich habe den EU-Kompetenznachweis A1/A3 bestanden und das PDF griffbereit.
- Ich bin beim LBA als Betreiber registriert und die Nummer klebt an der Drohne.
- Meine Haftpflichtversicherung deckt den Drohnenbetrieb, die Bestätigung habe ich dabei.
- Ich prüfe vor jedem Flug die dipul-Karte auf Geozonen.
- Ich kenne das Ablaufdatum meines Nachweises.
Lerntipps für die Prüfung
Die Prüfung ist machbar, aber kein Selbstläufer. Mit ein paar Kniffen bestehst du sie im ersten Anlauf:
- Material wirklich lesen: Arbeite die Lernmaterialien im Training vollständig durch, statt sofort Übungsaufgaben zu klicken. Viele Fragen drehen sich um Details wie Abstände, Gewichtsgrenzen und Zuständigkeiten.
- Zahlen notieren: Schreib dir die zentralen Werte auf – 120 Meter maximale Flughöhe, 250 Gramm, 900 Gramm, 4 und 25 Kilogramm, 150 Meter Abstand in A3. Wer die Klassen sicher zuordnen kann, hat einen großen Teil schon im Griff.
- Zeit im Blick behalten: 45 Minuten für 40 Fragen ergeben gut eine Minute pro Frage. Beantworte zuerst, was du sicher weißt.
- Ruhig angehen: Weil Wiederholungen erlaubt sind, ist ein Fehlversuch kein Drama. Nutz ihn, um gezielt die Themen nachzuarbeiten, bei denen du unsicher warst.
Auch nach der Prüfung lohnt sich das Wissen. Wer verstanden hat, warum Kontrollzonen und Pistenkorridore existieren, beobachtet den Flugbetrieb am Spot mit anderen Augen. Wie ernst Flughäfen Drohnen nehmen, zeigt der Rückblick auf den Gatwick-Drohnenvorfall 2018.
Deine Bilder vom Spot, deine Sammlung
Poste deine Sichtungen mit Foto, Flugzeugtyp, Kennzeichen, Airline, Flughafen und Spot, sammle sie im Hangar und teile sie mit der Community – vielleicht wird dein Anflugbild Foto der Woche. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der einfachste Einstieg in den legalen Drohnenflug: online beim LBA, 40 Fragen in 45 Minuten, 25 Euro und fünf Jahre gültig. Für C1-Drohnen und alle Flüge in A3 ist er Pflicht, für leichte Mini-Drohnen zumindest eine sinnvolle Grundlage. Registrierung, Versicherung und die Prüfung der Geozonen ersetzt er nicht – und am Flughafen ändert er nichts an den strengen Sperrzonen. Für Spotter heißt das: Nachweis machen, Drohne für Landschaften und Reisen nutzen, und am Zaun weiter auf das Teleobjektiv setzen.
Kurzfazit
Den Drohnenführerschein A1/A3 erledigst du an einem Nachmittag online beim LBA. Er macht dich zum qualifizierten Fernpiloten in der offenen Kategorie – Flughafenzonen bleiben trotzdem tabu, dort zählt weiterhin die Kamera vom legalen Spot aus.
Zusammenfassung
- Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der Basisnachweis für Fernpiloten in der offenen Kategorie und Pflicht für Drohnen der Klasse C1 in A1 sowie für alle Flüge in A3.
- In Deutschland führt das Luftfahrt-Bundesamt Training und Prüfung online durch; nach bestandener Prüfung lädst du das Zertifikat als PDF herunter.
- Der Nachweis gilt fünf Jahre und wird in allen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt. Für die Unterkategorie A2 brauchst du zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis.
- Registrierung als Betreiber, Haftpflichtversicherung und die Prüfung der Geozonen sind eigene Pflichten, die der Kompetenznachweis nicht ersetzt.
Häufige Fragen
Brauche ich für meine Drohne unter 250 Gramm einen Drohnenführerschein?
Für Drohnen der Klasse C0 und für Altgeräte unter 250 Gramm ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 nicht vorgeschrieben. Die EASA empfiehlt das Online-Training aber ausdrücklich auch für leichte Kameradrohnen, weil die Regeln zu Flughöhe, Abständen und Geozonen trotzdem für dich gelten. Bei 25 Euro und einem Nachmittag Aufwand lohnt sich der Nachweis fast immer.
Wie viele Fragen hat die Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3?
Die Online-Prüfung des LBA besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen. Du hast 45 Minuten Zeit und bestehst, wenn du mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortest. Zugelassen wirst du erst, wenn du im vorgeschalteten Training mindestens 75 Prozent der Übungsaufgaben richtig gelöst hast.
Was kostet der EU-Kompetenznachweis A1/A3 beim LBA?
Das LBA nennt für die Online-Prüfung und die Ausstellung des Nachweises eine Gebühr von 25 Euro, die per Kostenbescheid festgesetzt wird. Bestehst du nicht auf Anhieb, kannst du die Prüfung beliebig oft wiederholen. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist ein eigenes Verfahren mit eigener Gebühr.
Wie lange ist der Drohnenführerschein A1/A3 gültig?
Fünf Jahre. Die Verlängerung erledigst du über dein Nutzerkonto beim LBA. Das Amt empfiehlt, sie anzustoßen, wenn der Nachweis noch weniger als zwölf Monate gilt. Die neue Laufzeit beginnt am Tag der Verlängerung, eine Restgültigkeit wird nicht angerechnet. Auch für die Verlängerung fallen wieder Gebühren an.
Ab welchem Alter darf ich den Kompetenznachweis machen und Drohne fliegen?
In Deutschland liegt das Mindestalter für Fernpiloten bei 16 Jahren. Wer jünger ist, darf nur unter direkter Aufsicht einer Person fliegen, die selbst alle Voraussetzungen erfüllt – sie trägt dann die Verantwortung für den Flug. Ausnahmen gelten für Spielzeugdrohnen und selbst gebaute Drohnen unter 250 Gramm.
Gilt der deutsche Kompetenznachweis auch im Ausland?
Ja, in allen EASA-Mitgliedstaaten. Ein von einer nationalen Behörde ausgestellter Nachweis mit EASA-Logo wird dort für die offene Kategorie anerkannt. Die Geozonen und nationalen Zusatzregeln des Reiselandes musst du trotzdem vor jedem Flug prüfen.
Darf ich mit dem Kompetenznachweis am Flughafen fliegen?
Nein. Der Nachweis berechtigt zu Flügen in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie, hebt aber keine geografischen Gebiete auf. Um Flughäfen, in den Korridoren entlang der Pistenachsen und in Kontrollzonen gelten in Deutschland die Beschränkungen aus § 21h LuftVO unabhängig davon, welchen Nachweis du besitzt.
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