Der Gatwick-Drohnenvorfall 2018: Ablauf, Folgen und offene Fragen

Kurz vor Weihnachten 2018 stand am zweitgrößten Flughafen Großbritanniens tagelang fast alles still – wegen gemeldeter Drohnen, die nie gefunden wurden. Ein Rückblick auf Chronologie, Ermittlungen, Gesetzesfolgen und die Zweifel, die bis heute bleiben.

Planetrack RedaktionVeröffentlicht: 15. Oktober 202612 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Tage Ausnahmezustand: Ab dem Abend des 19. Dezember 2018 war die einzige aktive Piste von Gatwick wegen gemeldeter Drohnen immer wieder gesperrt. Erst am Morgen des 21. Dezember lief der Betrieb wieder an, zunächst eingeschränkt.
  • Enorme Auswirkungen: Rund 1.000 Flüge fielen aus oder wurden umgeleitet, etwa 140.000 Reisende waren betroffen – mitten im Weihnachtsreiseverkehr.
  • Kein Täter, kein Beweisfoto: Ein festgenommenes Paar aus der Nachbarschaft war unschuldig und erhielt später eine Entschädigung. Die Ermittlungen wurden 2019 ohne Ergebnis eingestellt.
  • Weitreichende Folgen: Großbritannien weitete die Schutzzonen um Flughäfen aus, führte eine Registrierungspflicht für Drohnen ein, und große Flughäfen investierten in Drohnendetektion.
  • Offene Fragen: Bis heute gibt es kein veröffentlichtes Bild der angeblichen Drohne. Ob es ein gezielter Angriff, eine Kette von Fehlwahrnehmungen oder eine Mischung aus beidem war, ist ungeklärt.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1.Der Vorfall in Kürze
  2. 2.Warum ausgerechnet Gatwick so verwundbar war
  3. 3.Chronologie: drei Tage im Ausnahmezustand
  4. 4.Die Suche nach Drohne und Pilot
  5. 5.Gab es die Drohne überhaupt?
  6. 6.Die Ermittlungen: großer Aufwand, kein Ergebnis
  7. 7.Was sich nach Gatwick geändert hat
  8. 8.Was der Fall für Planespotter bedeutet
  9. 9.Die offenen Fragen
  10. 10.Fazit

Es ist der Abend des 19. Dezember 2018, eine Woche vor Weihnachten. Am Flughafen London-Gatwick rollen die letzten Maschinen des Tages, als ein Sicherheitsmitarbeiter zwei Drohnen am Zaun meldet. Minuten später ist die Piste dicht. Was folgt, ist eine der größten Störungen des europäischen Luftverkehrs durch Drohnen überhaupt: drei Tage Chaos, Zehntausende gestrandete Reisende, Soldaten am Flughafen – und am Ende keine Drohne, kein Täter, kein einziges veröffentlichtes Foto. Dieser Rückblick ordnet den Gatwick-Drohnenvorfall ein: wie er ablief, was er verändert hat und welche Fragen bis heute offen sind.

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Der Vorfall in Kürze

Zwischen dem Abend des 19. und dem Morgen des 21. Dezember 2018 war der Flugbetrieb am Flughafen London-Gatwick wegen gemeldeter Drohnensichtungen weitgehend eingestellt. Rund 1.000 Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet, etwa 140.000 Passagiere waren betroffen. Polizei und Militär suchten tagelang nach dem Fluggerät und seinem Piloten. Ein festgenommenes Paar erwies sich als unschuldig, die Ermittlungen wurden im September 2019 ohne Ergebnis eingestellt. Bis heute ist nicht abschließend geklärt, ob tatsächlich eine Drohne über dem Flughafen flog.

~1.000gestrichene oder umgeleitete Flüge
~140.000betroffene Passagiere
0veröffentlichte Fotos oder Videos der Drohne

Warum ausgerechnet Gatwick so verwundbar war

Gatwick ist nach Heathrow der zweitgrößte Flughafen Großbritanniens und eine wichtige Basis für Linien-, Low-Cost- und Ferienflüge, unter anderem von easyJet, British Airways und TUI Airways. Die Besonderheit: Der Flughafen arbeitet im Regelbetrieb mit nur einer aktiven Start- und Landebahn. Eine parallel liegende Bahn dient vor allem als Rollweg und Reserve. Wird die Hauptpiste gesperrt, steht der Flughafen praktisch still – es gibt keine zweite Bahn, auf die man ausweichen könnte.

Genau das machte die Drohnenmeldungen so folgenreich. Eine Sichtung im Pistenumfeld bedeutet nach den Sicherheitsregeln: Starts und Landungen werden unterbrochen, bis die Gefahr ausgeschlossen ist. An einem Flughafen mit mehreren Bahnen lässt sich manchmal ein Teil des Verkehrs verlagern. In Gatwick heißt Sperrung: alles steht. Wie solche Unterbrechungen grundsätzlich ablaufen, erklärt der Artikel Drohnensichtungen an Flughäfen.

Chronologie: drei Tage im Ausnahmezustand

Mittwoch, 19. Dezember 2018

Kurz nach 21 Uhr meldet ein Sicherheitsmitarbeiter zwei Drohnen am Flughafengelände. Gatwick sperrt umgehend die Piste und stellt alle Flüge ein. Innerhalb kurzer Zeit gehen weitere Meldungen ein, darunter auch von Polizeibeamten. Anfliegende Maschinen werden zu anderen Flughäfen in Großbritannien und auf dem Kontinent umgeleitet, abflugbereite Jets bleiben am Boden. Bis Mitternacht sind bereits Dutzende Flüge gestrichen.

Donnerstag, 20. Dezember 2018

In der Nacht und am folgenden Tag reißen die Meldungen nicht ab. Mehrfach bereitet der Flughafen die Wiederöffnung vor, jedes Mal kommt eine neue Sichtung dazwischen. Tausende Passagiere verbringen die Nacht im Terminal. Die Polizei geht inzwischen davon aus, dass jemand den Betrieb gezielt stören will; Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gibt es nach offiziellen Angaben nicht. Im Laufe des Tages fordert die Polizei von Sussex militärische Unterstützung an, Beamte weiterer Polizeibehörden kommen hinzu.

Freitag, 21. Dezember 2018

Am frühen Morgen öffnet Gatwick wieder, zunächst mit eingeschränkter Kapazität. Militärische Technik zur Drohnenerkennung ist inzwischen vor Ort. Am Abend wird die Piste nach einer erneuten Verdachtsmeldung noch einmal für knapp eine Stunde gesperrt. Am selben Tag nimmt die Polizei ein Paar aus dem nahe gelegenen Crawley fest.

Die Tage danach

Auch am 22. Dezember kommt es noch zu Verspätungen, weil Flugzeuge und Crews nach den Umleitungen an den falschen Orten stehen. Am 23. Dezember wird das Paar nach rund 36 Stunden ohne Anklage freigelassen und als Verdächtige ausgeschlossen. Der Flughafen setzt eine Belohnung für Hinweise aus. Anfang Januar 2019 zieht das Militär wieder ab, nachdem Gatwick eigene Abwehrtechnik beschafft hat.

Zeitpunkt Ereignis
19.12.2018, kurz nach 21 Uhr erste Meldung, Piste gesperrt, Flüge umgeleitet
20.12.2018 mehrere gescheiterte Öffnungsversuche, Militär angefordert
21.12.2018, früher Morgen Wiederöffnung mit eingeschränkter Kapazität
21.12.2018, Abend kurze erneute Sperrung nach Verdachtsmeldung, Festnahme eines Paares
23.12.2018 Freilassung ohne Anklage
Anfang Januar 2019 Abzug des Militärs, Gatwick setzt eigene Abwehrtechnik ein
September 2019 Polizei stellt Ermittlungen mangels neuer Hinweise ein
2020 Entschädigung für das zu Unrecht festgenommene Paar

Die Suche nach Drohne und Pilot

Die Lage war für die Behörden neu. Eine Drohne zu orten, ist schwierig: Kleine Fluggeräte sind auf dem Radar eines Flughafens kaum von Vögeln zu unterscheiden, und der Pilot kann sich in einem großen Umkreis aufhalten. Die Polizei ging davon aus, dass der Verantwortliche sich in einem Radius von mehreren Kilometern um den Flughafen befand – ein Gebiet mit Dörfern, Straßen, Wäldern und Feldern.

Hinzu kam ein rechtliches und praktisches Problem: Eine Drohne einfach abzuschießen, kommt in der Nähe eines Flughafens und bewohnter Gebiete kaum in Frage, weil herabfallende Teile oder Fehlschüsse selbst eine Gefahr darstellen. Störsender wiederum können Funkverbindungen im Umfeld beeinträchtigen, auf die ein Flughafen angewiesen ist. Welche Methoden zur Erkennung und Abwehr heute im Einsatz sind und wo ihre Grenzen liegen, beschreibt der Artikel Drohnendetektion und -abwehr an Flughäfen.

Später äußerte die Polizei die Vermutung, der Verantwortliche habe die Abläufe am Flughafen gekannt und die Piste im Blick gehabt. Belege, die diese Annahme für die Öffentlichkeit nachvollziehbar gemacht hätten, wurden nicht vorgelegt.

Die Festnahme und ihre Folgen

Das am 21. Dezember festgenommene Paar stand zwei Tage lang im Zentrum der Berichterstattung, Namen und Fotos gingen durch die Medien. Beide wurden ohne Anklage entlassen und ausdrücklich als Verdächtige ausgeschlossen. 2020 einigte sich die Polizei von Sussex mit ihnen außergerichtlich auf eine Entschädigung. Der Fall gilt seitdem als Lehrstück dafür, wie schnell Unbeteiligte bei einem öffentlichkeitswirksamen Vorfall unter Verdacht geraten können.

Gab es die Drohne überhaupt?

Diese Frage begleitet den Fall von Anfang an. Für die Drohnen-These sprechen die zahlreichen Zeugenaussagen. Nach Angaben der Polizei gingen über die Tage rund 170 Meldungen ein, ein großer Teil davon wurde als glaubwürdig eingestuft. Unter den Zeugen waren auch Polizeibeamte und Flughafenpersonal. Die Polizeiführung betonte mehrfach, man sei überzeugt, dass tatsächlich eine Drohne eingesetzt worden sei.

Gegen eine eindeutige Klärung sprechen mehrere Punkte:

  • Kein Bildmaterial: An einem der am stärksten überwachten Orte des Landes, in Zeiten allgegenwärtiger Smartphone-Kameras, wurde nie ein Foto oder Video der Drohne veröffentlicht.
  • Widersprüchliche Aussagen: Kurz nach der Freilassung des Paares räumte ein leitender Ermittler öffentlich ein, es sei möglich, dass gar keine Drohne im Spiel gewesen sei. Die Polizei stellte das kurz darauf wieder richtig und verwies auf die Zeugenaussagen.
  • Ein gefundenes Wrack ohne Bezug: Eine beschädigte Drohne, die in der Nähe des Flughafens gefunden und untersucht wurde, ließ sich nie als Tatwerkzeug belegen.
  • Spätere Auskünfte: 2024 wurde über eine Informationsfreiheitsanfrage bekannt, dass der britische Polizeihubschrauberdienst, der während der Tage über Gatwick im Einsatz war, für den fraglichen Zeitraum keine Drohnensichtung verzeichnet hatte.

Journalistische Recherchen, etwa eine ausführliche Reportage im Guardian Ende 2020, beschäftigten sich mit der Möglichkeit, dass sich Fehlwahrnehmungen gegenseitig verstärkt haben könnten. Nachts, unter Anspannung und mit dem Wissen, dass eine Drohne gesucht wird, können Lichter entfernter Flugzeuge, Vögel oder andere Objekte leicht falsch gedeutet werden.

Polizei und Flughafen haben ihre Einschätzung, dass es sich um eine gezielte Störung handelte, nie öffentlich zurückgenommen. Einen abschließenden Beweis für die eine oder andere Version gibt es nicht.

Für eine echte Drohne spricht

  • viele unabhängige Meldungen über mehrere Tage
  • Zeugen mit Erfahrung, darunter Polizeibeamte und Flughafenpersonal
  • die Polizei hielt durchgehend an einem gezielten Angriff fest

Zweifel nähren

  • kein einziges veröffentlichtes Foto oder Video
  • keine Drohnensichtung in den Einsatzprotokollen des Polizeihubschraubers
  • widersprüchliche Äußerungen der Ermittler in den ersten Tagen
  • kein Täter, keine Anklage, kein Fund trotz großem Aufwand

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Die Ermittlungen: großer Aufwand, kein Ergebnis

Die Polizei von Sussex führte die Ermittlungen gemeinsam mit weiteren Behörden. Sie befragte Zeugen, wertete Hinweise aus der Bevölkerung aus und prüfte zahlreiche Personen. Die Ermittlungen kosteten nach Medienberichten einen hohen sechsstelligen Pfundbetrag. Im September 2019 erklärte die Polizei, sie werde das Verfahren ohne neue Erkenntnisse nicht weiterverfolgen. Seitdem gilt der Fall als ungelöst.

Bemerkenswert ist, dass es bereits vor 2018 Zwischenfälle gegeben hatte: Im Sommer 2017 war der Betrieb in Gatwick schon einmal wegen einer Drohne kurz unterbrochen worden. Damals blieb das ohne größere öffentliche Wirkung. Und auch nach dem Dezember 2018 kam es zu weiteren Verdachtsfällen: Im April 2019 wurde der Betrieb in Gatwick nach einer unbestätigten Meldung erneut kurzzeitig unterbrochen, einige Flüge wurden umgeleitet. Wenige Wochen nach dem Gatwick-Vorfall musste auch der Flughafen London-Heathrow Abflüge wegen einer gemeldeten Drohne für kurze Zeit stoppen.

Was sich nach Gatwick geändert hat

Der Vorfall wirkte wie ein Weckruf für Behörden und Flughäfen in ganz Europa. In Großbritannien folgten mehrere Schritte:

  • Größere Schutzzonen: Schon im Sommer 2018 hatte Großbritannien Drohnenflüge im Umkreis von einem Kilometer um Flugplatzgrenzen und über 400 Fuß Höhe verboten. Nach Gatwick kündigte das Verkehrsministerium im Februar 2019 an, die Schutzzonen deutlich auszuweiten, sodass sie nun auch Korridore von mehreren Kilometern über die Pistenenden hinaus abdecken – genau dort, wo Flugzeuge niedrig an- und abfliegen.
  • Registrierungspflicht: Ende 2019 führte die britische Luftfahrtbehörde CAA eine Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber ein, dazu einen Online-Theorietest für Piloten.
  • Mehr Polizeibefugnisse: Ein 2021 verabschiedetes Gesetz (Air Traffic Management and Unmanned Aircraft Act) gab der Polizei zusätzliche Befugnisse im Umgang mit Drohnen, etwa zum Anhalten und Durchsuchen von Personen und Fahrzeugen.
  • Abwehrtechnik: Gatwick investierte unmittelbar nach dem Vorfall einen Millionenbetrag in Systeme zur Drohnenerkennung, Heathrow und andere große Flughäfen zogen nach.

Auch in der EU und in Deutschland nahm die Diskussion Fahrt auf. Die heutigen Regeln – Geozonen, verpflichtende Registrierung, Kompetenznachweise und Fernidentifizierung – fassen die Artikel Drohnen in Flughafennähe, Geozonen und die dipul-Karte und Remote ID bei Drohnen zusammen. Wer mit der Drohne ins Ausland reist, findet die Unterschiede im Guide Mit der Drohne in den Urlaub.

Verbindlich sind die Behörden

Drohnenregeln ändern sich regelmäßig. Für Großbritannien sind die Angaben der Civil Aviation Authority (CAA) maßgeblich, für Deutschland die dipul-Karte und das Luftfahrt-Bundesamt. Prüfe die aktuelle Lage vor jedem Flug direkt bei der zuständigen Behörde.

Was der Fall für Planespotter bedeutet

Für die Spotter-Szene hatte Gatwick ganz praktische Auswirkungen. Rund um Flughäfen wird seitdem genauer hingeschaut, wer sich am Zaun aufhält und was er dabei hat. Ein Rucksack voller Technik, ein Stativ, eine Funkscanner-Antenne – all das kann bei Sicherheitskräften Fragen auslösen, besonders nach einer Drohnenmeldung.

Die gute Nachricht: Spotter gelten an vielen Flughäfen eher als Verbündete. Wer regelmäßig am Zaun steht, kennt den normalen Betrieb und bemerkt Ungewöhnliches. In Großbritannien gibt es dafür sogar organisierte Programme, wie der Artikel Spotter als Sicherheitspartner beschreibt. Damit das so bleibt, helfen ein paar Grundregeln:

1. Drohne zu Hause lassen

Am Flughafen hat eine Drohne nichts verloren. Schon das Mitführen kann nach einer Sichtungsmeldung unangenehme Fragen nach sich ziehen. Gute Bilder entstehen mit Teleobjektiv vom Boden aus.

2. Kooperativ bleiben

Spricht dich der Sicherheitsdienst oder die Polizei an, erkläre ruhig, was du machst. Wie solche Gespräche gut verlaufen, steht im Artikel Wenn der Sicherheitsdienst kommt.

3. Sachlich melden

Siehst du etwas, das wie eine Drohne aussieht, melde es dem Flughafen oder der Polizei mit Ort, Uhrzeit und Richtung – und teile keine unbestätigten Gerüchte in sozialen Netzwerken.

4. Lokale Regeln kennen

In Großbritannien gelten eigene Spielregeln für das Fotografieren an Flughäfen. Der Artikel Spotten in Großbritannien erklärt, worauf du achten solltest.

Wer in Gatwick selbst spotten möchte, findet Standorte, Anfahrt und Tipps im Gatwick-Guide. Für einen Abstecher nach Heathrow lohnt der Heathrow-Guide mit Spots wie der Myrtle Avenue.

Die offenen Fragen

Mehr als sieben Jahre nach dem Vorfall bleiben zentrale Punkte ungeklärt:

  • Wer war es? Trotz umfangreicher Ermittlungen wurde niemand angeklagt. Ob es einen Täter gab, der den Betrieb gezielt störte, oder ob die Sichtungen andere Ursachen hatten, ist offen.
  • Wie viele Drohnen waren es? Die ersten Meldungen sprachen von zwei Fluggeräten. Belastbare Angaben über Anzahl, Typ oder Größe wurden nie veröffentlicht.
  • Warum gibt es keine Bilder? Gerade diese Frage nährt bis heute Zweifel – und Spekulationen in beide Richtungen.
  • War die Reaktion angemessen? Manche Beobachter halten die tagelange Sperrung für unvermeidlich, solange eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Andere fragen, ob klarere Verfahren zur Bewertung von Sichtungen den Schaden hätten begrenzen können.

Unstrittig ist nur: Der Vorfall hat gezeigt, wie schnell ein einzelner Flughafen – und mit ihm ein Teil des europäischen Flugnetzes – durch eine Bedrohung, die schwer zu greifen ist, lahmgelegt werden kann. Viele Flughäfen haben seitdem Abläufe definiert, wie sie Drohnenmeldungen bewerten und wann sie den Betrieb unterbrechen.

Bist du beim Spotten auf der sicheren Seite?

Hak ab, was auf dich zutrifft – am Ende siehst du, ob du entspannt an den Zaun gehen kannst.

  • Meine Drohne bleibt beim Spotten zu Hause.
  • Ich stehe nur auf öffentlich zugänglichen Flächen.
  • Ich weiß, wie ich mich verhalte, wenn mich der Sicherheitsdienst anspricht.
  • Ich kenne die Regeln im Land, in dem ich spotte.
  • Ich würde eine verdächtige Beobachtung sachlich melden, statt sie zu posten.

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Fazit

Der Gatwick-Drohnenvorfall vom Dezember 2018 ist ein Wendepunkt im Umgang mit Drohnen an Flughäfen. Drei Tage Stillstand, rund 1.000 betroffene Flüge und etwa 140.000 betroffene Reisende haben gezeigt, wie verwundbar der Luftverkehr gegenüber einer schwer fassbaren Bedrohung ist. Die Folgen sind bis heute spürbar: strengere Schutzzonen, Registrierungspflichten, Detektionstechnik an großen Flughäfen. Gleichzeitig bleibt der Fall ein Rätsel – ohne Täter, ohne Bildbeweis und mit berechtigten Zweifeln daran, was in diesen Nächten wirklich am Himmel über Gatwick zu sehen war.

Kurzfazit

Gatwick 2018 hat die Drohnenregeln in Europa nachhaltig verschärft, obwohl bis heute nicht geklärt ist, ob überhaupt eine Drohne flog. Für Spotter heißt das: Drohne daheim lassen, am Zaun kooperativ bleiben und Beobachtungen sachlich melden.

Zusammenfassung

  • Ein Sicherheitsmitarbeiter meldete am 19. Dezember 2018 kurz nach 21 Uhr zwei Drohnen am Flughafenzaun. Gatwick stellte den Flugbetrieb sofort ein, weitere Sichtungen verhinderten mehrere Versuche, wieder zu öffnen.
  • Polizei, Militär und mehrere Polizeibehörden suchten tagelang nach Drohne und Pilot. Ein am 21. Dezember festgenommenes Paar wurde nach rund 36 Stunden ohne Anklage freigelassen.
  • Die Polizei hielt an einem bewussten Angriff fest, stellte das Verfahren im September 2019 aber mangels neuer Hinweise ein. Später bekannt gewordene Informationen nährten Zweifel an der Drohnen-These.
  • Für Spotter bleibt die Lehre: Jede Drohnensichtung am Flughafen wird ernst genommen, und wer mit Technik am Zaun steht, muss mit Nachfragen rechnen.

Häufige Fragen

Was ist beim Gatwick-Drohnenvorfall passiert?

Zwischen dem 19. und 21. Dezember 2018 wurden am Londoner Flughafen Gatwick wiederholt Drohnen in der Nähe der Piste gemeldet. Der Flughafen stellte den Betrieb mehrfach ein, insgesamt rund 1.000 Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet und etwa 140.000 Passagiere waren betroffen. Ein Täter wurde nie ermittelt.

Wie lange war Gatwick gesperrt?

Die Piste wurde am Abend des 19. Dezember 2018 kurz nach 21 Uhr gesperrt. Versuche, am 20. Dezember wieder zu öffnen, scheiterten an neuen Sichtungen. Am Morgen des 21. Dezember lief der Betrieb mit begrenzter Kapazität wieder an; am frühen Abend folgte nach einer weiteren Meldung noch einmal eine knapp einstündige Unterbrechung.

Wurde der Täter gefasst?

Nein. Ein Paar aus dem nahen Crawley wurde am 21. Dezember festgenommen, aber zwei Tage später ohne Anklage entlassen und als Verdächtige ausgeschlossen. Die Polizei von Sussex stellte die Ermittlungen im September 2019 ein. Das Paar erhielt 2020 im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs eine Entschädigung.

Gab es die Drohne wirklich?

Das ist bis heute umstritten. Die Polizei verwies auf zahlreiche als glaubwürdig eingestufte Zeugenaussagen, darunter von eigenen Beamten. Gleichzeitig wurde nie ein Foto oder Video veröffentlicht, und ein leitender Ermittler räumte kurz nach dem Vorfall öffentlich ein, es sei möglich, dass es keine Drohne gab. Spätere Recherchen und Auskünfte haben die Zweifel eher verstärkt.

Was hat sich nach Gatwick geändert?

Großbritannien weitete 2019 die Flugbeschränkungszonen um Flughäfen deutlich aus, sodass sie nun auch die An- und Abflugkorridore über die Pistenenden hinaus abdecken. Ende 2019 folgte eine Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber, später ein Gesetz mit erweiterten Polizeibefugnissen. Gatwick und andere große Flughäfen investierten in Systeme zur Drohnendetektion.

Warum ist der Fall für Planespotter wichtig?

Weil er zeigt, wie empfindlich Flughäfen auf Drohnen reagieren – und wie schnell Menschen am Zaun ins Blickfeld geraten. Wer spottet, sollte seine Drohne zu Hause lassen, sich bei Fragen des Sicherheitsdienstes kooperativ zeigen und verdächtige Beobachtungen sachlich melden, statt Gerüchte zu verbreiten.

Darf ich in Großbritannien mit der Drohne in Flughafennähe fliegen?

Grundsätzlich nicht ohne Genehmigung. Rund um geschützte Flugplätze gelten Flugbeschränkungszonen, die neben dem Flugplatzgelände auch Korridore an den Pistenenden umfassen. Verbindlich sind die Angaben der britischen Luftfahrtbehörde CAA, die du vor jedem Flug prüfen solltest.

PT

Planetrack Redaktion

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