Das Wichtigste in Kürze
- Eigener Rechtsweg: Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erlaubt es den Behörden, Modellflugvereinen und -verbänden eine Genehmigung mit eigenen Betriebsbedingungen zu erteilen – abweichend von den Unterkategorien A1 bis A3.
- In Deutschland über die Verbände: Die Genehmigung geht an bundesweit tätige Luftsportverbände. Nach Angaben des Drohnenportals des Bundes (dipul) halten DMFV und MFSD eine solche Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts.
- Ab 2 Kilogramm Kenntnisnachweis: Für Flugmodelle über 2 kg Startmasse verlangt § 21f LuftVO eine Schulung bei einem genehmigten Verband. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre und gehört beim Fliegen in die Tasche.
- Erlaubnis bleibt Pflicht: Über 12 kg, bei Raketenmodellen mit mehr als 20 g Treibsatz, bei Verbrennern näher als 1,5 km an Wohngebieten und für Nachtflüge brauchst du eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
- Flughäfen bleiben tabu: Die geografischen Gebiete aus § 21h LuftVO – darunter die Zonen um Flughäfen und Flugplätze – gelten nach den Verbandsregeln des DMFV auch im Vereinsbetrieb.
Inhaltsverzeichnis
- 1.Drei Wege für Modellflieger
- 2.Was Artikel 16 genau regelt
- 3.So setzt Deutschland Artikel 16 um
- 4.Die Verbandsregeln im Alltag
- 5.Kenntnisnachweis, Registrierung und Versicherung
- 6.Wann du trotzdem eine Erlaubnis brauchst
- 7.Das Modellfluggelände
- 8.Flughäfen, Flugplätze und Kontrollzonen
- 9.Verein oder offene Kategorie?
- 10.Im Urlaub: Genehmigung bleibt zu Hause
- 11.Modellflug und Planespotting
- 12.Typische Fehler
- 13.Fazit
Viele Planespotter haben irgendwann ein ferngesteuertes Modell im Keller – einen Segler, einen Jet-Nachbau oder einen Multikopter. Wer damit regelmäßig fliegt, landet schnell bei der Frage: Reicht der EU-Drohnenführerschein, oder geht das im Verein anders? Die Antwort steckt in Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Er öffnet für Modellflugvereine und -verbände einen eigenen Weg durch das Drohnenrecht. Dieser Guide erklärt dir, was Artikel 16 regelt, wie Deutschland ihn in der Luftverkehrs-Ordnung umsetzt, welche Verbandsregeln im Alltag gelten, wann du trotzdem eine Erlaubnis brauchst und warum Flughäfen auch für Vereinsflieger tabu bleiben.
Die echten Flieger im Blick
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Drei Wege für Modellflieger
Seit das EU-Drohnenrecht gilt, ist jedes ferngesteuerte Flugmodell rechtlich ein unbemanntes Luftfahrzeug – ganz gleich, ob es ein Holzsegler oder ein Quadrocopter ist. Die EASA hat Modellfliegern deshalb drei Möglichkeiten eröffnet:
- Offene Kategorie: Du fliegst wie jeder andere Drohnenpilot nach den Unterkategorien A1 bis A3, mit dem passenden Kompetenznachweis und höchstens 120 Metern Höhe. Für klassische Modellflugzeuge gibt es dort sogar eine eigene Klasse, C4 – Details stehen in Drohnen-Klassen C0 bis C6.
- Kategorie „speziell“: Mit Betriebsgenehmigung oder Standardszenario. Das ist für Hobbyflieger meist zu aufwendig; wie das Verfahren aussieht, erklärt Spezielle Kategorie, SORA und Standardszenarien.
- Verein oder Verband nach Artikel 16: Du fliegst nach den Bedingungen, die die Behörde deinem Verband genehmigt hat. Diese Grenzen können laut EASA von denen der offenen Kategorie abweichen.
Daneben kennt die Verordnung noch geografische Gebiete nach Artikel 15, in denen Staaten Anforderungen der offenen Kategorie lockern oder verschärfen können. Die EASA nennt als Beispiel Hangflug mit unbemannten Seglern bis 10 kg, die dort über die 120-Meter-Grenze über Grund hinaus fliegen dürfen, solange sie weniger als 120 Meter über dem Piloten bleiben.
Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel ordnet die Regeln allgemeinverständlich ein, Stand Oktober 2026. Verbindlich sind die Verordnungstexte, die Luftverkehrs-Ordnung und die aktuellen Betriebsregeln deines Verbands. Verbände entwickeln ihre Verfahren weiter – prüf vor der Saison, ob sich etwas geändert hat.
Was Artikel 16 genau regelt
Artikel 16 ist kurz, aber folgenreich. Auf Antrag eines Modellflugvereins oder -verbands kann die zuständige Behörde eine Genehmigung für den Flugbetrieb in dessen Rahmen erteilen. Grundlage sind entweder die einschlägigen nationalen Vorschriften oder die eigenen Verfahren, die Organisationsstruktur und das Managementsystem des Vereins. Im zweiten Fall muss der Verein vier Dinge sicherstellen:
- Die Mitglieder kennen die Bedingungen und Grenzen der Genehmigung.
- Die Mitglieder werden dabei unterstützt, die nötige Mindestkompetenz für sicheres Fliegen zu erreichen.
- Der Verein greift ein, wenn er erfährt, dass sich ein Mitglied nicht an die Regeln hält, und informiert bei Bedarf die Behörde.
- Der Verein stellt der Behörde auf Anfrage die Unterlagen für Aufsicht und Überwachung bereit.
Die Genehmigung selbst legt die Bedingungen fest, unter denen geflogen wird. Wichtig für Reisende: Sie gilt nur im Gebiet des Mitgliedstaats, der sie ausgestellt hat. Außerdem dürfen die Staaten zulassen, dass Vereine ihre Mitglieder im nationalen Betreiberregister anmelden. Und Artikel 9 erlaubt den Staaten, für Fernpiloten im Rahmen eines Vereins ein abweichendes Mindestalter festzulegen – das reguläre Mindestalter von 16 Jahren für die offene und die spezielle Kategorie muss dort also nicht gelten.
Nach Angaben der EASA galt das EU-Drohnenrecht für den Betrieb in Modellflugvereinen bis zum 1. Januar 2023 noch nicht vollständig. Seitdem ist der Rahmen voll anwendbar, und der Vereinsflugbetrieb läuft über die Genehmigungen nach Artikel 16.
So setzt Deutschland Artikel 16 um
In Deutschland regeln zwei Paragraphen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) den Vereinsweg:
- § 21g LuftVO beschreibt die Genehmigung. Das Bundesverkehrsministerium oder eine von ihm bestimmte Bundesbehörde kann bundesweit tätigen Luftsportverbänden eine Genehmigung nach Artikel 16 erteilen. Sie berechtigt den Verband, Verfahren für den Flugmodellbetrieb festzulegen und risikobasiert weiterzuentwickeln sowie Mitglieder zu schulen und Bescheinigungen auszustellen.
- § 21f LuftVO regelt den Betrieb. Mitglieder von Luftsportverbänden und verbandsorganisierten Vereinen dürfen Flugmodelle abweichend von den EU-Vorgaben der offenen Kategorie betreiben, wenn sie die verbandsinternen Verfahren einhalten. Einige Grundpflichten des Fernpiloten aus dem EU-Anhang gelten trotzdem weiter.
Wer die Genehmigung hält, zeigt das Drohnenportal des Bundes: Nach dessen Angaben hat das Luftfahrt-Bundesamt dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) eine Betriebsgenehmigung erteilt. Der MFSD organisiert den Modellflugsport im Umfeld des Deutschen Aero Clubs (DAeC). In der Praxis heißt das: Du bist Mitglied in einem örtlichen Verein, der einem dieser Verbände angeschlossen ist, oder direkt Einzelmitglied im Verband – und fliegst nach dessen Regeln.
1. EU-Verordnung
Artikel 16 schafft die Möglichkeit einer Genehmigung für Vereine und Verbände.
2. LuftVO
§ 21g legt fest, wer die Genehmigung bekommt; § 21f, was für die Mitglieder gilt.
3. Verband
DMFV und MFSD formulieren Betriebsregeln, schulen Mitglieder und stellen Bescheinigungen aus.
4. Verein und Mitglied
Du fliegst auf dem Vereinsgelände oder außerhalb nach den Verbandsregeln.
Die Verbandsregeln im Alltag
Wie das konkret aussieht, zeigt der Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“ (Stand Mai 2024). Er fasst die Betriebsregeln in 16 Punkten zusammen. Die wichtigsten im Überblick, in eigenen Worten:
| Thema | Regel laut DMFV-Leitfaden |
|---|---|
| Menschenansammlungen | Nicht überfliegen, seitlich mindestens 50 m Abstand |
| Personen und Tiere | Kein Anfliegen und kein Überfliegen unter 25 m über Grund; wer tiefer fliegt, hält mindestens 25 m seitlich Abstand zu Unbeteiligten |
| Sichtweite | Modell immer in Sichtweite; FPV mit Videobrille bis 30 m über Grund gilt als Sichtbetrieb |
| FPV über 30 m | Nur mit einer zweiten Person, die auf Gefahren hinweist |
| Multikopter | Außerhalb ausgewiesener Modellfluggelände höchstens 120 m über Grund |
| Autonomie | Keine vollständig autonomen Flüge; Eingriff jederzeit möglich, Kreisel und Rückkehrfunktion erlaubt |
| Vorrang | Bemannte Luftfahrzeuge haben immer Vorrang, das Modell weicht nach unten aus oder landet |
| Zweck | Nur Sport und Freizeit, kein gewerblicher Betrieb nach Verbandsregeln |
| Alkohol | Weder vor noch während des Fliegens Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen |
Dazu kommen Datenschutz bei Kameramodellen, die Pflicht, Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse über die Datenbank FIDA an den Verband zu melden, und die Einwilligung des Grundstückseigentümers, wenn du auf fremdem Gelände startest. Wie das mit der Videobrille im Detail läuft, vertieft der Artikel FPV-Drohnen.
Regeln deines Verbands lesen
Der MFSD hat eigene Betriebsregeln, die in Details abweichen können. Maßgeblich ist immer das aktuelle Dokument deines Verbands – nicht der Leitfaden des anderen und auch nicht die Erinnerung an die Regeln von vor fünf Jahren.
Kenntnisnachweis, Registrierung und Versicherung
Kenntnisnachweis ab 2 Kilogramm
§ 21f Abs. 2 LuftVO verlangt für Flugmodelle mit mehr als 2 kg Startmasse Kenntnisse in drei Bereichen: sichere Steuerung des Modells, einschlägiges Luftrecht und örtliche Luftraumordnung. Den Nachweis erbringst du über eine Schulung eines genehmigten Luftsportverbands, und zwar vor dem ersten Betrieb. Die Teilnahmebescheinigung gilt fünf Jahre und muss beim Fliegen dabei sein. Der DMFV bietet diesen Kenntnisnachweis online an und verlangt ihn laut Leitfaden auch, wenn du höher als 120 m über Grund fliegen willst. Wer ohne Verbandsmitgliedschaft oder als Mitglied eines ausländischen Verbands unter der DMFV-Genehmigung fliegen will, braucht den DMFV-Kenntnisnachweis laut Leitfaden auch für Modelle unter 2 kg.
Registrierung als Betreiber
Laut DMFV-Leitfaden gilt die EU-Registrierungspflicht für Flugmodelle über 250 Gramm oder mit Kamera. Die Registrierung kann der Verband für seine Mitglieder beim Luftfahrt-Bundesamt übernehmen – genau diese Möglichkeit sieht Artikel 16 vor. Die Registrierungsnummer (e-ID) bringst du am Modell an, deine Daten aktualisierst du bei Bedarf selbst. Wie die Registrierung ohne Verband läuft, steht in Drohne beim LBA registrieren.
Haftpflicht
Für Flugmodelle besteht grundsätzlich eine gesetzliche Halter-Haftpflichtversicherungspflicht. Verbände bieten dafür Gruppenversicherungen an; der DMFV verlangt für Modelle über 1.000 g, die außerhalb von Modellflugplätzen fliegen, bestimmte Tarife. Mitglieder anderer Verbände, die unter der DMFV-Genehmigung fliegen, müssen einen gleichwertigen Schutz nachweisen. Was eine Police generell abdecken muss, erklärt Drohnenversicherung.
Wann du trotzdem eine Erlaubnis brauchst
Der Vereinsweg ersetzt nicht jede behördliche Erlaubnis. § 21f Abs. 3 LuftVO nennt vier Fälle, in denen du eine Erlaubnis brauchst:
Nach Verbandsregeln ohne Einzelerlaubnis
- Elektromodelle bis 12 kg Startmasse
- Segler und Multikopter am Tag in Sichtweite
- Verbrenner mit mehr als 1,5 km Abstand zu Wohngebieten
Nur mit Erlaubnis der Landesbehörde
- Flugmodelle über 12 kg Startmasse
- Raketenmodelle mit mehr als 20 g Treibsatz
- Verbrenner näher als 1,5 km an Wohngebieten
- Jeder Flug bei Nacht
Auch im Verein tabu
- Gewerbliche Flüge nach Verbandsregeln
- Vollautonome Flüge ohne Eingriffsmöglichkeit
- Flüge in Geozonen ohne die dort nötige Zustimmung
Zuständig ist die Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem das Gelände liegt. Den Antrag stellt das Verbandsmitglied selbst oder – für einen Verein – eine vertretungsberechtigte Person. Die Behörde kann zusätzlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers, ein Sachverständigengutachten zur Eignung von Gelände und Luftraum sowie Bewertungen zu Natur- und Lärmschutz verlangen, wenn das im Einzelfall nötig ist. Naturschutz- und Immissionsschutzrecht bleiben ausdrücklich unberührt.
Das Modellfluggelände
Die meisten Vereinsflieger starten auf einem festen Gelände: eine gemähte Piste, eine Pilotenlinie, ein Zaun zum Zuschauerbereich, oft ein kleines Vereinsheim. Für den erlaubnispflichtigen Betrieb – etwa schwere Großmodelle oder Verbrenner, wenn Wohngebiete näher als 1,5 km liegen – erteilt die Landesluftfahrtbehörde die Erlaubnis bezogen auf genau dieses Gelände. Der Verein regelt dazu meist Flugsektor, Pilotenstandort und Betriebszeiten in einer Platzordnung.
Für alle anderen Luftraumnutzer sind die Plätze sichtbar: Genehmigte Verbandsgelände sind in der dipul-Karte des Bundes eingetragen. Das Portal weist darauf hin, dass der angezeigte Radius nicht den tatsächlichen Flugsektor zeigt und rund um den markierten Bereich mit Modellflug zu rechnen ist. Wie du die Karte liest, erklärt Geozonen und die dipul-Karte. Wer kleine Plätze lieber in Fliegerkarten sucht, findet Tipps in Kleine Flugplätze auf Karten finden.
Modellflug findet laut dipul grundsätzlich im Luftraum G statt. In Kontrollzonen oder bei besonderen Betriebsabsprachen kann die Obergrenze abweichen. Was die einzelnen Luftraumklassen bedeuten, steht in Luftraumklassen A bis G.
Flughäfen, Flugplätze und Kontrollzonen
Für Planespotter ist das der spannendste Punkt – und die Antwort ist eindeutig. Der DMFV-Leitfaden verlangt, die geografischen Gebiete aus § 21h Abs. 3 LuftVO ohne Ausnahme so zu beachten wie im Betrieb in der offenen Kategorie. Das bedeutet unter anderem:
- Flughäfen: 1.000 Meter seitlich um die Flughafenbegrenzung sowie ein Korridor von 1.000 Metern beiderseits der Pistenmittellinie, jeweils 5 Kilometer in An- und Abflugrichtung verlängert. Dort ist Betrieb nur in der Kategorie „speziell“ zulässig.
- Andere Flugplätze: 1,5 Kilometer um die Begrenzung, nur mit Zustimmung der Luftaufsicht, der Flugleitung oder des Betreibers – oder in der Kategorie „speziell“.
- Kontrollzonen: nur mit Freigabe der Flugverkehrskontrolle.
Ein Modell im Anflugkorridor ist für ein Verkehrsflugzeug genauso gefährlich wie eine Kameradrohne. Wie ernst Flughäfen das nehmen, zeigen die Artikel Drohnen in Flughafennähe und Drohnensichtungen an Flughäfen. Dass ein Modellfluggelände trotzdem in der Nähe eines Flugplatzes liegen kann, ist kein Widerspruch: Solche Plätze laufen mit Absprachen und festgelegten Grenzen, die für das Gelände gelten – nicht für spontane Flüge am Zaun.
Wind und Pisten im Blick
Planetrack zeigt dir Wetter, Wind und aktive Pisten am Flughafen – so weißt du, aus welcher Richtung der Anflug kommt, bevor du deinen Spot wählst. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Verein oder offene Kategorie?
Beide Wege haben ihre Berechtigung. Eine kleine Kameradrohne für Urlaubsbilder fliegst du meist unkompliziert in der offenen Kategorie. Wer dagegen Segler, Motormodelle oder Jets baut und regelmäßig auf einem Platz fliegt, profitiert vom Verein.
Das spricht für den Verein
- Betriebsregeln, die auf klassischen Modellflug zugeschnitten sind
- Fester Platz mit geklärten Rechten und oft Erlaubnis für größere Modelle
- Registrierung und Versicherung über den Verband
- Erfahrene Mitglieder, die beim Einfliegen helfen
Das spricht dagegen
- Mitgliedsbeiträge und manchmal Arbeitsdienste
- Genehmigung gilt nur im eigenen Land
- Platzordnung und Betriebszeiten binden dich
- Kein Weg für gewerbliche Flüge
Wie du einen passenden Verein findest und was dich als Neumitglied erwartet, beschreibt Mitglied im Luftsportverein werden. Viele Luftsportvereine haben neben Segel- oder Motorflug auch eine Modellflugsparte – und wer später doch selbst ins Cockpit will, findet im Segelflugschein (SPL) den nächsten Schritt.
Im Urlaub: Genehmigung bleibt zu Hause
Weil Artikel 16 die Genehmigung auf den ausstellenden Staat begrenzt, nimmst du deine Vereinsregeln nicht mit über die Grenze. Im Ausland fliegst du entweder in der offenen Kategorie des Gastlandes – mit EU-Kompetenznachweis und unter Beachtung der dortigen Geozonen – oder nach den Regeln eines dort genehmigten Vereins, sofern dieser Gäste zulässt. Die Grundlagen fasst Mit der Drohne in den Urlaub zusammen; Länderbesonderheiten findest du in Drohne fliegen in Österreich und Drohne fliegen in der Schweiz.
Modellflug und Planespotting
Modellflug und Spotting liegen näher beieinander, als es scheint. Beide leben vom genauen Blick auf Silhouetten, Wind und Licht. Wer ein Scale-Modell eines Airliners baut, studiert Fotos von Fahrwerk, Antennen und Lackierung – genau das Wissen, das dir auch am Zaun beim Erkennen eines Typs hilft. Einen schönen Einstieg in die Geschichte bietet das Deutsche Segelflugmuseum mit Modellflug auf der Wasserkuppe, das neben Seglern eine große Modellflugsammlung zeigt. Und wer Modelle lieber ins Regal stellt, findet in Flugzeugmodelle sammeln den passenden Einstieg.
Auf Flugplatzfesten treffen beide Welten oft aufeinander. Fotografieren ist dort meist ausdrücklich erwünscht – die Drohne oder das eigene Modell bleibt aber am Boden, solange der Veranstalter nichts anderes regelt.
Startklar für den Vereinsflug?
- Ich bin Mitglied in einem Verein oder Verband mit Genehmigung nach Artikel 16.
- Ich kenne die aktuellen Betriebsregeln meines Verbands.
- Ich bin als Betreiber registriert und die e-ID klebt am Modell.
- Meine Haftpflichtversicherung deckt das Modell ab.
- Bei Modellen über 2 kg habe ich den Kenntnisnachweis dabei.
- Ich habe geprüft, ob mein Modell oder mein Flug eine Erlaubnis braucht.
- Ich habe Geozonen und Abstände zu Flugplätzen auf der dipul-Karte kontrolliert.
Typische Fehler
- Vereinsregeln mit Freibrief verwechseln: Artikel 16 lockert die Vorgaben der offenen Kategorie, hebt aber Geozonen, Kontrollzonen und Flughafenbereiche nicht auf.
- Gewicht unterschätzen: Ein Großsegler mit Akku liegt schnell über 2 kg – dann brauchst du den Kenntnisnachweis, über 12 kg zusätzlich eine Erlaubnis.
- Nachtflug spontan: Ein beleuchtetes Modell am Abendhimmel sieht toll aus, doch jeder Betrieb bei Nacht braucht nach § 21f LuftVO eine Erlaubnis.
- Verbandsregeln im Urlaub anwenden: Die Genehmigung endet an der Landesgrenze.
- Unfälle nicht melden: Der DMFV verlangt Meldungen sicherheitsrelevanter Ereignisse; bei Personenschäden oder hohen Sachschäden musst du laut Leitfaden zusätzlich die Polizei informieren.
Spots mit freiem Blick auf den Anflug
Auf der Spot-Karte von Planetrack findest du Spotterpunkte mit Anreise, bestem Licht, Bewertungen und Community-Fotos – und der Sonnenstand-Planer zeigt dir, wann die Sonne im Rücken steht. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.
Fazit
Artikel 16 der EU-Drohnenverordnung gibt dem organisierten Modellflug einen eigenen Rahmen. In Deutschland läuft er über die Luftsportverbände: § 21g LuftVO erlaubt ihnen, Verfahren festzulegen und zu schulen, § 21f regelt, was ihre Mitglieder dürfen. Ab 2 kg brauchst du einen Kenntnisnachweis, schwere Modelle, Raketen, Verbrenner nahe Wohngebieten und Nachtflüge bleiben erlaubnispflichtig. Die Genehmigung gilt nur im eigenen Land – und an den Zonen rund um Flughäfen ändert sie nichts.
Kurzfazit
Wer regelmäßig klassische Modelle fliegt, ist im Verein gut aufgehoben: passende Regeln, fester Platz, Registrierung und Versicherung aus einer Hand. Lies die aktuellen Betriebsregeln deines Verbands, prüf vor jedem Flug die Geozonen – und lass den Flughafen den echten Fliegern.
Zusammenfassung
- Modellflieger können in der offenen Kategorie, in der Kategorie „speziell“ oder im Rahmen eines nach Artikel 16 genehmigten Vereins oder Verbands fliegen.
- In Deutschland setzen § 21f und § 21g LuftVO den Artikel 16 um: Bundesweite Luftsportverbände bekommen die Genehmigung, legen Verfahren fest und schulen ihre Mitglieder.
- Die Verbandsregeln regeln Abstände, Sichtflug, FPV, Registrierung, Versicherung und Meldepflichten. Schwere Modelle, Raketen, Verbrenner nahe Wohngebieten und Nachtflug bleiben erlaubnispflichtig.
- Die Genehmigung gilt nur im Staat, der sie erteilt hat. Flughafenzonen, Kontrollzonen und andere Geozonen behalten auch für Vereinsflieger ihre Wirkung.
Häufige Fragen
Was regelt Artikel 16 der EU-Drohnenverordnung?
Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erlaubt der zuständigen Behörde, einem Modellflugverein oder -verband auf Antrag eine Genehmigung für den Flugbetrieb in seinem Rahmen zu erteilen. Die Genehmigung legt fest, unter welchen Bedingungen geflogen wird, und kann sich auf nationale Regeln oder auf die Verfahren und Strukturen des Vereins stützen. Sie gilt nur im Gebiet des Mitgliedstaats, der sie ausgestellt hat.
Muss ich im Verein den EU-Drohnenführerschein A1/A3 machen?
Nicht zwingend. Wer nach den Verfahren eines genehmigten Verbands fliegt, folgt dessen Regeln statt den Unterkategorien der offenen Kategorie. Nach § 21f LuftVO brauchst du für Flugmodelle über 2 Kilogramm Startmasse aber einen Kenntnisnachweis über eine Schulung eines genehmigten Luftsportverbands. Der DMFV verlangt laut seinem Leitfaden den Nachweis außerdem, wenn du höher als 120 Meter über Grund fliegen willst.
Welche Verbände haben in Deutschland eine Genehmigung nach Artikel 16?
Nach Angaben des Drohnenportals des Bundes (dipul) hat das Luftfahrt-Bundesamt dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) und dem Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) eine solche Betriebsgenehmigung erteilt. Der MFSD organisiert den Modellflugsport im Umfeld des Deutschen Aero Clubs. Mitglieder angeschlossener Vereine fliegen nach den Regeln ihres Verbands.
Brauche ich für mein Modell eine Aufstiegserlaubnis?
Nach § 21f Abs. 3 LuftVO brauchst du eine Erlaubnis für Flugmodelle mit mehr als 12 kg Startmasse, für Raketenmodelle mit mehr als 20 g Treibsatz, für Modelle mit Verbrennungsmotor, die näher als 1,5 km an Wohngebieten fliegen, und für jeden Nachtbetrieb. Zuständig ist die Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem das Gelände liegt.
Muss ich mein Flugmodell registrieren?
Für Flugmodelle über 250 Gramm oder mit Kamera besteht laut DMFV-Leitfaden die EU-Registrierungspflicht als Betreiber. Artikel 16 erlaubt den Staaten, die Registrierung über die Vereine laufen zu lassen. In Deutschland kann dein Verband das beim Luftfahrt-Bundesamt für dich erledigen. Die Registrierungsnummer (e-ID) bringst du am Modell an.
Darf ich als Vereinsmitglied in der Nähe eines Flughafens fliegen?
Nein, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Der DMFV-Leitfaden verlangt, die geografischen Gebiete aus § 21h Abs. 3 LuftVO ohne Ausnahme wie in der offenen Kategorie zu beachten. Rund um Flughäfen sind das 1.000 Meter um die Begrenzung plus die verlängerten Pistenkorridore, rund um andere Flugplätze 1,5 Kilometer. In Kontrollzonen brauchst du eine Flugverkehrskontrollfreigabe.
Gilt die Vereinsgenehmigung auch im Ausland?
Nein. Artikel 16 begrenzt die Genehmigung ausdrücklich auf das Gebiet des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat. Fliegst du im Urlaub, gelten die Regeln des Gastlandes – also entweder dessen offene Kategorie oder die Regeln eines dort genehmigten Vereins.
Was ist ein Modellfluggelände?
Ein Gelände, auf dem ein Verein regelmäßig Modellflugbetrieb macht. Für erlaubnispflichtigen Betrieb – etwa schwere Modelle oder Verbrenner nahe Wohngebieten – stellt die Landesluftfahrtbehörde eine Erlaubnis für das Gelände aus. Genehmigte Verbandsgelände sind in der dipul-Karte verzeichnet; der dort gezeigte Radius entspricht aber nicht dem tatsächlichen Flugsektor.
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