Luftsicherheitsassistent werden: Schulung, Zertifizierung und Aufgaben

Hauptschulabschluss, Zuverlässigkeitsüberprüfung, mindestens 280 Unterrichtseinheiten und eine Prüfung bei der Luftsicherheitsbehörde: So wirst du Luftsicherheitsassistent an der Passagierkontrolle.

Planetrack RedaktionVeröffentlicht: 15. Oktober 202611 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Weiterbildung statt Ausbildungsberuf: Luftsicherheitsassistent ist kein klassischer IHK-Ausbildungsberuf, sondern eine behördlich geregelte Qualifizierung. Quereinstieg ist der Normalfall.
  • Niedrige Einstiegshürde, hohe Prüfhürde: Formal reichen 18 Jahre und ein Hauptschulabschluss. Dazu kommen aber Zuverlässigkeitsüberprüfung, ärztliche Eignung und eine anspruchsvolle Prüfung.
  • 280 Unterrichtseinheiten: So viel Schulung schreibt die Luftsicherheits-Schulungsverordnung mindestens für die Kontrolle von Passagieren und Gepäck vor, jede Einheit dauert 45 Minuten.
  • Null Toleranz bei verbotenen Gegenständen: In der praktischen Prüfung darf kein verbotener Gegenstand übersehen werden, im Röntgenbildtest müssen mindestens 60 Prozent der markierten Gegenstände stimmen.
  • Lernen hört nie auf: Kontrollkräfte an Röntgengeräten absolvieren jedes Jahr 48 Unterrichtseinheiten Fortbildung, davon 27 nur für die Bilderkennung, und alle sechs Monate einen Bildtest.
Inhaltsverzeichnis
  1. 1.Luftsicherheitsassistent werden: die kurze Antwort
  2. 2.Wer an der Kontrolle eigentlich arbeitet
  3. 3.Die Voraussetzungen
  4. 4.Die Schulung: 280 Unterrichtseinheiten
  5. 5.Prüfung und Zertifizierung
  6. 6.Nach der Prüfung: Fortbildung ohne Ende
  7. 7.Der Arbeitsalltag an der Kontrollspur
  8. 8.Was Spotter mitbringen

Du kennst sie von jeder Reise: die Menschen an der Kontrollspur, die deinen Rucksack durchleuchten, die Kameratasche auf Akkus prüfen und dich nach dem Piepen der Torsonde abtasten. Wer Luftsicherheitsassistent werden will, landet in einem der wenigen Flughafenjobs, für die du weder Abitur noch Studium brauchst – dafür aber eine saubere Weste, gute Augen und Nerven für Hunderte Passagiere pro Schicht. Dieser Guide erklärt dir die rechtlichen Grundlagen, die Schulung, die Prüfung und den Alltag. Und warum der Job für Luftfahrtfans näher am Geschehen ist, als man denkt.

Flughafen-Alltag festhalten

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Luftsicherheitsassistent werden: die kurze Antwort

Du brauchst mindestens 18 Jahre, einen Hauptschulabschluss oder Vergleichbares, eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung und die ärztlich bestätigte Eignung. Dann absolvierst du bei einem Sicherheitsdienstleister eine Schulung von mindestens 280 Unterrichtseinheiten, legst bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde eine theoretische und eine praktische Prüfung ab und erhältst ein Zertifikat. Erst damit darfst du selbstständig Passagiere und Gepäck kontrollieren.

„Luftsicherheitsassistent“ ist dabei die gängige Berufsbezeichnung, keine amtliche. Die Verordnungen sprechen nüchtern von Luftsicherheitskontrollpersonal. Gemeint ist dasselbe: die Leute an der Passagier- und Gepäckkontrolle.

280Unterrichtseinheiten Mindestschulung für Passagier- und Gepäckkontrolle
45Minuten dauert eine Unterrichtseinheit
0übersehene verbotene Gegenstände erlaubt die praktische Prüfung

Wer an der Kontrolle eigentlich arbeitet

Die rechtliche Grundlage ist das Luftsicherheitsgesetz. Nach § 5 LuftSiG darf die Luftsicherheitsbehörde Personen und Gegenstände durchsuchen oder durchleuchten, bevor sie in den Sicherheitsbereich gelangen. Was das für dich als Spotter bedeutet, erklärt der Artikel Luftsicherheitsgesetz verständlich erklärt, den Unterschied zwischen öffentlichem Bereich und Sicherheitsbereich Landseite, Luftseite, Sicherheitsbereich.

Die Behörde muss diese Kontrollen aber nicht selbst durchführen. § 16a LuftSiG erlaubt es, Teile der Aufgaben auf private Personen oder Unternehmen zu übertragen – sie werden dann zu Beliehenen und stehen unter Aufsicht der Behörde. Genau so arbeiten die meisten Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten: angestellt bei einem privaten Sicherheitsunternehmen, im Einsatz aber mit hoheitlichem Auftrag. Laut dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) arbeiten die Dienstleister bei der Passagier- und Gepäckkontrolle entweder im Auftrag des Bundesinnenministeriums unter Fachaufsicht der Bundespolizei oder im Auftrag der Luftsicherheitsbehörde eines Landes.

Neben der Fluggastkontrolle gibt es weitere Einsatzfelder, für die zum Teil eigene, kürzere Schulungen gelten:

Tätigkeit Rechtsgrundlage Zuständig laut BDLS Mindestschulung
Passagiere, Handgepäck, aufgegebenes Gepäck § 5 LuftSiG Bund (Bundespolizei) oder Land 280 UE
Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrolle § 8 LuftSiG Flughafenbetreiber (Eigensicherung) Fahrzeuge 40 UE, Zugang und Streife 27 UE
Fracht und Post § 9 LuftSiG Luftfahrtunternehmen (gesetzliche Pflicht) 150 UE, mit Röntgen- oder Sprengstoffdetektoren 200 UE
Bordvorräte und Flughafenlieferungen §§ 8, 9 LuftSiG Flughafen, Airline 75 UE, mit Geräten 100 UE

Die Stundenzahlen stammen aus § 6 der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV). Dieser Artikel konzentriert sich auf die klassische Passagierkontrolle – den Job, den die meisten mit „Luftsicherheitsassistent“ meinen. Die europäischen Vorgaben dahinter fasst EU-Verordnung 300/2008 und 2015/1998 zusammen, die historische Entwicklung Wie der 11. September die Luftsicherheit veränderte.

Die Voraussetzungen

Formale Mindestanforderungen

Die Anlage 1 der LuftSiSchulV nennt als Minimum ein Alter von 18 Jahren und einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss. Weitere Schul- oder Berufsabschlüsse verlangt die Verordnung nicht. Arbeitgeber erwarten in der Praxis zusätzlich sicheres Deutsch, weil Unterricht, Prüfung und der Umgang mit Passagieren darauf aufbauen; Englisch hilft im internationalen Betrieb sehr.

Zuverlässigkeitsüberprüfung

Bevor du überhaupt mit der Schulung beginnst, muss die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG erfolgreich abgeschlossen sein – denn im Unterricht bekommst du Einblick in nicht öffentliche Informationen. Die Luftsicherheitsbehörde prüft dabei deine Identität, fragt bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden an, holt eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein und kann frühere Arbeitgeber der letzten fünf Jahre kontaktieren. Den Antrag stellst du selbst, die Kosten trägt laut Gesetz der Arbeitgeber.

In der Regel gilt als unzuverlässig, wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe oder zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde und die Rechtskraft der Verurteilung weniger als fünf Jahre zurückliegt. Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verlängert sich der Zeitraum auf zehn Jahre. Die Behörde betrachtet aber immer den Einzelfall.

Körperliche und mentale Eignung

Die Arbeit ist anstrengender, als sie von außen aussieht: langes Stehen, Bücken, Heben von Gepäck, Wechselschicht mit Nachtdiensten und ständiger Zeitdruck. Deshalb schreibt die Verordnung eine ärztliche Untersuchung vor. Für die Arbeit an Röntgengeräten zählen vor allem:

  • Sehschärfe: beidäugig mindestens 0,8, Brille oder Kontaktlinsen sind erlaubt. Einäugigkeit schließt die Arbeit an den Geräten aus.
  • Farbsehen: Getestet wird mit Farbtafeln und einem Farbtest. Wer mehr als zwei Fehler macht, ist für die Bildauswertung ungeeignet – Röntgenbilder unterscheiden Materialien über Farben.
  • Hören: Ein Hörtest gehört für Tätigkeiten mit Lärm zur Untersuchung.
  • Ausschlussgründe: unter anderem Anfallsleiden, ausgeprägte psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen und nicht ausreichend eingestellter Diabetes.

Die Untersuchung wird grundsätzlich alle drei Jahre wiederholt.

Farbsehen früh testen lassen

Eine unentdeckte Rot-Grün-Schwäche ist einer der häufigsten Stolpersteine für die Arbeit am Röntgengerät. Lass dein Farbsehen beim Augenarzt prüfen, bevor du dich bewirbst – das spart dir und dem Arbeitgeber Zeit.

Passt der Job zu dir?

Hak ehrlich ab, was auf dich zutrifft.

  • Mein Führungszeugnis ist sauber.
  • Ich sehe gut und habe keine bekannte Farbsehschwäche.
  • Ich kann stundenlang stehen und auch mal schwere Taschen heben.
  • Schicht-, Nacht- und Wochenenddienste sind für mich machbar.
  • Ich bleibe freundlich, wenn gestresste Passagiere laut werden.
  • Ich arbeite gern konzentriert, auch bei Routineaufgaben.
  • Ich spreche sicher Deutsch und komme auf Englisch zurecht.

Die Schulung: 280 Unterrichtseinheiten

Geschult wird nicht an einer Berufsschule, sondern beim Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Schulungseinrichtung. Unterrichten dürfen nur behördlich zertifizierte Ausbilder, die Inhalte richten sich nach den Vorgaben der Verordnung und der zuständigen Behörde. Für die Kontrolle von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck schreibt § 6 LuftSiSchulV mindestens 280 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vor – rund 210 Zeitstunden. Wie viele Wochen daraus werden, hängt vom Kursmodell ab.

Typische Inhalte sind:

  • Rechtliche Grundlagen: Luftsicherheitsgesetz, EU-Vorgaben, Befugnisse als Beliehener und deren Grenzen
  • Verbotene Gegenstände: Waffen, Sprengstoffe, gefährliche Stoffe und wie sie getarnt werden können
  • Technik: Röntgengeräte, Torsonden, Handsonden und Sprengstoffdetektoren – Funktionsweise und Grenzen
  • Röntgenbildauswertung: das Herzstück; du lernst, Formen und Materialfarben in Sekunden zu lesen
  • Personen- und Gepäckkontrolle: korrekte Abläufe beim Abtasten und bei der Nachkontrolle von Taschen
  • Soziale Kompetenz: Kommunikation, Deeskalation, Umgang mit Konflikten und interkulturellen Situationen

Für Spotter spannend: Hier lernst du, warum Akkus, Objektive und Kabelsalat im Röntgenbild so oft Nachkontrollen auslösen. Wer die Perspektive kennt, packt anders – Tipps dazu in Kameraausrüstung im Handgepäck.

Typenkenntnis trainieren

Auch Spotter leben vom schnellen Erkennen. In der Planetrack-Community teilst du Sichtungen, kommentierst Fotos anderer Spotter und schärfst dein Auge für Typen und Liveries. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

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Prüfung und Zertifizierung

Am Ende steht die Prüfung bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde. Je nach Konstellation ist das die Behörde des Bundeslandes, das Luftfahrt-Bundesamt oder die Bundespolizei. Die Details regeln § 13 und Anlage 5 der LuftSiSchulV; die genauen Auswertungs- und Kontrollabläufe sind als Verschlusssache eingestuft.

Theoretische Prüfung

30 Fragen in 120 Minuten: 10 Basisfragen und ein tätigkeitsbezogener Teil. Bestanden hast du mit mindestens 70 Prozent in beiden Teilen.

Praktische Prüfung: Röntgenbilder

30 Röntgenbilder in 30 Minuten. Kein verbotener Gegenstand darf übersehen werden, mindestens 60 Prozent der markierten Gegenstände müssen stimmen, die Fehlalarmquote darf höchstens 10 Prozent betragen.

Praktische Prüfung: Kontrollen

Eine Personenkontrolle inklusive Konfliktsituation und eine Kontrolle von Handgepäck und Gegenständen, je höchstens 30 Minuten. Ein erheblicher Fehler im Ablauf führt zum Nichtbestehen.

Zertifikat

Nach bestandener Prüfung stellt die Behörde das Zertifikat mit deinen Qualifikationen und seiner Gültigkeitsdauer aus. Ab jetzt arbeitest du eigenverantwortlich an der Spur.

Die Reihenfolge ist fest: Zur Praxis wird nur zugelassen, wer die Theorie bestanden hat. Fällst du durch, darfst du laut § 14 LuftSiSchulV jeden Teil einmal innerhalb von sechs Monaten wiederholen. Klappt auch das nicht, musst du die komplette Schulung neu durchlaufen.

Nach der Prüfung: Fortbildung ohne Ende

Das Zertifikat ist kein Freifahrtschein. Laut Anlage 6 der LuftSiSchulV gilt für Kontrollkräfte an Röntgengeräten eine jährliche Fortbildung von 48 Unterrichtseinheiten:

Baustein Unterrichtseinheiten pro Jahr
Theorie (Bedrohungslage, Vorschriften, Technik, soziale Kompetenz) 9
Praxis an der Kontrollstelle mit Attrappen 10
Situationstraining 2
Bilderkennungstraining 27

Das Bilderkennungstraining darf nicht unter einer Stunde pro Monat liegen. Dazu kommt mindestens alle sechs Monate ein Test mit 20 Röntgenbildern in 20 Minuten; verlangt sind mindestens 75 Prozent richtig erkannte Bilder, sonst wird gezielt nachgeschult. Wer seine Tätigkeit mehr als sechs Monate nicht ausgeübt hat, braucht vor dem Wiedereinstieg eine Fortbildung.

Zusätzlich muss das Zertifikat regelmäßig rezertifiziert werden: Wer Röntgengeräte oder Sprengstoffdetektoren bedient, braucht das laut Anlage 5 der LuftSiSchulV alle drei Jahre, sonst gilt ein Zertifikat fünf Jahre. Den Antrag stellt der Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Ablauf; die Behörde bewertet Fortbildungsnachweise und Leistung im Betrieb. Wer Röntgengeräte bedient, absolviert dafür zusätzlich einen standardisierten Bildauswertungstest – verbotene Gegenstände müssen auch hier ausnahmslos erkannt werden.

Der Arbeitsalltag an der Kontrollspur

Eine Kontrollspur ist Teamarbeit. Im Laufe einer Schicht wechselst du typischerweise zwischen verschiedenen Positionen: Passagiere einweisen und Wannen vorbereiten, am Monitor die Röntgenbilder auswerten, an der Torsonde Personen kontrollieren und am Ende der Spur Taschen nachkontrollieren. Der Wechsel hat einen guten Grund: Konzentration am Bildschirm lässt mit der Zeit nach.

Gearbeitet wird in Wechselschicht mit Nachtarbeit, denn der Flugbetrieb beginnt früh – die erste Welle an Abflügen ist oft die härteste. In den Ferien stehen lange Schlangen vor dir, und manche Passagiere lassen ihren Frust an dir aus. Deeskalation ist deshalb nicht umsonst Teil der Prüfung. Zum Job gehört auch, Regeln durchzusetzen, die du nicht selbst gemacht hast: Fotografieren an der Kontrollstelle ist etwa tabu – warum, steht in Fotografieren an der Sicherheitskontrolle.

Die Bezahlung richtet sich in der Regel nach Tarifverträgen für die Luftsicherheit und unterscheidet sich je nach Tätigkeit und Region. Konkrete Beträge erfährst du verlässlich nur in der Stellenausschreibung oder beim Arbeitgeber.

Dafür spricht

  • Einstieg ohne Abitur oder Studium möglich
  • Schulung meist vom Arbeitgeber bezahlt
  • Täglicher Kontakt mit Menschen aus aller Welt
  • Arbeitsplatz direkt am Flughafen
  • Verantwortungsvolle Aufgabe mit klaren Regeln

Dagegen spricht

  • Körperlich fordernd: Stehen, Bücken, Heben
  • Schicht- und Nachtdienst, Spitzen in den Ferien
  • Konflikte mit gestressten Passagieren
  • Strenge Prüf- und Fortbildungspflichten
  • Kaum Blick aufs Vorfeld vom Arbeitsplatz

Was Spotter mitbringen

Ehrlich: Spotting-Wissen hilft dir an der Kontrollspur fachlich wenig. Du schaust auf Röntgenbilder, nicht auf Triebwerke. Trotzdem bringst du einiges mit. Du kennst Flughäfen von innen und außen, verstehst Abläufe wie den Weg des Koffers und hast ein Gespür dafür, warum Sicherheit am Flughafen ernst genommen wird. Wer schon einmal erlebt hat, wie der Sicherheitsdienst Spotter anspricht, kennt die andere Seite – und weiß, wie viel ein freundlicher Ton ausmacht.

Spotter, die aufmerksam am Zaun stehen, sind übrigens selbst ein Teil der Sicherheitskultur. Wie das funktioniert, beschreibt Spotter als Sicherheitspartner, die Technik hinter den Zäunen Wie Flughafenzäune gesichert werden.

Und ein praktischer Vorteil: Wer am Flughafen arbeitet, ist nach der Schicht schnell am Spot. An großen Plätzen wie dem Flughafen Frankfurt, dem Flughafen München oder dem Flughafen Hamburg ist der Weg zu den bekannten Spotterplätzen kurz.

Verwandte Berufe am Boden

Wenn dich eher das Vorfeld reizt, schau dir Arbeiten auf dem Vorfeld, die Vorfeldkontrolle oder die Flughafenfeuerwehr an. Für eine kaufmännische Ausbildung gibt es den Servicekaufmann im Luftverkehr, und wer höher hinaus will, findet Wege in Fluglotse werden und Flugbegleiter werden.

Bewirb dich, wenn …

  • du schnell und ohne langes Studium am Flughafen arbeiten willst
  • Schichtdienst und Kundenkontakt für dich passen
  • du konzentriert und regeltreu arbeitest

Prüf Alternativen, wenn …

  • du lieber draußen am Flugzeug arbeitest
  • dich eher Technik oder Abfertigung reizt

Kläre erst ab, wenn …

  • Einträge im Führungszeugnis stehen
  • Sehschärfe oder Farbsehen fraglich sind

Kurzfazit

Luftsicherheitsassistent werden ist einer der zugänglichsten Wege in einen Flughafenjob: 18 Jahre und Hauptschulabschluss reichen formal. Die eigentliche Hürde sind Zuverlässigkeitsüberprüfung, ärztliche Eignung, 280 Unterrichtseinheiten und eine Prüfung ohne Fehlertoleranz bei verbotenen Gegenständen – und danach ein Berufsleben mit ständigem Training.

Nach der Schicht an den Zaun

Planetrack zeigt dir Spots mit Anreise, bestem Licht und Community-Fotos, dazu Wetter, Wind und aktive Pisten am Flughafen. Mit Sichtungs-Alarmen für Kennzeichen, Typen und Special Liveries verpasst du keinen Besucher. Planetrack startet bald – trag dich in die Warteliste ein und sichere dir frühen Zugang.

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Zusammenfassung

  • Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten kontrollieren Passagiere und Handgepäck vor dem Sicherheitsbereich, meist als Beschäftigte privater Sicherheitsunternehmen, die als Beliehene hoheitlich im Auftrag der Behörde handeln.
  • Voraussetzungen sind eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vor Schulungsbeginn sowie körperliche und mentale Eignung, unter anderem gutes Sehen und einwandfreies Farbsehen.
  • Die Schulung umfasst mindestens 280 Unterrichtseinheiten und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
  • Nach der Zertifizierung folgen jährliche Fortbildungen, halbjährliche Röntgenbildtests, regelmäßige ärztliche Untersuchungen und die Rezertifizierung.

Häufige Fragen

Ist Luftsicherheitsassistent ein Ausbildungsberuf?

Nein. Es gibt keine duale Ausbildung mit IHK-Abschluss, sondern eine Schulung nach der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV), die mit einer behördlichen Prüfung und einem Zertifikat endet. Bezahlt und organisiert wird sie in der Regel von dem Sicherheitsdienstleister, der dich einstellt.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Laut Anlage 1 der LuftSiSchulV mindestens 18 Jahre und einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss. Hinzu kommen eine erfolgreich abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vor Schulungsbeginn und eine ärztliche Untersuchung zur körperlichen und mentalen Eignung. Gute Deutschkenntnisse sind für Unterricht, Prüfung und Umgang mit Passagieren praktisch unverzichtbar.

Wie lange dauert die Schulung?

Die Verordnung schreibt für die Kontrolle von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck mindestens 280 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vor, also rund 210 Zeitstunden. Wie viele Wochen das ergibt, hängt vom Kursmodell des Anbieters ab. Danach folgen Prüfung und Zertifizierung.

Wie läuft die Prüfung ab?

Es gibt einen theoretischen Teil mit 30 Fragen in 120 Minuten und einen praktischen Teil von höchstens 90 Minuten mit 30 Röntgenbildern, einer Personenkontrolle inklusive Konfliktsituation und einer Gepäckkontrolle. Zum praktischen Teil wird nur zugelassen, wer die Theorie bestanden hat. Abgenommen wird die Prüfung von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde.

Was passiert, wenn ich durchfalle?

Jeder Prüfungsteil darf laut § 14 LuftSiSchulV einmal innerhalb von sechs Monaten wiederholt werden, ohne die Schulung zu wiederholen. Wer auch die Wiederholung nicht besteht, muss die komplette Schulung erneut durchlaufen, bevor er wieder zur Prüfung darf.

Was wird bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung geprüft?

Die Luftsicherheitsbehörde prüft die Identität und fragt unter anderem bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden an, holt eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein und kann frühere Arbeitgeber der letzten fünf Jahre befragen. Bestimmte Vorstrafen führen nach § 7 Abs. 1a LuftSiG in der Regel zur Unzuverlässigkeit.

Darf ich als Brillenträger an der Kontrolle arbeiten?

Ja, sofern du mit Korrektur die geforderte Sehschärfe erreichst. Für Röntgengeräte verlangt die Verordnung beidäugig mindestens einen Visus von 0,8, gegebenenfalls mit Brille oder Kontaktlinsen. Einäugigkeit und eine deutliche Farbsehschwäche schließen die Arbeit an den Geräten aus.

Dürfen Luftsicherheitsassistenten Passagiere durchsuchen?

Ja, im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle. Private Kontrollkräfte handeln dort als Beliehene nach § 16a LuftSiG und nehmen Teile der Befugnisse aus § 5 LuftSiG wahr. Außerhalb dieser Aufgabe haben sie keine polizeilichen Befugnisse.

PT

Planetrack Redaktion

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