Das Wichtigste in Kürze
- Einmal registrieren reicht: Deine Betreiberregistrierung aus dem Wohnsitzstaat gilt nach den EASA-Regeln in allen EASA-Mitgliedstaaten. Eine zweite Registrierung im Urlaubsland ist weder nötig noch zulässig.
- Der Führerschein reist mit: Kompetenznachweis A1/A3 und Fernpiloten-Zeugnis A2 werden in allen EASA-Staaten anerkannt – also in der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
- Die Karte reist nicht mit: Geografische Zonen legt jedes Land selbst fest. Die deutsche dipul-Karte endet an der Grenze, im Reiseland gilt dessen eigene Zonenkarte.
- Versicherung ist Ländersache: EU-weit vorgeschrieben ist sie erst ab 20 Kilogramm, die meisten Staaten verlangen sie aber auch für leichte Drohnen. Prüfe den Auslandsschutz deiner Police.
- Flughäfen bleiben tabu: Rund um Flughäfen gelten überall in Europa Flugbeschränkungen. Für Luftaufnahmen am Urlaubsflughafen gibt es in der offenen Kategorie praktisch keinen Spielraum.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Die kurze Antwort
- 2.Wo die EU-Drohnenregeln gelten
- 3.Was mit dir über die Grenze reist
- 4.Was du im Reiseland neu klären musst
- 5.Drohne und Urlaubsflughafen: keine gute Idee
- 6.Nachbarländer mit eigenen Feinheiten
- 7.Anreise: Drohne im Flugzeug
- 8.Außerhalb des EASA-Raums
- 9.Spezielle Kategorie im Ausland
- 10.Worauf du achten solltest
- 11.Fazit
Die Drohne passt in jeden Rucksack, und die Bilder von Küste, Bergsee oder Altstadt aus der Luft gehören für viele inzwischen zum Urlaub dazu. Rechtlich ist das in Europa einfacher geworden: Seit Ende 2020 gilt ein gemeinsames Regelwerk. Einfacher heißt aber nicht identisch. Mit der Drohne im EU-Ausland zu fliegen funktioniert mit deinen deutschen Nachweisen, doch Zonen, Versicherung und lokale Verbote bestimmt jedes Land selbst. Dieser Guide trennt sauber, was mit dir über die Grenze reist und was du im Reiseland neu prüfen musst – mit besonderem Blick auf das Thema, das uns Spotter am meisten betrifft: Flughäfen.
Spotten im Urlaub, ganz ohne Drohne
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Die kurze Antwort
Innerhalb des EASA-Raums gilt: Deine Registrierung und dein Drohnenführerschein aus Deutschland sind überall gültig. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit stellt in ihren FAQ klar, dass du in der offenen Kategorie im Ausland nichts anders machen musst als in dem Staat, in dem du registriert bist. Eine Pflicht nennt sie dabei ausdrücklich: Vor dem Start prüfst du, ob dein Flugort in einer geografischen Zone liegt.
Genau dort liegen die Unterschiede. Welche Gebiete gesperrt oder eingeschränkt sind, entscheidet jeder Staat für sich. Dazu kommen nationale Vorgaben zur Versicherung, eigene Behördenportale und lokale Regeln, etwa in Nationalparks oder über Innenstädten.
Wo die EU-Drohnenregeln gelten
Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 mit der dazugehörigen Delegierten Verordnung 2019/945 für die Drohnenklassen. Sie gilt in allen EASA-Mitgliedstaaten. Die EASA zählt dazu die 27 EU-Staaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
Für dich als Urlauber heißt das: In Italien, Spanien, Griechenland, Kroatien oder Norwegen findest du dieselben Grundbausteine wie zu Hause.
- Kategorien: offen, speziell, zulassungspflichtig. Hobbyflüge mit Kameradrohnen laufen fast immer in der offenen Kategorie.
- Unterkategorien A1, A2 und A3 mit ihren Abstandsregeln zu Menschen.
- Klassenkennzeichnung C0 bis C6 – eine C1-Drohne bleibt auch in Spanien eine C1-Drohne. Mehr dazu in Drohnen-Klassen C0 bis C6.
- Grundregeln der offenen Kategorie wie Sichtflug, die Höhengrenze von 120 Metern über Grund und das Verbot, gefährliche Güter zu transportieren.
Das ist der große Vorteil gegenüber der Zeit vor 2021, als jedes Land eigene Drohnengesetze mit eigenen Gewichtsklassen und Führerscheinen hatte.
Was mit dir über die Grenze reist
Die Betreiberregistrierung
Als Drohnenbetreiber registrierst du dich einmal in dem Staat, in dem du deinen Wohnsitz hast – in Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt. Die EASA betont, dass diese Registrierung in allen anderen Mitgliedstaaten gilt und dass du dich nicht zweimal registrieren kannst. Deine e-ID klebt also weiterhin auf der Drohne und wird, falls deine Drohne das unterstützt, in die Fernidentifizierung eingespielt, mehr dazu unter Remote ID bei Drohnen. Wie die Registrierung abläuft, erklärt der Guide Drohne registrieren beim LBA.
Auch Italien bestätigt das aus Sicht des Gastlandes: Die italienische Luftfahrtbehörde ENAC schreibt in ihren FAQ, dass der QR-Code aus dem Portal D-Flight die Betreibernummer nach EASA-Systematik enthält und in allen EU-Staaten gilt – unter dem Vorbehalt zusätzlicher lokaler Vorschriften. Umgekehrt brauchst du mit deutscher e-ID in Italien keinen zusätzlichen Code.
Der Kompetenznachweis
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpiloten-Zeugnis A2 werden in allen EASA-Staaten anerkannt. Ein Nachweis, den das LBA ausgestellt hat, hat in Portugal oder Finnland denselben Wert wie zu Hause. Nimm ihn auf jeden Fall mit, digital auf dem Handy und am besten zusätzlich als PDF offline gespeichert, damit du ihn bei einer Kontrolle vor Ort vorzeigen kannst.
Die Drohnenklasse
Klassenkennzeichnung und die daraus folgenden Unterkategorien gelten europaweit. Für Leichtgewichte unter 250 Gramm bedeutet das: Die Erleichterungen, die du aus Deutschland kennst, gelten grundsätzlich auch im Ausland. Was sich unterscheidet, steht im Guide Drohnen unter 250 Gramm.
Dokumente offline bereithalten
Am Strand oder in den Bergen ist das Netz oft schwach. Speichere Registrierungsnachweis, Kompetenznachweis und Versicherungsbestätigung als PDF direkt auf dem Smartphone. Eine englische Versicherungsbestätigung erspart Diskussionen bei einer Kontrolle.
Was du im Reiseland neu klären musst
Geografische Zonen
Das ist der wichtigste Punkt. Jeder EASA-Staat legt seine geografischen Zonen selbst fest, und laut EASA gelten sie für alle Kategorien. Seit 2022 müssen die Mitgliedstaaten diese Zonen in einem harmonisierten digitalen Format bereitstellen, damit Drohnen mit Geo-Awareness sie laden können.
Die deutsche dipul-Karte hilft dir im Ausland nicht weiter, denn sie zeigt nur Deutschland. Dipul verlinkt aber auf einer eigenen Seite die offiziellen Karten vieler anderer Staaten. Einige davon:
| Land | Offizielle Zonenkarte | Hinweis |
|---|---|---|
| Österreich | Dronespace (App und Web) | Austro Control stellt Zonen und Regeln in der App dar |
| Schweiz | Karte auf geo.admin.ch | Das BAZL veröffentlicht dort die geografischen Flugbeschränkungen |
| Niederlande | GoDrone | Viele Kontrollzonen in einem dicht besiedelten Land |
| Frankreich | Géoportail | Karte der Flugbeschränkungen für Freizeitdrohnen |
| Italien | D-Flight | Portal für Registrierung und Zonen |
Eine Liste der nationalen Luftfahrtbehörden mit Links zu Registrierung, Training und Zonen aller 31 Staaten stellt die EASA auf ihrer Website bereit. Prüfe die Zonen am Abend vor dem Flug und vor Ort noch einmal – temporäre Beschränkungen, etwa bei Großveranstaltungen oder Staatsbesuchen, kommen kurzfristig dazu.
Versicherung
EU-weit ist eine Haftpflichtversicherung erst für Drohnen ab 20 Kilogramm vorgeschrieben. Die EASA weist aber darauf hin, dass die meisten Mitgliedstaaten auch für leichtere Drohnen eine Versicherung verlangen. Österreich nennt etwa eine Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten. In Deutschland ist die Versicherung für jede Drohne Pflicht, Details stehen im Guide Drohnenversicherung.
Entscheidend ist der Geltungsbereich deiner Police. Viele Verträge decken Europa ab, manche nur Deutschland, manche schließen bestimmte Länder aus. Prüfe das vor der Abreise und lass dir eine Bestätigung auf Englisch geben.
Lokale Verbote
Neben dem Luftrecht gibt es Regeln, die mit Drohnen nur am Rand zu tun haben: Naturschutzgebiete, Nationalparks, Militärgelände, Gefängnisse, Botschaften und oft auch historische Stätten. Viele davon sind als geografische Zone in der Karte, aber nicht alle. Gemeinden, Parkverwaltungen oder Grundeigentümer können über das Hausrecht das Starten und Landen auf ihrem Gelände untersagen. Wie das in Deutschland geregelt ist, zeigt Drohne über Wohngebieten, Menschenansammlungen und Naturschutzgebieten – im Ausland gilt dasselbe Prinzip mit anderen Details.
Datenschutz und Luftaufnahmen
Die DSGVO gilt EU-weit. Menschen auf Privatgrundstücken, am Pool oder am Strand zu filmen, kann überall Persönlichkeitsrechte verletzen. Einige Staaten stellen zusätzliche Anforderungen an Luftbildaufnahmen. Wenn du deine Bilder veröffentlichen oder verkaufen willst, informiere dich bei der Luftfahrtbehörde des Reiselandes, ob dafür eine eigene Erlaubnis nötig ist.
Den Urlaubsflughafen im Blick
Planetrack zeigt dir Wetter, Wind und aktive Pisten am Flughafen und benachrichtigt dich per Sichtungs-Alarm, wenn eine Special Livery im Anflug ist. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Drohne und Urlaubsflughafen: keine gute Idee
Für Spotter ist die Versuchung groß: Die Pistenschwelle in Skiathos aus der Vogelperspektive, ein Anflug über Palma, die Landung am Meer auf Madeira. In der offenen Kategorie ist das praktisch überall ausgeschlossen. Flughäfen sind in allen EASA-Staaten von geografischen Zonen umgeben, häufig ergänzt durch Kontrollzonen, die weit über den Zaun hinausreichen. Flüge dort brauchen eine Genehmigung oder Freigabe, die für Urlaubsaufnahmen in aller Regel nicht erteilt wird.
Dazu kommt das Risiko. Eine Drohne im Anflugsektor kann den Flugbetrieb lahmlegen, wie der Gatwick-Vorfall 2018 gezeigt hat. Welche Folgen Drohnensichtungen für Flughäfen und Verursacher haben, beschreibt Drohnensichtungen an Flughäfen. Viele Flughäfen setzen inzwischen Detektionstechnik ein, siehe Drohnenabwehr am Flughafen. Die deutschen Regeln fasst Drohnen am Flughafen zusammen; im Ausland sind sie im Grundsatz ähnlich streng.
Gerade im Ausland kommt ein weiterer Punkt dazu: In manchen Staaten wird schon das Fotografieren an Flughäfen kritisch gesehen. Der Kalamata-Fall von 2001 zeigt, wie schnell Spotter in Erklärungsnot geraten können. Was beim Fotografieren vom Boden aus in einzelnen Ländern gilt, steht in Spotten im Ausland, Spotten in Spanien, Fotografieren an französischen Flughäfen und Planespotting in Griechenland heute.
Die bessere Lösung: Lass die Drohne im Hotel und such dir einen offiziellen Spotterpunkt. Am Spotterhügel Wien oder am Butzenbüel in Zürich bekommst du Nahaufnahmen, die eine legale Drohne nie liefern könnte.
Nachbarländer mit eigenen Feinheiten
Österreich wendet die EU-Regeln an und bündelt alles bei Austro Control: Registrierung, Training und die Zonenkarte Dronespace als App und Desktop-Version. Für Spotter relevant sind die Zonen rund um Wien, Salzburg und Innsbruck. Mehr im Guide Drohne fliegen in Österreich.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, gehört aber zu den EASA-Mitgliedstaaten und wendet die EU-Drohnenregeln an. Deine deutsche Registrierung und dein Nachweis gelten dort also. Die geografischen Flugbeschränkungen veröffentlicht das BAZL auf geo.admin.ch, rund um Zürich und Genf sind sie großflächig. Details findest du in Drohne fliegen in der Schweiz.
Italien nutzt das Portal D-Flight für Registrierung und Zonen. Neben den EU-Regeln gilt die nationale Verordnung UAS-IT der ENAC für Aspekte, die in der Zuständigkeit des Mitgliedstaates bleiben. Die ENAC weist zudem darauf hin, dass je nach Fall Genehmigungen von Polizei, Kommunen oder privaten Stellen nötig sein können.
Griechenland führt für Besucher aus Nicht-EU-Staaten laut EASA einen eigenen Registrierungsweg. Für dich als EU-Bürger mit deutscher Registrierung ist das nicht relevant, wohl aber die nationale Zonenkarte, die die EASA-Übersicht verlinkt.
1. Zielland prüfen
Gehört das Land zum EASA-Raum? Dann gelten Registrierung und Nachweise weiter. Außerhalb davon brauchst du die Vorgaben des Landesrechts.
2. Behörde und Karte finden
Über die EASA-Liste der nationalen Behörden findest du das Portal und die offizielle Zonenkarte des Reiselandes.
3. Versicherung abklären
Gilt deine Police im Zielland, und erfüllt sie die dortige Mindestdeckung? Bestätigung auf Englisch anfordern.
4. Flugorte vorab checken
Hotel, Strand, Aussichtspunkt: Prüfe jeden geplanten Startplatz auf Zonen, Schutzgebiete und lokale Verbote.
5. Transport planen
Akkus gehören ins Handgepäck. Kläre die Regeln deiner Airline, bevor du packst.
6. Vor Ort erneut prüfen
Temporäre Beschränkungen kommen kurzfristig dazu. Ein Blick in die Karte direkt vor dem Start gehört zur Routine.
Anreise: Drohne im Flugzeug
Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegt, muss die Lithium-Akkus richtig verpacken. Ersatzakkus gehören grundsätzlich ins Handgepäck, und für größere Akkus gelten Grenzen und teils Zustimmungspflichten der Airline. Die Details – Wattstunden, Polschutz, Anzahl der Ersatzakkus – stehen im Guide Drohne im Flugzeug mitnehmen. Wer mit dem Auto fährt, hat es leichter, sollte die Akkus aber nicht in der Sommerhitze im Kofferraum lassen.
Außerhalb des EASA-Raums
Bei Reisen nach Großbritannien, in die Türkei, nach Nordafrika oder in die USA ändert sich die Lage grundlegend. Die EASA schreibt, dass es bislang keine allgemeine gegenseitige Anerkennung zwischen der EASA und anderen Staaten gibt. Deine e-ID und dein EU-Nachweis haben dort keine automatische Gültigkeit. In manchen Ländern ist die Einfuhr von Drohnen beschränkt oder genehmigungspflichtig. Informiere dich bei der Luftfahrtbehörde des Ziellandes und gegebenenfalls bei der Botschaft, bevor du die Drohne überhaupt einpackst.
Spezielle Kategorie im Ausland
Für die meisten Urlaubsflüge spielt das keine Rolle, aber der Vollständigkeit halber: Wer eine Betriebsgenehmigung der speziellen Kategorie besitzt, darf damit nicht einfach im Ausland fliegen. Für einen Einsatz in einem anderen EASA-Staat beantragst du dort eine Genehmigung nach Artikel 13 der Verordnung 2019/947. Das LBA nennt für solche Anträge in Deutschland Wartezeiten von deutlich mehr als sechs Monaten. Für spontane Urlaubsaufnahmen ist dieser Weg also ungeeignet.
Drohne einpacken, wenn …
- dein Ziel im EASA-Raum liegt
- du die Zonenkarte des Landes geprüft hast
- deine Versicherung dort gilt
Genau hinschauen, wenn …
- deine Unterkunft in Flughafennähe liegt
- du in Nationalparks oder Schutzgebieten unterwegs bist
- du Aufnahmen veröffentlichen oder verkaufen willst
Drohne zu Hause lassen, wenn …
- das Reiseland die Einfuhr beschränkt
- du vor allem Flugzeuge am Flughafen fotografieren willst
- du die Regeln des Ziellandes nicht klären konntest
Worauf du achten solltest
- Gemeinsame Regeln heißen nicht gleiche Karten. Kategorie und Nachweis sind harmonisiert, die Zonen nicht.
- Die Drohnensoftware ersetzt keine Prüfung. Geo-Awareness hilft, aber verantwortlich bist du. Gleiche die Daten mit der offiziellen Karte ab.
- Kein Flug über Menschenmengen. Strände, Märkte und Promenaden sind im Urlaub dicht bevölkert. Die Abstandsregeln deiner Unterkategorie gelten dort genauso wie zu Hause.
- Mindestalter prüfen. Die EU erlaubt den Staaten, das Mindestalter für Fernpiloten anzupassen. Fliegen Jugendliche mit, kläre die Regel des Gastlandes.
- Respekt vor Einheimischen. Was in Deutschland üblich ist, kann anderswo als Eingriff empfunden werden. Wer freundlich fragt, hat weniger Ärger.
Ist deine Drohne urlaubsfertig?
- Ich weiß, ob mein Reiseland zum EASA-Raum gehört.
- Meine e-ID klebt auf der Drohne und ist in der Fernidentifizierung hinterlegt, falls vorhanden.
- Kompetenznachweis und Registrierung liegen offline auf dem Handy.
- Ich kenne die offizielle Zonenkarte des Reiselandes.
- Meine Versicherung gilt im Zielland, die Bestätigung liegt auf Englisch vor.
- Ich habe die Akku-Regeln meiner Airline geprüft.
Wenn du deinen Urlaub ohnehin rund um Flughäfen planst, helfen dir Planespotting im Urlaub und Spotting-Urlaub planen bei der Auswahl der Ziele.
Deine Urlaubssichtungen im Hangar
Poste deine Sichtungen aus dem Urlaub mit Foto, Kennzeichen, Airline und Flughafen und sammle neue Typen und Kennzeichen in deinem Hangar. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Mit der Drohne in den Urlaub zu fahren, ist innerhalb Europas so einfach wie nie. Registrierung, Kompetenznachweis und Drohnenklasse gelten im gesamten EASA-Raum, von Lissabon bis Oslo. Neu klären musst du im Reiseland die geografischen Zonen, die Versicherungsvorgaben und lokale Verbote. Wer das vor der Abreise erledigt, fliegt entspannt. Flughäfen bleiben dabei überall tabu – für Flugzeugbilder ist der Spotterpunkt am Boden die bessere Wahl.
Kurzfazit
Deine deutschen Nachweise reisen mit, die deutsche Karte nicht. Prüfe im EASA-Ausland die offizielle Zonenkarte, den Versicherungsschutz und lokale Verbote – und halte die Drohne von Flughäfen fern. Außerhalb des EASA-Raums gilt allein das Recht des Ziellandes.
Zusammenfassung
- Die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 gilt in allen 31 EASA-Mitgliedstaaten. Kategorien, Klassen, Höhengrenze und Pilotennachweise sind dort einheitlich.
- Wer in der offenen Kategorie im Ausland fliegt, muss laut EASA nichts anderes tun als zu Hause – außer die geografischen Zonen des Gastlandes zu prüfen.
- Nationale Unterschiede betreffen vor allem Zonenkarten, Versicherungspflicht, Behördenportale und lokale Verbote, etwa in Schutzgebieten oder über Städten.
- Außerhalb des EASA-Raums gibt es keine automatische Anerkennung. Dort brauchst du die Registrierung und Nachweise nach dem jeweiligen Landesrecht.
Häufige Fragen
Gilt mein deutscher Drohnenführerschein im EU-Ausland?
Ja. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpiloten-Zeugnis A2 werden in allen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt. Die EASA formuliert es so, dass eine Schulung in einem Mitgliedstaat in allen anderen gilt. Das umfasst die 27 EU-Staaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
Muss ich mich im Urlaubsland neu registrieren?
Nein. Du registrierst dich als Betreiber einmal in deinem Wohnsitzstaat, und diese Registrierung gilt in allen EASA-Mitgliedstaaten. Eine Doppelregistrierung ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Erst wenn du deinen Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EASA-Land verlegst, wechselst du die Registrierung dorthin.
Gilt die dipul-Karte auch im Ausland?
Nein. Das Map Tool von dipul zeigt nur die geografischen Gebiete in Deutschland. Im Reiseland nutzt du die offizielle Karte des jeweiligen Staates, etwa Dronespace in Österreich, die Karte auf geo.admin.ch in der Schweiz, GoDrone in den Niederlanden oder das Géoportail in Frankreich.
Brauche ich im Ausland eine Drohnenversicherung?
Nach EU-Recht ist eine Haftpflichtversicherung erst für Drohnen ab 20 Kilogramm Pflicht. Die EASA weist aber darauf hin, dass die meisten Mitgliedstaaten auch für leichtere Drohnen eine Versicherung verlangen. Österreich nennt zum Beispiel eine Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten. Prüfe deshalb vor der Reise, ob deine Police im Zielland gilt und die dortige Mindestdeckung erfüllt.
Darf ich im Urlaub am Flughafen mit der Drohne filmen?
In der offenen Kategorie praktisch nicht. Flughäfen sind in allen EASA-Staaten von geografischen Zonen mit Flugbeschränkungen umgeben, oft mit weitreichenden Kontrollzonen. Flüge dort setzen eine Genehmigung oder Freigabe der zuständigen Stellen voraus. Für Fotos vom Flugbetrieb ist der Spotterpunkt am Boden die richtige Wahl.
Was gilt außerhalb der EU, etwa in Großbritannien oder der Türkei?
Außerhalb des EASA-Raums greift die gegenseitige Anerkennung nicht. Laut EASA gibt es bislang keine allgemeine Anerkennung zwischen der EASA und anderen Staaten. Du brauchst dort die Registrierung und die Nachweise nach dem jeweiligen Landesrecht und informierst dich bei der dortigen Luftfahrtbehörde.
Darf ich in der speziellen Kategorie auch im Ausland fliegen?
Ja, aber nicht ohne Weiteres. Wer eine Betriebsgenehmigung der speziellen Kategorie hat, beantragt für Flüge in einem anderen EASA-Staat dort eine Genehmigung nach Artikel 13 der Verordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt nennt für solche Anträge in Deutschland Wartezeiten von deutlich mehr als sechs Monaten. Plane also mit großem Vorlauf.
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