Das Wichtigste in Kürze
- Registriert wird der Betreiber, nicht die Drohne: Du meldest dich einmal beim Luftfahrt-Bundesamt an und bekommst eine e-ID, die für alle deine Drohnen gilt.
- Die Pflicht greift schnell: Ab 250 Gramm Startmasse immer – und darunter auch, sobald eine Kamera oder ein anderer Sensor für personenbezogene Daten verbaut ist und das Gerät kein Spielzeug ist.
- Überschaubare Kosten: Für Privatpersonen verlangt das LBA einmalig 20 Euro, für Unternehmen und Vereine 50 Euro.
- Ohne Versicherung keine Registrierung: Versicherer und Policennummer der Drohnen-Haftpflicht gehören zu den Pflichtangaben.
- Nur der öffentliche Teil kommt auf die Drohne: Die e-ID besteht aus der Kennung und einer geheimen PIN hinter dem Bindestrich. Aufgeklebt wird nur die Kennung.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Drohne registrieren: die kurze Antwort
- 2.Die rechtliche Grundlage in zwei Sätzen
- 3.Wer muss sich registrieren – und wer nicht?
- 4.Was du für die Registrierung brauchst
- 5.Der Ablauf Schritt für Schritt
- 6.So ist die e-ID aufgebaut
- 7.e-ID an der Drohne anbringen
- 8.Nach der Registrierung: Daten aktuell halten
- 9.Typische Fehler bei der Registrierung
- 10.Was die e-ID nicht erlaubt: Flüge am Flughafen
- 11.Fazit
Neue Drohne ausgepackt, Akkus geladen, und eigentlich willst du nur noch ein paar Luftaufnahmen vom Feldrand hinter dem Flugplatz machen. Bevor das erste Mal ein Propeller dreht, steht in Deutschland aber ein Schritt an, den viele übersehen: die Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dieser Guide zeigt dir, wann du dich registrieren musst, welche Daten du brauchst, was es kostet und wie die e-ID richtig an die Drohne kommt. Und weil wir hier Planespotter sind: Am Ende geht es auch darum, was die Registrierung nicht erlaubt – nämlich Flüge in Flughafennähe.
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Drohne registrieren: die kurze Antwort
Du registrierst dich als Betreiber online beim Luftfahrt-Bundesamt, zahlst als Privatperson einmalig 20 Euro und bekommst eine elektronische Registrierungsnummer, die e-ID. Den öffentlichen Teil dieser Nummer bringst du an jeder Drohne an, die du betreibst. Pflicht ist das ab 250 Gramm Startmasse und auch darunter, sobald eine Kamera an Bord ist und das Gerät kein Spielzeug ist. Für dein Hobby heißt das: Fast jede Kameradrohne, die du im Elektronikmarkt kaufen kannst, fällt darunter.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Rollen. Der Betreiber ist die Person oder Organisation, der die Drohne gehört oder die sie gemietet hat und die für ihren Einsatz verantwortlich ist. Der Fernpilot ist die Person, die die Drohne tatsächlich steuert. Fliegst du deine eigene Drohne in der Freizeit, bist du beides. Die Betreiberregistrierung gehört zur ersten Rolle, der EU-Kompetenznachweis A1/A3 zur zweiten.
Die rechtliche Grundlage in zwei Sätzen
Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in der EU einheitliche Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge. Kern ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die unter anderem festlegt, dass sich Drohnenbetreiber in dem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie ihren Wohnsitz haben – bei Organisationen ist es der Hauptgeschäftssitz.
In Deutschland ist dafür das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zuständig. Die nationale Umsetzung steckt im Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Gebühren regelt die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung. Die Registrierungsnummer, die du hier bekommst, gilt nach den Regeln der europäischen Flugsicherheitsagentur EASA in allen EASA-Mitgliedstaaten. Eine doppelte Registrierung in mehreren Ländern ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Wer muss sich registrieren – und wer nicht?
Die Regel klingt einfach, hat aber eine Ausnahme, die regelmäßig für Verwirrung sorgt. Die Tabelle fasst die Fälle zusammen:
| Deine Drohne | Registrierung nötig? | Begründung |
|---|---|---|
| 250 Gramm oder schwerer | ja | Pflicht unabhängig von der Ausstattung |
| unter 250 Gramm mit Kamera | ja | Sensor kann personenbezogene Daten erfassen |
| unter 250 Gramm mit Kamera, als Spielzeug zugelassen | nein | Spielzeug nach Richtlinie 2009/48/EG ist ausgenommen |
| unter 250 Gramm ohne Kamera oder vergleichbaren Sensor | nein | kein Gewichts- und kein Datenschutzkriterium erfüllt |
| Betrieb in der speziellen Kategorie | ja | gilt unabhängig vom Gewicht |
Der Knackpunkt sind die Leichtgewichte. Viele Hersteller werben mit „unter 250 Gramm“, und daraus wird gern „registrierungsfrei“ gemacht. Das stimmt nicht: Hat die Mini-Drohne eine Kamera und ist kein ausgewiesenes Spielzeug, brauchst du die e-ID trotzdem. Was für die kleinen Modelle sonst noch gilt, erklärt der Artikel Drohnen unter 250 Gramm. Ob deine Drohne eine Klassenkennzeichnung trägt und was sie bedeutet, findest du unter Drohnen-Klassen C0 bis C6.
Spielzeug ist nicht gleich „klein“
Ob eine Drohne als Spielzeug gilt, entscheidet nicht dein Bauchgefühl, sondern die Konformität mit der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Steht davon nichts in den Unterlagen, behandle das Gerät wie eine normale Kameradrohne und registriere dich.
Sonderfall Modellflugverein
Bist du Mitglied in einem Luftsportverband wie dem DMFV oder dem MFSD, übernimmt laut LBA der Verband die Registrierung für dich in der Betreiberdatenbank. Für die Pflege deiner Daten bist du aber selbst verantwortlich. Mehr zum Fliegen im Vereinsrahmen steht in Modellflug im Verein.
Was du für die Registrierung brauchst
Ohne die folgenden Angaben lässt sich die Registrierung im LBA-Portal nicht abschließen. Leg sie dir am besten vorher bereit.
Als Privatperson (natürliche Person):
- vollständiger Name, genau wie im Ausweis, und Geburtsdatum
- Scan eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses als PNG oder JPG, auf dem Name, Geburtsdatum und Gültigkeit lesbar sind
- Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
Als Firma oder Verein (juristische Person):
- vollständiger Name, wie er etwa im Handels- oder Vereinsregister steht
- Nachweis über die Existenz der Organisation, zum Beispiel ein Registerauszug, als PDF oder Bilddatei
- Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Versicherer und Policennummer
Pro Person gibt es genau eine e-ID. Das Mindestalter für die Betreiberregistrierung liegt in Deutschland laut LBA bei 16 Jahren.
Erst die Versicherung, dann die Registrierung
Die Haftpflichtversicherung für den Drohnenbetrieb ist in Deutschland nach § 43 LuftVG Pflicht – unabhängig vom Gewicht. Prüfe, ob deine private Haftpflicht Drohnen ausdrücklich einschließt; das ist nicht bei jeder Police selbstverständlich. Den Versicherungsnachweis solltest du beim Fliegen dabeihaben. Welche Policen es gibt und worauf du achten solltest, erklärt der Guide Drohnenversicherung: Pflicht und Auswahl.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Die Registrierung läuft komplett online. Der Weg dorthin führt über den Drohnenbereich auf der Website des Luftfahrt-Bundesamts, von dort verlinkt das LBA auf sein Registrierungsportal.
1. Versicherung abschließen
Ohne Versicherer und Policennummer kommst du im Formular nicht weiter. Kläre deshalb zuerst, ob du eine eigene Drohnen-Haftpflicht brauchst.
2. Ausweis scannen
Fotografiere oder scanne Personalausweis oder Pass so, dass Name, Geburtsdatum und Ablaufdatum gut lesbar sind. Erlaubt sind PNG und JPG.
3. Konto im LBA-Portal anlegen
Wähle die Betreiberregistrierung, gib deine Daten genau so ein, wie sie im Ausweis stehen, und lade den Scan hoch.
4. Gebühr bezahlen
Für Privatpersonen fallen 20 Euro an, für juristische Personen 50 Euro. Den Kostenbescheid findest du nach dem Login in deinem Nutzerkonto.
5. e-ID abwarten
Die Bearbeitung kann laut LBA bis zu 14 Werktage dauern. Danach erhältst du deine elektronische Registrierungsnummer.
6. Nummer anbringen und hinterlegen
Bring den öffentlichen Teil der e-ID an jeder deiner Drohnen an. Hat eine Drohne eine Fernidentifizierung, trägst du die Nummer zusätzlich in der App oder Software des Herstellers ein.
Planst du den ersten Flug für ein bestimmtes Wochenende, fang mit genug Vorlauf an. Dasselbe gilt, wenn du parallel den Kompetenznachweis A1/A3 machen willst: Der läuft über dasselbe LBA-Nutzerkonto, ist aber ein eigener Vorgang mit eigener Gebühr von 25 Euro.
So ist die e-ID aufgebaut
Die e-ID besteht aus zwei Teilen, die durch einen Bindestrich getrennt sind. Das LBA nennt als Beispiel das Muster DEU87astrdge12kc-xyz:
- Vor dem Bindestrich steht die eigentliche Betreiberkennung: der Ländercode DEU, gefolgt von einer Zeichenfolge aus Buchstaben und Ziffern. Dieser Teil ist öffentlich und kommt auf die Drohne.
- Hinter dem Bindestrich folgt eine kurze PIN. Sie bleibt geheim und wird nur gebraucht, wenn du die Nummer in ein Fernidentifizierungssystem einträgst. Auf die Drohne gehört sie nie.
Verwechsle die e-ID nicht mit der Nummer auf deinem Kompetenznachweis. Diese Fernpiloten-ID kennzeichnet dich als Person, die fliegen darf. Die e-ID dagegen kennzeichnet dich als den, der für die Drohne verantwortlich ist.
e-ID an der Drohne anbringen
Hier kursieren noch viele veraltete Tipps. Der aktuelle Stand laut LBA:
- Körperlich anbringen: Die Nummer muss physisch an der Drohne sein – auch dann, wenn du sie schon in die Fernidentifizierung eingegeben hast.
- An einem geeigneten Platz: Eine Mindestgröße schreibt das LBA nicht vor. Die Nummer muss aber lesbar sein. Das Batteriefach ist nur für Modelle bestehender Luftfahrzeuge vorgesehen, also etwa für einen maßstabsgetreuen Modell-Airliner. Bei einer normalen Drohne gehört die Kennung außen an den Rumpf.
- QR-Code erlaubt: Statt Klartext darfst du einen QR-Code verwenden, solange er sich ohne Schwierigkeiten auslesen lässt.
- Feuerfest ist kein Muss mehr: Eine feuerfeste Kennzeichnung ist nicht mehr vorgeschrieben. Ein haltbarer, wetterfester Aufkleber reicht in der Praxis.
- Ohne PIN: Nur der Teil vor dem Bindestrich.
Bewährt haben sich bedruckte Folienaufkleber oder Gravurplaketten in kleiner, aber gut lesbarer Schrift. Klebe die Nummer an eine Stelle, die beim Transport nicht ständig scheuert, und kontrolliere sie nach jeder Saison.
e-ID in die Fernidentifizierung eintragen
Drohnen mit Klassenkennzeichnung über 250 Gramm müssen eine Funktion zur direkten Fernidentifizierung haben – Ausnahmen gelten laut LBA für die Klasse C4 und für privat gebaute Drohnen. Diese Funktion sendet während des Flugs unter anderem deine Betreiberkennung. In der Hersteller-App gibst du dafür die vollständige e-ID ein, also mit PIN. Ausgesendet wird anschließend nur die Kennung ohne PIN. Wie das System technisch funktioniert, erklärt der Artikel Remote ID bei Drohnen.
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Nach der Registrierung: Daten aktuell halten
Mit der e-ID ist die Sache nicht für immer erledigt. Nach § 66a LuftVG musst du Änderungen unverzüglich im LBA-Nutzerkonto melden. Dazu gehören:
- ein Umzug und damit eine neue Anschrift
- eine neue E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
- eine Namensänderung
- ein Wechsel der Versicherung oder eine neue Policennummer
Ein Ablaufdatum für die e-ID nennt das LBA nicht, die Gebühr ist laut LBA einmalig. Fliegst du eine Weile nicht, kannst du deinen Status im Nutzerkonto auf „inaktiv“ setzen und später wieder aktivieren. Willst du die Registrierung endgültig loswerden, beantragst du die Löschung per Formular. Ist sie nach Ablauf der Archivierungsfrist gelöscht, lässt sie sich nicht zurückholen – eine spätere Neuregistrierung kostet erneut Gebühren.
Umzug ins Ausland
Ziehst du in ein anderes EU-Land, löschst du laut LBA die deutsche Registrierung und meldest dich im neuen Wohnsitzstaat neu an. Ziehst du in ein Land außerhalb der EU, kannst du die deutsche Registrierung behalten. Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz behandelt das LBA dabei wie EU-Staaten – ein Umzug dorthin bedeutet also ebenfalls eine Neuregistrierung. Für Urlaubsflüge brauchst du dagegen keine zusätzliche Registrierung, weil die Nummer in allen EASA-Staaten gilt. Was du vor einem Flug im Ausland trotzdem prüfen solltest, steht in Mit der Drohne in den Urlaub. Für Nachbarländer mit eigenen Zonensystemen lohnen die Guides zu Österreich und zur Schweiz.
Typische Fehler bei der Registrierung
- „Unter 250 Gramm, also nichts zu tun.“ Mit Kamera und ohne Spielzeug-Status ist das falsch.
- Registrierung pro Drohne. Du brauchst nur eine e-ID für alle Geräte. Eine zweite Registrierung verursacht nur Kosten und Chaos.
- PIN auf dem Aufkleber. Die PIN gehört nie auf die Drohne und nicht in Foren oder Social-Media-Posts.
- Versicherung vergessen. Läuft die Police aus oder wechselst du den Anbieter, musst du die neuen Daten nachtragen.
- Registrierung mit Fluggenehmigung verwechseln. Die e-ID sagt nur, wer verantwortlich ist. Wo du fliegen darfst, regeln die geografischen Gebiete.
Den letzten Punkt solltest du als Planespotter besonders ernst nehmen.
Was die e-ID nicht erlaubt: Flüge am Flughafen
Eine registrierte Drohne ist keine Drohne mit Sonderrechten. Rund um Flughäfen gilt in Deutschland nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung ein Abstand von 1.000 Metern zur Flughafenbegrenzung, dazu Korridore entlang der verlängerten Pistenachsen. In der offenen Kategorie, in der private Piloten unterwegs sind, ist der Betrieb dort nicht zulässig. In Kontrollzonen brauchst du zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Alle Details stehen im Guide Drohnen in Flughafennähe, und die verbindlichen Zonen zeigt dir die Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt – erklärt in Geozonen und die dipul-Karte.
Die Fernidentifizierung macht deine Drohne außerdem für Behörden und Flughafenbetreiber sichtbar. Wie Flughäfen Drohnen erkennen und abwehren, beschreibt Drohnendetektion an Flughäfen. Welche Folgen Sichtungen für den Flugbetrieb haben, zeigt Drohnensichtungen an Flughäfen – ein bekanntes Beispiel ist der Gatwick-Vorfall von 2018.
Für Flugzeugbilder brauchst du die Drohne ohnehin nicht. Ein Teleobjektiv von einem öffentlichen Spot bringt dich näher an Kennzeichen und Lackierung als jede Drohne, die du legal fliegen dürftest. Wo das am Zaun erlaubt ist, steht in Ist Planespotting erlaubt?, und welche Ausrüstung sich lohnt, zeigt die Ausrüstungs-Checkliste. Für Bewegtbilder hilft Planespotting-Videos drehen.
Ist deine Drohne startklar registriert?
- Ich habe geprüft, ob meine Drohne registrierungspflichtig ist (Gewicht, Kamera, Spielzeug-Status).
- Ich habe eine Haftpflichtversicherung, die Drohnen ausdrücklich abdeckt.
- Ich bin beim LBA als Betreiber registriert und habe meine e-ID erhalten.
- Die Kennung ohne PIN klebt lesbar an jeder meiner Drohnen.
- Bei Drohnen mit Fernidentifizierung ist die e-ID in der Hersteller-App hinterlegt.
- Ich habe den passenden Kompetenznachweis als Fernpilot.
- Ich prüfe vor jedem Flug die Geozonen auf der dipul-Karte.
Deine Sammlung wächst mit jedem Spotting-Tag
Im Hangar sammelst du alle gesichteten Flugzeuge, setzt Wunschkandidaten auf die Wunschliste und lässt dich per Sichtungs-Alarm benachrichtigen, wenn sie im Anflug sind. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Die Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist schnell erledigt: Versicherung klären, Ausweis scannen, im LBA-Portal registrieren, 20 Euro zahlen und auf die e-ID warten. Danach klebst du die Kennung ohne PIN an jede deiner Drohnen und trägst sie bei Geräten mit Fernidentifizierung in die Hersteller-App ein. Die Pflicht greift früher, als viele denken – auch bei Mini-Drohnen mit Kamera. Und so wichtig die Registrierung ist, sie bleibt eine Formalie: Wo du fliegen darfst, entscheiden die Geozonen, und am Flughafen ist die Antwort für Hobbypiloten fast immer nein.
Kurzfazit
Registrier dich einmal als Betreiber, bring die Kennung ohne PIN an allen Drohnen an und halte Versicherung und Kontaktdaten im LBA-Konto aktuell. Die e-ID macht dich identifizierbar, aber sie erlaubt keinen einzigen Meter mehr Flug in Flughafennähe – Flugzeuge fotografierst du am besten vom Boden aus.
Zusammenfassung
- Grundlage ist die EU-Durchführungsverordnung 2019/947: Betreiber registrieren sich in ihrem Wohnsitzstaat, die Nummer gilt dann in allen EASA-Mitgliedstaaten.
- In Deutschland läuft die Registrierung online über das Portal des Luftfahrt-Bundesamts. Du brauchst einen Ausweis-Scan, Kontaktdaten und die Versicherungsdaten; die Bearbeitung kann bis zu 14 Werktage dauern.
- Die e-ID muss körperlich an jeder Drohne angebracht sein und bei Drohnen mit Fernidentifizierung zusätzlich im System hinterlegt werden – dort ebenfalls ohne PIN.
- Die Betreiberregistrierung ersetzt keinen Kompetenznachweis und erlaubt keine Flüge in Flughafennähe. Sie ist die Eintrittskarte, nicht die Fluggenehmigung.
Häufige Fragen
Muss ich meine Drohne in Deutschland registrieren?
Ja, wenn deine Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt. Unter 250 Gramm besteht die Pflicht ebenfalls, sobald eine Kamera oder ein anderer Sensor verbaut ist, der personenbezogene Daten erfassen kann – es sei denn, das Gerät ist ein Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Registrieren musst du dich dabei als Betreiber, nicht jede einzelne Drohne.
Was kostet die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt?
Für natürliche Personen 20 Euro, für juristische Personen wie Firmen oder Vereine 50 Euro. Laut LBA ist die Gebühr einmalig. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kostet separat 25 Euro.
Wie lange dauert es, bis ich meine e-ID habe?
Das Luftfahrt-Bundesamt gibt an, dass die Bearbeitung bis zu 14 Werktage dauern kann. Plane die Registrierung also nicht für den Abend vor dem Urlaub, sondern mit ein paar Wochen Vorlauf.
Wie sieht die e-ID aus und welcher Teil kommt auf die Drohne?
Die e-ID beginnt mit dem Ländercode DEU, gefolgt von einer Zeichenfolge aus Buchstaben und Ziffern. Hinter einem Bindestrich steht eine kurze geheime PIN. Auf die Drohne kommt nur der Teil vor dem Bindestrich. Die PIN brauchst du lediglich, wenn du die Nummer in ein Fernidentifizierungssystem eingibst – sie bleibt geheim.
Wo muss ich die e-ID an der Drohne anbringen?
Die Nummer muss körperlich an der Drohne angebracht und lesbar sein. Das LBA verlangt einen geeigneten Platz, nennt aber keine Mindestgröße. Das Batteriefach ist nur für Modelle bestehender Luftfahrzeuge vorgesehen, bei normalen Drohnen gehört die Nummer an den Rumpf. Ein QR-Code ist zulässig, wenn er sich problemlos auslesen lässt. Eine feuerfeste Kennzeichnung ist nicht mehr vorgeschrieben.
Brauche ich für jede Drohne eine eigene Registrierung?
Nein. Die e-ID kennzeichnet dich als Betreiber und gilt für alle Drohnen, die du betreibst. Kaufst du eine neue Drohne, klebst du dieselbe Nummer darauf.
Ist die e-ID dasselbe wie der Drohnenführerschein?
Nein. Die e-ID gehört zum Betreiber, also zu der Person oder Organisation, die für die Drohne verantwortlich ist. Der Kompetenznachweis A1/A3 oder das Fernpiloten-Zeugnis A2 gehört zum Fernpiloten und trägt eine eigene Nummer. Wer privat seine eigene Drohne fliegt, ist meist beides und braucht dann beides.
Gilt meine deutsche Registrierung auch im EU-Ausland?
Ja. Nach den EASA-Regeln gilt die Registrierungsnummer in allen EASA-Mitgliedstaaten, und du darfst dich nicht doppelt registrieren. Ziehst du in ein anderes EU-Land, musst du dich laut LBA dort neu registrieren. Die Länderregeln zu geografischen Zonen gelten unabhängig davon.
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