Das Wichtigste in Kürze
- Dreimal so viele Kanäle: Im VHF-Flugfunkband passen bei 25 kHz Abstand 760 Sprechkanäle, mit 8,33 kHz Abstand rund dreimal so viele.
- Schrittweise Pflicht: Eingeführt 1999 oberhalb von FL245, ab 2007 oberhalb von FL195, seit dem 1. Januar 2018 grundsätzlich für alle Flüge in Luftraum mit Funkpflicht.
- Kanal ist nicht gleich Frequenz: Die sechsstellige Kanalbezeichnung, die Piloten einstellen, ist ein Kennzeichen. Hinter Kanal 118.010 steckt zum Beispiel die Trägerfrequenz 118,0083 MHz.
- Endziffern verraten das Raster: Kanäle auf .x00, .x25, .x50 und .x75 sind 25-kHz-Kanäle, alle anderen gültigen Endungen bezeichnen 8,33-kHz-Kanäle.
- Scanner brauchen den passenden Schritt und Filter: Ein Gerät ohne 8,33-kHz-Schritte trifft viele Kanäle nur ungefähr, ein breites Filter lässt Nachbarkanäle durchrauschen. Für das Abhören selbst gilt in Deutschland unabhängig davon das Verbot aus § 5 TDDDG.
Inhaltsverzeichnis
Wer einen alten Handscanner aus der Schublade holt und mit einer aktuellen Frequenzliste vergleicht, stolpert schnell über Zahlen wie 132.335 oder 118.010. Das Gerät lässt sich darauf gar nicht einstellen, oder es rastet ein paar Kilohertz daneben ein. Der Grund ist das 8,33-kHz-Kanalraster, auf das der europäische Flugfunk in mehreren Etappen umgestellt hat. Dieser Guide erklärt dir, warum die Umstellung nötig war, wie die merkwürdigen Kanalbezeichnungen funktionieren und was ein Empfänger technisch können muss – inklusive der rechtlichen Grenze, die in Deutschland für das Mithören gilt.
Wissen, was am Flughafen läuft – ganz ohne Funk
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8,33-kHz-Raster: die kurze Antwort
Das 8,33-kHz-Kanalraster legt fest, wie dicht die Sprechfunkkanäle im VHF-Flugfunkband nebeneinander liegen. Früher betrug der Abstand 25 kHz, heute wird jeder dieser 25-kHz-Abschnitte in drei Kanäle mit je einem Drittel der Breite geteilt – daher die krumme Zahl 8,33. Damit passen rund dreimal so viele Kanäle in dasselbe Band. Weil sich Frequenzen wie 118,00833 MHz schlecht eintippen lassen, arbeitet die Luftfahrt mit sechsstelligen Kanalbezeichnungen, die nicht immer der echten Trägerfrequenz entsprechen.
Für dich als Spotter ist das aus zwei Gründen interessant: Erstens tauchen diese Kanalbezeichnungen in Karten, Flughafen-Steckbriefen und Frequenzlisten überall auf. Zweitens entscheidet das Raster darüber, ob ein Empfänger überhaupt sauber auf einen Kanal passt. Welche Dienste sich hinter den Frequenzen verbergen, erklärt der Grundlagenartikel Flugfunk-Frequenzen verstehen.
Warum der Flugfunk umgestellt hat
Der zivile Sprechfunk zwischen Cockpit und Flugsicherung nutzt den VHF-Bereich von 117,975 bis 137 MHz und arbeitet mit Amplitudenmodulation (AM). Dieses Band ist international festgelegt und lässt sich nicht einfach erweitern. Jede Frequenz kann zudem nur einmal in einem bestimmten Umkreis vergeben werden, weil sich Sender auf gleicher Frequenz sonst gegenseitig stören – und Flugzeuge in Reiseflughöhe empfangen Bodenstationen über sehr große Entfernungen.
Gleichzeitig wuchs der Bedarf. Jeder Kontrollsektor eines Center-Bereichs braucht eine eigene Frequenz, jeder Anflugbereich, jeder Tower, Ground, Delivery und die ATIS ebenfalls. Je stärker der europäische Luftraum in kleinere Sektoren aufgeteilt wurde, um mehr Verkehr abwickeln zu können, desto mehr Frequenzen waren nötig. Wie die verschiedenen Stellen zusammenarbeiten, steht im Artikel Delivery, Ground, Tower, Approach, Center.
Den Kanalabstand hatte die Luftfahrt schon früher verringert, zuletzt von 50 auf 25 kHz in den frühen 1970er-Jahren. Mit 25 kHz ergeben sich im nutzbaren Bereich von 118,000 bis 136,975 MHz genau 760 Kanäle. Über Europa reichte das irgendwann nicht mehr, und ein weiterer Schritt nach unten war die naheliegende Lösung: Drittelt man jeden 25-kHz-Kanal, entstehen ohne neues Spektrum rund 2.280 Kanalplätze.
Warum nicht 12,5 kHz?
Ein Halbieren hätte nur doppelt so viele Kanäle gebracht. Die Drittelung nutzt das Band besser aus und hält gleichzeitig ein festes Verhältnis zum alten 25-kHz-Raster ein – jeder alte Kanal liegt weiterhin auf einem Rasterpunkt.
Die Umstellung in Etappen
Die Einführung zog sich über fast zwei Jahrzehnte, weil jedes Funkgerät an Bord und am Boden betroffen war. Die wichtigsten Meilensteine:
| Zeitpunkt | Schritt | Wer betroffen war |
|---|---|---|
| 1999 | 8,33-kHz-Raster im europäischen Luftraum oberhalb von FL245 verbindlich | Verkehrsflugzeuge im oberen Luftraum |
| 2007 | Ausweitung auf den Luftraum oberhalb von FL195 | auch Regional- und Geschäftsreiseverkehr in mittleren Höhen |
| 2012 | EU-Durchführungsverordnung 1079/2012 legt Fahrplan für den gesamten Luftraum fest | alle Betreiber, Flugsicherungen und Funkgerätehersteller |
| 17. Nov. 2013 | neu in Verkehr gebrachte, neu in Betrieb genommene und aufgerüstete Funkgeräte sowie Geräte in neu zugelassenen Luftfahrzeugen müssen 8,33-kHz-fähig sein | Hersteller, Betreiber, neu zugelassene Luftfahrzeuge |
| 31. Dez. 2017 | alle Funkgeräte müssen 8,33-kHz-fähig sein (ausgenommen Bodenfunkgeräte der Flugsicherungen) | Halter und Betreiber |
| 1. Jan. 2018 | Flüge in Lufträumen mit Funkpflicht nur noch mit 8,33-kHz-fähigem Bordfunkgerät | auch Allgemeine Luftfahrt und Segelflug |
| 31. Dez. 2018 | Zieldatum für die Umstellung der Frequenzzuteilungen | Flugsicherungen und Flugplatzbetreiber |
Für die Allgemeine Luftfahrt war 2018 der große Einschnitt: Viele Vereinsflugzeuge und Segelflieger mussten ihre Funkgeräte tauschen. Die Verordnung erlaubte den Staaten befristete Ausnahmen für Sichtflüge sowie lokale Ausnahmen, wenn die Auswirkungen auf das Netz gering blieben. Für Staatsluftfahrzeuge galten eigene, teils spätere Fristen. Die Verordnung 1079/2012 wurde 2023 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1770 aufgehoben. Die Umstellung selbst ist abgeschlossen, 8,33-kHz-fähige Funkgeräte sind im europäischen Luftraum heute Standard.
Wer für die Frequenzplanung in Deutschland zuständig ist, liest du im Porträt der DFS Deutsche Flugsicherung. An Großflughäfen wie dem Flughafen Frankfurt oder dem Flughafen München laufen viele Dienste parallel – genau dort zeigt sich, warum zusätzliche Kanäle gebraucht wurden.
Was im 25-kHz-Raster blieb
Nicht alles wurde umgestellt. Die EU-Verordnung nennt ausdrücklich einige Frequenzen, die im alten Raster bleiben:
- 121,5 MHz, die internationale Notfrequenz, die auch Notsender und Rettungsdienste nutzen. Mehr zu Notrufen im Funk findest du im Beitrag zu Mayday und Pan-Pan.
- 123,1 MHz, eine Hilfsfrequenz für Such- und Rettungseinsätze.
- Datenfunk-Frequenzen für VDL und ACARS. Was dort übertragen wird, zeigt der Artikel über ACARS-Nachrichten.
Zusätzlich durften Staaten einzelne Zuteilungen aus Sicherheitsgründen im 25-kHz-Raster lassen, etwa bei großen Sektoren, die mit mehreren Bodensendern abgedeckt werden. In Frequenzlisten findest du deshalb bis heute beide Raster nebeneinander.
Kanalbezeichnung und echte Frequenz
Hier liegt der Teil, der Scannerbesitzer am häufigsten verwirrt. Ein 8,33-kHz-Kanal liegt auf Frequenzen wie 118,00833 oder 118,01667 MHz. Solche Werte sind im Cockpit unpraktisch und fehleranfällig. Deshalb definiert die Luftfahrt Kanäle: sechsstellige Kennzeichen, die das Funkgerät in eine bestimmte Trägerfrequenz und ein bestimmtes Raster übersetzt. Die EU-Verordnung beschreibt einen Kanal entsprechend als numerische Bezeichnung zum Einstellen des Sprechfunkgeräts – nicht als Frequenz.
Das Schema wiederholt sich in jedem 100-kHz-Block. Für den Block ab 118,000 MHz sieht es so aus:
| Kanal | Trägerfrequenz | Raster |
|---|---|---|
| 118.000 | 118,0000 MHz | 25 kHz |
| 118.005 | 118,0000 MHz | 8,33 kHz |
| 118.010 | 118,0083 MHz | 8,33 kHz |
| 118.015 | 118,0167 MHz | 8,33 kHz |
| 118.025 | 118,0250 MHz | 25 kHz |
| 118.030 | 118,0250 MHz | 8,33 kHz |
| 118.035 | 118,0333 MHz | 8,33 kHz |
| 118.040 | 118,0417 MHz | 8,33 kHz |
| 118.050 | 118,0500 MHz | 25 kHz |
| 118.055 / .060 / .065 | 118,0500 / 118,0583 / 118,0667 MHz | 8,33 kHz |
| 118.075 | 118,0750 MHz | 25 kHz |
| 118.080 / .085 / .090 | 118,0750 / 118,0833 / 118,0917 MHz | 8,33 kHz |
Daraus ergeben sich drei Regeln, die du dir merken kannst:
- Endet der Kanal auf 00, 25, 50 oder 75, ist es ein 25-kHz-Kanal, und die Zahl entspricht exakt der Frequenz.
- Die Endungen 20, 45, 70 und 95 kommen nicht vor. Taucht so eine Zahl in einer Liste auf, ist sie vermutlich falsch abgetippt.
- Alle anderen Endungen sind 8,33-kHz-Kanäle. Der erste Kanal einer Dreiergruppe (05, 30, 55, 80) liegt auf derselben Trägerfrequenz wie der 25-kHz-Kanal davor, nur mit schmalerem Raster. Die beiden folgenden liegen rund 8,3 und 16,7 kHz höher.
Diese Logik erklärt auch, warum moderne Frequenzangaben fast immer drei Nachkommastellen haben. Bei der alten 25-kHz-Welt reichte oft die Schreibweise mit zwei Stellen, heute macht erst die dritte Stelle klar, welcher Kanal gemeint ist.
Kanalbezeichnung in Frequenz umrechnen
Rechenwert nach dem festen Kanalschema der Luftfahrt. Die Endungen 20, 45, 70 und 95 sind keine gültigen Kanäle und deshalb nicht auswählbar.
Was ein Empfänger technisch können muss
Damit ein Empfänger einen 8,33-kHz-Kanal sauber trifft, müssen zwei Dinge stimmen: die Abstimmung und das Filter. Beides ist eine Frage des Geräts, nicht der Antenne.
Abstimmschritt und Frequenzeingabe
Viele ältere Scanner bieten im Flugfunkband nur Schritte von 25 kHz, manche zusätzlich 12,5 kHz. Damit lassen sich die 25-kHz-Kanäle und die jeweils ersten Kanäle einer 8,33-Gruppe treffen, die beiden anderen aber nur ungefähr – das Gerät liegt dann je nach Schrittweite rund 4 bis 8 kHz neben der Trägerfrequenz. Bei AM äußert sich das als verzerrte, leisere oder abgehackte Wiedergabe.
Geräte mit 8,33-kHz-Schritt rechnen intern das Raster richtig nach. Manche erwarten dabei die echte Frequenz (118,0083), andere akzeptieren die Kanalbezeichnung (118.010). Steht im Handbuch nichts dazu, hilft die Tabelle oben: Gib im Zweifel die Trägerfrequenz ein. Worauf du beim Gerätekauf sonst achten solltest, erklärt der Ratgeber Flugfunk-Scanner kaufen.
Filterbandbreite
Das zweite Problem ist die Bandbreite. Ein Empfangsfilter, das für das 25-kHz-Raster ausgelegt ist, lässt einen deutlich breiteren Ausschnitt durch, als ein 8,33-kHz-Kanal belegt. Liegen auf den benachbarten Drittelkanälen andere Stationen, hörst du sie mit – Fachleute sprechen von Schulter- oder Nachbarkanälen. Ein Empfänger mit wählbarem schmalem AM-Filter trennt die Kanäle sauberer.
Bei SDR-Empfängern ist das einfacher: Software wie SDR# oder SDR++ lässt dich Frequenz und Bandbreite frei einstellen. Hier gibst du die echte Trägerfrequenz ein und stellst das Filter schmal genug, um Nachbarkanäle auszublenden. Grundlagen zu Stick, Antenne und Software findest du im Artikel Flugfunk mit SDR-Stick empfangen.
Darauf kommt es an
- 8,33-kHz-Schritt oder freie Frequenzeingabe mit mindestens vier Nachkommastellen
- AM-Demodulation im Bereich 118 bis 137 MHz
- wählbares schmales Filter für dicht belegte Bereiche
- Speicherplätze, die die Kanalbezeichnung als Namen speichern können
Typische Schwachstellen alter Geräte
- nur 25- oder 12,5-kHz-Raster im Flugfunkband
- festes, breites AM-Filter
- Eingabe der Kanalbezeichnung wird als Frequenz interpretiert
- Suchlauf überspringt Kanäle zwischen den alten Rasterpunkten
Betriebsrichtung und Wind auf einen Blick
Welche Piste gerade in Betrieb ist und wie der Wind steht, zeigt dir Planetrack direkt am Flughafen – zusammen mit der Spot-Karte, bestem Licht und Community-Fotos. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Die rechtliche Seite für Scannerbesitzer
So viel Technik, so wenig Spielraum: In Deutschland ist der Besitz eines Scanners oder SDR-Sticks erlaubt, das Abhören des Flugfunks ohne Berechtigung aber nach verbreiteter Auffassung nicht. § 5 TDDDG erlaubt den Empfang mit einer Funkanlage nur für Nachrichten, die für dich, für Funkamateure, für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. Der Sprechfunk zwischen Cockpit und Lotsen gehört nicht dazu. Zusätzlich verbietet das Gesetz, Inhalte oder auch nur die Tatsache des Empfangs weiterzugeben. Die Details mit Strafrahmen und legalen Alternativen stehen im Artikel Flugfunk hören: Technik und Rechtslage.
Ein 8,33-kHz-fähiges Gerät ist keine Erlaubnis
Ob dein Scanner das neue Raster beherrscht, ändert nichts an der Rechtslage. Auch das Veröffentlichen von Funkmitschnitten in Videos oder Gruppenchats ist in Deutschland tabu (mehr dazu im Beitrag Flugfunk in Videos veröffentlichen). Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; in anderen Ländern gelten teils andere Regeln, die du vor Ort prüfen musst.
Wofür ist das Wissen dann gut? Zum einen für alle, die ein Sprechfunkzeugnis wie BZF oder AZF machen oder schon besitzen – dort gehört das Kanalschema zum Handwerkszeug. Zum anderen für jeden, der Karten liest: Frequenzen in Flugplatzkarten, Flughafen-Steckbriefen oder Simulator-Netzwerken stehen heute durchweg im neuen Format. Wer zu Hause am Simulator üben will, findet bei VATSIM und IVAO eine legale Umgebung, in der die gleichen Kanalbezeichnungen verwendet werden. Und wer verstehen möchte, wie die Sprache auf den Frequenzen funktioniert, liest den Beitrag zur Sprechfunk-Phraseologie.
Typische Missverständnisse
Rund um das 8,33-kHz-Raster halten sich ein paar Irrtümer hartnäckig:
- „118.010 ist 118,010 MHz.“ Nein – das ist eine Kanalbezeichnung. Die Trägerfrequenz liegt bei 118,0083 MHz.
- „Kanal 118.005 und 118.000 sind dasselbe.“ Beide nutzen dieselbe Trägerfrequenz, aber unterschiedliche Raster. Für den Funkverkehr sind es getrennte Kanäle.
- „Mein Scanner empfängt doch etwas, also passt es.“ Auch neben der Frequenz hörst du bei AM oft noch Sprache – nur schlechter und möglicherweise vermischt mit einem Nachbarkanal.
- „Die Umstellung betraf nur Airliner.“ Seit 2018 mussten auch Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge und kleine Motorflugzeuge mit Funk umrüsten, sofern sie in Luftraum mit Funkpflicht unterwegs sind und keine Ausnahme griff.
- „8,33 kHz gilt überall.“ Das Raster ist eine europäische Lösung. Außerhalb Europas ist 25 kHz vielerorts weiter der Normalfall.
Spotten ohne Funk: was dir wirklich hilft
Für den Alltag am Zaun brauchst du den Funk ohnehin seltener, als viele glauben. Welche Piste in Betrieb ist, ergibt sich meist aus dem Wind – das erklärt der Guide Betriebsrichtung am Flughafen verstehen. Wetter und Sicht liest du aus METAR und TAF, wie im Artikel METAR und TAF lesen beschrieben. Und wo ein Flugzeug gerade ist, verraten öffentlich ausgestrahlte ADS-B-Daten auf Flugradar-Karten; die Hintergründe stehen in Flugverfolgung mit ADS-B.
An Spots wie dem Besucherhügel München oder der Aussichtsplattform Zeppelinheim kommst du mit dieser Kombination zuverlässig an deine Motive, ohne in eine rechtliche Grauzone zu geraten. Wer Funk trotzdem einmal legal erleben möchte, findet im Beitrag zu Flugfunk online hören eine Einordnung der verfügbaren Streams und ihrer Rechtslage.
1. Frequenzangabe einordnen
Schau auf die letzten beiden Ziffern: 00, 25, 50 oder 75 bedeutet 25-kHz-Kanal, alles andere 8,33 kHz.
2. Trägerfrequenz bestimmen
Rechne bei 8,33-kHz-Kanälen die echte Frequenz aus – mit Tabelle oder Rechner oben.
3. Gerät prüfen
Kann dein Empfänger 8,33-kHz-Schritte und ein schmales AM-Filter? Das steht im Datenblatt.
4. Rechtslage beachten
In Deutschland gilt das Abhörverbot aus § 5 TDDDG. Nutze Funkwissen für Ausbildung, Simulation und Kartenlesen.
Kurzfazit
Das 8,33-kHz-Raster hat Europas Flugfunk aus der Frequenznot geholt, indem es jeden alten Kanal in drei schmalere teilt. Wer das Kanalschema kennt, liest jede moderne Frequenzliste richtig. Ein passender Empfänger löst aber nur das technische Problem – das rechtliche bleibt in Deutschland bestehen.
Deine Sichtungen, sauber dokumentiert
Mit Planetrack postest du Sichtungen mit Foto, Flugzeugtyp, Kennzeichen, Airline, Flughafen und Spot und sammelst sie in deinem Hangar – samt Wunschliste für die Flieger, die dir noch fehlen. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Zusammenfassung
- Der zivile Sprechfunk läuft im Band 117,975 bis 137 MHz in Amplitudenmodulation. Weil der Luftraum über Europa immer voller wurde, reichten die 25-kHz-Kanäle nicht mehr aus.
- Die EU-Durchführungsverordnung 1079/2012 machte die 8,33-kHz-Fähigkeit flächendeckend zur Pflicht; Notfrequenz 121,5 MHz, 123,1 MHz sowie Datenfunk-Frequenzen für VDL und ACARS blieben ausdrücklich im 25-kHz-Raster.
- Die Kanalbezeichnungen folgen einem festen Schema: Vier Endungen pro 100-kHz-Block sind ungenutzt, aus der Endung lässt sich die echte Trägerfrequenz ableiten.
- Wer Frequenzlisten, Karten oder Flughafen-Steckbriefe liest, versteht mit diesem Schema sofort, ob ein Kanal im alten oder neuen Raster liegt.
Häufige Fragen
Was bedeutet 8,33-kHz-Kanalraster im Flugfunk?
Es beschreibt den Abstand zwischen zwei benachbarten Sprechfunkkanälen im VHF-Flugfunkband. Früher lagen die Kanäle 25 kHz auseinander, im 8,33-kHz-Raster wird jeder 25-kHz-Abschnitt in drei schmalere Kanäle geteilt. 8,33 kHz ist dabei ein Drittel von 25 kHz.
Seit wann gilt das 8,33-kHz-Raster in Europa?
Eingeführt wurde es 1999 im europäischen Luftraum oberhalb von Flugfläche 245, 2007 folgte die Ausweitung auf alles oberhalb von FL195. Mit der EU-Durchführungsverordnung 1079/2012 mussten Bordfunkgeräte ab dem 1. Januar 2018 in Lufträumen mit Funkpflicht 8,33-kHz-fähig sein; die Umstellung der Frequenzzuteilungen war bis Ende 2018 vorgesehen. Ausnahmen gab es unter anderem für Staatsluftfahrzeuge und einzelne 25-kHz-Zuteilungen.
Warum stimmt die Kanalnummer nicht mit der Frequenz überein?
Weil 8,33 kHz keine glatte Zahl ist. Statt Frequenzen wie 118,00833 MHz einzutippen, stellen Piloten eine sechsstellige Kanalbezeichnung ein, die eindeutig auf Frequenz und Raster verweist. Kanal 118.005 bedeutet 118,000 MHz im 8,33-kHz-Raster, Kanal 118.010 bedeutet 118,0083 MHz, Kanal 118.000 dagegen 118,000 MHz im 25-kHz-Raster.
Kann jeder Scanner 8,33-kHz-Kanäle empfangen?
Nein, nicht sauber. Viele ältere Geräte kennen nur 25-kHz- oder 12,5-kHz-Schritte und landen dann neben der eigentlichen Trägerfrequenz. Wichtig sind ein einstellbarer 8,33-kHz-Schritt oder eine freie Frequenzeingabe mit ausreichender Auflösung sowie ein schmales AM-Filter. Ob ein Modell das kann, steht im Datenblatt.
Darf ich in Deutschland mit einem 8,33-kHz-fähigen Scanner Flugfunk hören?
Besitz und Kauf sind erlaubt, das Abhören des Flugfunks ohne Berechtigung nach verbreiteter Auffassung nicht. § 5 TDDDG erlaubt nur den Empfang von Nachrichten, die für dich, für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. Die Technik ändert daran nichts. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Welche Frequenzen bleiben im 25-kHz-Raster?
Die EU-Verordnung nennt ausdrücklich die Notfrequenz 121,5 MHz, die Hilfsfrequenz 123,1 MHz sowie die Frequenzen für den Datenfunk VDL und ACARS. Daneben durften Staaten einzelne Zuteilungen aus Sicherheitsgründen im 25-kHz-Raster belassen.
Gilt 8,33 kHz weltweit?
Nein. Das Raster wurde für die ICAO-Region Europa eingeführt, weil dort die Frequenzknappheit besonders groß war. Viele andere Regionen arbeiten weiterhin überwiegend mit 25-kHz-Kanälen.
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